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Verbandszeitung.

Mitteln Bekämpfen fie, wie überall, so auch hier die freien Drgani- Dilliker München erstattete den Bericht bez Au3. Nun ist zwar auch der Beamte als Staatsbürger berufen, sationen. Ein gelber Agitator namens Manschte hatte die Orts- schusses, an den sich eine furze Diskussion über einige Ent- durch Ausübung des Wahlrechts zur Bildung der gejezgebenden verwaltung Begejad des Metallarbeiterverbandes in einem Schmäh- scheidungen des Ausschusses knüpfte, die sich auf innere Verbands- Körperschaften mitzuwirken. Allein dabei genießen die Beamten artifel im dortigen Amtsblatte indirekt der unreellen Kaffenführung angelegenheiten beziehen. Beschlossen wurde, die Statuten- feineswegs etwa eine unbedingte Immunität wie die Abgeordneten beschuldigt und der Artikel wurde von der Deutschen Arbeitswacht", bestimmung zu streichen, welche besagt, daß für die Bewilligung bei ihren Abstimmungen, und es ist, wie der Gerichtshof in einem in der Stadt Hannover erscheinenden gelben Blatte, nach von Streits am Sis des Verbandsvorstandes nicht dieser, sondern ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, nicht ausgeschlossen, daß gebrudt und dadurch in weitere Streise getragen. Der Kassierer der Ausschuß zuständig ist. der Beamte durch seine Beteiligung an der Wahl für eine staats­der Ortsverwaltung Begesad des Metallarbeiterverbandes strengte Redakteur Gile f- Berlin gab den Bericht über die feindliche Partei sich disziplinarisch verantwortlich macht. Bei Ent­deshalb Privattlage gegen Manschte und gegen die gelbe Zeitung scheidung der Frage, ob ein Beamter durch seine Abstimmung sich an. In der Verhandlung vor dent Bremer Schöffengericht stellte Im Bericht wie in der Diskussion nahm die Erörterung einer zu einer bestimmten Partei bekennt und dadurch deren Bestre­sich die völlige Haltlosigkeit der erhobenen Verdächtigungen Meinungsdifferenz einen breiten Raum ein, die zwischen dem Re- bungen bewußt unterſtüßt, tommt es außer auf die Art und heraus, und nur dem Kläger haben die gelben Apostel es bafteur und dem Vorsitzenden der Zahlstelle Hamburg entstanden Weise, wie die Partei und deren berufene Vertreter die Ziele der zu danken, daß sie sich mit einer reumütigen Erflärung aus der war. Den Anlaß der Differenz bildet die redaktionelle Kritif eines Partei fundgeben, auf die Gesamtheit der Verhältnisse. namentlich Affäre ziehen konnten, in der unzweldeutig ausgesprochen wird, daß von der Ortsverwaltung Hamburg unter dem Pseudonym Servus" auch auf die Persönlichkeit des Beamten und dessen sonstiges Ber­der Drisverwaltung Begefac des Metallarbeiterverbandes nicht der eingesandten und veröffentlichten, sowie die Zurüdweisung eines halten im politischen Leben an. Vorwurf unreeller Kassenführung oder überhaupt unreeller Die Angeklagten nehmen Geschäftsführung gemacht werden kann. die Aeußerungen zurück und tragen die Kosten. Die Erklärung ist in drei namhaft gemachten Zeitungen zu publizieren. Ausland.

Die Aussperrung der Schweizer Uhrenarbeiter dauert fort. Der gestern gemeldete Sieg der Uhrenarbeiter von Grenchen ist neuerdings in Frage gestellt. Die Arbeiter haben die Arbeit am Montag nicht wieder aufgenommen. Der Abschluß der Einigungs­verhandlungen stellt sich als ein fauler Unternehmertrid heraus. Die Industriellen haben die Arbeiter in perfider Weise in die Fabriken gelockt, um sie auf diese Weise weich zu machen. In den Werkstätten fanden die Arbeiter einen Anschlag aufgehängt, wonach fie in einer bestimmten Frist aus dem Verbande auszutreten hätten. Die Bekanntmachung wedte einen Sturm der Entrüstung. Die Arbeiter verließen samt und sonders die Fabriken. Der Kampf, der sich einzig und allein um das Koalitionsrecht drehte, geht weiter.

Im Baugewerbe zu San Franzisko find 25 000 Arbeiter ausgesperrt. Die Aussperrung ist angeblich eine Antwort auf einen Streit der Anstreicher. Vermutlich aber handelt es sich um die Ab­sicht der Unternehmer, die Arbeiter für den Ausstellungsbau mürbe zu machen, damit der Profit aus diesem Unternehmen restlos in die Taschen der Bauunternehmer fließt.

Verbandstag der Lederarbeiter.

Am Dienstag begann die Sigung mit der Erörterung des zweiten Teils des Vorstandsberichts: Organisationsfragen.

Hierzu lag eine Resolution vor, welche den Zentralvorstand beauftragt, alle Schritte zu unternehmen, welche geeignet erscheinen, einen Zusammenschluß der Verbände der Leder­industrie zu einem Industrienerbande herbeizuführen.

Gleichzeitig mit dieser Resolution wurde ein Antrag diskutiert, welcher die Einsetzung eines Verbandsbeirats fordert. Der Verbandsborjizende Me a hler führte aus: Die Statuten­beratungskommission empfiehlt nicht die zur Verschmelzungsfrage gestellte Resolution. Der Verband laboriert noch an der letzten Verschmelzung mit den Handschuhmachern und hat kein Bedürfnis, jezt zu einer neuen Verschmelzung zu schreiten. Auch bei den anderen Verbänden, die für die Verschmelzung in Frage kommen, Schuhmacher und Sattler , ist nicht zu bemerken, daß sie eine Ver­schmelzung mit dem Lederarbeiterverbande für erforderlich halten. Man darf die Verschmelzung nicht fünstlich forcieren. Die Frage ist erst dann reif zur Lösung, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse zur Verschmelzung drängen. Jede Berufsorganisation hängt an ihren alten Gebräuchen und Einrichtungen, und wenn sie sich mit anderen verschmilzt, so dauert es eine gewisse Zeit, bis sie sich den neuen Verhältnissen in der gemeinsamen Organisation angepaßt hat. Solange das nicht vollständig geschehen ist, soll man nicht mit neuen Verschmelzungsabsichten kommen. Die Frage, ob Berufs­oder Industrieberband, ist heute nicht mehr streitig. Vielmehr streitet man darüber, ob an die Stelle der Berufs- und Industrie­organisation die Betriebsorganisation treten soll. Der Zusammen­schluß zu Industrieverbänden zu dem 3wed, möglichst große Ver­bände zu schaffen, ist es nicht allein, was die Macht der Arbeiter gegenüber dem Unternehmertum stärkt Wertvoller ist es, daß wir unsere Zahl und unsere Macht in den Betrieben stärken. Die Vor­ständefonferenzen haben sich schon öfter mit der Frage der Betriebs­organisation beschäftigt. Man fann die Schaffung dieser Organi­fationsform natürlich nicht von oben herab detretieren, denn die Verhältnisse liegen in den einzelnen Berufen sehr verschieden. Für den Lederarbeiterverband würde die Betriebsorganisation meiner Ansicht nach zwedmäßig sein. Unser Beruf ist ein derart abge­schlossener, daß die Betriebsorganisation durchführbar ist. Anders ist es in solchen Betrieben, wo Arbeiter der verschiedensten Berufe beschäftigt sind. Den Antrag auf Schaffung eines Verbands­beirats hat die Kommission dem Plenum überwiesen. Ich selbst stehe auf den Boden des Antrages; aber im Zentralvorstand sind die Meinungen darüber geteilt. Der Beirat soll ein Bindeglied zwischen den Mitgliedern und dem Zentralvorstande, aber nicht ein Blizableiter für den Zentralvorstand sein.

zu befürchten.

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Um den Ruhetag der Bäcker.

schwerste."

Hier handelt es sich um die zweiten Serbus"-Artikels. Die Diskussionsredner, die zu dieser sozialdemokratische Partei, deren feindliche Stellung gegen die Angelegenheit sprachen, billigten mit Ausnahme des Hamburger bestehende Staats- und Rechtsordnung nicht nur allgemein be­Vertreters die Haltung des Redakteurs. Weiter wurde die kannt, sondern auch dem Angeschuldigten genau bekannt war. Er Frauenbeilage, die dem Verbandsblatte seit dem vorigen Jahre bei-( Liebig) war nach seiner Angabe bis zum Eintritt in sein Amt in der sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftsbewegung gegeben wird, anerkennend besprochen. als Vorsitzender des organisierten Zentralverbandes der Schmiede in Wiesbaden und als Vertrauensmann der sozialdemokratischen Partei in Bierstadt erfolgreich tätig, und gerade mit. Rücksicht hierauf vor seiner Bereidigung noch besonders auf die mit dem In einer öffentlichen Versammlung der Bäcker Berlins und Amte berbundenen Pflichten hingewiesen worden, zu deren Er­Umgegend, die am Dienstag in Obiglos Festjälen, Koppenstr. 29, füllung er sich bereiterklärte. Er will allerdings bei dieser Gelegen­stattfand, protestierten die Gesellen gegen die Treibereien der heit nur dahin belehrt worden sein, daß er fortan nicht mehr Innung mit ihrem gelben Landsturm. Die Versammlung war öffentlich als Sozialdemokrat auftreten dürfe. Indem er seine außerordentlich stark besucht, mehr als 2000 Personen füllten die Stimme für einen sozialdemokratischen Wahlmann abgab und sich gewaltigen Räume dieses Saales. Das Referat hatte ei hold felbft als Wahlmann dieser Partei aufstellte und wählen lich, übernommen. In martigen Worten schilderte er, wie die Bäder- ftellte er sich in den Dienst dieser Partei und gab zu erkennen, daß innung jeit Jahrzehnten jeden Arbeiterschutz mit geradezu fana- er nach wie vor bestrebt sei, die Ziele dieser Partei zu fördern. tischen Saß befämpft habe. Von jener Bundesratsverordnung von Damit verletzte er den Eid der Treue und des Gehorsams aufs 1896, betreffend den Marimalarbeitstag, bis heute beim Kampf um In der Begründung wird nun noch weiter ausgeführt, daß der den wöchentlichen Ruhetag, habe sie jeden Versuch, die Lage der Ge- Beamte in seinem dienstlichen und außerdienstlichen Verhalten der fellen zu heben, mit allen, selbst mit außerordentlich unlauteren Beurteilung der Disziplinarbehörden untersteht, und Genosse Mitteln zu hintertreiben versucht. Um das noch besser zu fönnen, Biebig hätte, wenn er gewissenhaft handeln wollte, das Amt gar habe die Innung schließlich die Gelben geschaffen, d. h. den Ver nicht erst annehmen dürfen. Besonders wird dann noch darauf ver­rat der Gesellen durch die Gesellen organisiert! Besonders scharf wiesen, daß der Artikel 4 der Preußischen Verfassung, wonach alle werde jetzt der Kampf um den 36stündigen Ruhetag geführt. Be- Preußen vor dem Geses gleich und die öffentlichen Aemter für alle reits drei Petitionen haben die Gelben an die Gesetzgebung ge- dazu Befähigten gleich zugänglich find, teinen Freibrief zur För­richtet, hinter welchen allem Anschein nach die Innung stehe. Diese derung der Bestrebungen einer Partei begründen, die sich auf den Petitionen, in welchen die Gelben ein Sonntagsbackverbot von Boden des Kampfes gegen die bestehende Staats- und Rechtsord­22 Stunden forderten, seien schließlich sogar den Innungen unbe­nung stellt". quem geworden, weil die Petition behauptete, die Meister seien mit einem Badverbot einverstanden, was nicht der Wahrheit ent­spreche. Obermeister Schmidt sei zurzeit außerordentlich bemüht, die Tarifbädereien zum Tarifbruch zu bringen, damit die Gesellen den Kampf um den 36 stündigen Ruhetag von vorn beginnen fönnen. Die Versammlung solle öffentlich gegen die unwahrheiten und Verdrehungen Protest einlegen, mit welchen Innung und Gelbe den 36 stündigen Ruhetag durch Eingaben bei Behörden und bei dem Reichstag befämpfen. Folgende Resolution fand einstimmig Annahme:

Die heutige Versammlung der Berliner Bädergesellen nimmt mit Entrüstung Kenntnis von dem gewissenlosen, weil abjichtlichen Frreführungsversuch des Reichstages und des Mi­nisteriums durch den Bund der Bäder und Konditorgehilfen Deutschlands "( gelbe Richtung) in seiner Betition für eine zwei­undzwanzigstündige Sonntagsruhe, die in Wirklichkeit eine hinterhältige Eingabe gegen den von der übergroßen Mehr­heit der Bädergejellen geforderten 36 stündigen wöchentlichen Ruhetag darstellt.

Das Urteil verstößt gegen den elementarsten Grundsak jeder nach Gerechtigkeit strebenden Entscheidung, daß ein Urteil ohne An­sehen der Person zu fällen ist und daß kein Richter ein Recht hat, seine politische Ueberzeugung als Maßstab bei der Urteilsfällung anzuwenden. Ein Richter, der diese Grundsäße mißachtet, richtet nicht, sondern rächt sich an dem Angeklagten deshalb, weil dieser eine der politischen Anschauung des Richters entgegengesezte An­schauung hat. Ein solcher Richter fällt ein politisches, ein Tendenz " Ob die politische Ansicht des urteil, aber fein Rechtsurteil. Infulpaten begründet ist, hierüber zu urteilen, geziemt dem Richter nicht. Die Meinung als solche ist kein Verbrechen; sie Je schwieriger es fann nur strafbar werden durch die Form ist, den Inhalt hierbei zu sondern, um so strenger wird für den Richter die Verpflichtung, sich selbst zu überwachen, damit die Selb ftändigkeit und Unabhängigkeit seines Urteils vor dem Einfluß feiner eigenen Ueberzeugung gewahrt werde." Wie stark stechen die Darlegungen des Oberverwaltungsgerichts von diesen goldenen Worten, die der Kammergerichtsrat v. Grolmann( freilich vor länger als einem halben Jahrhundert) im Erkenntnis gegen In dieser Eingabe hat, wie selbst der Vorstand des Innungs- Dr. Johann Jacoby niederlegte! Zu Fehlschlüssen muß ein Richter berbandes in einer offiziellen Richtigstellung befundet, der gelbe fommen, der idi cls Richter gestattet, über eine Partei ein Urteil Pund mit dreisten, groben Unwahrheiten operiert. zu fällen. Das über die Sozialdemokratie von dem Oberberwal­Der Versuch, gefeßgebende oder ausführende Behörden zungsgericht gefällte Urteil zeigt die böttige Verständnislosigkeit täuschen, fann wegen der eventuellen Tragweite solcher niedrigen der Richter von den Zielen und dem Wejen der Sozialdemokratie. Handlungen nicht scharf genug verurteilt werden; es ist aber um Es steht auf derselben Tiefe, als ob ein Sozialdemokrat jagen so verwerflicher, als in diesem Falle die von fait allen Bäder- würde, die Richter stehen auf dem Boden der heutigen Gesellschafts­gesellen und auch vielen Meistern sehnlichst erwartete endliche ordnung, also billigen sie alle Verbrechen, die in dieser statt­Einführung einer sechstägigen Arbeitswoche bereitelt und hinter- finden, sind mithin Genossen von Mördern, Dieben, Räubern usw. trieben werden soll. Ueberdies aber widerspricht die Auffassung des Oberverwaltungs­gerichts den Reichsgesehen und dem flaren Wortlaut des Artikels 4 der preußischen Verfassung. Daran wird dadurch nichts geändert, daß auch andere Richter ebenjo vorgegangen sind. Hundert Fälle Unrecht schaffen fein Recht. Die Gerichte, die das Oberverwaltungs­gericht zitiert, sind die höchsten Disziplinargerichte. Rührt eine offensichtlich dem Gesetz widersprechende Rechtsprechung davon her, daß bei der Berufung an solche hohen Stellen nach dem Wunsche Bismards mehr auf Zuverlässigkeit" als auf Tüchtigkeit gesehen

Eine Sache, die nur mit unwahrheiten begründet werden fann, muß eine außerordentlich schlechte sein. Da­gegen wird die von solchen Leuten und mit solchen Mitteln be­fämpfte Sache durch sich selbst geadelt.

Die Versammelten ersuchen daher den hohen Reichstag wiederholt und dringend, baldigit die von hochangesehenen Wolfs­wirtschaftern, Aerzten und Gelehrten als im Interesse der Ar­beiter wie auch der Volksgesundheit unumgänglich nötig bezeich­nete Einführung eines wöchentlichen 36 stündigen Ruhetages für die heute noch meist in sieben Nächten arbeitenden Bäcker und Konditoren zum Gejezz erheben zu wollen, wie dies in den meisten Kulturländern, teils schon sehr lange ,, der Fall ist."

Soziales.

wird?

Sonderbare Praxis der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte.

Seit Einführung der Angestelltenversicherung haben sich, wie wir wiederholt darlegien, verschiedentlich Mängel in ihrer prafti­schen Durchführung gezeigt. Mit der Zeit sollten sich dergleichen aber eigentlich beheben lassen. Weit gefehlt! Noch heute läßt die Reichsversicherungsanstalt die so notwendige egatte Erledigung der Geschäfte vermissen. Nach§ 188 des Versicherungsgesches für An­Ein Sozialdemokrat darf nicht Gemeindefchöffe fein. gestellte werden gezahlte Beiträge durch Marten quiftiert. Von Jest liegt das Urteil gedrudt vor, durch das das Oberber- der Reichsversicherungsanstalt sind diese der Beitragsstelle bezi. waltungsgericht dem Genossen Liebig in Bierstadt bei Wiesbaden dem Beitragszahler auszuhändigen. Auf Grund des§ 184 des cr­feines Amtes als Schöffe, von Bierstadt wegen seiner Zugehörig wähnten Geiebes tönnen mit Genehmigung des Reichskanzlers feit zur sozialdemokratischen Partei und der Betätigung feiner andere Quittungsleistungen zugelassen werden. Boran steht dabei Gesinnung bei der Wahl, in flarem Widerspruch zur Verfassung aber immer das Markenfleben, denn§ 184 bildet doch nur die und dem geltenden Recht, entsegt hat. Die Gründe sind ähnliche Ausnahme. Trozdem läßt die Reichsversicherungsanstalt Auf­wie im Fall Gersonde, behandeln aber auch die Frage, ob, wie forderungen um Martensendungen für gezahlte Beiträge unbe­wir behaupten, eine solche Disziplinierung dem verfassungsmäßigen achtet. Allem Anschein nach will man auf diese Weise das Marken­Grundsatz der Gleichberechtigung entspricht. Wir geben dies Ur- system durch andere Quittungsmethoden ersetzen". Den Beitrags­teil wegen seiner grundsätzlichen und grundjaklofen Bedeutung zahlern jollte man aber keine Schwierigkeiten in der Erlangung ausführlicher wieder. bon Beitragsmarken machen, denn sie haben ein gejekliches Recht auf Erhalt von Marten. Oder will man das Gefeh auf diese Weise forrigieren? Aufflärung von zuständiger Stelle wäre da jehr an­gebracht und ersparte den Beitragszahlern manche Mühe und manchen Verdruß.

In der Diskussion wurde von Befürwortern der Ber­schmelzungsresolution befont, daß diese noch nicht die Verschmelzung selbst verlange. Es solle nur eine Besprechung mit den beteiligten Verbänden herbeigeführt werden, um deren Stellung kennen zu lernen und Klarheit zu schaffen. Im übrigen sprachen die Die fussionsredner meistens gegen die Berschmelzung, weil sie sich keinen Erfolg davon versprechen. Viel wichtiger jei es, die 40 000 Lederarbeiter, welche noch nicht organisiert sind, dem Verbande zu zuführen. Das würde eine Stärkung der Macht der Organisation sein, während die Verschmelzung mit anderen Verbänden nicht ohne weiteres eine Stärkung der Macht bedeute. Mehrere Redner er­flärten die Betriebsorganisation für die erstrebenswerte Form. In der Begründung wird zunächst dargelegt, daß Genosse Ueber die Einsetzung eines Verbandsbeirats waren die Meinungen Liebig als Gemeindejchöffe ein Beamter sei. Dann heißt es: geteilt. Auf der einen Seite war man der Ansicht, daß der Beirat " In Uebereinstimmung mit den übrigen höchsten Disziplinar in der Lage sei, in wichtigen Angelegenheiten den Standpunkt der behörden hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung nicht nur Mitglieder gegenüber dem Vorstande zu vertreten. Auf der anderen den Beitritt zu einer staatsfeindlichen Partei, insbesondere der wurde geltend gemacht, durch die Schaffung einer neuen Instanz Sozialdemokratie, sondern auch jede bewußte Förderung der Ziele Wie die Halleschen Agrarier die Wohnungsnot ,, bekämpfen". sei eine Vermehrung der bureaukratischen Einrichtungen und eine derselben für einen Beamten mit den Pflichten seines Amtes Verminderung der Teilnahme der Mitglieder am Verbandsleben als unvereinbar erachtet.( Vergl. v. Rheinbaben, Die preußischen Hausagrariertum beherrschte Stadtverwaltung Halle a. S. endlich Vielleicht als letzte der größeren Städte hat sich auch die von Disziplinargesebe", 2. Aufl., S. 81 ff.; Entscheidungen des Ober- entschloffen, etwas zur Steuerung des grauenhaften Wohnungs­In der Abstimmung wurde die Einsehung eines Ver verwaltungsgerichts, Bd. 55 S. 471, 472, Bd. 63 S. 468; Schulze, elends zu tun. Die Maßnahmen, die in der am Montag stattge bandsbeirats mit 19 gegen 18 Stimmen abgelehnt. Die Rechtsprechung des Kaiserlichen Disziplinarhofes, S. 49, 51.) Das fundenen Stadtverordnetenjigung beschlossen wurden, find eigentlich Abhaltung von Branchenkonferenzen wurde gegen wenige Stimmen Allgemeine Landrecht enthält unter der leberschrift: Von den fundenen Stadtverordnetenjibung beschlossen wurden, find eigentlich beschlossen. Die Verschmelzungsresolution wurde mit Rechten und Pflichten des Staates", zu welch letterem auch die nur" Richtlinien", denn das wirksamite Mittel, die Errichtung von 18 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Damit ist, wie Mahler Beamten der Gemeinde als mittelbare Staatsbeamte gehören, Aleinwohnungsbauten in eigener Regie, wurde von allen Instanzen vor der Abstimmung im Schlußwort bemerkte, gegen das Prinzip folgende allgemeine Grundsäge: 1. Militär- und Zivilbediente alatt abgelehnt. Wie schlimm die Wohnungsverhältnisse in der der Verschmelzung nichts gesagt, sondern nur ausgedrückt, daß eine sind vorzüglich bestimmt, die Sicherheit, gute Ordnung und den der Magistrat seiner Vorlage gegeben hat. Bon rund 7000 Woh­Universitätsstadt Salle sind, geht aus der Begründung herbor, die mirtschaftliche Notwendigkeit zur Verschmelzung jezt nicht vorliegt Wohlstand des Staates unterhalten und befördern zu helfen. und deshalb auch eine Besprechung mit den anderen Verbänden 2. Sie sind außer den allgemeinen Untertanenpflichten dem nungen, die die im Jahre 1911 nach vieler Mühe angestellte nicht erforderlich sei, die ja auch kein Verlangen danach hätten. Oberhaupt des Staates besondere Treue und Gehorsam schuldig. Wohnungsinspektorin bejichtigt hat, mußte ein Drittel der Spierauf erstattete der Kassierer Bod- Berlin den § 3. Ein jeder ist nach der Beschaffenheit seines Amtes und nach äußerst spärlich vorhandenen Kleinwohnungen beanstandet Raffenbericht. dem Inhalte seiner Instruktion dem Staate noch zu besonderen werden, da sie zum dauernden Aufenthalt von Menschen ungeeignet Gingehend besprach er die Einzelheiten der Kassenberhältnisse Diensten durch Eid und Pflicht zugetan. Demgemäß in Ver- waren. Außerdem hat ein ebenso großer Bruchteil als überfüllt und bezeichnete die finanzielle Entwidelung in der abgelaufenen bindung mit Artikel 108 der Preußischen Verfassungsurkunde wird au gelten, so daß also zwei Drittel aller Kleinwohnungen nicht Geschäftsperiode als günstig. Wenn hier und da von hohen Bei der Diensteid der im unmittelbaren wie im mittelbaren Staats- ben elementarsten Anforderungen entsprechen. Während der An trägen gesprochen werde, so solle man doch berücksichtigen, daß ein dienst stehenden Beamten dahin geleistet, daß der Schwörende teil der leeren Großwohnungen 4 Broz. aller Großwohnungen aus­Drittel aller Ausgaben in Form von Unterstüßungen den Mitglie- Seiner Königlichen Majestät von Breußen untertänig, treu und macht, beträgt er bei den Aleinwohnungen seit Jahren laum 0,9 bern wieder zugute fomme. Wenn nicht außergewöhnliche Verhält- gehorsam sein und alle ihm vermöge feines Amtes obliegenden Brozent. Nach den weiteren Angaben des Magistrats brachte die nijje eintreten, werde die Lage der Kaffenverhältnisse auch in Zu- Pflichten nach seinem besten Wissen und Gewissen erfüllen, auch die Knappheit für die Kleinwohnungen froß ihrer menschenunwürdigen funft eine günstige sein. Verfassung gewissenhaft beobachten wolle. Diesen Eid hat der Beschaffenheit eine Steigerung der Mietpreise um mehr als 15 Bro­Die Diskussion erstreckte sich lediglich auf geschäftliche An- angeschuldigte Liebig geleistet. Mit dem darin bekräftigten Ge- zent, daneben eine sehr bedentliche Zunahme des Schlafstellen­gelegenheiten, Formalitäten der Abrechnung und dergleichen. Be- löbnis der Treue und des Gehorsams ist die Förderung der Ziele wefens. Die Bauunternehmer haben sich fast ganz von der einer Partei absolut unverträglich, welche, wie die sozialdemo- Schaffung von Kleinwohnungen zurüdgezogen, und die gemein­schlossen wurde: Der Verbandsvorstand wird ausdrüdlich ermächtigt, bei fratische, die Grundlagen der bestehenden Staats- und Rechts- nüßigen Bauvereine haben infolge der vielfachen Erichernisse der das Stadtparlament beherrschenden Grundstüdsbefiber nicht in ge nicht zureichenden Kassenmitteln Ertrabeiträge obligatorisch auf ordnung befämpft." Mie Beitragsmarten aufzuschlagen." Ueber das Wahlrecht der Beamten sagt das Gericht dann: nügendem Maße dem Mangel zu steuern gesucht.