Einzelbild herunterladen
 

1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 27.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

40. Sigung vom 1. Februar, 1 Uhr.

Abg. Rembold( 3.) erklärt entgegen den Ausführungen des Abg. Weber- Heidelberg  , daß seine Fraktionsgenossen in Baden  nicht auf dem Boden des Unterstützungswohnsizes, sondern auf dem Prinzip des Heimathrechtes stehen und demgemäß die Vor­lage ablehnen werden.

Freitag, den 2. Februar 1894.

11. Jahrg.

vorsätzlich entzieht, daß durch Vormittelung der Behörde fremde| Frau und Kinder aufkommen tönnte, es doch nicht thut, sich Hilfe in Anspruch genommen werden muß." t bessern läßt durch Korrektionshaft. Der Staatssekretär meinte, Abg. Spahn( 3) empfiehlt diese Fassung, welche die Absich es sollte diese Strasbestimmung eine erziehliche Wirkung aus­des Gesetzes flarer hinstellt und den Begriff der Unterhaltsüben. Ich fürchte, daß Sie in dieser Beziehung pflicht anders begrenzt, namentlich aber die Ausdehnung schlechte Erfahrungen machen werden. Wer einmal im Am Bundesrathstische: v. Bötticher. der Strafvorschrift auf die Pflicht zur Unterhaltung der Ge- Korrektionshause gewesen ist, für den ist die Gefahr, daß er Zur dritten Berathung steht die Novelle zum Unterschwister ausschließt. Hauptsächlich aber tomme es darauf an, sich garnicht mehr bessert, gar zu nahe. Das Korrektionshaus stühungswohnsiz- Geseze. daß derjenige getroffen werde, der in frivoler Weise der ihm ist nicht dazu angethan, moralisch zu bessern, es ist das Sammel­obliegenden Unterhaltspflicht sich entzieht, deshalb sei die Auf- becken der Unglücklichsten, der Auswürfe der Gesellschaft. Ich nahme des Worts, vorfäßlich" unerläßlich. möchte also darum bitten, daß Sie absehen von dieser Be­Von den sozialdemokratischen Abgg. Moltenbuhr und ſtimmung und unsere Anträge annehmen. Der fonservative Genoffen wird beantragt, die Strafvorschrift in dem§ 361 als Redner hat allerdings gemeint: wer ein so dickfälliges Ge­Nr. 9a hinter Nr. 9 einzuschalten, wodurch die Verhängung von wissen hat, daß wer seine Verpflichtungen in dieser Beziehung Abg. Winterer( Elf) wendet sich gegen die von der Kom- Korrektionshaft bis zu 2 Jahren wegen des zu treffenden Deliktes nicht erfüllt, durch die Androhung von Haft zur Erfüllung seiner mission beschlossene Resolution, welche die baldige Einführung ausgeschlossen sein würde, und außerdem die Möglichkeit gegeben Pflicht nicht gebracht werden kann. Wenn er ferner meinte, daß dieses Gesetzes in die Reichslande anempfiehlt. Die Bevölkerung würde, an die Stelle der Haft eine Geldbuße treten zu lassen. in vielen Fällen das Korrektionshaus bessere, so mag er ja seine der Reichslande wollte an ihrem Heimathrechte festhalten und Abg. Molkeubuhr( Soz.): Nach der Fassung des Regierungs- Erfahrungen darin haben, wir haben die entgegengesetzten. Das widerstrebte durchaus der Einführung der Gesetzgebung betreffend entwurfs würden bisher ganz unbescholtene Personen, sobald sie Vertrauen, welches der Staatssekretär auf unsere Richter setzt, den Unterstützungewohnsiz. Würde das Gefeh in seiner gegen- fich der Unterhaltungspflicht entziehen, viel schwerer bestraft habe ich nicht zu ihnen. Sie sind auch nur Menschen und verfallen wärtigen Gestalt in die Reichslande eingeführt, so entitände werden als diejenigen, welche ihre Kinder verwahrlosen lassen zu leicht dem Schematisiren. Ich habe selbst das Ränzel als Es Handwerker durch das Land getragen und ich weiß, die eine schreiende Ungleichheit, denn in allen übrigen deutschen und es versäumen, sie von Diebstählen zurückzuhalten. Etaaten befänden sich nur etwa 10-12 000 Elsaß- Lothringer, würde schwer zu begreifen fein, wenn diese Personen Handwerksburschen zählen zu den am meisten gehezten Ge während in den Reichslanden mehr als 100 000 Altdeutsche und solche, die unter Polizeiaufsicht gestellt und vor schöpfen, sie haben fortgesetzt einen Kampf mit dem Orts­wohnen. Eine solche Ungerechtigkeit sollte man namentlich in bestraft sind, leichter wegkommen würden als bisher polizisten und Gendarm; ich weiß, daß sich ihnen gegenüber heutiger Zeit, wo Stoff zur Unzufriedenheit überreich vorhanden unbescholtene Personen, die bei Uebertretung dieser Para- die Praxis herausgebildet hat, daß sie, wenn sie beim Betteln sei, an den Reichslanden nicht begehen. graphen Böses gar nicht beabsichtigt haben. Auch nach dem ertappt werden, wegen Landstreicherei den Arbeitshäusern über­Staatssekretär v. Bötticher: Der Abg. Winterer hat keinen Antrag Spahn würde ein Sohn, der selbst Familie hat und wiesen werden. Eine solche Praxis, wird sich auch hier heraus­begründeten Anlaß, sich so energisch gegen die Einführung des seinen Vater nicht unterstüßen will, weil er glaubt, daß dieser stellen. Wenn der konservative Redner weiter gemeint hat, daß Unterstützungs- Wohnsiyes im Elsaß   zu wehren, weil es fich doch seine Armuth selbst verschuldet hat, ins Korrektionshaus gesperrt die meisten, die fich ihrer Verpflichtung entziehen, zunächst nur um eine Resolution des Reichstags handelt. Es werden können. Die Korrektionshaft ist nicht geeignet, die ihr Geld vertrinken, so ist das eine unbewiesene Behauptung, eine wird auch nach der Annahme dieser Resolution nicht in kurzer Menschen zu bessern, sie vermehrt nur die Armee der Vagabunden, ganz allgemein ausgesprochene Berdächtigung, hinter der nichts Frist gelingen, das Gesetz in die Reichslande einzuführen. Der welche gezwungen sind, aus Mangel an Beschäftigung sich auf positives steht. Ich bitte Sie, unsere Anträge anzunehmen. Wir Wunsch, im ganzen Gebiet des Deutschen Reichs   zu einem über- der Landstraße herumzutreiben. In Berlin   allein sind 600 solcher werden für die Anträge Gröber- Spahn stimmen. einstimmenden Rechtszustande zu kommen, wird doch von allen Personen, welche auf grund dieser Bestimmungen zu fassen, im Seiten als ein berechtigter anerkannt werden. Im übrigen möge ganzen Reich 20 000 Personen. Davon würden vielleicht 700 sich der Vorredner gedulden, bis die Vorlage dem Reichstage den Korrektionshäusern überwiesen werden können. Da sich nun unterbreitet sein wird, welche die Einführung der reichsgesetz- unter diesen eine ganze Reihe sehr brauchbarer Arbeits­lichen Vorschriften auf Elsaß- Lothringen   zum Gegenstande hat. fräfte befänden, so würde den freien Arbeitern und Abg. Gamp( Rp.): Meine Partei vertritt nicht die Auf- Handwerkern durch die Korrektionshaus Arbeit   eine fassung, daß das 18. Lebensjahr die richtige Grenze für die Er- fehr gefährliche Konkurrenz gemacht werden. Will man den werbung des Unterstüßungswohnsitzes ist, sondern halten das ganzen Paragraphen nicht ablehnen, was uns das Liebste wäre, 16. Lebensjahr dafür. Wir haben uns jetzt für die Vorlage nur so nehme man wenigstens den Antrag Spahn an. Entbehrlich ent schieden, weil wir sie als ein Kompromiß ansehen. Für die ist der Paragraph, weil man die betreffenden Leute schon zivil Bu¹tunit halten wir namentlich mit Rücksicht auf die Interessen rechtlich durch Beschlagnahme ihres Arbeitslohnes faffen kann, de landwirthschaftlichen Bevölkerung daran fest, daß das sobald sie sich der Alimentationspflicht entziehen. 16. Lebensjahr als Altersgrenze erstrebt werden muß.

=

Abg. Brühne( Soz.): Wenn der Abg. Winterer anführte, daß in Elsaß- Lothringen   die Armenpflege durch die Wohlthätig­teits- Vereine geregelt werde, so wird von diesen allerdings sehr viel gethan. Solche Vereine bestehen ja heute in fast allen Städten. Es muß sich aber jedem die Frage aufdrängen, wird von diesen Wohlthätigkeits- Vereinen das Richtige getroffen? Und das ist nicht der Fall. Gerade in diesen Vereinen wird oft nach Gunst geurtheilt. In fast allen größeren Städten ver­weist man die Armen, um sie davor zu bewahren, daß sie der öffentlichen Armenpflege anheimfallen, zunächst an die Wohl thätigkeits Vereine. Wir haben für die Resolution gestimmt, weil wir meinen, daß man das Unterstüßungswohnsiz­Gesez wird auch auf Elsaß- Lothringen   ausdehnen müssen. Daß Dies geschehen muß, weiß jeder, der die Härten der Armenpflege fennt. Die Zahl derjenigen, die die öffentliche Unterstüßung in den Städten in Anspruch nehmen, hat sich sehr vermehrt. Die Bersicherungspflicht aller selbständigen Handwerker sollte man ausdehnen bis auf ein Einkommen von 2000 m. Ich möchte Sie bitten, nehmen Sie die Resolution an; wir werden für das Gesetz stimmen, falls der Antrag, der von unserer Partei gestellt ist, angenommen wird, im anderen Falle werden wir gegen das ganze Gesetz stimmen.

V

Staatssekretär v. Bötticher: Ich kann mich für den An­trag Gröber- Spahn nicht erwärmen. Den Umfang der Alimen­tationspflicht für das ganze Reich bei dieser Gelegenheit fest­zustellen, kann nicht Aufgabe der Vorlage sein.

Abg. Casselmann( frf. Vp.) tritt entgegen der Stellung nahme feines Parteigenoffen Beckh für die Annahme des Art. 2 ein. Das soziale Uebel, welchem hier gesteuert werden solle, mache sich allerdings in gewissen Theilen des Reiches immer breiter; es tönne ohne schärfere Bestimmungen strafrechtlicher Natur nicht abgehen. Bis zum Zustandekommen des Zivilgesetz­buches könne man unmöglich warten.

Damit schließt die Diskussion. In eventueller Abstimmung werden die Abänderungsanträge Molkenbuhr, die sowohl zum Terte der Beschlüsse zweiter Lesung als zum Antrag Gröber gestellt sind, gegen die Stimmen der beiden Parteien der Rechten und vereinzelter Mitglieder der Freisinnigen angenommen. Bei der definitiven Abstimmung über Art. 2 stimmen die National liberalen gegen die Fassung Gröber- Molfenbuhr. Das Resultat bleibt zweifelhaft und die Auszählung ergiebt die Beschluß­unfähigkeit des Hauses. Es sind statt der Minimalzahl von 199 nur 154 Mitglieder anwesend, von welchen 84 für, 70 gegen die Fassung stimmen.

Die Sigung muß abgebrochen werden. Schluß 43/4 Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. ( 3weite Lesung des Etats und Fortsetzung der eben unter­brochenen Berathung.)

Abgeordnetenhaus.

Es sollen diejenigen getroffen werden, welche, obschon im stande ihrer Unterhaltungspflicht zu genügen, dies frivoler Weise unter­lassen. Wenn jemand sich dem Spiel oder dem Müßiggang   in einer Weise hingiebt, daß er für seinen Großvater nicht sorgen fann, wird er nach dem bestehenden Gesetz bestraft; wenn er aber blos in frivoler Weise sich dieser Verpflichtung, obwohl er sie erfüllen tann, entzieht, würde er nach dem Antrag Spahn nicht bestraft werden. Für diese Unterscheidung fehlt es doch an jeder Unterlage. Die Ausnahme des Wortes vorfäßlich" in die Nummer 5a ist überflüssig, würde aber Schaden nicht anrichten; 9. Sigung vom 1. Februar 1894, 11 Uhr. im übrigen bitte ich, an dem Inhalt der Nummer nichts zu Am Ministertisch: v. Heyden, Miquel und Kome ändern. Auch den Antrag Molkenbuhr bitte ich abzulehnen; die missarien. Eventualität, daß ganz unschuldige Leute mit Korrektionshaft Die zweite Berathung des Etats für 1894/95 bestraft werden önnen, liegt nicht sehr nahe, da immerhin der wird fortgesetzt bei dem Etat der landwirthschaft Richter über die Umstände zu befinden und darüber zu entlichen Verwaltung. Die Einnahmen werden ohne De­scheiden hat, ob wirklich eine strafbare Unterlassung vor- batte genehmigt. liegt. Die Befürchtung, daß die Arbeitshäuser überfüllt Das Ministergehalt wird nach längerer Debatte über Gerb werden fönnten, theile ich nicht; einmal werden nicht stoffzölle, deutsch  - russischen Handelsvertrag zc. bewilligt, ebenso 20 000 Personen dieser Strafvorschrift verfallen und außerdem die übrigen Ausgaben des Ministeriums und des Oberlandes wird die bloße Existenz der Vorschrift eine Warnung sein und kulturgerichtes. eine erziehliche Wirkung dahin üben, daß die Zahl der Straf­fälligen abnimmt.

Abg. Pischel( ntl.) spricht sich gegen den Antrag Spahn aus und empfiehlt im Anschluß an die Argumente des Staatssekretärs das Festhalten an dem Wortlaute zweiter Lesung, adoptirt aber den Vorschlag Molkenbuhr insoweit, als er neben der Haftstrafe auch die Geldstrafe zuläßt. Die Korrektionshaft dürfe man nicht abschaffen.( Widerspruch bei den Sozialdemokraten), sie sei für alte Bagabunden ganz unentbehrlich.

Bei den Ausgaben der Generaltommissionen. empfiehlt Abg. Letochius( ntl.) eine Abkürzung des Konsolidations­verfahrens im Reg.- Bez. Wiesbaden  .

Geh. Rath Sachs sagt eine Erwägung zu.

Abg. Frenz( t.) hält es für zweckmäßig, daß die General­fommission bei Rentengutsbildungen darauf sehen, daß die an­zusiedelnden Rentengutsbesizer nicht von vornherein zu hoch be= astet werden.

Abg. v. Gültlingen  ( Rp.) nimmt Gelegenheit, sich gegen eine Aeußerung zu wenden, welche der sozialdemokratische Abg. Dieh bei der Weinsteuer Debatte in einer für den Redner beleidigenden Weise gethan hat. Herr Dietz habe seine Aeußerung dahin entstellt, als ob er gesagt habe, die Landarbeiter zögen deshalb vom Lande in die Städte, um dort ein lockeres Leben zu führen, und er habe das eine Beschimpfung der ländlichen Bevölkerung genannt. Redner verwahrt sich gegen diese beleidigenden Angriffe. Es sei wunderbar, wie sich die Sozialdemokraten hier zu Ehrenrettern der Bauern machten, während sie in ihrem Organ den Bauern als ein unsauberes, Abg. v. Salisch( dk.): Sehr wesentlich im Rahmen der Eine Petition von Spezialkommissions- Sekretären wegen Auf­egoistisches, verthiertes, unbelehrbares Individuum darstellten. Vorlage erscheint uns die vorgeschlagene Strasbestimmung, an befferung ihrer Gehälter wird durch Uebergang zur Tagesordnung Redner führt dafür Beläge aus dem Sozialdemokratischen der wir, so weit es an uns liegt, nichts abschwächen lassen erledigt, nachdem die Abgg. Paasche( natl.) und Mies( 3) Zentralblatt", der Schwäbischen Tagwacht" an, deren Verlesung werden. Es soll doch durch das Gesetz die Unterhaltspflicht den für diese Beamten eingetreten waren. auf der Rechten mit Pfuirufen begleitet wird. Pflichtigen eingeschärft werden; dazu ist eine strenge Straf- Bei den Ausgaben zur Errichtung und Unterhaltung von Abg. Bneb( Soz.): Wir werden im Reichstag bei Be- vorschrift ein nothwendiges Korrelat. Wenn Sie die Korrektions- landwirthschaftlichen Mittelschulen empfiehlt rathung der Vorlage über den Unterstüßungswohnfiß, die haft nicht wollen, müssen Sie uns etwas anderes an deren Stelle Abg. Barthold( ft.), die Lehrer an diesen Schulen den Lehrern hoffentlich nicht lange auf fich warten lassen wird, auf die vorschlagen. Das Wort vorfäßlich" halten wir für überflüssig. an höheren Lehranstalten gleichzustellen. elsaß- lothringischen Verhältnisse in bezug auf die Armenpflege Auch der Kreis der Alimentationsverpflichteten darf nicht ver­näher eingehen. Um Mißverständnissen vorzubeugen, bemerke engert werden.

"

Minister v. Heyden: Die Verhandlungen, um an diesen Schulen den Normaletat einzuführen, sind noch nicht abgeschlossen; wir werden sehen, wie weit wir mit den bewilligten Mitteln kommen.

ich nur Folgendes. Ich bin durchaus nicht gegen die freiwillige Abg. Schröder: Die Substitution einer Geldbuße sei weiter Armenpflege prinzipiell; ich bin aber dafür, daß neben der frei- nichts als eine Fronie; eine solche Aenderung würde den Zwecken willigen Armenpflege, welche heute nach meiner Ueberzeugung des Gesetzes nicht förderlich sein. Bei den Ausgaben für die thierärztlichen Hoch­ungenügend ist, in Elsaß Lothringen   die Armenpflege Abg. Beckh( freif. Voltsp.): Artikel 2 gehört zu derjenigen fch ulen weist Abg. v. Tiedemaun( Bomst) darauf hin, daß eingeführt wird, wie sie im übrigen Deutschen Reich Sorte von Gelegenheits- Strafgefeßen, mit denen wir jetzt förm- der Kampf gegen die Maul- und Klauenseuche bisher nicht von mit Ausnahme Bayerns   besteht. Wie ungenügend die lich überschwemint werden. Es handelt sich um eine moralische Erfolg gewesen sei; das liege daran, daß man die vorhandenen freiwillige Armenunterstühung in Elsaß Lothringen   ist, habe Pflicht, deren Nichterfüllung hier gebrandmarkt wird, die aber gefeßlichen Bestimmungen nicht streng genug angewendet hat. ich aus der im Gefängniß studirten Broschüre des Kreisdirektors einen Anlaß zu strafgesetzlichen Neuerungen nicht abgeben kann. Minister v. Heyden: Das Vorhandensein der Tuber­Sittel ersehen. Die Armenverwaltung Elsaß- Lothringens   kenne Man trifft die Schuldigen doppelt, ohne den beklagten Uebel- tulose läßt sich nicht so leicht am lebenden Thiere feststellen wie ich aus der Praxis, ihre Ungenügendheit aus der Masse von stand aus der Welt zu schaffen. Die Renitenten unter ihnen die Lungenfeuche; man kann deshalb zur Tödtung der ver­Armen, welche uns täglich bestürmen und ihre Beschwerden bei werden nicht gebessert, viele andere aber durch diese Straf- dächtigen Thiere nicht kommen, weil das zu kostspielig fein würde. uns anzubringen fuchen. Ich bin mit Herrn Winterer fehr darin bestimmungen nicht getroffen werden. Man soll doch auch daran Man würde nur durch eine Art Versicherung helfen können. Dem einverstanden, daß das Land in dieser Frage befragt werden denken, daß die ausführenden Behörden vielfach selbst von dem Landwirthe würde die Last nicht auferlegt werden, denn in seinem soll; gewiß, ich wünschte nichts lieber, als daß wir das Land Inhalt der Gesetze nicht genügend unterrichtet sind. Wir wer- Interesse wird das tuberkulose Fleisch nicht verworfen. Die­fragen tönnten, aber ich werde dem Abg. Winterer sehr dankbar den am besten thun, diese Erweiterung des§ 361 heute nicht an- jenigen aber, in deren Interesse es geschieht, kann man schwer sein, wenn er mir sagen würde, wie das geschehen könnte. Im zunehmen. heranziehen. Nur ein Staat, Belgien  , zahlt von Staats wegen Landesausschusse meiner Ansicht nach nicht. Hätte Fürst Bis- Abg. Spahn: Leute, die arbeitsam sind, die arbeiten wollen, Entschädigung, was für das Reich nicht angeht. Bezüglich der marck, als er das preußische Wahlgesez charakterisirte, dasjenige gehören nicht ins Korrektionshaus, die dürfen auch dieser Straf- Maul- und Klauenfeuche liegt vielleicht eine nicht genügend strenge Wahlgefeh gekannt, das bei uns für die Landesausschuß- Wahlen bestimmungen nicht unterliegen. Für die Nothwendigkeit der Handhabung des Geseges vor; die Schuld trifft aber nicht immer in Geltung ist, er hätte seinen Ausdruck auf unser Wahlgefet ganzen Strafbestimmungen ist gar kein Material vorgebracht die Beamten, sondern auch die Landwirthe selbst. Vom Auslande angewandt. Denn unser Landesausschuß- Wahlgesetz ist noch worden. Ueber die Verpflichtung zur Alimentation der Kinder, kommt die Einschleppung seltener als von dem inländischen Verkehr. elender als das peußische Wahlgefeh. Eltern und Ehegatten hinaus zu gehen, liegt nicht der mindeste Abg. v. Waldow( t.) spricht sich gegen den Hausirhandel Abg. Schröder( frs. Bgg.) verwahrt die Kommission gegen Anlaß vor. Der Gefeßentwurf greift über das Nothwendige so mit Vieh aus, den man ruhig ganz aufheben könnte, weil er die die in den Ausführungen des Abg. Winterer liegende Unter- weit hinaus, daß wir gegen den Artikel 2 und, wenn Gefahr der wucherischen Ausbeutung mit sich bringt. stellung, als ob die Kommission bei der Beschlußfassung über die er angenommen wird, gegen das ganze Gesez stimmen müssen. Bei den Ausgaben zur Förderung der Viehzucht Resolution von politischen Tendenzen ausgegangen sei. Abg. Auer( Soz.): Es handelt sich bei unseren Anträgen bemängelt Damit schließt die Generaldiskussion. In der Spezialdebatte hauptsächlich darum, die Androhung der Korrektionshausstrafe Abg. v. Mendel  ( t.) den mäßigen Betrag, der dafür aus­wird Artikel 1, der die Abänderungen der bestehenden Vorschriften herauszubekommmen. Wir haben die Empfindung, als wenn es geworfen ist; er empfiehlt neben der Einführung der Eber­des Gesetzes enthält, nach den Beschlüssen zweiter Lefung sich in dieser Vorlage, vielleicht nicht beabsichtigt, aber doch im förungen auch eine Prämiirung der gekörten Thiere. genehmigt. Effekt, um ein neues Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter handelt. Bei den Ausgaben zur Unterhaltung von Deichen Nach Art. 2 soll den Strafbestimmungen des§ 861 des Es handelt sich in den meisten Fällen um Personen, die durch fragt Str. G.-B. unterworfen werden:, 5a, wer, obschon er in der Lage unsere Gesellschaftsordnung in die traurige Lage gekommen sind, Abg. v. Erffa  ( f.), ob die Regierung der Wester und ist, diejenigen, zu deren Ernährung er verpflichtet ist, zu unter- daß sie von ihrer Familie fortgehen und in fremden Provinzen Linteler Marsch- Deichacht ein Darlehen gewährt habe; das halten, sich der Unterhaltungspflicht trotz der Aufforderung der ihr Brot sich suchen müssen und dann vielleicht nicht sei zugesagt unter der Bedingung, daß die Provinz Hannover  zuständigen Behörde derart entzieht, daß durch Vermittelung der moralisch start genug sind, um alle ihre Verpflichtungen die Hälfte gewähre. Die Eingabe der Betheiligten sei jetzt Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß." zu erfüllen, die auch wir anerkennen und zwar im vollen Um- erneuert. Die Abgg. Gröber und Spahn beantragen folgende fang. Wir glauben, daß es möglich ist, den beabsichtigten Zweck Minister von Heyden: Die Provinz Hannover   hat es ab Fassung: wer, obschon er im stande ist, Eltern, Kinder und zu erreichen, ohne zu der Korrektionshausstrafe zu greifen. Was gelehnt, die Häfte zu gewähren. Es handele sich nicht um eme Ehegatten zu unterhalten, sich der Unterhaltspflicht gegen diese wird denn damit erreicht? Glauben Eie, daß jemand, der in arme Genossenschaft, sondern um sehr potente Leute. Personen trotz der Aufforderung der zuständigen Behörde derart diesem Punkt so gewissenlos ist, daß er, obgleich er für seine Auf eine Anfrage des Abg. von Gilgenheimb( t.) erklärt