B
,
e
33
it
1.
fe
be.
F
ie
Se
**
72
2
ta
It
jc
ie
Hr. 148. 31. Jahrgang.
Soziales.
11. ordentlicher Genossenschaftstag.
Der 11. ordentliche Genossenschaftstag des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine findet vom 14.- 16. Juni 1914 in der Zentralhalle in Bremen statt. Am 17. Juni wird im Anschluß hieran die 20. ordentliche Generalversamm Tung der Großeinkaufs- Gesellschaft deutscher Konsumvereine, am 18. Juni die 2. ordentliche Generalversammlung der Verlagsgesellschaft deutscher Konsumvereine abgehalten.
Mittwoch, 3. Juni 1914.
stand sein können, denn jeder, und sei es der geringste Aderknecht, handlung ferner ergab, war das bedauernswerte Kind von seinem fieht mit eigenen Augen, daß die Welt fortschreitet, und trotzdem rohen Vater wiederholt mit einem Kleiderriegel und mit der ge= wird von ihm selbst Stillstand verlangt. ballten Faust auf den Kopf geschlagen worden, außerdem durfte es den ganzen Tag nicht in die Wohnung, sondern mußte sich auch bei 10 Grad Kälte ohne Mantel und ohne Unterkleidung auf der Straße herumtreiben. Bezüglich der Frau ergab die Berhandlung nichts Belastendes, so daß Freisprechung erfolgte. Dagegen wurde der Mann mit Rücksicht auf die von ihm durch jene Roheitsatte bewiesene niedere Gesinnung dem Antrage des Staatsanwalts gemäß zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt.
Auch die Häuslichkeiten auf dem Lande entbehren durchweg noch heute den allerkleinsten Komfort, wohlgemerkt nicht Lurus. Vergleicht man z. B. die Wohnungseinrichtungen der Arbeiter und Bauern auf dem Lande in Deutschland mit denen in Kanada , den Vereinigten Staaten und anderen Ueberseeiändern fortgeschrittener in Deutschland fortgeschritten ist. Kultur, so muß man staunen, wie wenig das Leben auf dem Lande
Bekannte aus meiner Jugendzeit, die selbst Gutsbesizer sind, denen ich meine Ansichten über die Landflucht mitteilte, antworteten mir durchweg:„ Unsere Arbeiter und Bauern benötigen keinen Seit Bestehen des Zentralverbandes deutscher Konsum- Komfort." Solange derartige rückschrittliche Ansichten in Deutschbereine ist die Zahl der ihm angeschlossenen Organisationen land vorherrschen, wird die Landflucht nicht auf hören, sondern von 685 auf 1297 gestiegen, die Zahl der diesen Vereinen an- fogar zunehmen. geschlossenen Mitglieder ist gewachsen von 575 449 auf die Landflucht fördert, trifft zweifellos zu, nur ist dieselbe nicht Die Behauptung vieler, daß unsere allgemeine Militärpflicht 1 633 644. Der Gesamtumsah der Konsumvereine betrug im die Ursache, sondern nur die Wirkung. Der zum Militärdienſt einJahre 1903 176 400 000. und ist bis zum Jahre 1913 an- gezogene junge Mann hat dadurch Gelegenheit, kennen zu lernen, gewachsen auf 674 Millionen Mart. Der Wert der in eigener daß es noch ein anderes komfortableres Leben gibt, als jenes, Produktion hergestellten Waren erfuhr eine Steigerung von welches er in seiner Heimat gezwungen ist zu führen. Starke, ur14 700 000 m. auf 125 Millionen Mart. Das eigene Kapital beitswillige Arme werden aber überall gesucht und benötigt, und vermehrte sich von 18 Millionen Mart auf 68 Millionen Mart, so entschließen sich eben viele, in der Stadt zu bleiben und sich dort das fremde Kapital von 22 Millionen Mark auf 154 Millionen ihr Brot zu verdienen. Wohl ist zutreffend, daß die Arbeit in den Städten meist schwer, verhältnismäßig auch nicht besser als auf dem Lande bezahlt wird; aber es ist dem Arbeiter dennoch die Gelegenheit geboten, ein Zimmer zu mieten, in dem er zweifellos besser aufgehoben ist und sich gemütlicher fühlt als in dem heimatlichen Pferdeſtalle oder den üblichen dumpfen, kahlen Arbeiterhütten auf dem Lande. Ebenso anziehend aber wirkt auf ihn auch der Umstand, daß er nach seierabend vollständig sein freier Herr und nicht auch in seinem Privatleben noch gezwungen ist, auf die Gewohnheiten oder Launen seines Brotherrn oder Arbeitgebers Rüdsichten zu nehmen. Niemand macht ihm Vorschriften, was er nach Feierabend mit seiner Beit beginnt, wenn er nur wieder am anderen Tage seinen Arbeitsplay voll ausfüllt. Im krassen Gegensaze dazu üben die Arbeitgeber, und ganz besonders noch die Gutsherrschaften, auf dem fich bis auf deren intimites Privatleben erstrect. Lande häufig genug eine scharfe Kontrolle über ihre Arbeiter, die
Mart.
Zur Landflucht.
Von einem nach zwanzig Jahren aus Amerika nach Deutschland zurückgekehrten Mann wird uns geschrieben: Nach einem rund zwanzigjährigen Aufenthalte in Uebersecländern zurückgekehrt, durchstreifte ich letzthin Deutschlands Gauen nach allen Himmelsrichtungen und hatte dabei in Städten wie auf dem Lande ſehr ausreichende Gelegenheiten, vergleichende Beobachtungen anzustellen. Dabei mußte ich konstatieren, daß diese auf dem Lande nicht zugunsten Deutschlands ausfielen und auch nicht ausfallen fonnten. Die Knechte und Mägde, sowie die Tagelöhner auf den Gütern Icben durchweg heute noch in Wohnungen, welche einen aufstrebenden Arbeiter sicherlich nicht zu befriedigen vermögen. Häufig find es regelrechte Hütten, wie ich selbst solche nur in Amerita bei den Hochlandsindianern in Peru , Bolivien , Ecuador usw. noch gefunden habe. Ebenso oft mußten Knechte beim Vieh im Stalle schlafen und ließen Betten und Bettwäsche meist alles zu wünschen
übrig.
"
Die unabhängigen Tagelöhner, welche ihre eigenen kleinen Befizungen im Dorfe haben, sehen sich wiederum durchweg gezwungen, bei den Gutsbesißern oder Großbauern Arbeit zu nehmen. Das geringste Vorkommnis, welches nun solch Arbeiter mit seinem Arbeitgeber hat, bringt meist ersteren in unangenehme Schwierigkeiten. Er verliert entweder zeitweise seine Arbeit, welche er aber nicht entbehren kann, oder die Hüte- und Streugerechtsamen, die ihm meist von dem Arbeitgeber zugestanden worden sind, werden ihm zur Strafe entzogen; mit einem Worte: er wird regelrecht gezwiebelt". Mitunter mögen nun ja derartige indirette Strafen notwendig sein, aber mindestens ebenso häufig ist dies eben nicht der Fall. Ein Fall ist mir bekannt geworden, wo eine solche Strafe nur deshalb verfügt wurde, weil das Haupt der Familie soziali stisch" gewählt haben sollte. 3wei seiner Söhne waren zur Zeit beim Militär. Der Vater verlor also die Arbeit auf dem Gute und war gezwungen, sich andere suchen zu müssen. Solche fand er in der nächsten Stadt in einer Fabrik. Täglich mußte er man 1½ Stunden bis zu seinem Arbeitsplaße gehen und am Abend von dort wieder zurückkehren. Da der Verdienst in der Fabrik gut und ständig war, verkaufte er sein fleines Anwesen und zog mit seiner Familie ganz nach der Stadt. Durch diesen geringfügigen Umstand verlor der Ort drei erwachsene und zwei halberwachsene arbeitskräftige Personen. Solche und ähnliche Vorkommnisse sind nicht etwa die Ausnahmen, sondern viel häufiger als allgemein angeAuch die Knechte und Mägde gehen aus ähnlichen Gründen sehr Wer je unser Landleben aus eigener Anschauung kennen gelernt hat, weiß, daß die Landarbeit durchweg ebenso schwer wie verhältnismäßig schlecht bezahlt ist. Dabei ist besonders das Dienst personal noch außerordentlich unfrei, d. h. steht fast fortgejezt Tag und Nacht unter Aufsicht und Kontrolle. Vergnügungen irgendwelcher Art, die als Erholungen angesehen werden könnten, find aber geradezu unbekannt. Im Gegensabe dazu sehen sie die Gutsherrschaften das Leben genießen und im vollendeten Komfort leben, der mit der fortschreitenden Zivilisation gleichen Schritt hält; von ihnen selbst aber wird auch heute noch verlangt, daß sie genau so bescheiden leben sollen wie einst ihre Großeltern. Es ist doch selbstverständlich, daß solche Zustände nicht von Be
nommen wird.
oft dem Lande verloren.
Der Drang nach persönlicher Freiheit, welcher nun einmal die stärkste Triebfeder unseres Fortschrittes ist, kann und muß daher zweifellos als die Hauptursache der Landflucht betrachtet werden, welche noch dadurch unterstützt wird, daß jedes Individuum danach strebt, von den Errungenschaften des modernen Fortschrittes seinen Anteil zu erhalten.
Die Landflucht wird daher auch so lange anhalten und ständig zunehmen, bis diese Grundursachen fortgeräumt worden sind.
Streifjustiz.
An dem Streit der Glasarbeiter bei der Firma Salomonis waren
auch Loscinsti und Zuchold beteiligt. Anfang Oftober 1913 übergaben sie einem Lehrling des Betriebes ein zusammengefaltetes, aber Fiedler zu übermitteln, der trotz des Streits bei der Firma Arbeit nicht verschlossenes Schreiben mit der Bitte, es dem Glasschleifer Streifenden über das Verhalten F.s aus, gab ihm zu bedenken, genommen hatte. Das Schreiben sprach das Bedauern der daß die alten Leute doch wieder eingestellt werden würden und besagte dann: Auch geben wir Ihnen zu bedenken, daß es Ihnen nicht angenehm sein kann, wenn Ihr Name durch sämtliche Fachund Parteiblätter geht. Ferner wurde er darauf verwiesen, daß, wenn er mitstreiken würde, die Organisation eine gute Unterstüßung zahle. Zur Frühstückszeit wären die Streifenden an einer bestimmten Stelle zu treffen.
-
Wegen dieses Schreibens wurden L. und 3. vom Landgericht I wegen Uebertretung des§ 153 der Gewerbeordnung zu Gefängnisstrafen von vier Wochen verurteilt. Das Landgericht erachtete als erwiesen, daß einer der Streikenden das Schreiben abgefaßt habe, daß der Inhalt den beiden Angeklagten bekannt gewesen sei und daß sie bei der Uebergabe an den Lehrling zum Zwecke der Weiterbeförderung im bewußten und gewollten Zusammenwirken gehandelt hätten. Eine Beleidigung des Fiedler oder eine Nötigung lägen nicht vor. Es komme aber ein Vergehen gegen§ 153 der Gewerbeordnung in Betracht, weil die Angeklagten durch eine Drohung hätten&. bestimmen wollen, sich dem Streit anzuschließen, nämlich durch die Drohung, daß sein Name in alle Fach- und Parteiblätter käme, was ihm nicht angenehm sein könnte.
Das Kammergericht verwarf dieser Tage die von den Angeklagten eingelegte Revision, weil das Rechtsmittel an den tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts scheitere.
gebnissen.
Auf der irrigen Anschauung, es liege eine„ Drohung" vor, beruht das Urteil. it diese tatsächliche Feststellung" nicht zugleich ein Rechtsirrtum? Die Beschränkung des Rechtsmittels der Revision auch zuungunsten des Angeklagten auf Man sieht, wie auch ein Nichtsozialdemokrat bei vor- Verstöße gegen eine Rechtsnorm" führt zu wunderlichen Erurteilsloser Anschauung der Verhältnisse in wesentlichen zu denselben Gründen für die Landflucht gelangt, die wir wiederholt dargelegt haben. Zu erwähnen wären außer den vom Einsender hervorgehobenen Momenten der Mangel eines hinreichend geschützten Koalitionsrechts und die Verkümmerung der persönlichen Freiheit durch das Gesez vom April 1854 und durch eine Unzahl„ Gesindeordnungen".
Gerichtszeitung.
Kindermishandlung.
Marktpreise von Berlin am 30. Mai 1914, nach Ermittelungen des königl. Polizeipräsidiums. Mais( mixed). Natal 00,00-00,00, Donau 0,00-0,00. Mais( runder), gute Sorte 15,40-15,70. Richtstroh 5,00. eu 7,60-8,80.
Martihallenbreise. 100 Stilogr. Erbsen, gelbe, zum Kochen 34,00-50,00. Sveisebohnen, meiße 36,00-60,00. Rinien 40,00-80,00. Kartoffeln( Kleinbdl.) 4,00-7,00. 1 Kilogramm Rindfleisch, von der Keule 0,00-0,00. Rindfleisch, Bauchfleisch 0,00-0.00. Schweinefleisch 0,00-0,00. Kalbfleisch 0,00-0,00. Hammelfleisch 0,00-0,00. Butter 2,20-2,80 60 Stud Gier 3,20-5,00. 1 Kilogramm Karbien 1,40-2,20. Aale 1,40-3,00. Zander 1,60-3,40. Hechte 1,40-2,80. Barche 0,80-2,20. Schlete 1,40-3,20. Bleie 0,80-1,60. 60 Stüd Strebje 3,00-48,00.
Waferstands- Nachrichten
am ſeit
Brutale Mißhandlungen eines Kindes durch den eigenen Vater lagen einer Anklage zugrunde, welche gestern unter Bor - der Landesanstalt für Gewäffertunde, mitgeteilt vom Berliner Betterbureau fiz des Amtsgerichtsrats epenau das Schöffengericht Berlin- Mitte beschäftigte. Wegen gefährlicher Körperverlegung Bafferstand verbunden mit grausamer Behandlung und boshaftemme me!, Tilfit Quälen war der Kaufmann Hans Wichmann und dessen Ehefrau Johanna, geb. Lange, angeklagt.
Bregel, niterburg Weichsel , Thorn der, Ratibor Krossen Frankfurt Barthe, Schrimm Landsberg Nee, Bordamm
am feit
1. 6. 31.5. cm cm³) 126+1
1. 6. 31.5.
-11+2
cm cm²) 154-12 54+1
126
<-6
90
-9
87
-3
104
83
-24
-12+2
Minden
332
-34
11
Rhein, Maximiliansau 557
-11
18
+7
368+6
20
-22
-90
0
2103)+3
158+13
fall.
-
Der Angeklagte, welcher in zweiter Che verheiratet ist, ist Vater eines aus der ersten Ehe stammenden, jezt 7jährigen Knaben. Wie Hausbewohner wiederholt wahrnahmen, drang aus der Wohnung des Angeklagten häufig das jämmerliche Geschrei des fleinen Karl hervor, welches erst verstummte, als ein Geräusch wahrnehmbar wurde, als wenn jemand mit dem Kopf gegen die Wand oder Elbe, Leitmeriz gegen einen festen Gegenstand gestoßen wird. Der in dem Hause wohnhafte Landwirt Tezmer beobachtete eines Sonntags, wie der Angeklagte den kleinen Karl im Genic sadte und mit dem Geficht mehrmals kräftig auf das Fensterbrett aufschlug, so daß das Kind 3) Unterpegel. aus Mund und Nase blutete. Eine ähnliche brutale Behandlung stand: 212 cm am 31. um 6 1hr nachm.) Das Behr war vom 1. bis wurde auch von einer anderen Zeugin beobachtet. Wie die Ver- 31. Mai aufgerichtet.
4
Barbo Magdeburg )+ bedeutet Wuchs,
-
-
188+2
74-14
3) Höchfter Baffer
SEAS
1= 1 Offener Brief=
an alle diejenigen, welche im Deutschen Reiche
Nestor Gianaclis- Cigaretten
rauchen oder vertreiben!
=
Seit einige Zeit wird speziell in Berlin mit fast allen bekannten Cigarettenmarken geschleudert, wodurch die reelle Händlerschaft schwer geschädigt wird. Dieser Umstand hat mich veranlaßt, im Engros- Verkehr die Fahrikate von Nestor Gianaclis G. m. b. H., Cigarettenfabrik, Frankfurt a. M. und Nestor Gianaclis Limited, Cigarettenfabrik, Cairo ( Egypten)
an alle Cigarrenhändler und Gewerbetreibende der Tabakbranche ab 25. Mai d. J. nur noch gegen Revers abzugeben, welcher diese zur Einhaltung bestimmter Detailpreise bei den Verkäufen an Konsumenten verpflichtet. Ich ersuche deshalb die verehrlichen Konsumenten von Nestor Gianaclis- Cigaretten, ihren Bedarf nur in solchen Geschäften zu decken, welche unsere Marken zu den vorgeschriebenen Preisen verkaufen, z. B.
Queen( Import.) mit Gold..
Privat
mit Gold
Nestor No. 5 mit Gold
Fine No. 15 ohne Mundstück Nestor No. 4 mit Gold..
Excelsior B ohne Mundstück Nestor No. 3 mit Gold. mit Gold..
Ira
•
per 20 St.
per 50 St.
M. 2.40
M. 6.
per 100 St. M. 11.40
1.60
4.
27
7.60
95
1.
2.50
"
29
4.75
25
1.
2.50
29
"
79
4.75
0.80
35
2.
25
3.80
29
0.80
29
2.
3.80
77
15
0.60
1.50
"
"
2.85
"
0.60
1.50
"
"
19
2.85
#££
netto Kasse
Jedem Einsichtigen dürfte verständlich sein, daß eine Qualitätsware euch einen bestimmten Preis bedingt und dem reellen Handler einen angemessenen Nutzen gewähren muß. Preisunterbietungen in unseren Artikeln können dann für die Folge lediglich durch Vertragsbruch, Verleitung zu demselben oder sonstige unlautere Manipulationen, unter Umständen sogar nur durch Verkauf von Falsifikaten, erfolgen. Ich bitte im besonderen bei dem Einkauf von 20 Stück- Packungen diese stets in Original- Packungen, also inklusi e Blechdose resp. Kartonnage, Umschlag und diese umgebende Banderole zu verlangen. Cigaretten lose in Düten verpackt bitte ich nicht zu akzeptieren. Nur auf diese Weise kann der Konsument gegen Nachahmungen geschützt werden.
Ich unterlasse aber auch nicht, durch diese öffentliche Bekanntmachung und Bekanntgabe der äußersten Detailpreise an die gesamte Berliner Händlerschaft die eindringliche
Warnung
==
zu richten, Schleuderverkäufe in Nestor Gianaclis- Cigaretten zu unterlassen, da diese geeignet sind, das Fabrikat zu diskreditieren. Ich werde unnachsichtlich gegen alle diejenigen vorgehen, die nunmehr wissentlich unter den üblichen Preisen Nestor Gianaclis- Cigaretten in Verkehr bringen oder die Hand dazu bieten, Schleuderer zu beliefern. Jedé Zuwiderhandlung werde ich als unlauteren Wettbewerb und Schädigung meiner übrigen Abnehmer ansehen und in jedem Falle, ohne Ansehen der Person, gerichtlich vorgehen.
FRANKFURT A. M., den 25. Mai 1914.
Trustfrei!
Georg Krebs
und
te
9.
e
HCE
er
تر
448