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Bürgerliches Gefetbuch nebff Einführungsgejek Son Seina bes§ 120e der Gewerbeordnung handele. Nach dem Absatz 21.Qumpen" gegen das Richterkollegium und den Staatsanwalt er=| des§120e sei vor dem Erlaß solcher Polizeivor ging. Er verlangte, den Kaiser zu sprechen, da dieser der einzig rich Rosenthal, Landgerichtsdirektor in Danzig . Preis 8,50 M Von der bekannten Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs schriften den Vorständen der beteiligten Berufsgerechte Mann in Deutschland sei. In der gestrigen Verhandlung genossenschaften oder Berufsgenossenschafts- erzählte Klett, er habe sich eingebildet, er habe am Sonnabend den mit gemeinverständlichen Erläuterungen ist die neunte Auflage int fettionen Gelegenheit zu einer gutachtlichen Staatsanwalt totgeschlagen. Auf eine Frage des Oberaufsehers, Verlage von Roethe in Graudenz erschienen. Die Erläuterungen Aeußerung zu geben. Nach der Judikatur des Kammer- mit was er den Staatsanwalt totgeschlagen habe, habe er geant- sind vollständig entsprechend dem gegenwärtigen Stande der Rechtgerichts müsse dies befolgt werden, um solche Polizeivorschriften wortet: Mit der Faust!" Der Aufseher habe darauf geantwortet, sprechung neu bearbeitet. Es sind die Beispiele, bekanntlich das gültig zu machen, und es müsse das auch aus der Verordnung daß er das nicht glaube, denn die Staatsanwälte hätten alle eine beste Erläuterungsmittel, den Entscheidungen des Reichsgerichts Zahlreiche Formulare hervorgehen. Das sei hier nicht der Fall, so daß die lediglich dem so dice Schwarte, da müsse er schon ein Stuhlbein nehmen. Da und der Oberlandesgerichte entnommen. Arbeiterschutz dienende Vorschrift des§ 57 ungültig sei. Gültig sei diese Erzählung Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Ange- veranschaulichen den Inhalt des Gesetzes. Das Sachregister ist dagegen der§ 48, und er sei auch anwendbar, weil die nicht vor- flagten hervorrief, wurde die Sigung unterbrochen und die Sach- durch eine große Zahl von Stichworten, die im Geseze selbst nicht handen gewesenen Randbretter zu den Vorkehrungen gehörten, die verständigen, Gerichtsarzt Dr. Dyrenfurth und Anstaltsarzt Dr. vorkommen, aber in der Rechts- und Geschäftssprache üblich sind, zum Schuße des Publikums, zur Verhütung von Beschädigungen und Vieregge, herbeizitiert. Als die Sachverständigen den Angeklagten bereichert. Die neue Auflage ist erheblich vermehrt. Das Buch fann zur Sicherung des Verkehrs auf der Straße erforderlich feien. in seiner Zelle aufsuchten, fanden sie ihn splitternact vor. Beide Arbeiterbibliotheken und Arbeiterjekretariaten als ein guter KomDas Kammergericht als Revisionsinstanz billigte das Sachverständige kamen zu der Ansicht, daß Klett in ganz plumper mentar empfohlen werden. Weise fimuliere. Urteil des Landgerichts aus denselben Gründen.
Können die öffentlich- rechtlichen Versicherungsanstalten verklagt werden?
Diese Frage ist bei dem Prozeß der„ Volksfürsorge" gegen den Borstand der oftpreußischen Provinzialanstalt, Kapp, dadurch aktuell geworden, daß zuerst Kapp, dann der preußische Landwirtschaftsminister unter Berufung auf eine Kabinettsorder vom Jahre 1831 ben Kompetenzkonflikt erhob, worauf das Landgericht Königsberg das Verfahren einstellte. Die Angelegenheit schwebt noch, weil die Boltsfürsorge" eine Entscheidung des preußischen Kammergerichts herbeizuführen versucht.
Nunmehr ist aber diese Frage schon anderweitig in einem Rapp ungünstigen Sinne entschieden. Die Rothenburger Versicherungsanstalt in Görlig hatte vor dem Landgericht in Breslau vor furzem gegen bie Schlesische Provinzial- Lebensversicherungsanstalt auf Unterlassung bestimmter Behauptungen geklagt. Die Beklagte machte nach Kappschem Muster geltend, daß sie
gemäß ihrer Verfassung und Verwaltung eine rechtlich öffentliche Anstalt sei und daß alle Handlungen ihrer Beamten, soweit sie sich im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Tätigkeit halten und zum Betriebe selbst notwendig seien, als öffentlich rechtliche Handlungen anzusehen seien und der Beurteilung durch Zivilgerichte nicht unterliegen. Danach wäre hier nicht der Rechtsweg zu beschreiten, sondern es müßte die Anrufung der übergeordneten Instanz als Aufsichtsbehörde erfolgen. Dies sei der Minister des Innern, der also auf eine Beschwerde zu entscheiden hätte.
Als der Angeklagte dann in den Sigungssaal zurüdgeführt wurde, drohte er dem Staatsanwalt, er werde ihm vor den Bauch treten, und in demselben Augenblick stürzte er sich auch schon auf den Sachverständigen Dr. Dyrenfurth und schlug mit den Fäusten auf ihn ein. Da der angegriffene Gerichtsarzt sich kräftig wehrte, zugleich auch die Gerichtsdiener zupadten, kam der Ueberfallene mit gelinden Hautabschürfungen davon.
Um eine Wiederholung derartiger Vorgänge zu vermeiden, soll Klett in der weiteren Verhandlung, die am Sonnabend fortgesetzt werden wird, gefesselt werden.
Falsches Gewicht.
Ein großer Vorteil, den die Konsumgenossenschaft bietet, ist die Gewähr dafür, daß der Käufer seine Waren in vollem Gewichte zugestellt erhält. Die Konsumgenossenschaft hat kein Interesse daran, die Käufer zu übervorteilen, denn sie würde sich ja dadurch nur selbst betrügen. Daß diese Gewähr beim Einkauf in Privatgeschäften nicht gegeben ist, beweist wieder nachstehender Fall.
Eingegangene Druckschriften.
Robert Frank. Drama von S. Jbsen. 2,50 m., geb. 3,50 M. S. Fischer, Berlin , Bülowstr. 90. Grundzüge der Psychotechnik von H. Münsterberg . 16 M., geb. 17. 3. A. Barth, Leipzig . Kürschners Bücherschat. 948: Der Familienschmuck. Kriminal erzählung von H. Hyan. 949: Die Generalin. Kriegsnovelle von 950: Jm Sonnenland. Novellen von Gabriele A. Baron v. Roberts. 953: Der Reuter. 951/952: Dunft. Roman von K. Frenzel. Fremde. Roman von R. Benz. Einzelnummer geh. 20 Pf. H. Hillger, Berlin W 9. Volkstümliche Kunst. 1. Juniheit. Herausgeber A. Dobsky. Halbmonatsschrift. Einzelpreis 80 Pf. R. Keutel, Stuttgart . 80 Pf. Friede zwischen Turnen und Sport von E. Diem.
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Wegweiser durch die Deutsche Reichsversicherung. Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874. Tertausgabe von Dr. R. Garcis. Geh. 40 Pf. E. Roth, Gießen.
Die Bewegung zugunsten der kleinen landwirtschaftlichen Güter Studien zur Ges in England. Bon A. Eliaichewitsch. Sch. 9 M. Bon J. Strieder. schichte fapitalistischer Organisationsformen. Geh. 12 M. Dunder u. Humblot , München und Leipzig . Protokoll des 11. Zionistentongresses. 1,50 M., geb. 3 M. Verlag 3ionistisches Zentralbureau, Berlin W 15. Das Forum. Heft 3. Herausgeber W. Herzog. Erscheint monatlich. Halbjahr 5 M. Delphin- Verlag , München . Die Nation als Rechtsidee und die Internationale. Von Dr. . Renner. 50 Heller. J. Brand u. Co., Wien 6, Geschlechtskrankheiten und Alkohol von Dr. H. Hecht. 10 Bi.
Vor dem Schöffengericht in Neukölln hatte sich gestern die Gemüsehändlerin Luise anger aus der Münchener Str. 31 wegen Betrugs und Vergehens gegen das Gesetz betr. die Maßund Gewichtsordnung zu verantworten. An einer Kartoffelwag schale hatte die Angeklagte einen Stein im Gewicht von 150 Gramm, der das Aussehen einer Kartoffel hatte, befestigt und so ihre Kundschaft übervorteilt. Bei einer polizeilichen Revision war diese GeDie Rothenburger entgegneten darauf, daß dieser Standpunkt wichtsfälschung entdeckt und daraufhin die Anklage erhoben wor- Verlag, Deutscher Arbeiter- Abstinentenbund( 3. Michaelis ,, Berlin SO 16, den. Das Gericht verurteilte die Angeklagte mit Rücksicht Engelufer 19. gegenüber der gewerblichen Art des Betriebes aller Versicherungsgesellschaften, also auch der öffentlich- rechtlichen, nicht haltbar sei und darauf, daß durch ihre Handlungsweise gerade kleine Leute betrogen daß die Beurteilung derartiger gewerblicher Rechtshandlungen immer wurden, zu einer Geldstrafe von 40 Mart. Außerdem Sache der Zivilgerichte wäre. Die erste Kammer für Handelssachen wurde auf Einziehung der Kartoffelwage erkannt. des Breslauer Landgerichts ordnete zunächst die gesonderte Verhandlung und Entscheidung über die prozeßhindernde Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges an und erklärte in einer späteren Verhandlung den Rechtsweg für zulässig. Das Gericht stützte seine Entscheidung speziell auf ein Urteil des Reichsgerichts vom 29. April 1913, worin bei einer ähnlichen Streitfache des Reichspoftfistus das Reichsgericht erklärt hatte, daß solche Handlungen der Beteiligung an dem allgemeinen Erwerbsleben nach privatrechtlichen Grundsägen zu heurteilen seien.
Diese Gerichtsentscheidung entspricht auch dem Standpunkte, den der Unterstaatssekretär v. Delbrück im Reichstag einnahm. Da die schlesische öffentlich- rechtliche Anstalt Berufung eingelegt hat, wird nun auch das Oberlandesgericht Breslau zu entscheiden haben.
Gerichtszeitung.
Meineidsprozeß.
Mit einer Ueberraschung begann gestern die Schwurgerichtsverhandlung gegen den früheren Derleutnant Brumm- Seldened, den Stuffateur Hans Weida und den Architekten Rudolf Alemfe. Die Gerichtsverhandlung hat, wie unseren Lesern erinnerlich, am 12. Mai begonnen. Gestern fehlte bei Aufruf der Sache der Angeklagte Brumm. Er ist während der Pfingstfeiertage geflüchtet. Er hat durch seinen Verteidiger, den Referendar Dr. Langer folgendes Schreiben dem Gericht überreichen lassen:
Hierdurch erlaube ich mir die Mitteilung, zu machen, daß ich zu der Verhandlung nicht mehr erscheinen werde. Ich betone ausdrücklich, daß ich nicht geflüchtet bin, ich entziehe mich nur der Verhandlung, weil meine Verteidigung in unerhörtester Weise beschränkt worden ist. Man hat meine Entlastunszeugen schlecht gemacht, Anträge auf Ladung weiterer Zeugen abgelehnt und meinem Verteidiger, dem ich den größten Dank schulde, den Vorwurf gemacht, er verschleppe die Sache, und hat ihn sogar mit Ordnungsstrafen bedroht. Ich wiederhole: ich entziehe mich nur dieser Verhandlung und werde mich einem anderen Gericht freiwillig stellen.
Theobald Brumm- Seldened." Staatsanwalt Dr. Burchardt: Der Fall, der sich heute hier abgespielt hat, ist auch im Gesez vorgesehen. Nach§ 230° der Strafprozeßordnung fann, wenn die Vernehmung zur Anklage erfolgt ift, auch in Abwesenheit des Angeklagten weiterverhandelt werden. Ich beantrage dies. Verteidiger Referendar Dr. Langer widerspricht, da ihm die Anwesenheit des Brumm durchaus notwendig erscheine.
Nach kurzer Beratung des Gerichts verkündet der Vorsitzende: Das Gericht hat schon in der letzten Sizung sehr die Möglichkeit eines Haftbefehls gegen den Angeklagten Brumm erwogen. Das Gricht hat davon Abstand genommen 1. weil der Angeklagte bisher stets erschienen war; 2. weil die Verhandlung selbst im Falle seines Ausbleibens unbedenklich ohne ihn fortgesetzt werden kann; 3. weil der Erlaß eines Haftbefehls ohne zwingende Gründe leicht den Anschein der Animosität erwecken fönnte, was namentlich im Schwurgerichtsverfahren zu vermeiden ist. Jezt hat der Angeklagte erflärt, er erscheine nicht. Es ist deshalb die Voraussetzung des § 230, 2 gegeben. Das Gericht beschließt, die Verhandlung ohne den Angeflagten fortzusehen, gleichzeitig einen Haftbefehl gegen ihn zu erlassen, weil er zweier Verbrechen dringend verdächtig ist und sich verborgen hält.
Die Verhandlung wurde dann fortgeseßt, die Schuldfragen wurden formuliert, die Plaidoyers begonnen. Das Urteil wird boraussichtlich heute gefällt werden.
Der attackierte Gerichtsarzt.
3u turbulenten Szenen fam es gestern in dem Prozeß gegen den Kaufmann Udo lett, der, wie mitgeteilt, feit Sem 20. vorigen Monats die 12. Straffammer des Land gerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors ilia beschäftigt. In diesem Prozeß gegen Klett und die Mitange klagten Alexander Dena st, Heinrich Graff und Franz Anger handelt es sich bekanntlich um umfangreiche Hypothekenschwindeleien, bei denen französische und englische Winkelbankiers eine Rolle spielen.
den Angeklagten Klett bisher Da die Beweisaufnahme für sehr belastend war und er mit einer empfindlichen Strafe zu rech
Zwangsverwalter und Stempelsteuergeses.
Herr Ziesche hatte als 3wangsverwalter eines Groß- Berliner Hauses tein Verzeichnis der Mietverträge aufgestellt und später eine Aufforderung des Steueramts, ein solches Berzeichnis für das Er wurde deshalb vom Jahr 1912 einzureichen, nicht beachtet. Bandgericht wegen Uebertretung des preußischen Stempelsteuergesezes verurteilt.
Jahrbuch 1913 des Deutschen Transportarbeiter Verbandes. Arbeiten des Bundes für Schulreform. 8. 3. Deutscher Kongreß für Jugendbildung und Jugendkunde. Geh. 4 M. Die Vorbildung zum Studium in der philosophischen Fakultät Denkschrift der Universität Göttingen . Geh. 80 Pf. B. G. Teubner, Leipzig . Schulaufsätze des Voldi Huber 4B. Gesammelt von Homuntulus. 2. Heft. 1 K. R. Löwit, Wien I. Mikrokosmos. Heft 1 u. 2. Jährlich 12 Hefte und 2 Sonderbände Jahresbericht des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine 5,60 M. Franch, Stuttgart . für 1913. Geb. 3 M. Selbstverlag in Hamburg . Charlotte v. Stein und ihr antiromantischer Einfluß auf Goethe. Bon E. Scillière. 164. Goethe und Pustkuchen von
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führte unter Bezugnahme auf das Zwangsvollstreckungsgesetz und Das Kammergericht verwarf dieser Tage seine Revision und das preußische Stempelsteuergejez aus, daß dem Zwangsverwalter Laplaceschen Theorie. Von G. Butke. 3 M. Berlag: Terra, Wilmersdieselben Verpflichtungen auferlegt seien, wie dem Eigentümer. Das neue preußische Stempelsteuergeset nenne übrigens ausdrücklich neben dem Eigentümer auch seinen Vertreter, und der Vertreter des Eigentümers sei der Zwangsverwalter unbedingt.
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