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Rippschüß- Berlin teilt hierbei mit, daß seines Wissens vor zivei Jahren am Palmensonntag, nach Schluß der Spielzeit der fleineren Theater, 75 Schauspieler im Berliner   Ashl

bört! Bewegung.) Die Mehrheit schließt sich aber der Meinung bes Referenten Jezner- Hamburg vom Zentralausschuß an, daß eine starke Genossenschaft auch erreichen werde, daß die Schau­spieler in den Ferien nicht mehr Not leiden müssen, was jetzt die Ferienfonds anstreben. Voraussetzung aber dafür sei, die Ein­nahmen der Organisation zu erhöhen.

Teilnahme jugendlicher Personen unter 18 Jahren an der Ver- Bersonen den Angeklagten mit aller Bestimmtheit, auf Antrag des 1 sammlung verboten. R.-A. Dr. Alsberg beschloß jedoch das Gericht, eine Frau Pomba Im Zuwiderhandlungsfalle wird nach Maßgabe der gefeß- aus Brüssel   persönlich hierher als Zeugin zu laden, die nach An­lichen Bestimmungen mit unmittelbarem 3wange gabe des Verteidigers bekunden sollte, daß Müller als Täter gar eingeschritten werden." nicht in Frage kommen fönne, da er zu der kritischen Zeit in

Die so Angeredeten haben darauf der Polizei geantwortet, Brüssel ständig bei ihr gewohnt habe. Frau Pomba teilte auf die daß sie diese Verfügung gar nichts anginge, da weder der Sozial- ergangene Vorladung mit, daß sie 65 Jahre alt und kränklich sei, demokratische Verein etwas mit der Versammlung zu tun habe, fich durch Vermieten an Chambregarnisten ernähre und das Geld noch eine Freie Jugendorganisation bestände. Aber dadurch wird zur Reise nach Berlin   nicht auslegen könne. Auf Antrag des Ver­fich die Polizei höchstwahrscheinlich nicht belehren lassen. Sie will teidigers ordnete das Gericht die Absendung eines Vorschusses an, auf höhere Anweisung, und da fragt sie absolut nicht das klärte, daß dies zur nach, ob ihr Vorgehen gefeßlich zulässig ist oder nicht. Gewalt geht gerade jeht mehr denn je vor Recht.

Nach einer Bauſe wurde in der Erledigung der Anträge and bar Reise nach Perlin   nicht ausreidje, Burgen ihr

gefahren. Die Frage der Einführung einer Sterbefallumlage zur Unterstüßung der Hinterbliebenen, die der Errichtung eines Erholungsheims in Templin   i. d. Mark und einer Schauspiel­akademie, von der Präsident Ridelt eine Verhinderung des über­mäßigen Zudrangs zur Theaterlaufbahn erwartet, werden dem Vorstand zur weiteren Prüfung überwiesen.

Gerichtszeitung.

Die Revolver  "-Ehe.

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auf Antrag des Verteidigers im leisten Augenblid, zwei Tage vor dem Termin, im ganzen telegraphisch 100 Free. angewiesen. Sie fam dann nach Berlin   und ihre einwandfreie, durch Dokumente bekräftigte Aussage führte dahin, daß der Angeklagte nicht nur freigesprochen, sondern ihm auch eine Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft zugesprochen und die Kosten der Ver­teidigung der Staatstasse auferlegt wurden. Und nun kommt das bemerkenswerte Nachspiel. Als Frau Bomba zur Rechnungsstelle des Gerichts kam, um sich das Geld zur Rückreise zu holen, be­gegnete sie ungeahnten Schwierigkeiten. Man erklärte ihr dort: vergütet werde nur ein Retourbillett, das 5 Fres. billiger sei, als zwei einfache Billetts; ein solches tofte 97 Frcs. und es sei gleich­gültig, daß sie auf diese Weise nur ein Plus von 3 Fres. gehabt fie infolge ihrer Kränklichkeit die Reise nicht an einem Tage habe habe, um nach Berlin   zu reisen. Die Zeugin machte geltend, daß machen können, vielmehr in Köln   in einem Hotel übernachten mußte, und zwar, da sie kein Wort Deutsch   versteht, in einem solchen, wo französisch gesprochen wurde. Für das Zimmer feien ihr 5 M. abgenommen worden. Bescheid: Laut Tarif könne jie nicht mehr als 3 M. pro Nacht vergütet erhalten. Hier in Berlin  hat die Zeugin in einem Hotel gewohnt, wo sie 4,50 M. für das hat sie im Hotel auch ihre Mahlzeiten eingenommen und mehr Zimmer bezahlen mußte. Wegen ihrer absoluten Sprachunkunde als 5 M. dafür entrichten müssen. Bescheid: Sie könne nicht mehr wie 5 M. pro Tag und 3 M. pro Nacht erhalten. Erwerbsverlust Schließlich wird nicht erfekt, weil sie ihn nicht nachweisen kann. stellte sich heraus, daß sie mit dem Gelde, das ihr die Gerichtskasse auszahlt, nicht nach Brüffel zurückreisen kann. Alle Vorstellungen waren vergebens, so daß ihr schließlich der Rechtsanwalt aus bei der Gerichtskasse, beim Gericht und der Staatsanwaltschaft eigenen Mitteln die fehlenden 20 M. vorstrecken mußte, damit die Beugin überhaupt abreisen konnte. In ähnlicher Weise mußte auch der freigesprochene Müller trok des ihm zugesprochenen An­spruchs auf Entschädigung unter der Schwerfälligkeit der Gesetze und der Fiskalität der Praris leiden. Er war im November 1913 von Preßburg   ausgeliefert worden. Das Geld, das er bei sich Rest hatte er im Untersuchungsgefängnis verzehrt. Als er nun führte, war zum Teil für den Transport verwendet worden, dea freigelassen wurde, befand er sich dem Nichts gegenüber; die ihm zugebilligte Entschädigung stand borläufig nur auf dem Papier, denn sie geht erst nach Erledigung eines höchst weit­läufigen Verfahrens vor sich. Das Gesez fennt nicht die Vorschuß­zahlung auf die vermutlich zu leiftende Entschädigung. Dieser Vorgang rechtfertigt die Forderung nach größerer Bewegungs­freiheit der Gerichtstassen und Anpassung an den einzelnen Fall, insbesondere sollten doch die Gerichte die Anweisung geben können, daß ein Freigesprochener in einem solchen Fall Borschuß erhält.

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Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen gab Herr Klein= Rohden die persönliche Erklärung ab, daß zwischen ihm und Ridelt teine persönlichen Gegensäße bestehen, und Das Bild einer Ehe, in der seit Jahren der Revolver als daß er nach wie vor bemüht sein werde, in Einigkeit und Hand in Hand mit ihm auf dem Wege, den. Schauspielern eine bessere geeignetes Austragmitiel für häusliche Streitigkeiten angewendet Eristenz zu schaffen, fortschreiten werde. wird, wurde in einer Verhandlung des Schöffengerichts Berlin­Dann erstattete Direktor Nönz den Bericht über das Ge- Mitte unter Vorsiz des Amtsgerichtsrats v. Trescow aufgerollt. nossenschaftstheater Guben  - Forst in der Laufiz. Er Aus der Untersuchungshaft wurde der Bäcker Eduard Lorenz vor­teilte mit, daß in diesem Betrieb die Mindestforderungen der geführt, um sich wegen Bedrohung mit dem Verbrechen des Tot­Bühnengenossenschaft erfüllt feien, insbesondere die Bezahlung der schlags zu verantworten. Der Angeklagte lebte mit seiner Ehe­Vorproben und halbmonatliche Gehaltszahlung im voraus. Prä­fident Ridelt ergänzte diese mit großem Beifall aufgenommenen frau, wie er behauptet durch ihre Schuld, seit Jahren höchst un­Mitteilungen durch die Bemerkung, daß manches Mitglied dieses glücklich. Schließlich bewaffneten sie sich gegenseitig mit Revolvern, genossenschaftlichen Theaters geglaubt habe, in die Leitung hinein- um bei passender Gelegenheit einen fleinen Revolverkampf im reden zu können, woraus sich einige Konflikte ergeben hätten. Die engsten Familienkreise" zu entrieren. Die Gelegenheit ließ auch beteiligten Stadtgemeinden feien aber mit dem Betrieb so zufrieden, nicht lange auf sich warten. Bei einem Streit gab 2. mehrere daß sie die Verträge verlängert haben. Der Vertreter der Schau- Schüsse auf seine Frau ab, die von einer Kugel in die Schulter spieler des Genossenschaftstheaters, Schmit Guben führte aus, getroffen wurde. Das wegen Totschlagsversuchs eingeleitete Ver­daß an dem Genossenschaftstheater eine große lle beranstrengetroffen gung der Künstler hervortrete, die auch manche Erfahren wurde jedoch eingestellt, da die schießlustigen Eheleute sich franfungen zur Folge gehabt habe. Indessen seien das wohl nur inzwischen wieder vertragen hatten und die Frau die Aussage ver­die Schwierigkeiten des Anfangs. Der Vorsitzende, weigerte. Anscheinend damit die Patronen in ihrem eigenen Re­Vizepräsident Wallauer sprach hierauf der Direktion und den volver nicht rosten, knallte zur Abwechselung bei der nächsten Mitgliedern des Genossenschaftstheaters Dank und Anerkennung Schießunterhaltung" die Frau los, ohne aber den Mann zu treffen. der Bühnengenossenschaft aus.( Großer Beifall.) Auch dieses Verfahren wurde eingestellt, da nun der Mann die Nunmehr berichtete Herr Vallentin Berlin( Königliches Aussage verweigerte. Einige Wochen später, als sich die Eheleute Schauspielhaus) über die mehrstündige Arbeit der zur Prüfung des Falles Klein- Rohden- Helene Riechers   eingesetzten Kommission: nicht darüber einig werden konnten, ob es fauren Hering oder Die Kommission hat festgestellt, daß eine Reihe schwerwiegender Matjeshering zum Abendbrot geben sollte, wurde dieser Streit mit persönlicher Differenzen vorliegen. Die Delegiertenversammlung dem Revolver ausgetragen. Die Frau wurde in diesem Falle schwer berühre die Angelegenheit aber nicht.( Stürmischer Beifall.) verlebt und Lorenz kam unter der Anklage des Totschlagsversuchs Es wurde nun ein von dem Delegierten Siente begründeter vor das Schwurgericht des Landgerichts 1. Er wurde seiner Zeit Dringlichkeitsantrag angenommen, der alle Lokalverbände auf wegen gefährlicher Körperverlegung zu 1 Jahr und 3 Monaten Ge­fordert, möglichst bald unter Zuziehung von Parlamentariern und fängnis verurteilt. Während er diese Strafe verbüßte ging die Pressevertretern Demonstrationsversammlungen zu veranstalten, in denen auf die Dringlichkeit der Erledigung des Frau mit einem gewissen Stanislaus Joswowicz eine freie Ehe" Reichstheatergejeges im Reichstag hingewiesen wird. ein. Als der Mann aus dem Gefängnis tam und erfuhr, daß seine Die Beratung der zahlreichen noch vorliegenden, zumeist Frau ſeine Möbel verkauft habe und mit einem anderen Mann interne Angelegenheiten betreffenden Anträge zog sich noch bis in zusammenlebe, kaufte er sich vor allen Dingen mit seinem Arbeits­Späte Abendstunden hin. verdienst aus dem Gefängnis wieder einen Revolver, den er aber borläufig nicht in Tätigkeit setzte. Er nahm vorerst zu einem anderen Mittel Zuflucht, indem er die Frau fortgefekt mit Droh­briefen bombardierte. In diesen Briefen heißt es u. a.: Sobald Sie, Frau Katharina, mit mir in Konflikt treten, sind Sie ver­loren"," Sie geehrte Frau Joswowicz- L. bekommen bestimmt Ihr der Landesanstalt für Gewäffertunde, mitgeteilt vom Berliner   Betterbureau Sedan   oder ein Jerusalem  "," den Schuß vom 18. Dezember 1911 gebe ich Dir wieder, der Wahn ist kurz, die Reu ist lang. Drei Kugeln für Dich, eine für mich. Ed. 2., zurzeit Hotel Esplanade." In einem anderen Briefe heißt es:" Ich kann nicht dafür, daß ich emel, ufit alt bin, Joswowicz ist jünger und schöner. Ihr bekommt Guer Jerusalem, auf einen Schuß bist Du tot, es gibt einen furchtbaren Dort war für den zweiten Osterfeiertag eine öffentliche Tobeskampf!" Die Frau erstattete Anzeige und 2. wurde, Jugendversammlung angesezt worden, mit dem Zweck, die neuen nachdem ein Steckbrief hinter ihm erlassen worden war, verhaftet. Schulentlassenen über die einzelnen Jugendorganisationen aufzu- Der Amtsanwalt beantragte die Höchststrafe von 6 Monaten Ge­flären und sie für die Arbeiter- Jugend" zu gewinnen. Das ver- fängnis, während Rechtsanwalt Harry Pincus um eine milde Strafe anlaßte die Polizei, foipohl an den Genossen Berten als den bat, da der Angeklagte start geistig minderwertig sei und sich auch Vorsitzenden des Sozialdemokratischen Vereins wie auch an den in begreiflicher Erregung über den Verlust seiner Möbel befunden Genossen Gerlach als angeblichen Leiter einer angeblich be­stehenden Freien Jugendorganisation" folgendes Schreiben zu habe. Das Gericht erkannte dies auch an und verurteilte ihn nur zu 4 Monaten Gefängnis unter Anrechnung von 1 Monat der Unter­

Jugendbewegung.

Wieber eine bpolitische" Jugendversammlung. Die preußischen Behörden gehen ganz offensichtlich in syste­matischer Weise daran, jede Jugendversammlung, die von unserer Seite veranstaltet wird, zu verbieten, und zwar unter der Be­hauptung, es handele sich hierbei um politische Veranstaltungen. Treffende Belege dafür boten während der lezten Tage die Vor­gänge in Königsberg  , Neukölln und Lichtenberg  . Und nun kommt noch Düsseldorf   hinzu.

richten:

" Nach den in der hiesigen Wolfszeitung" enthaltenen fuchungshaft. Notizen beabsichtigt die sozialdemokratische Partei bzw. die Leitung der hiesigen Freien Jugendorganis sation am Montag, den 13. d. M., im Kaufhause eine öffent­liche Versammlung zu veranstalten, in der Herr Redakteur Soll­mann- Köln über das Thema:" Die wahren und die falschen Freunde der arbeitenden Jugend" sprechen wird.

Diese Versammlung ist eine politisch e. Auf Grund des§ 17 des Reichsvereinsgefeßes wird demgemäß die

Bekanntmachung. Betriebskrankenkaffe der Stadtgemeinde Berlin  .

Einladung

zur

ordentlichen Ausschußßihung

der

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am Mittwoch, den 22. April 1914,

abends 6 Uhr,

im Bürgersaale des Rathauses, Berlin  , Königstr. 15/18.

Tagesordnung:

1. Abnahme der Jahresrechnung für 1913.

2. Berschiedenes.

271/17

Anfragen und Beschwerden, sür welche Ufteneinsicht oder nähere In formationen notwendig, find, müſſen mindestens 3 Tage vorher beim Bor ftand eingereicht werden. Berlin  , ben 6. April 1914. Der Vorstand

ber Betriebstrantentaffe der Stadtgemeinde Berlin  .

v. Schulz.

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wird recht grell beleuchtet durch den Fall des Ingenieurs Müller, der, wie wir mitteilten, dieser Tage vor einer hiesigen Straf­fammer stand, weil er beschuldigt wurde, der Mann zu sein, der vor Jahren mehrere Personen mit Hilfe einer angeblich sehr wert­vollen", in Wahrheit aber ganz wertlosen Krawattennadel betrogen hat. In einem ersten Termin refognofzierten eine Reihe von

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