1. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 33.
Parlamentsberichte.
44. Gigung vom 8. Februar 1894, 1 Uhr. Am Bundesrathstische: von Bötticher und Kommissarien. Die zweite Berathung des Spezialetats des Reich 3 amts des Innern wird fortgesetzt beim Kapitel „ Patentamt". Abg. Baffermann( natl.) fragt an, ob die Regierung im Wege der Verwaltungsverfügung oder der Gesetzgebung den großen Beschwerden abhelfen wolle, welche den Juhabern älterer Patente dadurch zugefügt worden seien, daß die Patente wegen nicht Junehaltung der im neuen Patentgesetz vorgesehenen Zahlungsfrist für die Gebühren für verfallen erklärt wurden. Bundeskommissar Geh. Rath Haus: Das Patentgesetz von 1877 bestimmte, daß die Gebühren spätestens 13 Wochen nach dem Beginn jedes Patentjahres fällig werden. Diese Bestimmung ist in dem neuen Patentgesetz ersetzt worden durch die Vorschrift, daß die Frist 6 Wochen währt, nach deren Ab lauf eine Mahnung erfolgt und die Zahlung bei Vermeidung des Verfalles des Patentes nach weiteren 6 Wochen zu erfolgen hat. In dem früheren Patentgesetz war eine Mahnung nicht vorgeschrieben. Die Annahme der Inhaber älterer Patente, daß diese Vorschrift für ihre Patente nicht gelte, ist durchaus rechtsirrthümlich und als solche durch Gerichtserkenntniffe erwiesen. Das Patentamt hat jetzt an die Patentinhaher eine Belehrung in diesem Sinne erlassen, an eine Korrektur in dem von dem Boiredner gewünschten Sinn kann nicht gedacht werden. Abg. Langerhans( Frs. Vp.) schließt sich den Beschwerden des Abg. Baffermann an. In der Patenturkunde stand doch ausdrücklich, daß der Inhaber verpflichtet sei nach 90 Tagen vom Beginn jedes Patentjahres die Gebühr zu entrichten.
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Staatssekretär von Boetticher tritt dieser Auffassung entgegen. Die betreffende Vorschrift gehöre nicht zum Inhalt der Patenturkunde, sondern stehe nur auf der Rückseite nachrichtlich angegeben.
Freitag, den 9. Februar 1894.
11. Jahrg.
beiterwohnungen zu verwenden, Gebrauch gemacht haben, möglichsten Herabminderung der Rente darauf dringt, daß die und ersucht, wenn das noch nicht geschehen sein ärztlichen Untersuchungen der Rentenempfänger öfter vorgenommen sollte, mit allen Mitteln auf diese Verwendung von Amts- werden müssen! Wenn Herr Wörrishofer heute gegen uns wegen hinzuwirken. Redner erhofft von einer Abänderung des angeführt wird, so ist in seinem Jahresbericht für 1891 das Gesetzes eine Erweiterung dieser menschenfreundlichen Be- gerade Gegentheil von dem zu lesen, was Herr Röſické ftimmungen. heute vorlas. Die Unfälle aus angeblicher Unachtsam
Geh. Rath v. Woedtke: Von der erwähnten Ermächtigung feit schreibt Herr Herr Rösicke, schreiben aber nicht wir ist bereits in weitgehendem Maße Gebrauch gemacht worden. auf das Schuldkonto des Arbeiters. Schuld ist die Uebers Bis jetzt find über vier Millionen für diese Zwecke bewilligt und arbeitung, die Uebermüdung des Arbeiters, seine Auf eine noch größere Summe zur Verfügung gestellt. In der reibung durch die Affordarbeit, durch Ueberstunden u. f. w. Her Förderung dieser Bestrebungen sind die Versicherungsanstalten Röfice ist mit seiner Auffassung auf dem Holzweg, nicht wir durchaus autonom; das Gesetz kann sie nicht zwingen. Sie Die Anbringung der Unfallverhütungs- Vorrichtungen läßt nach müssen bei der Anlage ficher gehen und haben deshalb sorg- wie vor viel zu wünschen übrig. Wenn es den Arbeitgebern so fältig zu prüfen, ob die bei ihr vorgebrachten Anträge auch alle ernst mit diesen Dingen wäre, würden doch die Maschinen zus Garantien unbedingter Sicherheit bieten. Außerdem muß der gleich mit diesen Schuhvorrichtungen oder an ihnen angebracht Garantieverband seine Genehmigung ertheilen und auch dazu im Handel zu haben sein müssen, was einstweilen noch eine verfann er nicht gezwungen werden. Einen Zwang durch die schwindende Ausnahme ist. Die Arbeitgeber würden mit der Gesetzgebung auszusprechen, begegnet noch lebhafteren Bedenken. allgemeinen Einführung dieser Schuhvorrichtungen ein gutes Ge Abg. Schönlant( Soz.) ersucht um Aufklärung über die schäft machen, da sie ja doch die Unfallrenten zum großen Theil auffallenden Unterschiede in der Zahl der dauernd und der vor- bezahlen müssen. Sorgen Sie dafür, daß die Zahl der Verübergehenden Erwerbsunfähigkeiten im Bereich der landwirth legten abnimmt, dann werden wir Hand in Hand gehen schaftlichen Berufsgenossenschaften. Die Feststellung einer vorüber- tönnen. gehenden Erwerbsunfähigkeit sei ja viel vortheilhafter für die Abg. Ulrich( Soz.): Wir halten für nöthig, daß die Klagen Berufsgenossenschaften, d. h. für die organisirten Unternehmer, der Arbeiter über die Gefeßgebung hier angebracht werden, das aber daraus allein ließen sich die ungemein hohen Differenzen mit die angekündigte Novelle die von ihnen erhobenen Be nicht erklären; die Ursache müsse bei den feststellenden Organen schwerden berücksichtigt; das geschieht in bester Ueberzeugung und und in der verschiedenen Rechtsprechung liegen. Die Zahl der in der Abficht, den Arbeitern zu Hilfe zu kommen. Was wir Versicherten werde verschieden angegeben; nach Herrn heute vom Bundesrathstische gehört haben, läßt nicht darauf von Woedtke sind es 11/4, nach dem Betrage der verschließen, daß bei der Novelle viel herauskommen wird. Wir fauften Marken nur 914 Millionen. Da bleibe nur der Schluß verlangen auch vom Reichs- Versicherungsamt keine Kabinetsjustiz, übrig, daß für 2 Millionen Versicherungspflichtige im sondern wir verlangen gefegliche Garantien gegen die WiederJahre 1892 Marken nicht zur Verwendung famen. Die holung der eingetretenen Unzuträglichkeiten. Herr Rösicke hat sich Tendenz des Reichs- Versicherungsamtes und seine Judikatur habe ja selbst zahlreicher von uns früher vorgebrachter Klagen erbisher die Arbeiter befriedigen können; aber diese Tendenz innert und heute darauf zu antworten gesucht. Die Handscheine jetzt etwas ins Weichen zu gerathen, vor allem durch den habung der Unfallgesetzgebung in Hessen unterstützt durchweg überwiegenden Einfluß der Bureaukratie und des Formalismus. Die von meinen Parteigenossen hier erhobenen Beschwerden. Das Die Praktiker, Aerzte und Technifer kämen allmählich den Juristen Gesetz kann den Verunglückten nicht zwingen, sich in einer begegenüber ins Hintertreffen. Das lasse sich auch an der neuesten stimmten Anstalt von einem bestimmten Arzt, zu dem er kein Rechtsprechung des Amtes nachweisen. Ein Arbeiter, der an Vertrauen hat, behandeln zu lassen; dennoch ist dieser Fall in einer geringen, ihn durchaus nicht störenden geistigen Anomalie Heffen vorgekommen. Was die außerordentliche Koulanz der litt, wurde durch einen Unfall so schwer verletzt, daß er ins Berufsgenossenschaften bei der Bemessung der Rente betrifft, so Irrenhaus gebracht und für unheilbar erklärt wurde. Während lassen sich auch darüber höchst wunderbare Fälle aus der hessinun nach früheren Entscheidungen das Reichs- Versicherungsamt schen Praxis anführen.
dem Verletzten eine Rente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit Abg. Echoenlank( Soz.) wendet sich unter großer Unruhe zugesprochen hätte, ist jest entgegengesetzt verfahren worden. des Hauses ebenfalls gegen die Ausführungen des Abgeordneten An der Hand eines ärztlichen Gutachtens, welches sonderbarer Röfice.
Auch das Extra- Ordinarium wird ohne erhebliche Debatte bis auf die Forderung für den Bau des Nationaldenkmals für Kaiser Wilhelm I. , welche noch der Budgetkommission vorliegt, bewilligt.
Bei der Position von 18 600 000 M. für den Nord- OstseeKanal erklärt auf eine Anfrage des Abg. Lorenzen Staatssekretär v. Bötticher, daß für den Transport von mit Pferden bespannten Wagen über den Kanal durch Dampffähren oder Fähren mit besonderen Sicherheits Vorrichtungen gesorgt werden soll.
Abg. Lenzmann giebt den verbündeten Regierungen zu erwägen, dem Reichstag Gelegenheit zu geben, die Anlagen des Nord- Ostsee- Kanals durch einen Ausflug fennen zu lernen. Die Berathung des Etats des Reichsamts des Innern ist damit erledigt.
Es folgt die dritte Berathung der Novelle zum Unterft übungswohnsiz- Gese.
Zunächst ist die Abstimmung über Art. 2 zu wiederholen, welcher die Einfügung einer neuen Strafvorschrift in§ 361 des Str.-G.-B. bezweckt. Die mildere Fassung, welche der Antrag Gröber für die Bestrafung Derjenigen vorgeschlagen hatte, welche
Schluß 5 Uhr. Nächste Sigung Freitag 1 Uhr( Postetat).
Abgeordnetenhaus.
12. Sigung vom 8. Februar 1894, 11 Uhr. Am Ministertische: von Heyden, Thielen. Die erste Lesung des Gefeßentwurfs über die Landwirth schaftstammern wird fortgefeßt.
Abg. Hammacher( natl.) ist derselben Meinung. Redner wünscht eine Erweiterung der Befugnisse des Patentamtes dahin, daß es auch in Fällen, wo staatsanwaltliche Behörden Gutachten erfordern, zur Abgabe derselben berechtigt sein soll. Staatssekretär von Boetticher bemerkt, daß dieser Anregung entsprechend schon vor einigen Wochen eine Verfügung erlassen worden ist. Abg. Baffermann bedauert den absolut ablehnenden Standpunkt der Zentralinstanz gegen seine Beschwerde. Weise besagt, daß der Mann auch ohne den Unfall binnen einem Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Röficke schließt Das Kapitel wird bewilligt. Es folgt das Kapitel Jahre verrückt geworden wäre, hat das Reichs- Versicherungsamt die Diskussion. Das Kapitel wird bewilligt, desgleichen Reichs Versicherungsamt". entschieden, daß der Mann die Nente blos für ein Jahr erhalte. ohne Debatte die Forderung für die Physikalisch - technische Abg. Schmidt Berlin( Soz.) bemängelt die Thätigkeit der Diefer Rückschritt in der Judikatur ist von den weitestgehenden Reichsanstalt. Schiedsgerichte in der Unfallversicherung. Die Prozesse würden Folgen. So lange Herr Bödicker an der Spitze steht, wird es viel zu lange hingeschleppt bis auf sechs Monate und länger. ia nicht so schlimm stehen, aber wir kennen seinen Nachfolger Das Interesse der Versicherten erfordere schnelle Entscheidung nicht. Jedenfalls wird sich hieraus eine neue Quelle für unüber die Zutheilung der Rente oder Abweisung des erhobenen zählige Prozesse und Rekurse ergeben. Um dieses Loch zu verAnspruches. Das Schiedsgerichtswesen müsse auf einer anderen stopfen, sollte das Reichs- Versicherungsamt noch einmal die ganze Basis aufgebaut werden; der Wahlmodus für die Arbeiterver Frage grundsäglich prüfen und wenn irgend möglich, diesen treter genüge den Ansprüchen der Arbeiter absolut nicht. Die Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls auch, Arbeiter wollen ihre Vertrauensmänner in diese Schieds- daß es mit der psychiatrischen Ausbildung unserer Aerzte außergerichte wählen, Männer, denen die Mehrheit ihr Ver- ordentlich„ mau" sieht.( Heiterfeit links). trauen schenkt; das sei gegenwärtig weder in den BerufsStaatssekretär v. Bötticher: Bei einer Revision des Gesetzes genossenschaften noch beim Reichs Versicherungsamt der Fall. wird auch in der erwähnten Richtung eine Korrektur vorzuZahlreiche Streitfälle würden bei einer solchen anderweiten Zu- nehmen sein. Zur Zeit muß ich ablehnen, auf das Reichs- Versammensehung der Echiedsgerichte vermieden werden. Heute sicherungsamt, das in seiner Entscheidung durchaus souverain ist, seien die Gerichte zusammengesetzt aus Leuten, die möglichste irgend welche Einwirkung auszuüben. Der vorgetragene Fall Herunterschraubung der Rente als die Hauptsache ansehen, scheint allerdings sehr eigenthümlich zu liegen, doch können wir während doch bei der Abmessung der Rente vor allen Dingen hier über die psychiatrische Befähigung der Aerzte nicht diskutiren. auch der Arbeiter mitzusprechen haben sollte. Die Einrichtung Abg. Rösicke wiederholt seine Bitte um Reichsunterstüßung des Vertrauensarztes verbürge auch nicht die erforderliche un- für das Unfall- Museum. Die Sozialdemokratie behauptet ja bedingte Unabhängigkeit des Urtheils. Auch in ärztlichen Kreisen heute wie früher, daß die Unternehmer lediglich aus Rücksicht bilde sich ja ein Proletariat mehr und mehr aus; je abhängiger auf ihren Geldbeutel die von ihnen selbst empfohlenen Unfallaber die Aerzte seien, umſomehr seien sie geneigt, ihre Urtheile verhütungsvorrichtungen anzubringen unterlassen. Gerade der nach Rücksichten zu bilden, welche sie bei völliger Unabhängigkeit von den Herrn Sozialdemokraten so oft und mit solcher Vorliebe fich der Unterhaltungspflicht ihrer Angehörigen frivol entziehen, und Uninteressirtheit nicht nehmen würden. Mit diesen Mängeln zitirte Gewerberath Dr. Wörrishofer fonstatirt in seinem Buche wird heute abgelehnt, die Fassung der Vorlage mit der Milderung stehe die Mangelhaftigkeit der ganzen Berufsgenossen(? Die Red.) über die Jahresberichte der deutschen Fabrik- Aufsichts- nach dem Antrage Moltenbuhr, welcher die Verhängung von schafts Organisation überhaupt in engem Busammen beamten das Gegentheil; er konstatirt gleichzeitig, daß die Unfälle Korrektionshaft ausschließt, angenommen und in dieser Form hange. Die Schwierigkeit der Abgrenzung des Kreises seit der Zeit, wo die Berufsgenossenschaften sich die Kontrolle das ganze Gesetz. der einzelnen Berufsgenossenschaften habe zu den schlimmsten der Anbringung dieser Schußvorrichtungen angelegen sein Benachtheiligungen der verunglückten Arbeiter geführt. In lassen, eine ganz beträchtliche Verminderung erfahren einem Fall war es streitig, ob die landwirthschaftliche oder die haben. Eine diesem Buche beigegebene Tabelle über das Baugewerks Berufsgenossenschaft pflichtig sei. Nach vielfachen Verhältniß der Unfälle zu ihren Ursachen ergiebt, daß Zürückweisungen durch die eine und die andere, nach mehreren die auf Unachtsamkeit zurückzuführenden Unfälle 29 pet. Der Schiedssprüchen und nach dem Anrufen des Reichs- Versicherungs- Gesammtzahl, die auf das Fehlen der Schutzvorrichtungen zurückamits wurde dem Betroffenen wegen Ablaufs der vorgeschriebenen zuführenden nur 11 pGt. betragen. Die Arbeiter sollten sich Frist überhaupt jede Hente verweigert. In sehr wohlwollender baher etwas mehr auf diese Thätigkeit der Unfallverhütung Abg. von Erffa( t.): Jedenfalls ist diese Vorlage eine Weise hat das Reichs Versicherungsamt durch ein Rund- werfen, man würde dann weiter kommen als bis jetzt, wo die freundlichere Hilfe als das früher gegebene Rezept des Abschreibens, schreiben der Wiederkehr solcher Fälle vorbeugen wollen; Arbeiter das nöthige Intereffe für diese Materie noch nicht welches mir ganz unverständlich ist. Bezüglich der Amortisations= aber solche Vorkommnisse durch eine ander genügend zu besitzen scheinen. Die Inhumanität der Arbeitgeber schulden ist zu bemerken, daß derjenige, der heute seine Zinsen weite Organisation überhaupt unmöglich gemacht werden. bei der Rentenzumessung ist hier schon mehrfach an den Pranger nicht aufbringen tann, erst recht nicht noch eine AmortisationsDas Reichs Versicherungsamt hat sich überhaupt bei den Unter- gestellt worden, obwohl doch die Berufsgenossenschaften weder quote tragen fann. Es sind nicht alle Schulden eingetragen, nehmern, den Mitgliedern der Berufsgenossenschaften, den Ruf human noch inhuman sein dürfen und sein können, sondern namentlich beim bäuerlichen Besiz giebt es viele Personalschulden. viel zu großer Toleranz und Humanität erworben. Aber ver- wie jede andere Behörde nach dem Buchstaben des Gesetzes Richter und Rickert, diese Führer der neuen Ordnungspartei dienen denn nicht gerade die Krüppel, die Opfer der modernen zu entscheiden haben. Dennoch haben viele dieser Genossen- wissen, daß ein fest gebundener, mit der Scholle verwachsener Produktionsweise, die größte Rücksicht und Sympathie, auch schaften große Milde bei den Rentenbewilligungen walten lassen. Grundbesitz konservativ und monarchisch ist( Sehr richtig! seitens der Berufsgenossenschaften? Was aber thun diese? Jahre Nachdem ähnliche Behauptungen der Abgg. Ulrich und Wurm rechts). Mit dem mobilen Besite ist eine größere bürgerliche lang nach Ertheilung der Rente stellt man mit den Krüppeln, auf grund der amtlichen Materialien schon im vorigen Jahre Demokratie verbunden, aher auch eine größere Sozialdemokratie. auch wenn sie sich in sehr vorgerücktem Alter befinden einer zurückgewiesen worden sind, kann die gleiche Behauptung des Deßhalb widersprechen wir den Handelsverträgen, weil wir die von ihnen steht im 75. Jahre eine Nachuntersuchung an oder Abg. Schmidt kaum noch in gutem Glauben ausgesprochen sein. Bauern der Sozialdemokratie fern halten wollen. Daß das Anmuthet ihnen die Tortur der Heilstätten zu, um eine, wenn auch Der Prozentsatz der angefochtenen Bescheide ist gegen das Vor- erbenrecht in manchen Gegenden den Bauern widerwärtig ist, noch so kleine Verringerung der Rente zu erzwingen. Am rich- jahr nur um eine Kleinigkeit größer geworden; die Differenzen mag richtig sein; aber freiwillig thut der Bauer oft das, was ligsten wäre die territoriale Abgrenzung an Stelle der in den Auffassungen der Schiedsgerichte und der Rekursinstanz das Anerbenrecht will. Schwierigkeiten bietet allerdings das AnJezigen Scheidung nach Berufen, welche Scheidung von über die Höhe der Rente sind nur verschwindend geringe ge- erbenrecht, weil man entweder den Anerben zu gut stellt und die Tag zu Tag unhaltbarer wird. Das ganze Versicherungswesen, im schlimmsten Falle hat es sich um einen Unterschied Geschwister benachtheiligt oder umgekehrt. Aber das muß in Rauf wesen sei einheitlich zu gestalten, der heutige kostspielige und von 6 pCt. gehandelt. Die spätere Herabseßung der Rente er- genommen werden; denn beim freien Verkauf nicht nach dem komplizirte Apparat würde durch eine solche Einheitlichkeit mit flärt sich aus der häufigeren Anwendung des§ 65 des Nußungs-, sondern nach dem Verkaufswerth wird schließlich auch einem Schlage überflüssig. Gesetzes, welche eine anderweite Festsetzung der Kente bei der Grundbesitzer Sozialdemokrat, weil er sich nicht halten kann. Erwerbs: und Kommissar Geb. Rath von Wödtke kann nicht zugeben, veränderten Gesundheitsverhältnissen des Herr Richter fürchtet von den weit aussehenden Plänen der Redaß die gewählten Arbeitervertreter für die schiedsgerichtliche Rentenempfängers vorschreibt. Die Aerzte muß ich gegen gierung eine Erschütterung des Staatskredits; er fragt, woher Thätigkeit des Reichs- Versicherungsamtes des Vertrauens der Ar- die Verdächtigung, daß sie ihre Urtheile und Gutachten das Geld kommen soll. Ich verweise auf die Invaliden- Verbeiter entbehrten. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den einzelnen nach der Bezahlung einrichten, entschieden in Echutz nehmen, sicherungsanstalten, deren Bestände sich massenhait ansammeln. Berufsgenossenschaften und der Vorwurf der Humanität begrün- Abg. Wurm( Soz.): Herr Rösicke erwartet doch zu viel Warum soll daraus nicht die Landwirthschaft billig Geld zu deten noch nicht die Berechtigung des Wunsches auf Aufhebung von uns, wenn er annimmt, daß wir nach seinen Ausführungen 21/2 pet. erhalten? Der Tadel gegen den Bund der Landwirthe cer ganzen Einrichtung. Bei der Revision des Gesetzes werde die Berufsgenossenschaften von dem gegen sie erhobenen Bor: ist zum Theil berechtigt; das Einholen von Versprechungen, die sen Grenzstreitigkeiten durch eine einfache Vorschrift vorgebeugt wurfe freisprechen würden. Die Unternehmer lassen sich das nachher nicht gehalten werden, ist nicht hübsch. Man sollte sich werden. Von dem Wunsche, den Verunglückten eine möglichst bischen Fürsorge für die verunglückten Arbeiter nur mit stärkstem die Kandidaten ansehen und sich nicht auf ihre Versprechungen ausgiebige Rente zu gewähren, sei die ganze Sozialreform durch Widerstreben abringen. Wenn weniger Prozesse geführt werden, verlassen. Uebrigens enthält jedes Parteiprogramm ein imperawenn die Rekurse nicht zunehmen, was beweist das? Weiß denn tives Mandat und Herr Richter hätte wohl keinem FraktionsAbg. Hüpeden( dt.) regt eine Regelung der Arbeiter Woh Herr Röside nicht, wie schwer es dem armen Arbeiter gemacht genossen gestattet, nach den letzten Wahlen für die Militärvorlage nungsfrage von Reichswegen nach dem Vorbilde der Reichs- wird, überhaupt den Rechtsweg zu beschreiten, sich in den Ge- zu stimmen( Unruhe links). Ich schließe mit dem Wunsche, Kranken- und Unfallversicherung an. Die Schaffung fleiner feßen zurecht zu finden, die selbst die Juristen nicht verstehen? daß die Kommissionsberathung ein gutes Ergebniß liefern möge. Wohnungen durch Reichsgesetz zu fördern, hätten schon Lechler Der Vertrauensarzt verdient thatsächlich das für ihn beanspruchte( Beifall rechts.) Abg. Conrad- Pleß( 3.) führt aus, daß die Landwirthe durch und Echäffle vorgeschlagen; neuerdings habe der Verband Vertrauen nicht. Die Vertreter der Berufsgenossenschaften und evangelischer Arbeitervereine dahin petitionirt, daß die Gelder auch einige Schiedsrichter arbeiten in einer ganz unzu Steuern sehr start schon belastet seien. Um ihnen zu helfen, der Invaliditäts- und Altersversicherungs- Anstalten für diesen lässigen Weise auf eine Einigung hin, durch welche jedenfalls müßte man also teine neuen Steuern auflegen. Gegen die Zweck in umfassendem Maße flüssig gemacht werden möchten. der Geschädigte nochmals benachtheiligt wird. Die Verhandlungen Handelsverträge habe er nichts einzuwenden, wenn nur die GeldIn Hannover sei die dortige Anstalt mit gutem Beispiel vor- des Schiedsgerichts in Hannover werfen auf die Leistungen der verhältnisse geordnet würden. Die Militärverwaltung kauft ausangegangen. Redner fragt, wie weit bis jetzt die Versicherungs- Vertrauensärzte ein sonderbares Ltcht. Wie diese Herren selber ländisches Getreide oder verlangt, daß die deutschen Landwirthe Anstalten von ihrer Befugniß, bis zu 1/4 ihres Vermögens denken, geht aus einer Schrift des Dr. Blasius in Berlin , Unfall- das Getreide so billig liefern wie Rumänien . 60 Millionen im Ganzen 37 Millionen zur Förderung des Baues von Ar- versicherung und Bertrauensarzt" hervor, der im Interesse der Steuern sollen wir für das Militär aufbringen und das Militär
ränft.
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