3. Bertaufbrud möglichst dunkel und wenig verschnörkelt, das mit der Wert auch bei mangelhafter Beleuchtung und starter Ab. nubung leicht erkennbar ist.
4. Abgerundete Ecken; die rechtwinkeligen Eden legen sich leicht um und erschweren dadurch die Handhabung der Scheine. 5. Gleiche Größe der verschiedenen Scheine. 6. Festes glattes, nicht geripptes Papier; gerippte Scheine Tegen fich fefter ineinander, wodurch leicht zwei Scheine anstatt eines verausgabt werden.
7. Anbringung von Wasserzeichen auch bei kleinen Scheinen auf beiden Hälften. Der auslöhnende Beamte verliert bei Auszahlung größerer Mengen von Papiergeld die Sicherheit im Gefüht dafür, ob mehrere Scheine aufeinander haften; an den Wasserzeichen sieht er deutlich, ob er einen oder mehrere Scheine gefaßt hat."
Von der Bagdadbahn . Der türkische Finanzminister hat dem Vertreter der Deutschen Bank zu Konstantinopel mitgeteilt, daß er den von dem bekannten deutsch - österreichischen Konsortium für die Zollanleihe von 1911 der türkischen Regierung im Jahre 1911 gewährten und wiederholt erneuten orschuß von 3 Millionen türkischen Pfund im Laufe des Monats Mai zurückzahlen werde. Die Rückzahlung erfolgt aus dem Erlös der von Frankreich gewährten neuen ottomanischen Anleihe und steht in einem gewiffen Zusammenhang mit den deutsch französischen Abe machungen über die türkischen Eisenbahnfragen insbesondere mit der in Aussicht genommenen Zurücknahme der französischen Beteiligung an der Bagdadeisenbahn. Die Deutsche Bank bahn.
Soziales.
Arbeitswillige Maurer gesucht.
war, wandte er feine Liebe und sein Geldbedürfnis einem anderen Objekt, und zwar einem Fräulein zu, dem er schon nach kurzer Bekanntschaft mit Hilfe einer gefälschten Urkunde zirka 2000 W. abnahm. Eines Tages, als die Braut Nr. 2 sich gerade mit dem Angeklagten in dessen Wohnung ein Rendezvous gab, erschien ploßlich die Braut Nr. 1 auf der Bildfläche, die sich als eine recht schlagfertige Dame betätigte und auf den ungetreuen Liebhaber losschlug. Bor Gericht bestritt der Angeklagte, der sich übrigens feine Wohnung mit elektrischem Strom, den er von der Hausleitung Pyramide gelegt. entwendete, beleuchtet hatte, sich der Körperverlegung schuldig gemacht zu haben und behauptete, daß er sich stets in Notwehr befunden habe. Das Gericht nahm dies auch an und erkannte bezüglich der Körperverlegung auf Freisprechung. Wegen der übrigen Delikte lautete das Urteil auf 1 Jahr Gefängnis und 3 Jahre Ehrverlust. Der Staatsanwalt hatte 1% Jahre Zuchthaus be
antragt.
Vom Pflichtexemplai.
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Umt einem längst gefühlten dringenden Bedürfnis abzuhelfen, soll wieder einmal ein Denkmal errichtet werden. Nach einigem Besinnen hat sich sogar ein Ereignis gefunden, dessen historische Bedeutung man der Nachwelt in Erinnerung rufen möchte. Ani 25. April 1910 ist bei Weilburg der" Zeppelin II" zugrunde gegangen, vier Jahre später, am 25. April 1914, wurde an der Unglüdsstelle der Grundstein zu einer ZeppelinFeierlichst wurden eine Urkunde über den Borgang, einige Münzen, ein paar übriggebliebene Reste des ver- ein Exemplar des Weltblattes„ Weilunglückten Luftschiffes und burger Tageblatt" in den Grundstein eingemauert. Zur Errichtung der Pyramide werden nun Arbeitswillige gesucht. Zur Errichtung fann aus seiner Heimat einen Baustein mitbringen und selbst einmauern. Kalf braucht niemand mitbringen, da am Orte vorhanden. Vorsicht bei der manchen ungewohnten Tätigkeit ist geboten; die Berufsgenossenschaft für das Baugewerbe tommt bei diesem Bau für Unfallschäden nicht auf. Wer die Prozedur glücklich überstanden hat. tann sich obendrein in das Namensregister der Pyramidenerbauer eintragen. Also, Deutsche , auf nach Weilburg !
Eine interessante Breßfache beschäftigte gestern die 150. Abteilung des Schöffengerichts Berlin- Mitte unter Vorsitz des Amtsgerichtsrats Berlin . Der Verleger der fachtechnischen Zeitschrift des Verbandes der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands und Vorsitzender des Verbandes, Genosse H. Stühmer , erhielt einen Strafbefehl über 20 Mark, weil er es unterlassen Stumpffinn, du mein Vergnügen... hatte, dem Polizeipräsidium ein Belagsexemplar der Zeitschrift Wohl mancher hat sich schon seine Gedanken gemacht, welch übernimmt also den bisherigen Anteil Frankreichs an der Bagdad einzureichen. Hiergegen war Widerspruch erhoben. In der Ver- hehren Zweden eigentlich die leider auch in der Arbeiterschaft hier handlung machte der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, und da anzutreffenden Rauch klubs" dienen mögen. Ihre geltend: Laut§ 9 des Preßgesezes ist von jeder Zeitung oder Zeit- Daseinsberechtigung blieb uns dunkel, bis uns das Liederbuch) Pfeifchen glüh" des dem katholischen Gesellenverein schrift der zuständigen Polizeibehörde ein Exemplar sofort nach dem in Duisburg als Unterabteilung angeschlossenen Rauchklubs" FeierErscheinen einzureichen. Ausgenommen hiervon sind Zeitschriften, abend" zu Gesicht tam. Das mit dem wunderhübschen Motto: Gegen die ausschließlich der Kunst, der Wissenschaft, dem Gewerbe oder Bier und Tabaksdunst ist alle Weiberlist umsunſt! versehene der Industrie dienen". Der Verteidiger legte zwei verschiedene Büchlein brachte uns die Erleuchtung. Auf 31 Seiten nichts anderes Nummern der Zeitschrift vor. Die Artikel lauteten: Fehlerhaft als tonzentrierter Stumpfsinn. Seine Sihungen schildert das christfizende Damenkleider und deren Aenderung. Die Stunft des Alen Katholische Tabakskollegium also: derns. Die Herkunft der Belze. Ein teufliches Kleidungsstüd usw." Große Seiterfeit erregte die Berlesung des Artikels: Moderner Saffo für einen Didbaud". Da abfolut nichts Politisches in der Bitschrift enthalten war, beantragte auch der Amtsanwalt die Freifprechung. Auf diese erkannte das Gericht.
Bummelei bei der Landkrankenkasse.
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Die Reichsversicherungsordnung hat die Versicherten bekanntlich mit den Landfrankenkassen beglüdt, von deren Verwaltung die Versicherten so gut wie ausgeschlossen sind. Wie es mit der Geschäftsführung bei diesen Krankenkassen bestellt ist, zeigt ein Beschwerdefall gegen die Landkrankenkasse für den Kreis Büdingen ( Oberheffen). Gegen diese Kaffe wurde am 27. Januar d. J. eine Beschwerde wegen verweigerter Unterstützung beim Versiche rungsamt Büdingen erhoben. Wochen und Wochen bergingen, aber der Erkrankte hörte von dem Schicksal seiner Beschwerde nichts. Eine Erinnerung vom 13. März trug auch keine Nachricht ein. Endlich tam auf eine zweite Mahnung vom 1. April unterm 3. April Ein fatholischer Pfarrer geriet auf Grund folgenden Sach wenigstens eine Antwort der Aufsichtsbehörde, des Versicherungs- verhalts in die Fußangel des§ 166 des Strafgesetzbuchs und wurde amts. Sie nußte dem Erkrankten aber gar nichts, denn sie enthielt wegen Beschimpfung der protestantischen Kirche vom Landgericht nur eine Vertröstung. Wörtlich schrieb das Versicherungsamt: Breslau zu 3 Tagen Gefängnis verurteilt. " Ihre Beschwerde haben wir sofort nach Eingang dem Vorstand der Landkrankenkasse zur Aeußerung übersandt. Infolge der gegen wärtig außerordentlich großen Geschäftslast ist von dort eine Antwort noch nicht eingelaufen. Wir haben dem Vorstand eine Er innerung zugehen lassen."
Mit einer solchen Vertröftung ist den Erkrankten nicht gedient. Sie können beanspruchen, daß über die Berechtigung ihrer Ansprüche auf Unterstützung durch die Krankenkassen rasch entschieden wird. Wir möchten nicht das Geschrei hören, das erhoben würde, wenn eine sogenannte" fozialdemokratische" Ortstrantentasse ihre Arbeiten ebenso langsam erledigen würde.
Gerichtszeitung.
Der Straßenunfall der beiden Zentrumsabgeordneten vor Gericht
antworten.
§ 166 des Strafgesetzbuchs.
Der Pfarrer Dr. Paul Nieborowski gibt das in Breslau erscheinende Wochenblatt Dae katholische Deutschland" heraus, das auf dem Boden der Berliner Richtung steht. In Nr. 22 diefer Wochenschrift vor 1. Juni v. J. erschien unter der Spizmarke: Die fonfeffionelle Selbsterniedrigung der Katholiken" ein von dem Angeklagten N. verfaßter Artikel, in dem es u. a. hieß: der katholische Glaube sei nicht tonfeffionell, die katholische Stirche sei keine Konfeffion wie die übrigen christlichen Religionsgemeinschaften, viel mehr nur schlechtweg die Kirche. Die Stirche aber sei Gotteswert, während die Konfeffionen Menschenwert feien und nur elende Kari faturen und Stümper; jeder Katholit, der diese neben die Kirche stelle, erniedrige sich selbst. In diesen Redwendungen lag nach Ansicht des Gerichts eine Beschimpfung der protestantischen Landes firche, weshalb es den Pfarrer als Verfasser des Artikels und den berantwortlichen Redakteur des Blattes, Ramme, au 3 bezw. 1 Tag Gefängnis verurteilte.
Das Reichsgericht verwarf am Freitag die von den Angeklagten eingelegte Revision.
Die beleidigten Stadtväter von Keyin.
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Ift auch' ne alte Man lacht sich oft
Füllt ,, Man
Daß der Radau nicht fehlen darf Jad, Die Wize sprühen fein und scharf, halbwrad. Der Tabaksqualm steigt in die Luft, alles ringsumber, Bis plößlich eine Stimme schallt: sieht jo bald nichts mehr!" usw. In anderen Versen. wird besungen, wie der Pfeifenbruder in bte ewige Seligkeit einwandert und dort alles ganz wie in feinem Pfeifentlub findet. Echt christlich heißt es da: Gebt mir' nen Qualm Dazu laßt eure Pfeifen glühen, wie stets so Brauch, Ich muß jest nach dem Jenseits ziehen, Doch leichter geht's im Tabaksrauch. Wenn ich dann an den Himmel flopfe, Und Petrus läßt mich nicht herein, So laß ich ihn ne Pfeife stopfen, Dann sagt er sicher nicht mehr nein.
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Er merkt auf alle Fälle Daß ich ein Rauchfollege bin,- Das Tor macht auf er auf der Stelle, Und ich marschier zum Himmel rin.
Man Im Himmel Pfeif und Tabat minien, raucht darin den ganzen Tag. Auch Bier kann man darinnen trinken, So viel der Magen fäffen mag.
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Man singt die schönsten Rauchklubelieber, Man kennet keinen Unterschied, Doch schau ich auf die Erde nieder, Dem Rauchflub gilt mein erster Blick. Die Engel heißen mich willkommen, Als Rauchkolleg im Himmelslicht, ― Doch wollt ihr in den Himmel tommen, Vergeßt die lange Pfeife nicht.
Danach scheinen die christkatholischen Pfeifenbrüder die ein aigen Menschen zu sein, die, ohne den Läuterungsprozeß im höllischen Fegefeuer durchzumachen, gleich in den siebenten Himmel fommen, der ausgerechnet als auchsalon eingerichtet ist. Den frommen Spektakel möchten wir sehen, wenn Ungläubige sich dermaßen lustig, machten über die heiligsten Gefühle jedes wahren Christen".
Kleine Notizen.
Vor dem Schöffengericht Berlin- Tempelhof hatte sich der Vor dem Potsdamer Schöffengericht war der SchuhmacherKraftdroschfenführer Bolaun wegen fahrlässiger Körper- meister Baul Krumnow aus Rezin wegen öffentlicher Beleidigung berlegung der beiden Reichstagsabgeordneten der Zentrums der Keßiner Stadtverordneten angeklagt. Kr. trat in einer öffent Die verschwundenen Torpedoboote. Der Verbleib der franzö fraktion, des 58jährigen Pfarrers Benedift Hebel aus lichen Versammlung, die am 1. November v. J. stattfand, und sich fischen Torpedoboote, von denen man annahm, daß sie von Wiedergeltingen und des 63jährigen geistlichen Rats, Dekan mit den Ausschußwahlen für die Ortskrankenkasse beschäftigte, als fremder Hand davongeführt worden waren, hat sich aufgeklärt. und Stadtpfarrers Johann Püz aus Wernding zu ver- bem Reginer Stadtparlament und bezeichnete die Stadtverordneten benutzt wurde, sich noch an der Stelle befindet, wo es Redner auf. Er zog in seinen Ausführungen einen Vergleich mit Man hat festgestellt, daß das Torpedoboot 174, bas als Zielscheibe Bie noch erinnerlich, waren die beiden Abgeordneten am Vor- als" Rickebrüder ohne eigene Meinung, die auf jeden Vorschlag vor einiger Zeit gefunten ist. Das andere Torpedoboot" Siagne " mittage des 4. Februar d. J. durch die Unvorsichtigkeit des Führers fammlung den Beifall der Zuhörer aus. Strumnow ersuchte schließländischen Schiff ins Schlepptau genommen und nach Italien des Vorstehers gleich nidien". Seine Worte löften in der Ver- soll die Ankertette gebrochen haben, von einem aus einer Kraftdroschte schwer verlegt worden. Die beiden Herren, die in dem Hause des Konvents der Grauen Schwestern in der ich, die Kandidaten der freien Gewerkschaften zu wählen. Diese gebracht worden sein. Mittenwalder Straße wohnten, wollten sich an jenem Vormittag neten. Zwölf stellt Strafantrag wegen Beleidigung. Nach dem Ausführungen des Str. erregten das Mißfallen der Stadtverordnach dem Reichstagsgebäude begeben. Als sie gerade im Begriff Antrag des Amtsanwalts wurde Sr. wegen öffentlicher Beleidiwaren, die Straßenkreuzung der Blücher und Mittenwalder Straße zu überschreiten, fam aus der die Verlängerung der Mittenwalder gung unter Versagung des Schußes des§ 193 zu 50 Mark GeldStraße bildenden Brachvogelstraße eine von dem jezigen Ange flagten gesteuerte Automobildroschte heran. Ehe die beiden Herren ausbiegen konnten, waren sie von dem Fahrzeug erfaßt und zu Boden geworfen worden. Sie erlitten ziemlich schwere Verlegungen und mußten sofort nach dem Hedwigskrankenhause übergeführt werden, wo sie operiert wurden.
Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von sechs Wochen. Das Gericht tam jedoch zu einer milderen Auffassung, da ein Zeuge befundet hatte, daß die beiden Verlegten eine gewisse Mitschuld hatten, da, wenn sie ruhig stehen geblieben wären, nichts passiert wäre. Das Urteil lautete deshalb nur auf 100 M. Geldftrafe.
Heiratsschwindel.
ftrafe verurteilt.
Vorgehen gegen die Kritik ihrer Tätigkeit erhöhe ihr Ansehen. Die 12 Stadtväter irren recht sehr, wenn sie annehmen, ihr
Aus aller Welt.
Minister, die den Staat betrügen.
Aus London wird uns geschrieben: Der englihe Staat hat dafür gesorgt, daß es Personen, die einmal einen der sehr gut bezahlten Ministerposten bekleideten, auch im späteren Leben nicht schlecht gehen soll. Hat ein Minister seinen Posten verloren, so Als Heiratsschwindler hatte sich der frühere tann er eine Bension beanspruchen, wenn er eine Erklärung abPolizeikommissar und Amtsanwalt Konrad gibt, daß sein Privatvermögen nicht ausreicht, um Klehr betätigt, gegen den gestern das Schöffengericht standesgemäß leben zu können. Zurzeit befinden sich Berlin- Mitte unter Vorsiz des Amtsgerichtsrats Reich eine alle Pensionen, die nur in beschränkter Zahl gewährt werden, in Anklage wegen Betruges zu verhandeln hatte. den Händen von Konservativen, die es während ihrer leßten langen Wie die Beweisaufnahme ergab, hatte der Angeklagte, der Regierungsperiode verstanden, alle freien Pensionen ihren Leuten verheiratet ist, aber einige Zeit von seiner Frau getrennt lebte, zuzuschieben. Drei Tage vor dem Rücktritt des Kabinetts Balfour auf Grund von Heiratsannoncen die Bekanntschaft von heirats- gewährte Herr Balfour noch seinem Bruder Gerald eine Iuftigen Mädchen gemacht, denen er sich zum Teil unter falschem Namen näherte. Unter der Vorspiegelung, die Mädchen heiraten Ministerpension. Vor kurzem ist einer der pensionierten Minister, zu wollen, trat er zunächst zu ihnen in intime Beziehungen, um ord Croß, im Alter von 90 Jahren gestorben. Der Mann ihnen dann nach und nach ihre gesamten Ersparnisse abzunehmen. hinterließ ein Vermögen von 80000 Pfd. Sterl.( 1 600 000 Mit dem erschwindelten Gelde spielte er dann an anderen Stellen Mart). Zwanzig Jahre lang hat er als früherer Minister, der den noblen Kavalier. In der Verhandlung war wegen Ge- von seinem Vermögen nicht standesgemäß leben konnte, eine fährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Das Staatspension in der Höhe von 2000 Pib. Sterl.( 40 000 M.) jährGericht verurteilte den Angeklagten, der bis vor einiger Zeit in lich bezogen. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, daß der Mann dieses einem Orte in der Laufis als Bolizeikommissar tätig gewesen war, wegen Betruges in zwei Fällen zu 5 Monaten Gefängnis unter große Vermögen erst im hohen Greifenalter erworben hat. Aber wenn schon, so hätte er als ehrlicher Mensch auf die Weiterzahlung Anrechnung von 1 Monat der erlittenen Untersuchungshaft. In ähnlicher Weise hatte sich der aus Oesterreich stammende, der Pension verzichten müssen, die ihm der Staat nur unter geschon mehrfach vorbestrafte Ingenieur Adolf Wedam betätigt, der wissen Voraussetzungen gewährte. Wäre Lord Croß ein gewöhn gestern aus der Untersuchungshaft der 3. Straffammer des Land- licher Altersrentenbezieher gewesen, so wäre es ihm schlecht er gerichts II vorgeführt wurde, um sich wegen Betruges, schwerer gangen; denn man hätte ihn schnell beim Wickel gehabt. Der engUrkundenfälschung, Unterschlagung, gefährlicher Körperverlegung fische Staat gewährt Greisen und Greifinnen vom 70. Lebensjahre und Entziehung elektrischer Energie zu verantworten. Mit dieser ab eine Pension im Höchstmaß von 5 Schilling die Woche, wenn taten hat es folgende Bewandinis: Der Angeklagte, der schon sie kein oder nur ein winziges Einkommen haben. Wenn einer wegen Diebstahls und Urkundenfälschung vorbestraft ist, hatte durch dieser Staatspensionäre falsche Angaben über sein Vermögen oder ein Heiratsinserat die Bekanntschaft eines Fräuleins G. gemacht, sein Einkommen macht, so tann er oder sie bis zu sechs Monaten der er einen Heiratsantrag machte, als sie ihm erzählte, fie er- 8wangsarbeit verurteilt werden. Wenn einer sich sein Leben lang halte eine Mitgift von 18 000 M. Nachdem er ihr, gewissermaßen für die Gesellschaft abgeradert hat und dann der Versuchung unter als Vorschuß auf die Mitgift, etwa 3000 m. und verschiedene liegt, den Staat um eine fleine Summe zu betrügen, jo tommt er Schmudfachen abgenommen hatte, ließ er das Mädchen sißen, da ins Zuchthaus. Greift einer aber führ zu und nimmt er gleich er erfahren hatte, daß es mit der Auszahlung der übrigen 10 000 M. bas Zwei- bis Dreihundertfache, dann ist ihm eine Nische in hapern würde. Während beide zusammenlebten, fam es häufig Tempel ber patriotischen Selden sicher und die wohlanständige zu feinen vorchelichen Brügelszenen, welche die Zeugin veran faßten, auch Strafantrag wegen Störperverlegung au stellen.- Breffe pergießt bei seinem Tode Ströme von inte und feiert seine Als der Angeklagte sah, daß von der G. nichts mehr zu erwarten Tugenden und Verdienste in spaltenlangen Artikeln.
bahnhof in Bangendreer( Westfalen ) riß am Sonnabend bein Schwerer Unfall auf einem Güterbahnhof. Auf dem GüterUmladen von Waren aus einem Güterwagen die Kette eines Ladefrans, an dem eine schwere Walze hing. Die Walze fiel herab und traf zipei Rottenarbeiter, die beide gefährlich verlebt wurden. Dem einen wurde der Leib aufgerissen.
Pegoudflüge in München . Der Minister des Innern, Freiherr b. Soden, teilte dem Bezirksamt von Fürstenfeldbruck mit, daß laut amtlicher Meldung das Mailänder Strafverfahren gegen Pegoud eingestellt sei. Daraufhin verlautet, Pegoud werde am 2. und 3. Mai in Puchheim bei München fliegen.
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Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet 2inbenstraße 69, vorn vier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich von 4½ bis 7 Uhr abends, Sonnabends,
von 4½ bis 6 Uhr abends statt. Jeber für den Briefkasten bestimmten Anfrage
ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen beizufügen. Brieffiche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnementsquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Ellige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. F. B. M. 40. 1. Der Mann. 2. Zustimmung des Bormundes ist zur Berheiratung erforderlich, wenn das Mädchen noch nicht 21 Jahre alt ist. Zwei Wettende. Das deutsche Landheer hat jetzt 25 Armeekorps. Nr. 14 badisch, Nr. 15-18 preußisch, Nr. 19 fächsisch, Nr. 20 und 21 preußisch ( Gardelorps und Nr. 1-11 preußisch, Nr. 12 sächsisch, Nr. 18 württembergisch, und dazu drei bayrische Armeekorps.) Das 16. und 17. Armeekorps wurde im Jahre 1890 formiert, das 18. uno 19. Armeekorps sowie das 3. bayrische im Jahre 1905 und das 20. und 21. im Jahre 1913. Diefer Reichstag hat F. K. 1. Fragen Sie an bei der zwei Heeresvorlagen bewilligt. Stiftungsdeputation des Magistrats Berlin , Poststraße 16. Pau 2. 1. 3wedmäßig ist eine Aussprache mit dem Lefter der Präparandenanstalt. 2. In Höhe der Leistungen, die die Drtstranfenfasse gewährt, in Fällen, in benen Strankenhausbehandlung angeordnet wird. 3. 3m 14. Jahrhundert Am 16. Jahrhundert als Fahrweg eingerichtet, um Wasser von der altwendisch Struvel, war eine Bucht der Spree , die später zugeschüttet wurde. D. R . 17. Darüber sind wir nicht Spree holen zu können, Fragen Sie einen Fachmann. 21. 8. 21. Jeben orientiert. Donnerstag, abends 9 Uhr, im Bootshause, Oberschöneweide , Wilhelmsstrand. Fabrverbindung bis zum Bahnhof Baumschulenweg . 8. G. 64. 1. Die Steuer wird von dem Eigentümer eingezogen, fann jedoch, was hier geschehen ist, durch Vereinbarung abgewälzt werden. 2. Ja, Stofsten verschieden, je nach dem Umfange des Betriebés. 3. Das Einkommen pflichtigen Einkommens nicht veranlagt werden. aus dem Gewerbe bleibt fteuerfrei. 4. Ihre Frau tönnte mangels steuerF. N. 14. 1. Ja. Gricheint zwemägig. 8. Huseres Erachtens fa. 4. und 5. Es empfiehlt fich Mitteilung an die Kirchenbehörde.
Arnau 38. 1. u. 2. Nein.
$. R. 200. Die Wäsche sowie
R. Sch. 74. Der Mann
den Teil der Möbel, der mit dem Gelde Ihrer Frau bezahlt worden ist. 2. B. 115. Die Krankenbaustoften tönnen von dem Gelde gedeckt werden. Die Herausgabe des verbleibenden Betrages tönnen Sie verlangen. Sie baben jedoch kein Verfügungsrecht über den Betrag, fondern lediglich den Rießbrauch. würde auch fernerhin baftbar bleiben. Die Bestellung durch den Mann war zuläffig. Durabel. 1914. 1. Die Beffion war zulässig. Jedoch hat der Beffionar feine weiteren Rechte erworben, als wie der Bebent fie hatte. 2. Die Bernehmung kann erfolgen. Es ist in das richterliche Er messen gestellt, ob der Ausiage Glauben beigemeffen wird ober nicht 2. R. 46. 1. Ja. 2. Die Kürzung von der Miete ist nicht zulässig. Menn ble Aubeiten auf Aufforderung hin nicht ausgeführt werden, so tönnen Sie das felber tun lassen und die verauslagten Koften bezahlt verlangen,