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Aus aller Welt.
Bette liegend geprügelt worden sei. Man hatte Frau Glufat an- I genossenschaftlichen Differenzen erfuhr, hatte er mit Baron Putlis| schreiben, sich dadurch der betreffenden Bestimmung unterwerfen dauernd um Hilfe rufen gehört und dazwischen das Klatschen von eine Rücksprache und sandte im Verfolg derselben an den stellver- und mit einer Klage auf Lohnzahlung für den vollen Tag at Schlägen wahrgenommen, die offenbar auf ihren Körper fielen. tretenden Verbandsdirektor der brandenburgischen Genossenschaften, gewiesen werden müssen. Wer das nicht will, darf eine derartige Frau Glukat wies dem Gericht ein ärztliches Attest vor, Sekretär des Landesökonomiekollegiums v. Altrod, einen gegen den Arbeitsordnung nicht unterschreiben. Mit Befriedigung nahm die Versammlung die Mitteilung das über blutunterlaufene Stellen und Beulen berichtete. Privatkläger gerichteten, schwer beleidigenden Brief, der von Herrn v. Altrock in einer Generalversammlung der Provinzialtasse ver- auf, daß sich von dem 26 Mitglieder zählenden Leipziger Verein Immer wieder versicherte sie, an dem Ueberfall hätten sich lesen wurde. Die Nennung des Autors wurde mit dem Bemerken der früheren Rohrlegerorganisation 17 dem Deutschen Metall. eine Frau Henze und eine Frau Müller beteiligt. Frau Henze, verweigert, daß v. A. dazu nicht berechtigt sei, und auch auf er- arbeiterverband angeschlossen haben. die bekannte Inspektorin des Deutschen Tierschutzvereine", deren neute Anfrage nach dem Verfasser des Briefes wurde dem PrivatAmt es ist, durch die Straßen zu patrouillieren und auf Tiermiß- Kläger eine Antwort nicht erteilt. Inzwischen hatte auf Antrag handlungen zu fahnden, erklärte vor Gericht( zunächst unvereidigt): des Privatklägers die Staatsanwaltschaft in die Sache eingegriffen, " Ich fasse keinen Menschen an!" Ob Frau Müller, die von ihr nun bekannte sich der Amtsrat Schrader als Verfasser des Briefes. als ihre Pflegerin" bezeichnet wurde, Frau Glukat geschlagen Darauf erhob der Privatkläger gegen ihn und den Dr. v. Altrock Untergang eines Dampfers in Cuxhaven . habe, hatte Frau Henze nicht gesehen. Gesehen hatte das aber die Privatklage. In dem fraglichen Briefe war von dem PrivatDer norwegische Dampfer„ Liv" aus Bergen mit einer Ladung eine Schuhmannsfrau Herrmann, die gleichfalls, durch den Lärm läger in verlegendster Weise gesprochen und speziell von ihm behauptet worden, daß er prominente Persönlichkeiten der deutschen und das Geschrei angelockt, aus der Nachbarschaft herbeigeeilt war. Landwirtschaft verdächtigt habe, und auf die Aufforderung, Be- Holz aus der Ostsee kommend, kollidierte am Mittwoch um MitterSie bekundete, in ihrer Gegenwart sei Frau Glukat von Frau weise zu erbringen, dies nicht getan habe, so daß er sich als nacht im Nebel mit dem in Cuxhaven vor Anker liegenden schwe Müller geschlagen worden. Frau Müller habe gehört, daß Frau Denunziant verwerflichster Art" erwiesen habe. Betreffs des dischen Dampfer Ystad ". Dieser ist sofort gesunken. Glukat dem Fräulein Unger Geld gestohlen haben sollte, und da sei letteren Punktes wurde speziell durch den Dekonomierat Steiger Die Mannschaft wurde mit Ausnahme des Cuxhavener Lotsen, sie hineingestürmt und habe auf Frau Glutat eingeschlagen. So- aus Hannover zeugeneidlich festgestellt, daß nicht der Privatfläger, gleich nachher seien aber, fügte 3eugin hinzu, 20 M. auf dem sondern umgekehrt der Dr. v. Altrock Verdächtigungen dieser Art der ertrunken ist, gerettet. Ein Mann ist schwer verlegt. Teppich gefunden worden. Das bestätigte auch ein Zeuge Boden- ausgesprochen habe, mit der Aufforderung an den Privatkläger, Der Dampfer Liv" ist am Bug beschädigt. schlag, der selber das Geld aufgehoben hatte. Dieser Zeuge hatte seinerseits die Pflicht eines unabhängigen Mannes zu erfüllen, und in diese Dinge hineinzuleuchten. gesehen, daß Frau Henze und Frau Müller die Frau Glukat vorDas Gericht fam auf Grund der Beweisaufnahme zu dem ErEinen umfangreichen Streichholzschmuggel hat die Duis hatten", er fonnte aber nicht sagen, ob sie die Frau, die furchtbar gebnis, daß dem Angeklagten der Schutz des§ 193 St.G.B. nicht schrie", schlugen.„ Bitte, schüßen Sie mich vor Frau Müller!" zuzubilligen, und daß der angetretene Wahrheitsbeweis miß- burger Kriminalpolizei aufgedeckt. 33 000 Pakete Streichhölzer habe Frau Glukat ihm nachher gesagt. Frau Bodenschlag hatte lungen sei. Mit Rüdsicht auf die weittragenden Folgen, die, das wurden beschlagnahmt. Die Schmuggler, ein Kaufmann, ein gehört, wie Frau Müller, aus der Wohnung herauskommend, sagte: Vorgehen des Angeklagten gehabt, verurteilte das Gericht den An- Fräser und ein Pferdehändler schafften die Ware mit Hilfe eines Na, ich hab's ihr jetzt gründlich besorgt." Nach der Darstellung geklagten wegen öffentlicher übler Nachrede zu 1000 M. Geldstrafe, Automobils bei Maldenkirchen über die Grenze. der Frau Henze habe man die schreiende und tobende Frau Glufat eventuell 200 Tagen Gefängnis und legte ihm die Kosten des Ver- Schmugglerfahrten wurden besonders des Nachts auf wenig be. beruhigen oder aus der Wohnung hinausbringen wollen; Frau fahrens auf. Dem Privatkläger wurde die Befugnis zugesprochen, kannten Wegen ausgeführt, wobei das Automobil eine außerordentdas Urteil in der Deutschen Tageszeitung", dem„ Landboten ", lich große Schnelligkeit entwickelte, so daß es nicht aufgehalten wer Glutat und Frau Müller hätten sich beide gehabt". Frau Müller offizielles Organ der Brandenburgischen Landwirtschaftskammer, den konnte. Die Abnahme und der Verkauf der Streichhölzer wurde selber wurde nicht als 3eugin vernommen. Daß die An- und der Deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftspresse", geflagte die ihr zur Last gelegten beleidigenden Acußerungen über offizielles Organ der Generalanwaltschaft der deutschen landwirt- von mehreren Personen betrieben. Die Beteiligten und auch der Fräulein Unger getan habe, bekundeten verschiedene 3euginnen. fchaftlichen Genossenschaften, auf Kosten des Angeklagten zu vers Chauffeur des Autos sind in Haft genommen worden. Der Rechtsbeistand der Widerklägerin Fräulein Unger, Rechts- öffentlichen.. anwalt Fonthei, hielt die 10 Tage Haft für eine angemessene Strafe und beantragte, die Berufung zu verwerfen. Auf Geldstrafe zu erkennen sei zwecklos, denn die Angeklagte habe ja nichts
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Versammlungen.
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Verhaftete Streichholzschmuggler.
Die
Wie uns ein Telegramm aus Petersburg meldet, wütete in der Nacht zum Donnerstag in Petersburg und in der Umgebung ein heftiger Schneesturm. Die Newa ist erheblich gestiegen und hat die niedrig gelegenen Stadtteile überschwemm f. in der Umgegend von Petersburg ist großer Schaden angerichtet worden. Durch den Orkan wurden mehrere hundert Barten Viele und kleinere Schiffe von ihren Antern gerissen. Barken wurden ans Ufer geschleudert und gegen 200 Barken in das Fahrwasser der großen Newa getrieben. In der Nähe des Commer gartens ist ein utter der Flußpolizei, an anderen Stellen find etwa dreißig Barten gejunten. Die Telephone verbindung mit Moskau und Kronstadt ist gestört.
und würde eine Geldstrafe ja doch absißen müssen. Das Gericht Die Rohrleger und Helfer nahmen in einer am Mittwoch abs fam zu einer Schuldigsprechung, änderte aber bezüglich des Straf - gehaltenen Branchenversammlung den Jahresbericht über die mazes das Schöffengerichtsurteil ab und hielt nicht eine Freiheits- Tätigkeit der Schlichtungskommission entgegen, den Ziese er strafe, sondern eine Geldstrafe von 50 M. für ausreichende Sühne. stattete. Er bemerkte zunächst, daß sich die Tätigkeit der Organisation nach Abschluß des Vertrages auf die Heranziehung der Firmen erstrecte, die sich dem Vertrage nicht angeschlossen hatten. Der Erfolg nach dieser Richtung wurde durch die schlechte GeAmtsrat Schrader als Angeklagter. Eine Privatflage des Justizrats Eschenbach- Berlin fchäftslage beeinträchtigt. Immerhin ist es gelungen, eine Reihe Eine Privatflage des Justizrats Eschenbach Berlin von Firmen zum Anschluß an das Vertragsverhältnis zu bewegen, gegen den Amtsrat Schrader, Mitglied des pas fich immer mehr ausdehnt. Die Schlichtungskommission Vorstandes der Landwirtschaftskammer aus hatte 113 Beschwerden von Arbeitern und 21 Beschwerden von ArAlt Landsberg, gelangte vor dem Schöffengericht in beitgebern zu erledigen. Die Beschwerden betrafen Differenzen aus dem Vertragsverhältnis. Bei den Beschwerden der Arbeiter Lichterfelde zur Verhandlung. handelte es sich um Lohnforderungen, Affordüberschuß, Maßrege= Schwerer Unfall bei einer kinematographischen Aufnahme. Von lung. Affordberechnung, Mängel im Arbeitsnachweis usw. Einen öfter wiederkehrenden Differenzpunkt bildet die Frage, wann das einer Anzahl von Schauspielern sollten in Cannes in einem Arbeitsverhältnis gelöst werden kann. Der Tarif schließt die Kün- Motorboot kinematographische Aufnahmen für eine Filmfabrik vordigung aus. Das bedeutet nach der Praris des Gewerbegerichts, genommen werden, als plöslich die Benzinbehälter des der sich auch die Schlichtungskommission angeschlossen hat, daß das Motorbootes explodierten. Drei Schauspieler sprangen Arbeitsverhältnis am Schluß eines jeden Arbeitstages gelöst ins Wasser, von denen einer ertrant; zwei andere wurden durch Bei Ein Dummerjungenstreich. Amiens wurde ein werden darf. Nun haben aber manche Unternehmer durch Arbeits das brennende Benzin schwer verleßt. ordnung festgesetzt, daß das Arbeitsverhältnis jeden Augenblick, also auch im Laufe des Tages gelöst werden kann, und der Lohn 15jähriger Bursche verhaftet, der auf das Gleis der Bahnlinie dann nur bis zur Entlassung, aber nicht bis zum Abend bezahlt Amiens - Rouen mehrere Steinblöde gewälzt hatte, um, wird. Es kommt nicht selten vor, daß Arbeiter eine solche Arbeits- wie er vor dem Polizeikommissariat erklärte, einmal eine ordnung, ohne Kenntnis von ihrem Inhalt zu nehmen, unter- 13 u gentgleisung mit ansehen zu können.
Justizrat Eschenbach war Direktor der von ihm im Jahre 1894 gegründeten Landwirtschaftlichen Provinzial- Genossenschaftskaffe für Brandenburg . Der Vorsitzende des Aufsichtsrats dieser Genossenschaft, Baron zu Butliß- Groß- Bankow, hatte infolge aus gebrochener Differenzen mit den Verivaltungsorganen seine Stelle niedergelegt und soll nun, wie der Privatfläger behauptet, gesucht haben, diesen aus seinem seit 19 Jahren innegehabten Amte zu berdrängen. Der Privatkläger suchte sich gegen diese Angriffe zu schüßen und wandte sich an den beiden Parteien betannten Herrn von Groß- Alanin mit der Bitte um Auskunft, weshalb Baron zu Bullik auch aus seiner Stellung eines Vorsitzenden der jo genannten Spirituszentrale ausgeschieden sei, und zivar gegen eine Abfindung von 100 000 W. Als Amtsrat Schrader von den
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