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Beififeramies geftellt. Das Landgericht Tam   zuerst Biesent Ber-| fie gedten in der Gastwirtschaft bon Mardstein sehr vader und, aber auch den Rehmpfuhr als seinen Somplicen bezichtigte. Rek langen nicht nach. Es sprach den Beifizer frei, da teine gröbliche es war 12 Uhr nachts geivorben, als sie sich dort empfahlen und terer wurde trok seines entschiedenen Protestes gegen diese Bes Pflichtberlegung vorliege. gemeinsam nach der Lehmpfuhlschen Wohnung gingen und sich dort schuldigung mit unter Anklage gestellt.

Das

Auf eingelegte Revision hob, wie erinnerlich, das Reichsgericht gemeinschaftlich in einem Zimmer zur Ruhe betteten. In der In der Verhandlung ergab sich nun das eigenartige Bild, daß das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung Gastwirtschaft war auch der Angeklagte Anderson getvesen und Anderson auf die eindringliche Frage des Vorsitzenden, ob er die an die Borinstanz zurück. Das Landgericht sollte nochmals prüfen, da die Beiden allerlei Pläne schmiedeten, wie der Frau Barleben   schwere Beschuldigung gegen Lehmipfuhl aufrechterhalten wolle, ob K. damit keine gröbliche Pflichtverlegung begangen habe, daß der versprochene Hase verschafft werden könnte, hatte Anderson minutenlang zögerte und würgte, um endlich zu einer beinahe ver er sich fahrlässigerweise über seine Schweigepflicht nicht unterrichtet sich freundlich bereit erklärt, einmal nach dem Gut hinüberzugehen, schämten Bejahung der Frage zu kommen. Er blieb dann dabei, habe. In der neuen Verhandlung vor dem Landgericht erklärten um zu sehen, ob dort etwa ein Haje zu kaufen jei. Der Gang daß er mit Lehmpfuhl den Einbruch ausgeführt habe. Für 2. trat mehrere Beisiger, daß sie vom Vorsitzenden über ihre Schweige- war aber vergeblich und so mußten Lehmpfuhl und Barleben   ohne als wirksamiter Entlastungszeuge der Schuhmacher Barleben   auf, pflicht nicht informiert worden seien. Trotzdem kam das Land- Hafen heimipärts wandern. Als sie dann den Schiaf der Ge- der einwandfrei unter seinem Eide bekundete, daß er in der in gericht diesmal zur Berurteilung des Beifikers, indem es auf rechten" schliefen, passierte im Dorfe folgendes: Als der Nacht Frage kommenden Zeit der kritischen Nacht dicht neben Lehmpfuhl Amtsentsegung erkannte.. habe, so heißt es begründend, objektiv wächter in Alt- Landsberg   an dem Gehöft des Amtsrats Schrader in deffen Stube geschlafen habe, und es ganz unmöglich sei, daß einen Verstoß gegen seine Amtspflicht begangen und damit eine vorüberkam, hörte er ein aus dem Hühnerstall tommendes ver- diefer an dem Einbruch beteiligt gewesen sein könne. Der Staats­jeiner vornehmsten Pflichten verlegt, weil der wesentliche Teil der dächtiges Geräusch. Er ging diefem nach und als er dicht am Stall anwalt hielt diese Möglichkeit doch nicht für ausgeschloffen und Richterpflichten in der Bildung des Urteils besteht. Wer sich aus war, wurde ihm plöblich ein getötetes Huhn direkt ins Gesicht ge- beantragte gegen beide Angeklagte je 4 Monate Gefängnis. Laienkreisen in ein Richteramt wählen lasse, müsse sich bemühen, schleudert und zwei Männer stürmten elligst davon. Es ergab fich, Gericht sprach Lehmpfuhl frei und verurteilte Anderson zu vier die gefeßlichen Bestimmungen fennen zu lernen. Die Anforde- daß acht Hühner getötet sein mußten, und die Einbrecher drei Monaten Gefängnis. rungen an die Sorgfalt eines Richters jeien hohe, da es sich um davon auf die Flucht mitgenommen hatten. Die Fußspuren, die die Ausübung eines öffentlichen Amtes handele. im Schnee sichtbar waren, waren bis zum Hause des Anderson zu verfolgen, und so wurde dann Anderson als einer der Einbrecher angesehen. Er wurde, als er zunächst bestritt, bei der Sache be­teiligt zu sein, verhaftet und in den sogenannten Turm gesperrt. Als dort einer seiner Bekannten vorüberging, hörte er die Stimme Andersons, der ihm zurief: Karl! Ich bin hinter schwedischen Startoffeln( Steinhdl.) 4,00-7,00. 1 Kilogramm Rindfleisch, von der Kenle Kalbfleisch 1,40-2,60. Hammelfleisch 1,50-2,40. Butter 2,40-3,00. Gardinen!" Darauf soll die Antwort erfolgt sein: Sage nur die 1,602,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1,80. Schweinefleisch 1,40-2,00. Male 1 Kilogramm Starpfen 1,20-2,40. Wahrheit, dann kommit Du wieder raus! Du und Lehmpfuhl sollst 60 Stud Gier 3,20-5,40. und Bander 1,40-3,20. Hechte 1,20-2,40. Barije 1,00-2,20. es gewesen sein!" Anderson fam dann auch aus dem Turm wieder 1,60-3,20. heraus, da er ein Geständnis der Täterschaft ablegte, gleichzeitig dilete 1,60-3,20. Bleie 0.80-1.60. 60 Stud Streble 3,50-24.00.

Gerichtszeitung.

,, Mittelbare" Unzuchtkarten.

Kaufmann Genzke

Das Landgericht I in Berlin   hat am 22. Juli den Verleger Siegmund den Saulsohn, den Papierwarenhändler Simon Levy wegen Herstellung bezw. Feil haltens unzüchtiger Ansichtspostkarten verurteilt und zwar S. zu 20, G. zu 10 M. Geldstrafe. Bei L. wurden am 14. April 1913 mehrere Ansichtspostkarten, die im Schaufasten lagen, von einem Vertrauten der Behörde angekauft. Diese Starten waren im Ver­Lage des Angeklagten E. erschienen und von der Graphischen Ge sellschaft, deren Vertreter G. ist, hergestellt worden. Hier kommt lediglich eine dieser Karten in Frage, welche außer einem Bilde die Worte enthält: Bogel   flieg in die Welt hinaus!" Das Bild zigt einen jungen Mann und ein Mädchen, welches einen weinen­den Säugling im Arme hält. Der Sinn des Bildes soll sein, daß ein unehelicher Vater sich durch die Abreise seiner Pflicht zur Alimentation feines Kindes entzieht und die uneheliche Mutter zurüdläßt. Das Bild an fich enthält nichts Unzüchtiges. Das Urteil jagt nun aber: Durch diesen leicht zu verstehenden Inhalt soll auf den außerehelichen Geschlechtsverkehr hingewiesen werden; dadurch wird vielleicht nicht das Schamgefühl, sicher aber das in gefitteten Streifen herrschende Gefühl für Sittlichkeit verlegt.

Gemäß dem Antrage des Reichsanwaltes hob das Reichsgericht am 25. November das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurüd. In der neuen Verhandlung, welche am 6. Ja nuar vor dem Landgericht I in Berlin   stattfand, sind die An­geflagten in der gleichen Weise verurteilt wie früher. Gegen Das neue Urteil hatten die Angeklagten S. und G. abermals Revision eingelegt, die am Dienstag vor dem Reichsgericht zur Verhandlung fam. Es wurde auszuführen versucht, daß ein mittel­baret Hinweis auf den unehelichen Geschlechtsverkehr nicht genüge, um den Tatbestand des§ 184 Abs. 1 annehmen zu können. Der Reichsanwalt beantragte jedoch mit Rücksicht darauf, daß die Be­gründung des Urteils jest feinen Mangel mehr aufweise, die Ver­werfung der Revision. Das Reichsgericht erkannte jedoch entgegen diefent Antrage auf Aufhebung des Urteils und verwies die Sache abermals an das Landgericht zurück.

Die vertraulichen Stunden" im Burggrafen- Café. Ein Kuppeleiprozeß beschäftigte am Montag das Potsdamer Schöffengericht. Am 31. Januar wurde nach einer unvermuteten Revision das im Hause Burggrafenstraße 20 befindliche Café der Frau Klara Lohmann polizeilich geschlossen und die Inhaberin ber­haftet. Zu dieser Maßnahme bot eine Anzeige der 15jährigen Alara Furchert Veranlassung, die als Stüße" bei der Frau Loh mann angestellt war und die Gäste zu bedienen hatte. Die F. war trob ihrer Jugend in einen regelrechten Liebesverkehr der Stamm gäste verwickelt und sah ihrer Niederkunft entgegen. Als die Bolizei am frühen Morgen Einlaß begehrte, fand sie zunächst das Lokal leer. Bei näherer Umschau famen jedoch die Ueberraschun­gen. Das Lokal besteht aus einem hohen Raum, der oben eine Galerie hat. Sowohl unten wie oben befanden sich intime Nischen, die mit Vorhängen fast völlig verschlossen waren, und dahinter spielte fich der zärtliche Umgang der Gäste ab. Ein Stübchen, das Kataostübchen" war besonders bevorzugt. Kriminalkommissar Füchtemann sah auf den Tischen Weingläser, Flaschen, und all­mählich tamen auch die Gäste zum Vorschein, mehrere Leibgarde­hujaren. Die Untersuchung förderte Einzelheiten des standalöjen Treibens zutage, durch das zwei Minderjährige verführt wurden, während andere Liebespaare dort ihr ständiges Absteigequartier etablierten. Was sich seit Jahren die Spatzen auf dem Dache zu pfiffen, wurde plöblich attenkundig.

Frau Lohmann war bei dem Vorbesizer Geschäftsführerin und feit 1909 betrieb sie das Geschäft auf eigene Rechnung. Die An­geflagte berwahrte sich entschieden gegen den Vorwurf, sie habe von bem Liebesibyll" irgend etwas gewußt. In einem früheren Ber­fahren wegen der Schankgewerbeübertretung wurde die Angeklagte freigesprochen, da ihre damalige Stübe Paula Friese beschworen hatte, sie habe hiervon nichts wahrgenommen. Gegen die Friese schwebt jetzt ein Meineidsverfahren.

Unmittelbar nach Beginn der Verhandlung machte der Borsitzende, Amtsrichter Fabian, eine sensationelle Eröffnung. Die Dauptbelastungszeugin Klara Furchert hatte heute an ihre Eltern einen Brief gerichtet, in dem fie schrieb: Ich kann es nicht. Ich Das Wort habe einmal gesagt, ich gehe nicht an Gerichtsstelle. halte ich. Darum sollen mich lieber die Wellen verschlingen. Es grüßte Euch Eure unglückliche Klara." Die Zeugin blieb auch aus. Offensichtlich Sie ist gestern am Wasser liegend aufgefunden. habe sie sich das Leben nehmen wollen, ist aber schließlich mutlos geworden. Unter dem Drude des Beweismaterials mußte die Angeklagte allmählich zugeben, daß sie nach Schluß der Polizei­stunde das Gaslicht abdrehte und dann Dellämpchen in die Nischen stellte. Sie bot zwar Feierabend, gab aber ihrer Aufforderung feinen energischen Nachdruck und duldete das Längerberweilen. Die Nischen waren ja auch fomfortabel genug eingerichtet und die Bedienung sehr gefällig". In der Hauptsache verkehrten Hüfaren, junge Kaufleute und Kellner.

Der Amtsanwalt erachtete in seinem Plaidoyer die Angeklagte bes Gewerbebergehens( die Angeklagte hatten feine Stonzeffion für altoholische Getränke) und der Kuppelei aus Eigennus schuldig. Er beantragte wegen gewohnheitsmäßiger Suppelei 1 Monat Ge Das Gericht berureitite fängnis, wegen Gewerbevergebens 30 m.

bie L. zu 3 Wochen Gefängnis wegen Kuppelei und zu 10 M. wegen Gewerbevergehens.

Das Alibi.

Nicht ohne humoristischen Beigeschmad war das Dorfidyll, welches in einer Anflage wegen schweren Diebstahls die 2. Straf Tammer des Landgerichts III   beschäftigte. Die Anklage richtete sich gegen den Maurer Gustav Anderson und den Landivirt Otto Lehm Pfuhl, beide in Amtsfreiheit bei Alt- Landsberg  , Kreis Nieder­ barnim  , wohnhaft. Lehmpfuhl ist bei dem Schuhmacher Barleben  in Kost, da er in seiner Behausung niemand zum Kochen hat. Am 30. Dezember v. J. war auf der Feldmark des Amtsmannes Jagd, ber der Angeklagte Lehmpfuhl als Zuschauer beigewohnt hatte. Gegen Abend ging er zu Barleben   zum Abendbrot. Die Frau des letzteren ist tränklich und muß abends 9 Uhr ins Bett gehen. Lehmpfuhl und sein Freund Barleben   hatten aber Bust, an jenem Abend noch zu kneipen und ermöglichten dies dadurch, daß fie der Frau vorrebeien, fie wollten, obgleich ein starkes Schnee­gestöber herrschte, noch einen Safen holen, den sie hätten liegen sehen. Im Ausblid auf den Genuß eines lieblichen Bajenbratens war Frau B. ganz damit einverstanden, daß, wenn ihr Ehemann bis 9 Uhr nicht zurüd sein sollte, er bei Lehmpfuhl nächtigen sollte. Diefe günstige Gelegenheit ließen sich die Beiden nicht entgehen:

Aktiva.

1. Nicht eingezahltes Aktienkapital

Marktpreise von Berlin   am 31. März 1914, nach Ermittelungen des fgl. Polizeiprändiums. Mais( mixed), gute Sorte 00,00-00,00, Donat 00,00-00,00. Mais( runder), gute Sorte 14,90-15,10. Richtftrob 4,60. eu 7,40-8,40. Martthallen breise. 100 Stilogr. Erbsen, gelbe, zum Kochen Sveisebohnen, weiße 35,00-60,00. Linfen   40,00-80,00.

34,00-50,00.

Bilanz der Deutschen Bank, Berlin  

2. Kasse, fremde Geldsorten und Kupons

3. Guthaben bei Noten- und Abrechnungs­Banken

4. Wechsel anweisungen

und unverzinsliche

Schatz­

a) Wechsel( mit Ausschluß von b, c und d) und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der Bundesstaaten b) eigene Akzepte

c) eigene Ziehungen

d) Solawechsel der Kunden an die Order der Bank

5. Nostroguthaben bei Banken und Bankfirmen 6. Reports und Lombards gegen börsen­gängige Wertpapiere

7. Vorschüsse auf Waren und Warenver­schiffungen

davon am Bilanztage gedeckt

a) durch Waren, Fracht- oder Lagerscheine b) durch andere Sicherheiten

8. Eigene Wertpapiere

a) Anleihen und verzinsliche Schatz­anweisungen des Reichs und Bundesstaaten

639 001 793 25

400 418 85

am 31. Dezember 1913.

90 348 302 23

1. Aktienkapital

2. Reserven

37 100 602 57

3.

Kreditoren

Passiva.

200 000 000 112 500 000

1 824 562 81

129 702 478) 83

M. 626 563 918.34

181 717 653.70

"

90 725 167.08

9

899 006 740 02

639 402 212 10

a) Nostroverpflichtungen

b) seitens der Kundschaft bei Dritten be­nutzte Kredite

e) Guthaben deutscher Banken und Bank. firmen

d) Einlagen auf provisionsfreier Rechnung 1. innerhalb 7 Tagen fällig

2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten fällig

3. nach 3 Monaten fällig

e) sonstige Kreditoren

1. innerhalb 7 Tagen fällig

2. darüber hinaus bis

3. nach 3 Monaten fällig

4. Akzepte und Schecks a) Akzepte

M. 315 246 966.52 les

b) noch nicht eingelöste Schecks

Außerdem:

Aval- und Bürgschaftsverpflichtungen

61 734 630 78

233 226 705 30

216 769 036 64

66 928 823 46

60 648 745 63

der

131 693 780 00

b) sonstige bei der Reichsbank und anderen Zentralnotenbanken beleih­bare Wertpapiere

c) sonstige börsengängige Wertpapiere d) sonstige Wertpapiere

9. Konsortialbeteiligungen

10. Dauernde Beteiligungen Banken und Bankfirmen

bei anderen

11. Debitoren in laufender Rechnung a) gedeckte

durch börsengängige Wertpapiere M. 348 735 293.64

b) ungedeckte

Außerdem:

Aval- und Bürgschaftsdebitoren

zu 3 Monaten fällig

97 694 128.61

136 570 913.65

549 512 008 78 1 580 045 790 44

284 078 810 78

16 624 283 89

300 708 004 0

142 300 710151

400 418 85

9 703 933 37

18 008 185 80

1 795 723 35

161 201 622 58

Eigene Ziehungen

53 462 472 22

82 469 426 35

M. 242 102.50

davon für Rech­

nung Dritter

Weiter begebene Solawechsel der Kun­

den an die Order der Bank

5. Sonstige Passiva

Dividende unerhoben

Dr. Georg von Siemens- Fonds für die Beamten

Rückstellung für Talonsteuer

Uebergangsposten der Zentrale und der Filialen untereinander

andere

クラ

Sicherheiten

163 705 560.11

512 440 853 75

99

126 019 341 87 14% 300 710 51

638 460 195 62

31 500 000

6. Reingewinn

Summa der Aktiva Mark 2 245 675 207| 39

12. Bankgebäude

13. Sonstige Immobilien 14. Sonstige Aktiva

99

93

Debet,

An Gehältern, Weihnachts- Gratifikationen an die Beamten und allgemeine Unkosten Beamtenfürsorge- Verein Wohlfahrtseinrichtungen für die Beam­ten( Klub, Kantinen und freiwillig über­nommene Versicherungsbeiträge) Steuern und Abgaben

99

99

Gewinnbeteiligung an Vorstand, stellver­tretende Direktoren, Abteilungs- Direk­toren und 11 Filialdirektionen( 67 Per­sonen) Rückstellung für Talonsteuer

Abschreibungen auf Bankgebäude Mobilien

34 134­

7.565 162 00

1 960 000­

7 121 618 45

16 680 915 25

35 745 406/08

Summa der Passiva Mark

2 246 675 207 20 Kredit.

3 019 749 58

35 423 752 83

zur

Gewinn- und Verlust- Konto.

Per Saldo aus 1912

Gewinn auf Wechsel- und Zinsen- Konto Sorten, Kupons und

Rückzahlung gekündigter

21 681 534 11

1 381 248 10

258 158 93

3 617 696 57

3 906 270 58

360 000­

31 204 914 31

3 799 062 25

577 502 54

4 376 361 79

99

" 9

37

"

99

4

Saldo zur Verteilung verbleibender Ueberschuss

Mark

35 745 406 93 71 326 886 03

Vorstehende Bilanz sowie das Gewinn- und Verlust- Konto haben wir ge­prüft und mit den Büchern der Deutschen Bank übereinstimmend gefunden. Berlin  , den 4. März 1914.

Die Revisions- Kommission des Aufsichtsrates. Zwilgmeyer.

Berve,

Büsing.

Steinthal.

Wallich.

ララ

99

99

"

29

99

99.

99

99

Effekten

Konsortial- Geschäfte

Effekten

Provisions- Konto

aus Dauernden Beteiligungen bei fremden Unterneh­mungen u. Kommanditen

451 645/53

1 132 047 43

3575 794 40

21 030 542 80

6 693 354 08

68 301 136 58

Mark

71 336 888 03

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Bekanntmachung.

Von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern ist nur je ein Wahl vorschlag für die Vertreter bezw. Erfagpersonen im Ausschuß der Kaffe eingegangen.

Der Wahlvorschlag der Arbeitgeber ift eingereicht von Herrn Karl Linke  , Malermeister, und" beginnt mit dem Namen des Einreichers; der Bahl­vorschlag der Arbeitnehmer ist elit. gereicht von Herrn Gustav Bigalke, Mechaniker, und beginnt gleichfalls mit dem Namen des Einreichers.

Beide Bahlvorschläge sind als gültig anerkannt worden und es gelten die auf den Wahlvorschlägen benannten Bertreter beztv. Erfagpersonen als 271/8 gewählt. Die auf den 7. und 8. April 1914 anberaumten Wahlen finden demnach nicht statt.

Berlin  - Stegliz  , den 30. März 1914 Der Vorstand.

Emil Schulze, Gustav Bigalke, Schriftführer. Borsigender.

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