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In der Textilindustrie flagen nach wie vor die Baumwollspinne-| Abonnenten der Arbeiter Jugend" nicht als ein Anzeige erstattete, händigte ihr Sinnig 700 M. aus. Hierdurch reien und Webereien über ungenügende Beschäftigung, was auch in sich geschlossener, bestimmt begrenzter Kreis wurde die Kriminalpolizei auf den wertvollen Fund aufmerksam. noch vom Baugewerbe gilt, das allerdings da und dort Zeichen innerlich verbundener Personen und damit nicht Sie beschlagnahmte die 700 M. und erließ einen Aufruf, in welchen Teichter Belebung zeigt. als Verein zu betrachten sei. Soweit ganz vernünftig. der unbekannte Verlierer der Brosche aufgefordert wurde, sich zu Aber die Entscheidung hat noch ein anderes Gesicht: Das Land- melden. Trotzdem dieser Aufruf durch zahlreiche Zeitungen ge gericht entschied in der gleichen Sache, daß alle zusammen= gangen war, hat sich bis jetzt der rechtmäßige Eigentümer noch fünfte der Arbeiterjugend, ganz gleich zu wel nicht gemeldet, so daß die Herkunft des wertvollen Schmudſtüdes chem 3 wed, als öffentliche politische Versamm= noch in ein geheimnisvolles Dunkel gehüllt ist. lungen zu betrachten sind, da die Tendenz dieser Der Amtsanwalt hielt nicht Betrug, sondern Unterschlagung Veranstaltungen legten Endes eine politische für vorliegend und beantragte 2 Monate Gefängnis. Das Gericht sei. Es handle sich in der Hauptsache immer darum, der Sozial- ging jedoch mit Rücksicht auf die Vorstrafen und das recht raffinierte demokratie neue Anhänger zuzuführen. Vorgehen des Angeklagten über den Antrag hinaus und erkannte auf 3 Monate Gefängnis.
Kaliindustrie und Kaligeses. Im Geschäftsbericht der Gewerk schaft Alexandershall für Kalibergbau heißt es: Unsere Beteiligung ging im Berichtsjahre von 11,780 Tausendstel auf 10,648 Tausenditel des Gesamtabjabes zurück, wodurch unser Lieferungsanspruch gegenüber 1912 eine Minderung von etiva 5,8 Proz. der Menge nach und etwa 7,8 Proz. dem Werte nach erfuhr. Im laufenden Jahre wird durch den voraussichtlichen Hinzutritt von etwa 40 neuen Werfen mit vorläufiger und 20 Werten mit endgültiger Beteiligung auch bei erheblicher Abfassteigerung mit einem weiteren Rüdgang unseres Lieferungsanspruches zu rechnen sein. Die im Entwurf einer Novelle zum Reichs- Kaligejek, wie er zurzeit dem Bundesrat vorliegt, vor gesehene Verdoppelung der Karenzzeit für die nach dem 15. Januar 1913 begonnenen Schächte läßt eine nachhaltige Besserung der Verhältnisse nur dann erhoffen, wenn die im Entwurf vorgesehene Kürzung der definitiven Beteiligungsziffern während der Karenz zeit noch erheblich verschärft wird. Gegen die im Entwurf vorgesehene weitere Belastung der Kaliindustrie durch Einführung einer Reichs- Produktionssteuer muß aus prinzipiellen Gründen und angesichts der geschilderten Entwickelung entschieden Stellung
Amtsunterschlagung.
Wegen Unterschlagung im Amte hatte gestern die 3. Strafkammer des Landgerichts II unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Schulz gegen den Postassistenten Her mann Tischler zu verhandeln. Es handelte sich wieder einmal um einen im Dienst tüchtigen Beamten, der durch die unjelige Spiel- und Wettleidenschaft verleitet, sich eines Amtsverbrechens schuldig gemacht und damit seine ganze Eristenz vernichtet hatte.
Auf Grund dieser unhaltbaren Vorausbestimmung der Tendenz aller Jugendlichen wurden am Donnerstag zwei Jugendliche wegen Teilnahme an einer politischen Versammlung" mit je 3 M. Geldstrafe bedacht, trotzdem selbst die beiden überwachenden Beamten erklärten, daß in der Versammlung" nur gespielt und einige Gedichte vorgelesen worden seien Gedichte, die auch nach ihrer Ansicht keinen politischen Anstrich gehabt hätten. Und am Freitag erhielt wegen der gleichen Tendenz" Genosse Wed, der rein zufällig einem Rezitationsabend im Jugendheim in Wald bei gewohnt hatte, 10 M. Geldstrafe aufgebrannt, weil er den ihm persönlich gut bekannten Beamten, als dieser die Namen der anwesenden Jugendlichen feststellen wollte, in aller Freundschaft frug, auf Grund welcher geseglichen Unterlagen dieses gegen das Reichsvereinsgesez verstoßende Der Angeklagte war auf dem Postamt 10 als Assistent angeDie Hamburger Hochbahn erzielte in ihrem Geschäftsjahr Stören der Versammlung geschehe. Dieses Verbrechen" stellt gewesen. Seit dem Frühjahr v. Js liefen bei dem Postamt einen Ueberschuß von 958 977,96 M. und verteilt eine Dividende unseres Genossen wurde von dem Beamten als Widerstandsleistung von 5 Proz. und eine Superdividende" von% Proz., zusammen und Beleidigung aufgefaßt. Das Gericht jah darin„ nur“ eine 823 000 M. Den diversen Fonds werden 826 150 M. zugeführt. Widerstandsleistung gegen behördliche Maßnahmen, die mit geBerschämt heißt es in dem Bericht an die Generalversammlung: nannter Strafe zu fühnen sei.
genommen werden.'
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Im Laufe des Jahres wurde eine allgemeine Erhöhung der Be
Gerichtszeitung.
Die Brillantbrosche im Schneehaufen.
richters Weßling das Schöffengericht Berlin- Schöneberg Verhandlung zur Sprache, die gestern unter Vorsiz des Amtsbeschäftigte.
züge der Betriebsangestellten vorgenommen. Gleichzeitig sind die Beiträge der Gesellschaft zur Fürsorgekasse erhöht worden und Verminderung der Beiträge der Angestellten. Die ordentlichen Eintrittsgelder zur Fürsorgefasse wurden von der Gesellschaft übernommen." Daß alles das eine Folge des furzen Streifs der Hochbahnangestellten ist, wird selbstverständlich nicht erwähnt. Das Schicksal einer wertvollen Brillantbrosche, deren HerDie Oeffentlichkeit weiß es aber auch so. Für Wohlfahrtseinrichtunft in ein geheimnisvolles Dunkel gehüllt ist, tam in einer tungen" tourden 66 669,78 M. ausgegeben. Insgesamt sind mehr Das wäre nicht möglich gewesen, wenn man nicht, besonders zu den als 39 Millionen Personen im verflossenen Jahr befördert worden. Hauptverkehrszeiten, ähnlich wie in Berlin , die Fahrgäste wie die Heringe in die in zu geringer Anzahl vorhandenen Wagen getopft hätte. Der Erfolg ist die Dividende von 5½ Proz. im ersten Geschäftsjahr, ein Rejultat, mit dem die Aktionäre, darunter große Berliner Gesellschaften, sehr zufrieden sein werden. Internationale Vereinbarungen in der Zementindustrie. Im Busammenhang mit der Erneuerung des Rheinisch- Westfälischen Bementshnditates wurde gleichzeitig ein Niederländisches Bementsyndikat im Haag gemeinsam mit dem Süddeutschen Synditat, dem Belgischen Portland - Zementsyndikat, dem EngTischen Zementtrust sowie der norwegischen Zementbereinigung neugegründet, um den Zementabjak des beteiligten Syndifats in den Niederlanden zu heben.
Jugendbewegung.
Zum Kampf gegen die Arbeiterjugend. Nach Auflösung einer vermeintlichen Jugendorganisation des reises Solingen, die in Wirklichkeit nicht bestand, erklärten bie Berwaltungsorgane und die Gerichte die Abonnenten der Air beiter Jugend" für eine politische Organisation und es regncte Strafmandate gegen die jugendlichen Zeitungsabonnenten. Nun hat das Elberfelder Landgericht entschieden, daß die
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Zuchthaus vorbestrafte Kaufmann Paul Sinnig angeklagt. Wegen Betruges war der schon mehrfach, u. a. auch schon mit Mittelpunkt der Verhandlung bildete eine wertvolle Brosche mit drei großen Brillanten, die u. a. auch schon Gegenstand eines öffentlichen Aufrufes seitens der Kriminalpolizei gewesen war. Vor einiger Zeit machte die jest 18jährige Kontoristin Ella Rims die Bekanntschaft des jezigen Angeflagten, der ihr die Ehe versprach, trotzdem er zu der gleichen Zeit mit einem Fräulein Buchholz verlobt war. Auf eine Frage des Vorsitzenden bezeichneten sich beide Mädchen als die Verlobte des Angeklagten. Eines Tages erschien die N. mit einer Brosche geschmüdt, die bisher unbeachtet in irgendeinem Kommodenkasten gelegen hatte. Der Angetlagte musterte das Schmuckstück mit Kennerbliden und erfuhr dann folgendes: Die N. hatte die Brosche, die sie selbst als wertlos bezeichnete, von ihrer Mutter erhalten, nachdem sie jahrelang als wertloses Tombatstück zwischen Haarnadeln und anderem Aram gelegen hatte. Die Brosche war vor mehreren Jahren von dem Vater der N. in einem Schneehaufen gefunden worden. Der An geklagte, der wohl erkannt hatte, daß es sich um eine sehr kostbare Brosche mit echten Brillanten handelte, ließ sich das Schmuckstüd unter der Angabe, der N. ein paar Ohrringe davon anfertigen zu lassen, von dem Mädchen geben und hat dann die ziemlich großen Brillanten herausgebrochen und sie weit unter dem Wert, für 1150 M., an einen Juwelier verkauft. Als die Mutter der N. dann
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April v. 3. war der Angeklagte in den Verdacht geraten, diese
häufig Beschwerden über verloren gegangene Briefsendungen ein, und zwar handelte es sich stets um Sendungen, denen der Absender fleine Geldbeträge oder Briefmarken beigefügt hatte. Schon im Briefe unterschlagen zu haben. Er bestritt dies damals mit höchster Entrüstung und da bestimmte Beweise fehlten, konnte nichts unternommen werden. Als dann wieder von neuem Beschwerden ein. liefen, wurden auf Veranlassung des Oberpostinspektors Harwardt zwei Briefe präpariert und unter die übrigen Postsendungen gelegt. Der Angeklagte, der in den Briefen Geldstücke gefühlt hatte, ging auch in die Falle. Während er mit den Briefen die Toilette aufsuchte, erschien der Inspektor in Begleitung des Postdirektors Müldner auf der Bildfläche und eine sofortige Untersuchung errichtsafſeſſors Kante, der Geh. Medizinalrat Prof. Straßmann gegab, daß Tischler die Briefe auf dem Abort versteckt hatte. Zu der Verhandlung war auf Antrag des Verteidigers, Geladen, der den Angeklagten als einen etwas minderwertigen Menschen bezeichnete. Das Urteil lautete auf 5 Monate Ges Aemter auf drei Jahre. fängnis und Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
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Sittlichkeitsdelikt.
Zu einem Jahre Gefängnis bei sofortiger Verhung wurde gestern der Musikalienhändler Friedrich Gabbert von der 3. Straf kammer des Landgerichts I verurteilt. Die Verhandlung, die sich bis in die zehnte Abendstunde hinzog, machte die Abhaltung eines Lokaltermins notwendig.
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Der Angeklagte, welcher in der Schönhauser Allee , ein Mufitaliengeschäft betrieb, ist wegen Mißhandlung Untergebener und fahrlässiger Körperverlegung bereits mit 1% Jahren Gefängnis vorbestraft. Die jebige Anklage machte ihm zum Vorwurf, fich eines Verbrechens gegen die Sittlichkeit an der Verkäuferin Erna M., einer entfernten Verwandten, schuldig gemacht zu haben. Der Angeklagte bestritt dies und ließ durch Rechtsanwalt Hood verschiedene Einwendungen gegen die Glaubwürdigkeit der Be lastungszeugin geltend machen, durch die ein Vokalbermin an Ort und Stelle notwendig wurde. Die Verhandlung endete mit der Verurteilung des Angeklagten zu einem Jahr Gefängnis bei sofortiger Verhaftung. Der Staatsanwalt hatte 2 Jahre Gefängnis beantragt,
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