Mr. 105 31. Jahrgang.
3. Beilage des„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Unter einer Decke.
Gendarmen und Buchmacher.
Die Verhandlung gegen die Gendarmeriewadhimeister vor den Kriegsgericht wurde gestern fortgesetzt. Der Verhandlungsleiter, Kriegsgerichtsrat Dr. Bernhold, verliest zunächst noch einmal die Zeugen. Buchmacher Markus wird vorgeführt, weil er am Donnerstag nicht erschienen ist. Der Verhandlungsleiter gibt bekannt, daß beim Gericht ein anonymes Schreiben eingetroffen sei, in dem gejagt wird, daß nur ein fleiner Bruchteil der Buchmacher als Zeugen geladen sei. Es müßten noch eine ganze Reihe anderer Buchmacher geladen werden, die Interessantes befunden würden. In dem Schreiben werden dann zahllose Namen, darunter auch Spiknamen wie„ Vogeltrauermar", Rittmeister" usto. genannt. Als erster Zeuge wird sodann Gendarmeriewachtmeister Schulz vernommen. Es ist dies derjenige Beamte, dem nach eigenen Angaben von Buchmachern Gelder gegeben worden sind. Verhandlungsleiter: Ich mache Sie besonders auf die Wichtigkeit des Eides aufmerksam. Prüfen Sie Ihr Gewissen eingehend. Welche Wahrnehmungen haben Sie gemacht? 3euge: Mein Kommando begann im Mai 1913. Eines Tages in Hoppe garten jagten Haneberg und Sudland zum Zeugen: Kommen Sie, wir werden Sie in den Dienst der Rennbahn einführen!"
Ich war froh, daß mich erfahrene Kameraden einführen wollten. Auf der Rennbahn jagten sie dann so ungefähr, den mit dem weichen
Hut, den lassen Sie stehen,
der hat Konzession. Zann zeigten sie mir wieder andere, die ich hin und wieder greifen könnte. Andere wiederum sollte ich in Ruhe lassen. Später im Lofal von Lindner waren H. und S. mit. Es waren viele Zivilisten dabei, unter denen ich viele wiedererkannte, die ich stehen lassen sollte. S. forderte mich auf, nach der Toilette zu gehen, und jetzt famen die Zivilisten auf mich zu. Einer stedte mir ein 5, ein anderer ein 10- Markstück in die Hand, und abends hatte ich 160 m. beisammen. Mir tam zunächst der Gedanke, das ist ja
eine unverhoffte Einnahmequelle,
berwarf aber später diesen Gedanken. Ich wollte tief in die Materie eindringen. Als ich Haneberg fragte, ob er nicht befürchte, daß die Sache bekannt werden und in die Zeitung fommen fönne, erwiderte mir hierauf Haneberg:
,, Ach wo, wir sind alt dabei geworden!"
Der Zeuge entsinnt sich auf Vorhaltungen bestimmt der Aeußerung. An einem weiteren Renntage hatten wir auf Sittendirnen in einem Gehölz zu fahnden. Haneberg war bestimmt dabei. Im Gehölz kamen zwei Zivilisten auf uns zu. Der eine drüdte mir ein 10-, der andere ein 20- Markstück in die Hand. Haneberg und Suckland drehten sich vorher im Gehölz immer um, als ob sie jemand erwarteten. Als mir das Geld gegeben war, jagten sie zu
mir:„ Schreiben Sie in Ihr Buch
"
,, Gut" und„ Genügend"."
Ich muß unbedingt annehmen, daß H. und S. eingeweiht waren. Verhandlungsleiter: Was hat das für eine Bewandtnis mit dem Rotieren? Zeuge: Ich wollte die Namen der Buchmacher tennen Bei einem Rennen in Karlshorst ," so fährt der Zeuge in seinen belastenden Aussagen fort,„ drückte mir ein Buchmacher Wenzel ein Zehnmarkstück in die Hand. Als ich ein andermal auf dem Rade, nach Soppegarten fuhr, rief mich ein Zivilist an. Ich glaubte, es handele jich um eine Anzeige, und ich stieg ab. Als sich der Mann als Buchmacher voriteite, stieg ich wieder aufs Rad. Später fand ich in meiner Tasche ein Zehnmarkstüd vor. Der Buchmacher hatte mir
das Zehnmarkstüd unbemerkt in die Tasche geftedt.
Der Zeuge hat eine ganze Anzahl von Buchmachern zur Anzeige gebracht. Er glaubt die Leute bestimmt wiederzuerkennen, die ihm Geld gegeben haben. Verhandlungsführer: Haben Sie sonst noch von einem Buchmacher Geld bekommen und es behalten? Beuge: Jawohl, aber ich habe es nicht behalten. Verhandlungsleiter: Haben Sie einmal den Kaufmann Friedländer gesehen? Zeuge: Jawohl. Als ich ihn festnehmen wollte, meinte er:„ Ich folge Ihnen
nicht,
ich habe Ihnen ja schon ein Pfund" gegeben!" Ich war ganz bestürzt, verklagte ihn aber nicht wegen Beleidigung, weil mir die Kollegen jagten: Gegen den schreitet der Staatsanwalt nicht mehr ein, der hat den Verrücktenschein in der Tasche, Verhandlungsleiter: Haben Sie noch einmal Geld bekommen? Sie fönnen die Aussage verweigern. Der Zeuge bringt noch einen Fall zur Sprache. Verhandlungsleiter: Warum haben Sie nicht in disfreter Weise Anzeige gemacht? Zeuge: Ich habe meinen Vorge. jekten für jo pflichtgemäß gehalten, daß ich es nicht tat. Ver handlungsleiter: Erit als das Faj ins Rollen gekommen war und als Friedländer auf der Rennbahn Skandal machte und den Gendarmeriebeamten, vorwarf, sie hätten alle Geld genommen, tamen Sie mit Ihren Angaben. Zeuge: Ich weiß von dem Borgang auf der Rennbahn nichts; ich war nicht dabei. Verhandlungsleiter: Wissen Sie, ob auch andere Gendarmen mit den Buchmachern in Verbindung standen? Zeuge: Nein. Ich habe nur gesehen, daß auch andere Beamte nicht die Buchmacher" nahmen", die von Haneberg und Sudland als solche bezeichnet waren,
die in Ruhe gelassen werden sollten.
Als ich einmal zwei Buchmacher nehmen wollte, rief mir der eine zu:„ Nanu, Sie wollen mich festnehmen! Wir kennen uns doch! Ich war doch bei Ihnen!" Ich wunderte mich darüber sehr. Der Beuge Buchmacher Friedländer, der jetzt noch einmal vernommen wird, bekundet, daß es seine Ueberzeugung sei, daß der Gendarmeriewachtmeister Schulz schon
Sonnabend, 18. April 1914.
handelt, die bei ihm" gewesen waren. Zeuge Friedländer macht meister Schulz die 10 und 20 M. erhielt, nicht mehr in der dann noch Befundungen über die Tätigkeit eines
Dieser soll gewissermaßen eine Mittelsperson zwischen den Gendarmen und Buchmachern sein. Er bekommt von den„ konzessionierten" Buchmachern, je nachdem die Rennen ausgefallen sind, stets einige Mark und steht sich auf etwa 50-60 M. Dafür macht er den Gendarmen die Angaben über die zu„ fonzessionierenden" Buchmacher. Jeder fonzessionierte Buchmacher gebe jährlich zweibis dreimal den Beamten Geld. Der„ Spanner", ein gewisser
Elle, habe auch
den Gendarmenfrauen seidene Taschen und Gänse geschenkt. Der Zeuge wisse auch, daß er die Geschenke in der SpanBauer Straße gekauft habe. Schulz bestreitet, nach dieser Richtung hin Zuwendungen bekommen zu haben. Ferner bekundet Friedländer, daß die Ehefrauen des Haneberg und Suckland sich in einem Café mit Friedländer getroffen und den Versuch gemacht hätten, die Sache beizulegen. Die Angeklagten befanden sich da mals bereits in Saft. Die beiden Ehefrauen, die im Zuhörerraum anwesend sind, werden darauf als Zeugen vernommen. Sudland erklärt, sie habe gar keine Ahnung davon gehabt, weshalb ihr Mann überhaupt fortgeholt worden war. Sie habe gehört, daß Friedländer mit die Ursache war, und von ihm wollte sie erfahren, was er eigentlich mit ihrem Mann zu tun und was er gegen ihn habe. Frau Suckland bestreitet entschieden, Friedländer in irgendeiner Weise beeinflußt zu haben. Durch die Frau des Buchmachers Zinnent habe sie von Friedländer erfahren. Frau Haneberg gibt ebenfalls an, daß sie nicht wußte, warum ihr Mann verhaftet worden war. Bei der Rüdsprache habe ihr Friedländer erklärt, er habe nichts gegen ihn. Sie solle fich dafür bei Oberwachtmeister Heinemann und den anderen Kollegen bedanken. Von einer Beilegung der Sache sei nicht gesprochen worden. Der Zeuge Friedländer bleibt demgegenüber bei seinen Angaben.
Kriegsgerichtsrat Crufe: Ich bitte, dem Angeklagten Haneberg vorzuhalten, wie er sich zu der Sache im Restaurant und Gehölz verhält. Saneberg: Wir haben an jenem Tage auf die Glücksspieler gefahndet. Ich bestreite, Schulz dorthin geschleppt zu haben. Ich bestreite auch ganz entschieden, daß Schulz im Gehölz bei der Batrouille nach Sittendirnen vor meinen Augen von Buchmachern Geld bekommen und daß wir ihm gefagt haben, er jolle gut" und genügend" eintragen. Verhandlungsleiter: Wie fommt es, daß die Buchmacher gerade an den neuen Beamten, der frisch auf die Rennbahn gekommen, herangetreten find und ihn für bestechlich gehalten haben? Angeklagter Haneberg: Das weiß ich nicht.
Zeuge Mielenz wird darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn er den Beamten Geld gegeben hat, er die Aussage verweigern fönne. Der Zeuge sagt aus, niemals als Buchmacher aufgetreten zu sein. Er habe nur auf den Rennbahnen gewettet. Hin und wieder habe er auch bei Friedländer gewettet. Beuge piz, ebenfalls auf das Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam gemacht, erklärt aussagen zu wollen. Er will beschwören, niemals Geld an Gendarmeriewachtmeister gegeben zu haben. Der Zeuge ist 11mal wegen Buchmachens und 48mal wegen Hausfriedensbruchs auf Rennplägen vorbestraft. Nach den Aufzeichnungen ist der Zeuge seit mindestens 1911 nicht mehr von Haneberg und Sudland genommen worden. A. hat nicht im„ Ring" gearbeitet. Verhandlungsführer: Also Sie wollen auf Ihren Eid nehmen, daß Sie niemals einem Gendarmen Geld gegeben haben? Zeuge, der umzufallen beginnt: Das kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Der Zeuge verweigert schließlich die Aussage. Verhandlungsleiter: Angeklagte, was sagen Sie dazu? Der erste Zeuge verweigert die Aussage. Die Angeschuldigten haben nichts zu erwidern. A. befundet, bezüglich des Wachtmeisters Schulz fönne er behaupten, ihm kein Gelb gegeben zu haben, bezüglich der drei Angeklagten verweigere er feine Aussage.
Der„ Gefangverein" Norden,
ein Verein, dem fast nur Buchmacher angehören, hat nach den Angaben des Zeugen Friedländer mit Gendarmen oft Bechgelage veranstaltet. Der Zeuge, der dem„ Gesangverein" angehört, muß zu geben, daß er mit den Gendarmen gezecht hat. Die Beamten hätten aber auch ihre Lagen ausgegeben. Bevor in der Zeugenbernehmung fortgefahren wird, verliest der Verhandlungsleiter einen an den Vorjizenden gerichteten Brief, in dem ein gewisser Fogge, Besselstr. 6, Beschuldigungen gegen den Angeklagten Haneberg erhebt. Es heißt in dem Schreiben, man solle dem Angeklagten Haneberg den Eid darüber zuschieben, von wem er die goldene Uhr mit tette bekommen habe bzw. wo sie gekauft worden sei. Dann solle man noch einen Nachtportier als Beugen laden, der den Angeklagten Haneberg als Unterhändler fennt. Der Vertreter der Anflage, Striegsgerichtsrat Mahnkopf. stellt den Antrag, die Polizei zu ersuchen, über die Persönlichkeit des F. Ermittelungen anzustellen und ihn eventuell als Zeugen
Au laden.
Die konzeffionierten" Buchmacher verweigern die Aussage.
Es folgt nunmehr die Vernehmung einer Reihe von Buchmachern, die im Verdacht stehen, die Gendarmeriebeamten durch Geldgeschenke oder andere Zuwendungen bestochen zu haben. Der erite, ein Kellner, bleibt konstant dabei, die Aussage verweigern zu müssen. Sobald er gefragt wird, ob er dem oder dem Beamten Geschenke gemacht hat, erwidert er stets:„ Ich verweigere die Aussage." Der nächste Zeuge: Ich fann doch nicht aussagen, ich mache mich ja sonst strafbar." Verhandlungsleiter: Haben Sie irgendeinem Beamten Geld gegeben? Zeuge: Ich verweigere die Aussage. Verhandlungsleiter: Und haben Sie dem Angeklagten Grrleben Geld gegeben? 3euge: Ich verweigere die Aussage. Und so geht das weiter. Als der Gendarmeriewachtmeister Schulz einem der Zeugen gegenübergestellt und vernommen wird, legt ihm der Verhandlungsleiter nahe, recht vorsichtig in seinen Aussagen zu sein bei einem der artigen Milieu von Zeugen. Und daß die Sache mit der Verurteilung bzw. Freisprechung der drei Angeklagten nicht erledigt sei, das sei zweifellos. Es werde noch einen ganzen Rattenschwanz von Prozessen
ihn heranholen wollte, wintte der Buchmacher mit einer Vand- geben. Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Buchmacher
Erinnerung haben. Der Verhandlungsleiter bemerkt dazu, daß der Zeuge vielleicht so oft Geld gegeben habe, daß er gar nicht mehr wisse, wem alles und wo. Der Zeuge: Ich bin so nervös und aufgeregt, daß ich nicht weiß, wem ich alles Geld gegeben habe.
Die Gedächtnisschwäche der Buchmacher wird bei einzelnen Zeugen in der sogenannten Buchmacherfrankheit, der Nervosität und Aufgeregtheit festgestellt. In den Fällen, in denen sie Bestimmtes über das Geben von Geldern aussagen sollen. Kriminalfommissar Werner erklärt, daß es typisch bei den Buchmachern sei, daß sie von dem Moment an, wo ihnen die Sache unangenehm zu werden beginnt, versagen und nichts wissen wollen. Der Buchmacher 3alemba ist jener, der im Gehölz dem Wachtmeister Verhandlungs Schulz das Pfundstück in die Hand gesteckt hat. führer: Wenn Sie einem Gendarmen Geld in der Absicht gegeben haben, daß Sie geschont werden sollen, so können Sie die Aussage verweigern. Zeuge: Ich habe dem Wachtmeister Schulz kein 20- Marfstück gegeben, das fann ich beschwören. Wachtmeister Schulz: Daß Zalemba mir 20 M. gegeben hat, ist wahr. Auf die Frage, ob er einmal sonst einem Gendarmen Geld gegeben habe, gibt der Zeuge 3. die Möglichkeit zu; welchem, das will er nicht
mehr wissen.
Auch die folgenden Zeugen, konzessionierte" Buchmacher, verweigern bezüglich der Fragen, ob sie den drei angeklagten Gendarmeriewachtmeistern Geld gegeben haben, die Aussage. Dagegen verneinen sie die Frage, ob sie den Wachtmeistern Schulz und Fredow Zuwendungen gemacht haben. Nun folgt auch einmal ein Buchmacher, der beschwören will, daß er keinem Gendarmen, aud) den drei Angeklagten, jemals Geld gegeben hat. Er ist auch nicht verschont worden und hat im Jahre 27 Anzeigen bekommen. Der Angeflagte Gendarmeriewachtmeister Errleben, der nicht mehr in Untersuchungshaft sitzt, bekundet, daß er den letzten Zeugen wiederholt genommen habe. Sierauf wird die Ehefrau des Buchmachers Maliba vernommen. Sie liegt mit ihrem Mann in Scheidung. Die Zeugin belastet Saneberg sehr. Die Zeugin bekundet, daß selbst ihre Tochter einem Beamten oft
das Geld aufs Pferd hinaufgereicht
habe. Dies muß aber ein anderer Beamter gewesen sein, denn Haneberg war niemals zu Pferde auf dem Rennplak. Die Beugin M. wird laut Gerichtsbeschluß wegen offenbarer Unglaubwürdigkeit nicht vereidigt.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet inden traße 69, vorn vier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich von 4 bis 7½ Uhr abends, Sonnabends, von 4½ bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage tft ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen betzufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnementsquittung beigefügt tf, verden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.
Die zum Preise von 20 bis 40 Pf. in der Buchhandlung Vorwärts erhältlichen„ Führer" dienen zur Information über Fragen auf den verschiedensten Rechtsgebieten.
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2. 3. 10.
V. R. ( oder B.) 39. 1. Ja. 2. u. 3. Nein. H. G. H. Fragen Sie bei der Wiener Arbeiterzeitung" an. J. K. 32. 1. Ja, jalls mit Ortsbezeichnung, Datum und Unterschrift versehen. 2. Aufbewahrung in der Wohnung zulässig. Nach dem Ableben des Erblassers muß aber das Testament unverzüglich dem Amtsgericht eingereicht werden. G. K. 1. Die Verheiratung würde Ihre Einziehung nicht veranlassen, falls Sie die Mutter zu sich nehmen. 2. Bis zum 29. Lebensjahre. 1. Nur dann, wenn durch den Justizminister Befreiung von der Vorschrift bon inindestens 18 Jahren bewilligt wird. des Altersunterschiedes muß ein Rotar abschließen. 3. Ja, sofern sie zahlungsfähig ist. J. 87. 2. Einige Monate. Die Soften betragen 75 bis 100 M. Den Vertrag In zei Sabren, die Frist beginnend mit dem Ende des Kalender jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Die Mabnung unterbricht die Berjährungshift nicht. Diese wird nur unterbrochen durch Abzahlung. Anerkenntnis oder Zustellung eines Zahlungsbefehls oder einer Klage. 2.2. 69. In unferer Buchhandlung ist eine Broschüre erhältlich in der die Programme der verschiedenen Barteien behandelt werden. V. Sch. 18. 3. 30. Berlin O. 112, Neue J. G. 1.„ Grundsäße und Bollsfürsorge Berlin , Engeluser 18 III. Die Bahnhofstr. 31, Duergeb. part.( 4-7 nachm.) Lage der arbeitenden Klaffe" von Engels. Rohnarbeit und Kapital Forderungen der Sozialdemokratie" von Stautsky und Schoenlant. Stommunistisches Manifest" von Marr und Engels. Ob von Mary. in dortiger Bibliothet erhältlich, wissen wir nicht. Bestimmt aber vore M. M. 1. Ja. handen in der Boltsbibliothek, Berlin , Adalbertſtr. 41.
Unserem bisherigen 2. Bezirksführer, Genossen 17665
Richard Thiemig nebst seiner lieben Braut die herzlichsten Glückwünsche zur Bermählung.
4. Kreis, Bezirk 1931. Die Funktionäre der 12. Abt.
Unserem Genossen
Julius Reimann
zu seinem 25jährigen Arbeitsjubiläum ein donnernd dreifach Hoch! Profit Bazenhofer! 1220 Unter uns.
Hautleiden
Jetzt bin ich in der Lage, Ihnen meinen herzlichen Dank für Ihre wundervoll heilende Medizin, die mich vollständig von dem schauderhaften Hantleiden befreit hat, voll und ganz zu zollen. Gustav Sichting, Mücheln
( Bez- Halle.) Hautpillen folgt zu
ismard Apotheke
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den ersten Diensttag auf der Rennbahn von den Buchmachern verführt worden sei. Als Schulz ihn bei einem Rennen nehmen und mit dem Finger bewegung ab, und der Beamte ging weiter. Friedländer bestreitet, Markus hat mit Friedländer zusammen buchgemacht. Er will fein haben. Generaldepot u. Versand, dem Sch. ein Pfundstück gegeben oder versprochen zu haben. Ver- Geld an Beamte gegeben haben. Verhandlungsleiter: Jit unter rangeltr. 47, ferner in den handlungsleiter zum Wachtmeister Schulz: Wenn Sie mit Hane- den Buchmachern das Gerücht verbreitet, daß es fonzessionierte apotheken: Charlottenstr. 51, Botsberg und Sudland gemeinsame Sache gemacht haben sollten, so Buchmacher gibt? Zeuge: Jawohl, die werden geschont, weil die damer Str. 84a, Landsberger Str. 39, brauchen Sie nicht auszusagen. Leisten Sie keinen Meineid. Gendarmen dabei Vorteil haben. Verhandlungsleiter: Wissen Sie Stastanien Allee 2, Auguſtſtr. 60, Zeuge: Die Sache verhält sich so, wie ich angegeben. Ich habe die etwas über die angebliche Bestechlichkeit der Gendarmeriebeamten Königsberger Str. 21, Belle- AllianceBuchmacher nicht geschont und wollte Erfahrungen sammeln. auf den Rennplägen? Zeuge: Es ist viel darüber geredet worden, straße 12, Charlottenburg : BismardJustizrat Winterfeld: Wie verhält es sich eigentlich mit dem Ver- aber wenn einer einem Beamten Geld gibt, so spricht er nicht da- straße 81, Wilmersdorf : WilhelmsEs folgt darn die Vernehmung eines Buchmachers, der aue 110, Schöneberg : Hauptstr. 151, Spandau : Bichelsdorfer Strage 14, rüdtsein des Zeugen Friedländer. War er in einer Anstalt? Zeuge von. Friedländer: Nein, niemals. Die Beamten haben nach meiner ebenso wie einige andere über ein Nervenleiden klagt und sich daher Friedrichsfelde : Zentral- Apotheke. Ueberzeugung aus dem Grunde mich für verrückt erklärt, weil sie nicht mehr so recht entsinnen kann, ob er Geld gegeben hat oder wohl wußten, daß ich über alles unterrichtet war und daß die ganze nicht. Der Verhandlungsleiter bemerkt dazu, daß es anscheinend Sache aufgedeckt werden würde, wenn man mich nehmen würde. das Leiden der Buchmacher sei. Auf einmal können sie sich der Haneberg und Sudland bestreiten die Angaben des Wachtmeisters Vorgänge nicht entsinnen. Ein anderer Zeuge bekundet, daß Schulz. Schulz erklärt noch zu dem Vorgang in dem Lindnerschen in einem Lokal in Hoppegarten 30-40 Glas Bier auf einmal beLokal, daß ihm von den beiden Angeklagten gesagt wurde:„ Schulz, stellt wurden und daß wohl die Buchmacher die Zeche gezahlt hätten. gehen Sie doch einmal austreten, Er habe sich nicht darum gekümmert.
Der alte Hauptmann",
die Sterls müssen erst„ Miete" zahlen!" Sudland verwahrt sich in erregtem Tone gegen diese belastende diesen Rennbahnspißnamen führte ein weißhaariger Buchmacher, Anschuldigung. Er wehrt sich auch gegen die Beschuldigung, daß er der sich nicht mehr entsinnen will, dem Wachtmeister Schulz eindem Schulz gesagt habe, lezterer solle sich ein. Buch wegen der mal 5 M. gegeben zu haben. Wenn er es getan habe, so sei es Geldangelegenheiten anlegen. Es handele sich hier um ein Buch, aus dem Grunde geschehen, um Frieden zu haben. Ein anderer das alle Beamten besaßen, und in dem die Namen der genommenen Buchmacher pflegte nach den Rennen so aufgeregt gewesen zu sein, Buchmacher angeführt waren. Schulz bleibt bei seiner Aussage daß er gar nicht weiß, ob er einmal einen Gendarmen Geld geund erklärt, es habe sich um die Ramen folcher Buchmacher ge- geben habe. Der Zeuge will auch den Fall im Gehölz, als Wacht
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