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Ein halbes Jahr vor dem Schafott!

Folgen des Streifs.

werent weiter hören, ist man jekt bemüht, den Beitritt der deutsch  - aus- Jin Berlin   festgenommen. Aus Ser Untersuchungshaft borgeführt, Blutbad und Proteststreik in Italien  . für die ländischen Wirtschaftsvereine zu veranlassen. Allerdings scheint hatte sich der unglückliche Soldat jest vor dem Kriegsgericht ung der die Stimmung in diesen Kreisen füt das Unternehmen noch ge- Dresden   zu verantworten. Seine Leidensgeschichte und das Rom  , 8. Juni.  ( Privattelegramm des Vor­Aussicht teilt zu sein, wenigstens ist man noch nicht zu einem definitiven Motiv zur Flucht schilderte er weinend wie folgt: Während der wärts") Bei dem gestrigen Verfassungsfest demonstrierten auge Entschluß gefommen." Rekrutenzeit sei man mit ihm zufrieden gewesen, aber dann habe er Senfalls Wie aus diesen Darlegungen der Post" hervorgeht, handelt eine Strafe erlitten, die ihm die Borgejesten täglich borhielten, us in Ancona   die Republikaner   und Anarchisten gegen Milita­fich um ein Unternehmen, das ganz im Dienste des Großkapitals bon dieser Zeit habe er es schlecht gehabt. Er sei schitarismus und Staat. Mehrere Kompagnien schritten gegen fie niert, ump" genannt und gestoßen worden und am ein. Hierbei schossen die Karabinieri auf die De­en eine d insbesondere der Rüstungsindustrie stehen und die Aufgabe Tage der Flucht habe ihm der Feldwebel mit der Arbeiter monstranten. Es gab 2 Tote und 15 Verwundete. In Ancona  e solche ben wird, dem Imperialismus die Wege zu bereiten. Da die abteilung gedroht. Als er eines Tages den Unteroffizier anderer gierung merkwürdigerweise mit einer Viertelmillion an dem Claus gebeten hatte, ihm die verbüßte Strafe doch nicht mehr vor- wurde gestern abend sofort ein Protest streit durchgeführt. citrags- ternehmen beteiligt sein soll, hat auch der Reichstag   ein zuhalten, habe ein Feldwebel erklärt: Wenn Sie mir das sagten, Heute mittag wurde der Proteststreit in Rom  , Mailand  , en ein- ort mitzureden. dann rammelte ich Ihnen den Säbelgriff in die Florenz   und zahlreichen anderen Städten proklamiert. In Fresse, daß die Zähne zum Teufel gehen!" Ein Gefreiter hat Rom   verkehren weder Straßenbahn noch Droschken, auch sind selbst einmal zu Fleischer   gesagt, daß die Behandlung durch keine Zeitungen erschienen und die Bauten sind verlassen den Unteroffizier sehr schlecht sei und er in In Güstrow   wurde am 6. Juni der 23jährige Schmiede- leischers haut nicht steden möchte. Er habe sich mit worden. Ein starkes Truppenaufgebot ist nach Ancona   ab­onders elle Karl Koch, der im Herbst vorigen Jahres feine Geliebte allerlei Gedanken getragen und sei schließlich zu dem Entschluß gegangen. Ueberall herrscht große Erbitterung. besteht. mordet hatte, hingerichtet. Das Todesurteil war am gekommen, die Truppe zu verlassen und sich bei einem Dunften Dezember vorigen Jahres gefällt worden. Ein halbes anderen Regiment einstellen zu lassen; die Absicht Das glaubte ihm das n. Der ahr hat der Verurteilte auf die Vollstreckung des Urteils der dauernden Entfernung bestritt er. en Ar- wartet, an hundertundachtzig Tagen hat er der Verkündung sechs Monate eine Woche Gefängnis. Es führte vejen ines endgültigen Schicksals entgegengeharrt, in hundertund Schieds- htzig Nächten hat er im Traum den kalten Strahl an seinem aden gefühlt! Das Tier, das zur Schlachtbank geführt wird, en Be- jnt nichts von seinem Schicksal. Ein Mensch wenn auch ändler- n Verbrecher ein Mensch wird ein halbes Jahr lang der Der auenhaften Folter einer ihm angekündigten Tötung unter­twa 70 orfen, bis endlich der Schneckengang der Formalitäten be­det fich det ist und ihm der Tod Erlösung bringt. Daß doch unser brecen, enschliches Zeitalter dem Verbrecher ein Recht auf den Tod abe, wenn es ihm kein Recht mehr auf das Leben gibt! Aber hebung enschen für ein halbes Jahr lang in Magazine zu sperren, damer sie dann gleichmütig hervorzuholen und ihnen den Kopf rdnung bzuschneiden, das vermag nur jener fühllose Apparat, der sich ne Re- moderne" Strafjustiz nennt. Wann endlich kommt die Zeit, 11. e uns von solchen Scheußlichkeiten befreit!

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Die Zoll- und Steuereinnahmen des Reiches im Jahre 1913.

Nach den soeben amtlich veröffentlichten endgültigen ahlen über die Einnahmen des Reichs an Zöllen, Steuern und ebühren im Rechnungsjahre 1913 ist das Ergebnis dieser Reichs­innahmen noch schlechter, als nach den vorläufigen Zahlen nzunehmen war. Die Gesamteinnahme aus diesen Einnahme­Grebbes, uellen beträgt nämlich nur. 1659,28 Mill. Mark gegen 1664,37 Mill. annage kart nach dem vorläufigen Ergebnis Die Einnahmen des Reiches us den Zöllen, Steuern und Gebühren sind damit um 10,50 Mill. ügt ist, art hinter dem Etatsanschlag zurückgeblieben. de vor. Der Hauptausfall entfällt auf die 3ölle, aus denen nur 2. Bei 8,32 Mill. Mart, d. h. noch 2 Mill. Mart weniger als nach der Aussprünglichen Angabe, einfamen gegen 721,47 Mill. Mart nach dem heriger tatsanschlag. Sie haben also eine Mindereinnahme von 42,15 Mill. ie nach Rark gebracht. Der Etatsanschlag wurde ferner nicht erreicht fofern folgenden Steuern: In Mill. Mart betrug die Einnahme aus der rundstüdsübertragungsstempel 34,71 gegen 39,20, Kaufstempel dungs. 8,27 gegen 20,58, Versicherungsstempel 5,74 gegen 7,50, Brannt­abe er einverbrauchsabgabe 193,77 gegen 195,46, Schaumweinsteuer 9,51 rungen egen 10,69, Leuchtmittelsteuer 15,07 gegen 15,85, die Erbschafts­Rein teuer 46,36 gegen 47,00, Scheditempel 3,03 gegen 3,14, Gifigsäure­e fingerbrauchsabgabe 0,80 gegen 0,83. Eine Mindereinnahme haben Fas, auch die Stempel von Gesellschaftsverträgen, Wertpapieren und Ge­ife an. pinnanteilscheinen gebracht. Nach dem vorläufigen Ergebnis waren us diesen Einnahmequellen 71,27 Mill. Mart eingefommen, nach pertrag em endgültigen stellt sich ihr Ertrag nur auf 64,41 Mill. Mark. Erheblich über den Etatsanjab hinausgegangen ist die Ein­tfon ahme der Zuderitener( 170,75 gegen 157,60 Mill. Mart), der ie eine garettensteuer( 42,70 gegen 36,47 Mill. Mart), der Brausteuer gegen 124,78 mil. Mart), der Salgsteuer( 62,89 gegen 59,66 nft ab Pillionen Mart), der Zuwachsteuer( 15,32 gegen 5,00 Mill. Mart) halten nd des Fahrkartenstempels( 24,31 gegen 22,84 Mill. Mart). Sonit tragen ind die Etatsanschläge meist nur wenig überschritten worden.

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So hat der Bundesrat diftiert.

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Rom, 8. Juni. Infolge des Generalstreifs hat hier seit Gericht nicht, hielt Fahnenflucht für vorliegend und erkannte auf den ersten Nachmittagsstunden der gesamte Irambahn­aus, daß der Angeklagte etwas icharf angefaßt" worden sei, und Droschkenverkehr ausgelegt. Die Ruhe in aber nicht in einer Weise, daß Grund zur Flucht vorlag! Und der Stadt wurde bisher gewahrt. Die wichtigsten Gebäude selbst wenn er durch die Behandlung zur Flucht getrieben worden wurden militärisch besezt. sei, so hätte auf eine niedrigere Strafe auch nicht erkannt werden können!

Das Kriegsministerium gegen Gädke. Wir erhalten folgende Berichtigung:

Die Lage in Aucona.

Ancona  , 8. Mai. Nach Schluß einer Protestversammlung, die heute früh abgehalten wurde, durchzogen Scharen von Demonstranten die Straßen und begaben sich zum Gebäude der Stadtverwaltung, wo fie veranlaßten, daß eine Flagge Halbmast gehißt wurde. Auf Die Redaktion wird auf Grund des§ 11 des Preßgefehes vom dem Rückwege trafen die Demonstranten auf einen Infanterie­7. Mai 1874 ersucht, in die nächste, noch nicht für den Druck ab- leutnant, den sie mißhandelten; der Offizier erlitt Kopfberlegungen, geschlossene Nummer des Vorwärts nachstehende Berichtigung auf- fein Säbel wurde zerbrochen. Auch ein Major der Bersaglieri wurde von den Manifestanten mißhandelt. Nachmittags ist im zunehmen: Die Nr. 149 des Vorwärts" vom 4. Juni 1914 enthält einen Krankenhause ein junger Mann verstorben, der bei den gestrigen Artikel Das Recht des Einjährigen- Dienstes". Darin behauptet 3usammenstößen Werlegungen erhalten hatte. Herr Richard Gädke, daß die Bestimmung im§ 93 der Wehr­ordnung, wonach die Ersazbehörde III. Instanz befugt ist, den Der königliche Kommissar hat einen Erlaß an die Bevölke zum einjährig- freiwilligen Dienst Berechtigten die Berechtigung u. 1. r ung gerichtet, in dem er das lebhafteste Bedauern der Regierung zu entziehen, von der Kommandogewalt aus eigener Machtvoll- über die Opfer des Zusammenstoßes zum Ausdruck bringt, eine fommenheit und ohne Gegenzeichnung des Reichsfanzlers getroffen strenge Untersuchung der Angelegenheit zusagt und zur Ruhe er­worden sei. Das trifft nicht zu. Die am 20. November 1893 mahnt, vom Kaiser genehmigte Bestimmung ist vom Reichskanzler gegen­gezeichnet.

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Der Zwischenfall mit Italien  .

Herr Richard Gädte behauptet ferner, daß die einschneidende Die Wirren in Albanien  . Veränderung der gedachten Bestimmung, die in der preußischen Behrordnung von 1888 und in der bayerischen von 1889 fehle, erst in den Neuabbrud 1904 der preußischen Wehrordnung ganz harm­Durazzo, 8. Juni.  ( Meldung der Agenzia Stefani.) los aufgenommen sei, ohne daß irgendwie die Oeffentlichkeit darauf Gestern hatte der italienische Gesandte eine Be. hingewiesen, ohne daß die Beteiligten auch nur mit einem Wort sprechung mit dem Fürsten Wilhelm und den Ministern, welche auf die Verschlechterung ihres Rechtes aufmerksam gemacht wären. anerkannten, daß der holländische Oberst falsch gehandelt Der Auch das ist nicht zutreffend, denn die Bestimmung ist, wie das hatte, und versprachen, volle Genugtuung zu geben. mit allen für das Publikum bestimmten Veröffentlichungen der italienische Gesandte bestand auch auf einer Prüfung der Organe des Reiches geschieht, welche der Verkündigung durch das Papiere; diese wurde seitens einer gemischten Kommission Reichsgesehblatt nicht bedürfen, in dem vom Reichsamt des Innern herausgegebenen Zentralblatt für das Deutsche   Beit des Innern vorgenommen, weil der Gesandte die Haltlosigkeit der Anklage vember 1893( Seite 318 ff.) aur allgemeinen Stenntnis gebracht. beweisen will, unabhängig von der Genugtuung, die für die Sie ist ferner bereits durch das Deckblatt 54 vom Jahre 1893 in Verlegung der Kapitulationen geschuldet wird. Es heißt, daß die Wehrordnung von 1888 eingefügt worden. Schon der Neu- die holländischen Offiziere, besonders Oberst abdruck der Webrordnung aus dem Jahre 1894 und der bayerischen Thomson, der albanischen Regierung den Gehorsam aus dem Jahre 1895 bringen sie im laufenden Zert. berweigern, weil sie ihr Amt aus einem Mandat der Mächte herleiten, wie es auf der Londoner Konferenz bc­schlossen sei.

Im Auftrage:

Hoffmann, Oberstleutnant. Dazu schreibt uns Herr R. Gädke:

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Sobald die Kommission, welche die Papiere prüft, die Schuldlosigkeit Muricchios festgestellt haben wird, wird die albanische Regierung die holländische Regierung inn riebung der für den Vorfall verantwortlichen Offiziere erjuchen.

Die Aufstandsbewegung.

Der mexikanische Konflikt.

Die gefährdete Vermittlung.

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Niagara Falls  , 8. Juni. Mehrere hervorragende Mit­

Herr Hoffmann, berichtigt höchst gleichgültige Sachen. Es steht feft, daß die Webrordnung von 1888 die fragliche Bestimmung, wonach den Einjährig Freiwilligen ihr Privileg auch ohne vorherige gerichtliche Bestrafung nach Willkür der Ersatzbehörde dritter Instanz entzogen werden fann, nicht enthalten hat, obwohl das Wehrgesetz von 1867, auf das sie sich zu Unrecht stüßen will, damals bereits Wie aus Elbassan gemeldet wird, hat eine Gendarmerieabtei­21 Jahre in Geltung war. Die Militärverwaltung ist sogar durch lung die Aufständischen nach heftigem Stampfe aus dem volle 27 Jahre bis 1893 nach dem Eingeständnis des Herrn Dorfe Bradaschesch vertrieben.(?) Eine große Anzahl von Hoffmann der Ansicht gewesen, daߧ 10 des Wehrgesezes ihm Freiwilligen hat sich den Gendarmen, welche gegen. Tirana   vor­ienes exorbitante, die Einjährigen vollkommen in das zügellofe gehen, angeſchloſſen. Belieben der Behörden stellende Recht nicht verleiht. Erst 1893 Durch eine Verordnung des Bundesrats vom 23. Mai 1914 bat fie eine Deutung jenes§ 10, der sich mit dem Einjährigen­er An Reichsgefekblatt, Seite 141) hat nämlich der Bundesrat mit Wir- vorrecht überhaupt nicht befaßt, gesucht und gefunden, die wie so den ung vom 1. Januar 1915 Angestellte im Sinne des§ 165 Absatz 1 oft auch diesmal wieder allein dazu bestimmt war, ihre arbiträre tener. 2 R. V. D., die häusliche Dienste verrichten, z. B. Haus- Gewalt zu vermehren. ürzen. Damen, Lehrer und Grzieher, alle diese, sofern sie in sie häusliche Gemeinschaft des Dienstberechtigten aufgenommen Ferner bleibt es bestehen, daß der Neuabdrud" der Wehr- glieder der Vermittlungskonferenz hegen schwere Befürchtungen den, Landkrantentaisen augewiesen. Formell ordnung aus dem Jahre 1904, der eine so einschneidende Aenderung infolge von Huertas Befehl, Tampico zu blodieren, und des e aus, uristisch", sagt mit Recht die Frankfurter Zeitung  ", ist gegen diese des bisher geltenden Rechtszustandes enthält, von dem damaligen Verlangens der Vereinigten Staaten  , daß der Hafen offen Char Bundesratsverordnung nichts einzuwenden; der Bundesrat war Reichskanzler nicht gegengezeichnet und darum ungültig ist. bleiben müsse. Es wird befürchtet, diese Einmischung der Ver­dazu auf Grund des§ 236 Absatz 1 R. V. O. berechtigt. Sachlich Auch daß der Neuabbrud von 1894 vom Reichstanzler gegengezeichnet einigten Staaten werde Huerta veranlassen, sich von der Kon­bird je heben sich aber gegen diese Bundesratsverordnung die schwersten sei, wagt Herr Hoffmann nicht zu behaupten. Eine Irreführung ferenz zurückzuziehen. Huertas Vertreter stehen auf dem teit. Bedenken. Die Verordnung hat swar für die meisten großen der öffentlichen Meinung erblide ich meinerseits schon barin, daß Standpunkte, die Vereinigten Staaten dürften die Bemühungen Städte, für die regelmäßig Landfrankenkassen errichtet sind, sowie man neue Ausgaben mit so einschneidenden Rechtsveränderungen der Bundesstreitkräfte, das Eintreffen von Munition bei den benen für die Bundesstaaten, in denen die Errichtung von Landkranken= entuell tajien ausgeschlossen ist, wie Württemberg   und Baben, eine pret: einfach als Neuabdruck der Wehrordnung von 1888" bezeichnet, Rebellen zu verhindern, nicht durchkreuzen, denn wenn sie Die che Bedeutung, wohl aber für die fleineren und mittleren Orte. während sie als Wehrordnung von 1904" in die Welt segeln dies täten, würden die Vereinigten Staaten   tatsächlich mit staffe, inmal werden damit die in die Familiengemeinschaft aufge: mußte, und während außerdem ausdrücklich durch die dem Kriegs- Hilfe ihrer Flottenmacht die Sache der Rebellen unter Car­ &   aur nommenen Sausdamen, Kindergärtnerinnen, pauslehrerinnen und ministerium zu Gebote stehenden Mittel auf diese Aenderung seiner ranza fördern. rund, rzieherinnen ihres aftiven Wahlrechts beraubt, benn die Wahl Rechtsauffassung nachdrücklich hingewiesen werden mußte. Darum Aus der Landfrankentafen geschieht durch die Bertretung des Gemeinde- follen. nicht der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicheten in den Organen hätte sie allerdings auch durch das Reichsgejezblatt verkündet werden berbandes( Kreistag), und dann sind auch die Leistungen für diese

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Gleichzeitig sendet uns das Kriegsministerium folgen­des Schreiben:

Die Schriftleitung wird auf Grund des§ 11 des Preßgesezes

Kategorien im Krankheitsfalle und bei Entbindungen durchschnitt­lich geringer, als wenn sie den Ortstrantentassen angehören ift ist würden; wenn auch für die Berechnung stand( Krantengeld, Wochengeld, Sterbegeld) bei ihnen nicht der meist| tellen. niedrigere Ortslohn, sondern das durchschnittliche Tagesgeld, das ersucht, die nachstehende Berichtigung in die nächste, noch nicht zum| Donau  (§ 181 Abs. 2 R. V. O.), so wird doch dieses durchschnittliche Tages- In der Nr. 94 des Vorwärts" vom 5. April 1914 wird in einem gelb regelmäßig niedriger jein, als wenn diese Rategorien den Artifel Veteranenelend im reichstreuen Mansfeld  " behauptet, daß Krankengeld, Wochengeld usiv. niedriger. Ortstrantentassen angehören würden, und damit wird auch der Kriegsveteran Rienäder in Helbra   vergeblich versucht habe, seine Versorgungsansprüche dem Militärfistus gegenüber geltend zu machen. Seine Unterstübungsgesuche seien mit dem Vermert abgewiesen worden, daß er nach Auskunft der Behörde nicht be­dürftig sei. Die Bedürftigkeit des bedauernsmerten Veteranen sei jedoch nur deshalb nicht anerkannt worden, weil er keinem Krieger­berein angehöre.

5,00.

Cochen

80,00.

2

Diese Ausführungen treffen nicht zu. Rienäder war in­

Die Blockade von Tampico.

New York  , 8. Juni. Nach einer Depesche aus Tampico ez­richten die Rebellen in Erwartung des Angriffes von Huertas Kriegsschiffen in aller Eile Befestigungen; fünf schwere Geschütze find in Stellung gebracht, und es werden Vorkehrungen getroffen, um die Hafeneinfahrt nötigenfalls zu sperren.

Aufhebung der Blockade von Tampico. Meriko( City), 8. Juni. Huerta hat beschlossen, die an­geordnete Blockade über Tampico aufzuheben.

Merito, 8. Juni. Die Aufhebung der Blockade über Tampico erfolgte auf eine bei der Regierung eingelaufene Meldung, daß die Vermittler in Niagara Falls   wegen der Bewegungen des Dampfers Antilla" einen Schritt unternehmen würden. Amtlich wird erklärt, die Regierung habe bei Anordnung der Blodabe nicht beabsichtigt, ben Handelsverkehr zu stören, sondern nur gewünscht zu verhindern, daß die Konstitutionalisten Munition erhielten.

Letzte Nachrichten.

Das trifft eine Berufsschicht von einer höheren Einkommens­0,00. fozialen Stufe besonders hart. Die Dauer der Wochenhilfe 2,80. für Angehörige diejer Kategorien fann jogar gemäߧ 195 Abs. Male... auf vier Wochen.( gegen jonit.acht) beschränkt werden. G -2,40 Verordnung, die zu einer sozialen Schädigung einer wichtigen Be­it unerfindlich, welche. Motive den Bundesrat zu dieser seltsamen rufsschicht führt, veranlaßt haben. Die Versicherten selbst haben sie folge seines Dienstunbrauchbarkeitsleidens nur als felddienstunfähig ficherlich nicht gefordert. Man müßte schon glauben, daß einfluß  - anzusehen. Sein Leiden konnte auf Dienstbeschädigung nicht zu­reiche Persönlichteiten, die mit den hohen Krankenversicherungs- rückgeführt werden. Er hatte unter diesen Umständen nach dem rean beiträgen für ihre Hausdamen oder Hauslehrerinnen unzufrieden Militär- Pensions- Geseze vom 27. Juni 1871 keinen Anspruch auf maren, beim Bundesrat Klage gefi.hrt haben und dieser ihren Invaliden- Wohltaten, zu denen auch die Bewilligung des Zivilver­Slagen nachgegeben hat, obgleich Personen, die sich Hausdamen sorgungsscheins gehört. Auch war es nicht möglich, ihm auf Grund ther Viviani endgültig, das Unterrichtsministerium zu übernehmen. igmachen Gaighten schören, ein anderer Grund als die Ermäßi- Unterſtüßung eu vermitteln, weil ein ursächlicher Zusammenhang Ribot sicherte fich die Mithilfe von Delcaffé, Noulens, Clementel, der Kranfenfaffenbeiträge durch Zuteilung jener Kategorien feiner Leiden mit Einwirkungen des Krieges 1870/71 nicht, wie es Jean Dupuy   und Leon Bourgeois  , der, wie es heißt, das Ministe­Landkrankenkassen läßt sich nicht denten. Die Verordnung die Bestimmungen verlangen, als hochwahrscheinlich angenommen rium der auswärtigen Angelegenheiten übernehmen wird. Ribot Teil der obersten Reichsbehörden vorhanden ist." t bezeichnend für ben jozialen Geist, der augenblicklich bei einem werden konnte und auch jest, nach Ergänzung des Attenmaterials, hegt die fefte Soffnung, bis morgen abend bas Stabinett bilden at

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Die

Aufhebung der Landtrantenkaffen liegt nun also auch im

Interesse der Lehrer und Erzieher.

Zur Fahnenflucht getrieben!

nicht angenommen werden kann.

Zur französischen   Ministerkrise. Paris  , 8. Juni. Trotz der Bitte Ribots weigerte jich

fönnen. Rienäder bezieht neben einer Jahresrente als Hütten­

arbeiterinvalide von 369 m. die Beteranenbeihilfe. Er ist vom Generalfommando des IV. Armeekorps seit 1910 mehrfach mit einer Unterstüßung bedacht worden. Auch wurde ihm vom Kriegs­Am 26. April d. J. war der im ersten Dienstjahre stehende ministerium am 12. März 1914 eine Unterſtüßung aus einer ben fahnenflüchtig geworden, er wurde aber einige Zeit späterl Golbat Fleischer vom Infanterieregiment Nr. 177 in Dres. Sonderstiftung des Nationaldants für Veteranen gewährt.

Im Auftrage: Hoffmann, Oberstleutnant.

der

Die Ministerkrise in Serbien  . Belgrad  , 8. Juni. Die Verhandlungen zwischen den Führern Opposition und dem König blieben erfolglos. In Regierungs­und Abgeordnetenfreisen wird. von einer Wiederherstellung des Kabinetts Paiġitich gesprochen 1011