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Buchmacher und Gendarmen.

In der gestrigen Verhandlung gegen die der paffiven Bestechung angeklagten Gendarmeriewachtmeister Haneberg, Sudland und Erg leben wiederholte sich das bisherige Bild der Beweisaufnahme. Die meisten der als Zeugen vernommenen Buchmacher verweigern die Aussage, ob fie Gendarmen Geld gegeben haben, andere bekunden, daß Buchmacher vom Ning den Beamten Gelder gaben, können aber bestimmte Einzelheiten nicht angeben.

Ein Zeuge wird auf einer Krankenbahre in den Verhandlungs­raum getragen. Es ist dies Nelle, der unter dem Namen der Dottor" auf den Rennplätzen bekannt ist. Der Zeuge bat niemals buchgemacht, sondern nur getvettet. Er ist mit den Verhältnissen auf der Rennbahn sehr vertraut. Nelle bestreitet, daß ihm irgendein Buchmacher für Gendarmeriebeamte Gelder gegeben hat. Auch will er nicht zusammenfünfte zwischen Buchmachern und Beamten ver mittelt haben. Es ist von anderer Seite die Behauptung aufgestellt worden, daß der Doftor" gewissermaßen als Mittelsperson für Buch­macher und Gendarmeriewachtmeister galt. Der Beuge bestreitet dies. Der Buchmacher Teuerfanf habe dem Nelle einmal gefagt, wenn zur Berhandlung gegen den Wachtmeister Klauert tommen solte, dann werde er die Sache so drehen, daß dem N. nichts paffiere. Auf die Frage, ob der Beuge Nelle den Frauen der Gendarmen Taschen usw. gefchenft habe, bestreitet dies N. Er hat nach seinen Befundungen die Taschen an die Frauen verkauft, denn er handelt mit derartigen Gegenständen. Mit den Frauen der Angeklagten hat der Zeuge niemals etwas zu tun gehabt.

und Gemeindebeamten nichts liegt und fic jede Regelung der Ruhca gehaltsfrage ablehnen, die damit verbunden ist."

und Staat, nicht zu haben sein werden. In eine einstimmig an­genommene Entschließung tam deshalb von diesen vernünftigen Forderungen so gut wie nichts. In dieser Entschließung wird nur eine regelmäßige ärztliche Ueberwachung der schulentlassenen Beschäftigung von Puhmacherinnen am Sonnabend. männlichen und weiblichen Jugend und deshalb Anstellung von Wegen Nebertretung der Arbeiterinnen- Schutzbestimmungen Aerzten, vornehmlich für Fortbildungsschulen, verlangt. der Gewerbeordnung war Herr Bänsch in Kottbus   verurteilt wor­Fortbildungsschullehrer gegen den hurrapatriotischen Jugenddrill. den. In zweiter Instanz verblieb es bei der Verurteilung wegen An den Osterfeiertagen fand in Schweidnitz   der vierte unberechtigter Beschäftigung von Arbeiterinnen am Sonntag, die schlesische Fortbildungsschullehrertag statt, der sich u. a. auch mit der in seinem Puhgeschäft erfolgt sei. Dagegen wurde der Angeklagte Jugendpflege beschäftigte. In einem Referat über diese freigesprochen von der Anklage der Uebertretung des§ 137 Ab­wurde hervorgehoben, daß die edelste Form der Jugendpflege jazz 1   und 2 der Gewerbeordnung, wo unter der Voraussetzung, wanderungen seien. Es wurde betont, daß die Ausbildung daß es sich um einen Betrieb im Sinne des§ 134i handelt, be­des Geistes und des Gemütes, die Förderung und Stählung förper­licher Kraft, die Liebe zur Heimat und kameradschaftlicher Sinn stimmt ist:" Arbeiterinnen dürfen nicht in der Nachtzeit von 8 Uhr nur durch sachgemäß arrangierte Wanderungen abends bis 6 Uhr morgens und am Sonnabend, sowie am Vor­in die Natur erreicht werden kann. Diese Ausführun- abende der Festtage nicht nach 5 Uhr nachmittags beschäftigt werden. gen wurden nicht nur von allen Diskussionsrednern fräftig unter- Die Beschäftigung von Arbeiterinnen darf die Dauer von strichen, sondern alle wandten sich auch noch scharf gegen die 10 Stunden täglich, an den Vorabenden der Sonn- und Festtage heut allgemein übliche und von der Regierung sowie den von 8 Stunden, nicht überschreiten." Surrapatrioten mit allen Mitteln geförderte tasernen- und teglementsmäßige Art der bürgerlichen Jugend­

pflege

So muß es fommen! Troßdem werden sich die Oberpatrioten nicht abhalten lassen, ihr Biel  , die Jugend durch Kriegsspiele und Schlachten weiter verrohen zu helfen.

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Das Landgericht führte aus: Allerdings seien hier in dent Bukmachereigeschäft des Angeklagten Buhmacherinnen am Sonn­abend länger beschäftigt worden. Die zitierte Bestimmung könne aber nicht Anwendung finden, weil es sich nicht um einen Betrieb gemäߧ 184i handele, der bestimme:" Auf Betriebe, in denen in der Regel mindestens 10 Arbeiterinnen beschäftigt werden, finden, Rein Bersammlungsrecht in Königsberg  . Nach der Jugendschlacht unbeschadet des§ 133h, die nachfolgenden Bestimmungen der§§ 135 in Königsberg  , die am 5. April die Polizei veranstaltete, follte am bis 139aa Anwendung." Mit zwei Direttricen und zwei kauf­Der Zeuge Hermann Teuerlauf macht bezüglich des Angeklagten Sonntag, den 19. April, eine Jugendversammlung im Gewerkschafts  - männisch tätigen weiblichen Personen seien in dem Betriebe zwar Sudland eine Ausiage. Er befundet, er babe einmal in Blumen- hause staufinden. Arbeiter sekretär Krüger wollte einen Vortrag über über 10 Personen beschäftigt, sowohl die Direktricen wie die kauf­garten dem Gendarmeriewachtmeister Sudland getroffen und ihm den Jungdeutschlandbund" balten. Die Versammlung war start männischen Angestellten müßten aber für die Feststellung, ob in gesagt: Entweder nehmen Sie mich in ben Ring" besucht, doch als sie der Versammlungsleiter eröffnen wollte, stand der Bolizeibeamte auf und erklärte, daß der Polizei- der Regel mindestens 10 Arbeiterinnen" beschäftigt seien, aus­auf, oder es passiert etwas. Ich sage Ihnen, Sie werden präsident die Versammlung als eine politische scheiden. Ohne diese Personen seien in der Regel aber weniger keine Freude baben, wenn Sie nicht wollen! Suckland erwiderte ansebe. Der Polizeibeamte forderte deshalb alle Per als 10 Personen in dem Puhmachereibetriebe des Angeklagten be= darauf, T. solle ihn nicht anpöbeln, er fei privat da. fonen unter 18 Jabren auf, den Saal fofort zu schäftigt. Somit fönne teine Verurteilung auf Grund des§ 187 Der Angeklagte Sudland bestreitet dies und erklärt, die Sache verlassen. Er fügte hinzu, daß derjenige, der sich den polizei Absatz 1 und 2 erfolgen. habe sich anders abgespielt. Der Bruder des Teuerfauf befundet, lichen Anordnungen nicht füge, gewaltiam entfernt und Das Kammergericht hob jest auf die Revision der Staats­er habe einmal gehört, wie ein Buchmacher fagte, ein Beamter bestraft werden würde. Unter diesen Umständen war die anwaltschaft die Entscheidung des Landgerichts auf und verwies ,, nehme wie Waffer". Es sei ein öffentliches Geheimnis gewesen, Abbaltung der völlig unpolitischen Versammlung unmöglich. Die daß die Sache auf den Rennbahnen nicht mit rechten Dingen zugehe. Berfammelten mußten auseinandergehen. In einem Nachbarhause die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Dem Buchmacher Saballech wurde einmal, als er genommen und war ein starkes Polizeiaufgebot untergebracht; es erhielt jedoch Landgericht zurück. Zur Begründung wurde unter anderem aus­vorgeführt wurde, sein Geld abgenommen. Ein Beamter babe feine Gelegenheit zum Einschreiten. Auf diese Weise wird der geführt: Wenn es sich auch nicht um einen Betrieb im Sinne des ihm dann das Geld wieder zurückgebracht, doch habe etwas daran Arbeiterjugend in Königsberg   das Versammlungsrecht vollkommen S 134i der Gewerbeordnung handele, so habe wegen der längeren gefehlt. Der Bruder des Teuerkauf erklärt zu dieser Angelegenheit, genommen. daß es sich um den Buchmacher Festrich handle.

Die Ehefrau des Zeugen Friedländer ist bäufig mit ihrem Mann auf der Rennbahn gewesen und hat ihn unterstüßt. Die Zeugin be fundet, daß es Tagesgespräch gewesen sei, daß sich die Angeklagten hätten Geld geben laffen, Beweise habe fie aber nicht. Ihr Mann habe ihr gefagt, die drei Angeflagten brauche sie nicht au fürchten. Ueber bestiminte Bestechungen vermag die Zeugin nichts aus zuiagen. Der Buchmacher Saballa bestreitet, einem Beamten Gelb gegeben haben. Er will den Zeugen Teuerkauf, der behauptet,. habe einem Beamten ein Zwanzigmarkstud gegeben, gar nicht fennen. Demgegenüber bleibt. bei seinen Angaben; S. habe ihm einmal gefagt, er müsse heute noch ein Pfundstüd hergeben. S. bestreitet, weder Haneberg noch Sudland noch Ergleben jemals Geld gegeben Die dann als Zeugen vernommenen Beamten der Gendarmerie Die dann als Zeugen bernommenen Beamten der Gendarmerie Die Sigung wird auf Mittwoch vertagt.

zu haben.

können nichts Belastendes befunden.

Jugendbewegung.

Jugendschuhforderungen.

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Weitgehende und vernünftige Forderungen für den Jugend­schutz find am 16. April auf der Tagung des Bezirksausschusses für Jugendpflege im Regierungsbezirk Arnsberg   gestellt worden. Ein Medizinalrat Dr. Schneider erörterte die Strankheiten der Jugendlichen, die als eine Folge des Berufs anzusehen sind, und empfahl als Gegenmaßnahmen zur Verhütung von Krankheiten die Ausdehnung der Schußbestimmungen bis zum 18. Lebensjahre, Einrichtung eines freien Spielnach mittags, Bertürzung der Arbeitszeit und einen jährlichen vierzehntägigen Erholungsurlaub, Einführung eines ärztlichen Ueberwachungsdienstes. Ferner fei notwendig die Einführung eines leichten Sports, Aufklärung der Jugendlichen über gesundheitsschädliche Fragen, insbesondere der Hinweis auf die Schädigungen des Alkohols und des Tabaks. Das sind Forderungen, die, soweit fie gesebgeberische Maß nahmen verlangen, von der Sozialdemokratie feit langem ange­strebt werden. Soweit sich die Forderungen auf Sport und gesund­heitliche Aufklärung beziehen, sind sie in der freien Jugendbewegung bereits verwirklicht.

Die bürgerliche Jugendpflegekonferenz hörte den Vortrag mit sehr gemischten Gefühlen an, benn die weltkundigen Teilnehmer wußten ganz genau, daß für so weitgehende Forderungen die beiden Hauptintereffenten der bürgerlichen Jugendpflege, Kapitalistenklaffe

1920lisigaied glotia

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Soziales.

Sächsischer Krankenkassenangestelltentag.

Chemnik, 19. April.

Beschäftigung am Sonnabend doch nicht ohne weiteres Freisprechung erfolgen fönnen. Die Straffammer habe übersehen, daß die Bundesratsverordnung vom 31. Mai 1897 in der Fassung vom 17. Februar 1904 hier zur Anwendung kommen könne. Danach dürften, ohne daß es auf die Zahl der beschäftigten Arbeiterinnen antomme, in Werkstätten, in welchen Frauen- und Kinderhüte be­fest( garniert) würden, Arbeiterinnen am Sonnabend wie am Vorabend der Festtage nicht nach 5% Uhr beschäftigt werden. Diese Verordnung bestehe fort auch nach dem Inkrafttreten der letzten Novelle zur Gewerbeordnung.

Das Risiko der Arbeit.

Die Landestonferenz der Strantentafsenangestellten Sachsens  tagte heute im Gasthaus zur Linde". Rassen aus allen Teilen Sachfens waren vertreten. Zu dem Punkte der Tagesordnung: Ruhegehaltsberechtigte Anstellung oder nicht?" führte Brente­Leipzig u. a. aus: Das Ziel der ruhegehaltsberechtigten Anstellung bringen und für Militäranwärter gute Stellen au schaffen. Die unbiaſen unter die Suchtel der Staatsbureaukratie zu In einer einzigen Nummer eines kleinen neumärkischen Staatsbeamtenschaft nimmt den Angestellten die Aktionsfähigkeit Botalblättchens werden kurz hintereinander drei Todesfälle im und den Kaffen das Selbstverwaltungsrecht; sind doch schon hier und Beruf gemeldet. In den Rüdersdorfer Staffwerfen berunglüďte da Leutnants a. D. in leitende Kassenstellen untergebracht und andere Militäranwärter angestellt worden. Nur bie unteren ein vierundzwanzigjähriger Elektromonteur Rönig aus Neudamm, Stellungen sollen den Angestellten bleiben, für die die Pflicht der indem er mit einer Starkstromschiene in Berührung lam und Offenbarung ihres Vorlebens eingeführt und denen das Koalitions- einen elektrischen Schlag erlitt, der auf der Stelle den Tod her­recht genommen werden soll. Ist doch auch von einem preußischen beiführte. In Frankfurt   a. O. wurde der Rangierer Kişke von Cberregierungsrat ausgesprochen worden, daß den Angestellten jede einem fahrenden Wagen umgestoßen. Er fiel auf das benachbarte politische Betätigung bei Androhung von Disziplinarstrafen ver Gleis und wurde buchstäblich gerädert. In Soldin holte der boten werden soll, die den Umsturz der staatlichen Ordnung be- Lokomotivführer Wahlke eine Maschine aus dem Schuppen. Bei awedt". Wo man damit hinaus will, das zeigen die Maßrege= ber Ausfahrt lehnte er fid; wohl etwas zuweit aus seinem Stand lungen von Bürgermeistern und Lehrern. Diese Gefahren abzu­wenden, besteht tein anderer Weg, als auf die ruhegehaltsberechtigte heraus, furzum, er geriet in der engen Durchfahrt mit dem Kopf Anstellung zu verzichten. Das ist gewiß bitter, erscheint aber not- gegen einen Pfosten, so daß ihm der Schädel zerquetscht wurde wendig. Auch außerhalb der Kasse tann für das Alter der Ange- und alsbald der Tod eintrat. Seine Frau sieht, nebenbei bemerkt, stellten im Verein mit den Kassenvorständen gesorgt werden, die in Bälde ihrer Niederkunft entgegen, und außer der Witwe hinter­bas größte Interesse an der Erhaltung des Selbstverwaltungsrecht läßt er eine alte Mutter, deren Stüße er war. Der verunglückte haben. Die Berliner   Kollegenschaft hat in start besuchter Ver- Rangierer hinterläßt eine Frau mit einem ein paar Tage alten sammlung schon denselben Standpunkt eingenommen. Die Kranken- Sinde, und um den jungen Glettromonteur trauern bejahrte tassenvorstände müssen nur genügend informiert werden; desgleichen die Gewerkschaftskartelle. Unsere Forderungen durchzudrücken, ist notwendig und mit Hilfe des Verbandes möglich. Dieser muß ge­stärkt, der letzte Mann des neuen Zuwachses muß ihm zugeführt werden. Der Verband ist politisch neutral, er arbeitet nur für die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Rach lebhafter Aussprache gelangte folgende Resolution gegen eine Stimme zur Annahme:

Eltern.

Von den mannigfachen Gefahren, die den Arbeiter bedrohen und oft jählings und auf entsetzliche Weise feiner Familie ents reißen, wissen die Couponabschneider und Dividendenschlucker nichts. Was ist gegen die ständige große Lebensgefahr vieler Ar­beiter ihr erbärmliches Geldrisiko? Sie verunglüden nicht im

Die von 230 Angestellten aus 59 Ortschaften der Ortskranken- Beruf, sondern höchstens, wenn sie den leichten Gewinn in wahn­tassen Sachsens   besuchte, im Gasthaus Linde" tagende Versamm- sinnigen Automobilfahrten usw. berjubeln, wobei jedoch leider ge= lung erklärt sich mit den Ausführungen des Referenten einver- wöhnlich auch statt der schuldigen reichen Fahrproben die unschul standen. Insbesondere erklären die Anwesenden im Prinzip, daß digen armen Fußgänger zu Krüppeln oder zu Tode gefahren ihnen an der Uebertragung der Rechte und Pflichten als Staats- werden.

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