Nr. 138. 31. Jahrgang.
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Die gemischte wirtschaftliche Unternehmung.
Ein Beitrag zur Berliner Elektrizitätsfrage von Dr. Albert Si defum.
Sonnabend, 23. Mai 1914.
1. Die wissenschaftliche Bildungsarbeit. 2. Stünstlerische Veranstaltungen. 3. Verschiedenes.
Beginn der Eagung 10 Uhr vormittags.
Kurjus der Bibliothekare.
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Der vierte Vortrag findet Montag, den 25. Mai, abends 9 Uhr, im Gewerkschaftshause( Saal 5) statt. Der Bezirksbildungsausschuß Groß- Berlin.
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Berliner Nachrichten.
Einen starken Einschlag der dem Erwerbsprinzip zugrunde liegenden psychologischen Faktoren auch in das wirtschaftliche Leben unserer öffentlich- rechtlichen Korporationen wünscht Freund, weil er auf manche Nachteile des reinen Kommunalregiebetriebes gestoßen zu sein glaubt, 3. B. in der Vermehrung der Zahl der städtischen Beamten und Arbeiter, in der Entscheidung über Materialbeschaffung durch bielfach ungeeignete Verwaltungsstellen, in der Beeinflussung des Unternehmens durch örtliche Bezirksvereine und in der Schwierigkeit, fithne spekulative Entschließungen zu fassen. Der Strit zwischen der Vorwärts" und dem Berliner Nun haben wir ja auch bisher schon die Vereinigung von Wilmersdorf . Montag, den 25. Mai, abends 8 Uhr, im Tageblatt" über die zufünftige Elektrizitätsversorgung von privaten und öffentlichen Unternehmungen in mancherlei fammlung. Tagesordnung: Zur Frage der Reorganisation. Referent: Vitoria- Garten( großer Saal), Wilhelmsante 114: Mitglieder- VerBerlin geht, wenn man ihn feines Beiwerks entkleidet, auf Formen gehabt; aber Freund meint, daß auch Kommunal Reichstagsabgeordneter Genosse Fris Zubeil. Freie Aussprache. Wahl den in die Frage zuriid, ob für die Reichshauptstadt der reine unternehmungen, die in privatrechtlicher Unternehmungsform der Delegierten für die Generalversammlungen. Parteiangelegen Kommunalbetrieb der Elektrizitätswerte oder die ge-( 3.B. als Aktiengesellschaften, als Gesellschaften mit beschränkter Heiten. mischte wirtschaftliche Unternehmung bor- Saftung usw.) betrieben werden, sich nur wenig von dem Cha Mittwoch, den 27. Mai, abends 8%, Uhr, im Vittoria- Garter zuziehen sei. Eine solche Frage läßt sich in jedem Falle mur rafter der Regieunternehmung entfernten, während andererseits( großer Saal): Aus russischen Sterkern. Ein Hilferuf! Die Leiden unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden tech- auch die Einbeziehung privaten Kapitals unter Anwendung der politischen Gefangenen Rußlands . Vortrag: Schriftsteller Ulrich mischen, rechtlichen und volkswirtschaftlichen Verhältnisse be- der Form einer Affiengesellschaft, einer Gesellschaft mit be- Rauscher( mit erläuternden Lichtbildern). Eintrittspreis 50 Pf.( für antworten, jedenfalls also nicht mit dem bisher vom Berliner schränkter Haftung in ein öffentlich- rechtliches Unternehmen Barteimitglieder Billetts a 20 f. in der Mitgliederversammlung Logeblatt" zur Verteidigung seines Standpunktes vor- feine befriedigende Lösung darstelle. Sei in so geformten und bei den Funktionären). und bei den Funktionären). gebrachten dürftigen und fadenscheinigen Material. Ueber- Unternehmungen das Kommunalfapital in der Mehrheit, 4 Uhr, im Lofal von Klog in Budow, Chausseestr. 9: Deffentliche Buckow bei Briz. Am Sonntag, den 24. Mai, nachmittags dies bedarf angesichts der deutschen Erfahrungen die Ent dann würde das Privatkapital an dem Betriebe fein Interesse Bersammlung. Vortrag des Reichstagsabgeordneten Genossen Friz fcheidung gegen Kommunalbetrieb und für gemischte mehr haben; sei hingegen das Privatkapital in der Mehrheit, gubeil über: Die Feinde der Arbeiterklasse an der Arbeit", wirtschaftliche Unternehmung der besonderen Begründung. dann seien die öffentlichen Körperschaften nicht in der Lage, Die Brizer Genossen werden zu regem Besuch aufgefordert. Die Denn auf Grund der hervorragenden Leistungen der deutschen den durch sie zu vertretenden öffentlichen Interessen An- Teilnehmer marschieren gemeinsam pünktlich 3 Uhr, vom Reſtaurant Stommunalbetriebe und der bisherigen Ergebnisse von ge- erfennung zu verschaffen. Daher müſſe man eine be- Lindenpark, Briz, Chauſſeeſtr. 18, ab. mischten wirtschaftlichen Unternehmungen besteht die folgende fondere Rechtsform für die gemischten wirtschaftlichen Alt Landsberg Süd. Die Mitgliederversammlung findet am These zu Recht: Der Gegenjak zwischen den legitimen privat Unternehmungen suchen, eine Form, die den öffentlichen Sonntag, den 24. Mai, vormittags 10 Uhr, im Lokale des Herrn wirtschaftlichen Intereffen einer fapitalistischen Gesellschaft und Körperschaften, auch wenn sie nur die Minderheit des Gefell Mertmann statt. den volfswirtschaftlichen und sozialen Aufgaben einer Stadt fchaftsfapitals bestben, die Wahrung der ihnen anvertrauten. Hermsdorf bei Berlin . Montag den 25. Mai, abends 8 Uhr, ist so groß, daß er im Regelfall unvermeidlich zu immer er öffentlichen Interessen ermöglicht. Diese Form ficht Freund im Restaurant Bellevue"( Inh. Pfeffer): Deffentliche Bürgerneuten Schwierigkeiten und Mighelligkeiten auch bei einem in der G. W. 1. Bei ihr hat das Privattapital die führende versammlung. Tagesordnung: Anlauf des Brandtschen Grundnoch so sorgfältig und vorsichtig aufgebauten gemischt- wirt- Rolle zu übernehmen, während die öffentliche Korporation tiides. Referent: Gemeindeverordneter Genosse Sohrauer. Disschaftlichen Betriebe führen wird; man darf daher die Ein- eine drohende Entartung des Privatkapitals zu hemmen, aber tuffion. Kommunales. richtung einer gemischt- wirtschaftlichen Unternehmung nur es nicht in seiner kraftvollen Betätigung au- behindern hat." des Wahlvereins bei Salzmann. Bericht von der KreisgeneralBernau. Heute Sonnabend 81% Uhr: Mitgliederversammlung dann und dort gut heißen, wenn und wo entweder überhaupt Bur Schlichtung von Konflikten zwischen den privaten und den bes Wahlvereins bei Salzmann. Bericht von der Kreisgeneralfein anderer Weg zur Lösung einer dringenden Aufgabe zu öffenlichen Interessen, die Freund immerhin als möglich anversammlung. Parteiangelegenheiten. finden ist, oder wenn die wirtschaftlichen und sonstigen Vor- nimmt, foll eine unparteiische Stelle berufen fein. Natürlich, teile einer solchen Institution im gegebenen Falle und infolge fo legt Freund weiter dar, müsse die Gemeinde auch Sig im von besonderen Umständen nachweislich oder wenigstens Aufsichtsrat der G. W. 1. haben; der Gesellschaftsvertrag müsse höchstwahrscheinlich dauernd größer sind als die Vorteile eines Rechte und Pflichten der Korporation feststellen und ihr reinen städtischen Regiebetriebes; wenn feine diejer beiden ein Einspruchsrecht im Intereffe des öffentlichen Wohles geVoraussetzungen erfüllt ist, sollte man in den Gemeinden statten; als unparteiische Stelle im Konfliktsfall tönnte viel Bir standen wieder einmal an einer offenen Gruft. Eine grundsätzlich von einem Zusammengehen mit mächtigen leicht der Bezirksausschuß wirken. Zusammenfassend hat unserer Besten war von uns gegangen. Erst hatte wochen Brivatgesellschaften, wie etwa der A. E. G. absehen, sich jeden Freund, um die Notwendigkeit einer eigenen gejeglichen lange Strankheit den Unermüdlichen zur unfreiwilligen Muze falls durch deren manchmal verlockend erscheinenden Grundlage für die neue Unternehmungsform zu begründen, gezwungen. Dann hatte den allzeit Aufrechten der Tod geAnerbietungen den Blid für die glänzenden Möglichkeiten des gesagt: Un den öffentlichen und den privaten wirtschaftlichen fällt. Ein großes Leichengefolge drängte sich auf dem kleinen Regiebetriebes nicht trüben lassen. Ich glaube fagen zu können, daß ich für diese These die meden gleichzeitig gerecht zu werden, müssen wir für die er- Friedhof. Gin wehmütiges Zied hallte durch den sinkenden Ich glaube sagen zu fönnen, daß ich für diese These die örterten Unternehmungen einen Zwischenbau zwischen den Frühlingstag. Blumenschmuck hatte sich der Sterbende ber ganz überwiegende Mehrheit aller praktischen Kommunal beiden Beriebsformen, dem öffentlich- rechtlichen Korporations beten; ba leuchteten ganz vereinzelt die roten Kranzschleifen politiker und kommunalpolitischen Theoretifer auf meiner betrieb und den privatrechtlichen Betrieb der Erwerbsgesell- auf, die ihm die Organisationen gewidmet, denen er bei Leb. Seite habe. Wer gegen sie anfämpfen will, den trifft nach schaft errichten. Dieser Zwischenbau wird auf der Grund zeiten angehört, für die er gewirkt und geworben hatte. allgemeinen Rampfesregeln die Beweislast für die lage der privaten Erwerbsgesellschaft, in der die öffent Notwendigkeit seines Vorgehen 3. Ind viele waren gekommen, die das Leben hierhin ind liche Sorporation mit einem Privatunternehmer sich ver- dorthin geweht hatte: Männer, die vor einem Duhend von Damit könnte man die Sache eigentlich auf sich beruhen einigt, zu errichten und so zu fonstruieren sein, daß Jahren mit dem Toten zusammengefügt und aufgebaut hatten, Lassen, denn es wird wohl etwas lange dauern, bis das die Storporation als Vertreterin des öffentlichen Inter- was jekt start und machtvoll als politischer Wall an den Berliner Tageblatt" wirklich durchschlagende Gründe für den effes ein zweifaches Recht, das Recht der Kontrolle und Grenzen der Großstadt allen Bedrückten und Ausgebeuteten Betrieb der Berliner Elektrizitätsversorgung durch eine ge- des Einspruchs gegenüber den Gesellschaftsorganen erhält, Schirm und Schuß gewährte. Es waren noch dieselben von mischt- wirtschaftliche Unternehmung zusannmenbringen fann. Dagegen aber die Pflicht übernimmt, die Gesellschaft durch den damals. Und waren es doch nicht mehr! Silberfäden woben Aber es spricht doch vieles für eine gründliche Behandlung billigeren Kredit der öffentlichen Sorporationen, durch die sich den meisten durch Bart- und Haupthaar. Die Augen der Frage, nicht etwa, um uns und unseren Lefern die lange unentgeltliche Mithilfe ihrer Beamtenschaft und etwa noch waren müder, die Rüden frummer geworden. Und einer Beit bis zum Beweisantritt durch das Berliner Tageblatt" durch andere Leistungen( z. B. Hergabe von Grundstücken betrachtete im Anblick des offenen Grabes stumm den anderen. zu vertreiben, sondern um den Einfluß, den ein so weit zu vertreiben, sondern um den Einfluß, den ein so weit zum Selbstkostenpreis, Einräumung der Straßenbemigung) Sein Wort. Keine Frage. Nur ein Händedruck. verbreitetes Blatt auch mit fachlich ganz unlänglichen Auszu unterstützen. Bestimmend für die Wahl der Erwerbsgesellführungen auf die öffentliche Meinung unserer Stadt aus schaft als Grundlage des Zwischenbaus ist die Erwägung, daß Gruft. Die knappen Worte der Kranzdeputationen verhalten. Ein schwarzer Wall, stand die Menge um die offene üben kann, in dieser Frage au brechen, ehe es dadurch ernsthaft einerseits das Unternehmen sich dabei von denjenigen Die Sänger sangen die Schlußstrophe des Abschiedsliedes an Unheil angerichtet hat, daß in Reihen der Gegner der bis Fesseln frei macht, die es bei einer öffentlich- rechtlichen Orga- den toten Freund. Hart vom Grabesrande her schluchzte noch herigen Elektrizitätsverhältnisse eine verhängnisvolle Unnisation auf dem Boden der Staats- oder Kommunal- immer das Weinen der Witive und der Waisen. Dann verficherheit und Spaltung entsteht. Ueberdies möchten wir auch verfassung binden würden, und daß andererseits beide Teile, ließ die Trauerversammlung die Stätte des Todes. Und wie gern vermieden sehen, daß sich das„ Berl. Tagebl." in dieser die Korporation und der Privatunternehmer, gewinnen, jene vom Zufall gefügt schlossen wir Aelteren uns aneinander. Sache übereilt festlegt: Fontane sagte, Zeitungsschreiber seien durch Aufnahme kaufmännischen Geistes, dieser durch Unter- Mit gesenttem Haupte schritt einer neben dem anderen. ,, berquere Lente" mit besonderer psychologischer Verstellung unter die öffentlichen Kontrollen. Bestimmend für Stumm und still, als hätte auch uns der Tod seine Mahnung fassung, die zur„ Bodsteifigkeit" neigten. Der Sache die weitere Konstruktion des Zwischenbaus aber ist der Ge- gesandt... dient man, wenn man diese Neigung befämpft. danke, daß einerseits das öffentliche Intereffe die Einfügung einer Semmung des Erwerbsbetriebes in dem Mechanismus blühte und grünte trotzdem doch! In blauen Dolden hing der Einer der Besten war von uns gegangen. Und die Erde der Erwerbsgesellschaft durch Kontrolle und Betorecht der Flieder. Auf allen Gräbern lachte der Frühling. Die BlütenStorporation, andererseits das Intereffe des Privatfapitals ferzen der alten Friedhofskastanien strahlten weiß in den einen Ausgleich dieser Korporationsrechte durch eine ent- sinkenden Tag. Und weich und lockend flötete ein Vogellied, sprechende Pflicht der Korporation verlangt." als wir ernst und versonnen die schmalen Wege an Grüften und Gräbern entlang schritten.
Die G. W. U.( wie wir abkürzend die uns hier beschäftigende Unternehmungsform weiterhin bezeichnen wollen) bewegt seit einiger Zeit die kommunalpolitische Erörterung und hat schon eine kleine Literatur hervorgezaubert, die aller dings eigentlich nur aus einem einzigen Orignialartikel und einem einzigen Buche besteht, um die in Zeitungen, 3eitschriften und auf Kongressen ein erheblicher Sums gemacht
worden ist. Dort, wo man noch vor kurzem die gebäifigsten Verband der sozialdemokratischen Wahl
Angriffe auf Rommunalbetriebe lefen konnte, etwa von der Sorte der Arbeiten Aveburys und Ludwigs, findet man neuerdings die Anpreisung der glücklich entdeckten Mischform von privater und öffentlicher Unternehmung. Die Lobschreiber werden wenigstens zum Teil offenbar durch den Gedanken bewegt, daß diese scheinbar objektive und positive Form des Kampfes gegen den verhaßten Kommunalsozialismus( um dieses arg mißbrauchte Wort einmal zu gebrauchen) mehr Er- Berlin , folg verspreche, als die im Hinblick auf die unleugbaren Tat sachen manchmal komisch anmutende unfruchtbare Deklamation über die Gefahren einer weitgehenden Sozialisierung städtischer Unternehmungen, oder kurz gesagt: als das Schwenken
des roten Lappens.
Die öffentliche Erörterung über die G. W. 11. begann Ministerialdirektor Dr. Freund in Berlin , der Dezernent über Kommunalangelegenheiten im preußischen Ministerium des Junern, mit einem Auffaz in der Deutschen Juristen zeitung" vom 15. September 1911. Dr. Freund antwortet auf die Frage: Was bedeutet die G. W. U.? folgendes:
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Parteigenossen und Genossinnen: Dienstag, den 26. Mai 1914, abends 8 Uhr, 28 finden in Charlottenburg , Schöneberg , Neukölln, Lichtenberg , Pankow und Weißenfee
17 Volksversammlungen
statt, die sich mit den Vorgängen im preußischen Dreiflassen parlament am 18. Mai beschäftigen werden. Die Genossen der übrigen Vororte werden ersucht, sich an einer dieser Versammlungen zu beteiligen.
Berliner Wahlkreise finden dafür am Die für diesen Tag angefesten Generalversammlungen der
Donnerstag, den 28. Mai
Der Aktionsausschuß.
Ein engeres Zusammenarbeiten zwischen staatlichen und statt. Die bereits berausgabten Legitimationstarten der Destädtischen Behörden mit dem kaufmännischen und gewerblichen legierten behalten ihre Gültigkeit. unternehmertum, ein Zusammengehen der öffentlichen Korpora tionen mit dem Privattapital. Den öffentlichen Korporationen Montag, den 25. Mai: Flugblattverbreitung ( Gemeinden, Streifen usw.) sollen nicht nur Unternehmungen, die in Berlin und den oben bekanntgegebenen Vororten. aus ihrer obrigkeitlichen Befugnis fließen, wie Schulen, Armen pflege und ähnliches, gufallen, sondern auch wirtschaftliche Unternehmungen, bei denen ein Gewinn zu erwarten ist. Wir sehen denn auch, daß nicht nur der Staat, sondern auch die Gemeinde bielfach Unternehmerin ist, z. B. bei der Versorgung mit Wasser, Cleftrigität, Gas, bei Unterhaltung der Verkehrsmittel, bei dem Wohnungsbau. Bei all diesen Unternehmungen spricht das öffentliche Wohl in einer bestimmten Weise mit. Wie läßt sich nun das kapitalistische Erwerbsprinzip mit dem des öffentlichen Wohls bereinen? Die Grundlage für solche Unternehmungen muß die tapitalistische Erwerbsgesellschaft sein, die Rücksicht auf das öffent Tiche Wohl gewissermaßen die Hemmung.
Parteiangelegenheiten.
An die Bildungsausschüsse und Organisationsvorstände. Am Sonntag, den 24. Mai, findet im Reichenberger Hof, Reichenberger Straße 147, eine
ftatt.
Konferenz der Bildungsausschüsse von Groß- Berlin Die Tagesordnung lautet: o manj
Abschied.
„ Polizeilogik".
Endlich ist vom Polizeipräsidenten in Berlin der Bescheid auf die Beschwerde gegen die Auflösung der Volksversammlung in Lichtenberg am 12. März eingegangen. Bekanntlich sollte in jener Versammlung Genosse Roth einen Vortrag über: Die März tage 1848" halten und seine Ausführungen durch Lichtbilder unterstüben. Die Versammlung wurde verboten und, als die Leitung der Organisation dieselbe troßdem abhielt, der Saal durch Polizeigewalt geräumt. Auf sofort eingelegte Beschwerde wurde von dem Lichtenberger Polizeipräsidenten geantwortet, daß er diese an seinen habe. Jetzt ist das Urteil des Herrn v. Jagow eingetroffen. Man Berliner Kollegen zur Untersuchung und Entscheidung weitergegeben höre:
Zunächst wird die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Dann heißt es, daß allerdings auf Grund des Reichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908 ein Verbot oder eine Auflösung der Volksversammlung mit Lichtbildervortrag nicht habe erfolgen dür. fen. Aber, und jetzt kommt's:
Jedoch war der Polizei- Präsident zu Berlin- Lichtenberg auf Grund des§ 10, II. 17 des lig. Landrechts befugt, die Vorfüh rung der Lichtbilder zu untersagen, falls eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung zu befürchten war.... Die einseitige Darstellung der Vorgänge von 1848, wie sie hier erfolgt, ist aber geeignet, in den Zuhörern eine Belebung und Stärkung revolutionärer Gesinnung hervorzurufen und die Möglichkeit einer Herbeiführung von Ausschreitungen und Ruhestörungen zu eröffnen.
Somit war der Polizei- Präsident zu Berlin- Lichtenberg be rechtigt, die Lichtbildervorführung zu untersagen, da er der be gründeten Ueberzeugung sein mußte, daß fie die öffentliche Ordnung zu stören geeignet seil"
Schrumm! Weil der Polizeipräsident anscheinend etwas ängstlicher Natur ist, wird Tausenden das Versammlungsrecht genommen! Nun beachte man aber folgendes: Am Abend des Zustellungs. 3 tages dieses Entscheides" togte eine überfüllte Mitgliederversamm