2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 34.
Januar.
Unterm neuen Kurs.
Sonnabend, den 10. Februar 1894.
3. Mülhausen . Genoffe Jean Martin wegen öffentlicher Beleidigung der Polizeidirektion in Straßburg zwei Monate Gefängniß.
"
"
Dresden . Genossen Edmund Fischer waren durch richterlichen Strafbefehl 14 Tage Haft wegen Verübung groben Unfugs zudiktirt. Die Strafthat wurde in einer Sonntagsplauderei über das Militärjubiläum des Könige von Sachsen gefunden. Die angerufene richterliche Ent scheidung bestätigte den Strafbefehl.
=
Bielefeld . Von der Anklage der Majestätsbeleidigung wurde der Weber Heinrich Mente freigesprochen. 6. Kiel . Wegen Fabrikantenbeleidigung Genosse Sröbel, Redakteur der Bolts Zeitung", 14 Tage Gefängniß. Der amtsanwaltliche Antrag lautete auf 100 m. Geldftrafe. 8. Leipzig . Zu dem höchsten Strafmaß, 6 Wochen Haft, wurde Genosse Thiele, Redakteur der Wurzener 3tg.", wegen Verübung groben Unfugs, auch in der Berufungsinstanz verurtheilt. Beranlassung gab eine Kritik des 50jährigen Soldatenjubiläums König Alberts.
"
"
"
"
Erfurt . Wegen Beleidigung des Landraths in zwei Fällen wurde Genosse Hülle zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt.
Das Landgericht verurtheilte den Tischler Paul August 2anger wegen Majestätsbeleidigung zu 3 Monaten Gefängniß. Langer fang bei einer öffentlichen Tanzmusit nach einer Walzermelodie ein Lied, in dem die Eirajthat gefunden wurde. Derselbe wegen Beleidigung des Amtsvorstehers in Walschleben 50. M.
Trebnik. Genosse Bittner aus Breslau hatte ver absäumt, die polizeiliche Erlaubniß zum Placatantleben einzuholen. Für 6 nachgewiesene Fälle wird auf 18 M. Geldstrafe erkannt. Beantragt war ein Vierteljahr Gefängniß.
Limbach. Zwei Genossen haben den äußeren Bestand der Ordnung" damit verlegt, daß sie an einem Sonntag Flugblätter verbreiteten. Buße, je 5 M.
Leipzig . Die vom Genossen Kunert gegen das Urtheil der Straffammer Breslau , lautend auf 6 Monate Ge fängniß, wegen Unterschlagung militärischer Urtheile, eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht verworfen. 10. München . Wegen Unauffindbarkeit von Entlastungs zeugen war der Redakteur der" Post" gezwungen, die Revision gegen das verurtheilende Erkenntniß des Schöffengerichts in der Klagefache des Cafetiers Dimpfl zurückzuziehen. Strafe 150 M.
11. Pirna . Wegen Veranstaltung einer öffentlichen Festlichkeit" wurde Genosse Schöne in Lohmen in eine Polizeistrafe von 30,45 M. und der Wirth, bei dem das Fest abgehalten wurde, in eine solche von 10 M. genommen. An dem Stiftungsfest des sozialdemokratischen Arbeitervereins hatten etliche Nichtmitglieder theilgenommen.
.
Mülhausen . Einstellung des Strafverfahrens gegen die Genossen Bueb, Wilke und Doppler in Mülhausen , das eingeleitet war wegen eines die preßgefeßlichen Borschriften nicht erfüllenden Flugblattes. 12. Breslau . Das Schöffengericht verurtheilte den Genossen Paul Kühn wegen vorfäßlicher Sachbeschädigung bezw. groben Unfugs zu 51 M. Geldstrafe. Die Berufung blieb erfolglos. Kühn hatte an verschiedene Häuser die Inschrift Wählt Schoenlant" schablonisirt. " Frankfurt a. M. Von dem Schöffengericht Idstein war Genosse Hoch von der Anklage der Gendarmenbeleidigung freigesprochen. Die infolge staatsanwaltlicher Berufung erfolgte umfangreiche Beweisaufnahme vor der Straftammer Wiesbaden hatte zum Ergebniß ebenfalls Freisprechung. Die Aussagen von 7 Zeugen, darunter ein Fabrikant und ein Lehrer, bekundeten das Gegentheil der Aussage des Gendarmen. Troßdem glaubte der Staatsanwalt dem legteren mehr Glauben beimessen zu müssen. Die Zeugen fönnten sich irren. Sein Antrag lautete auf 300 M.
B
Koswig. Mehrere Genossen, der Beamtenbeleidigung angeflagt, wurden freigesprochen. Desgleichen 2 Genossen, welche ohne polizeiliche Erlaubniß Eintrittsgeld zu einer öffentlichen Versammlung erhoben hatten.
Breslau . Wegen Beleidigung eines Vitars durch die Bresse wurde Genosse R. Schebs als verantwortlicher Redakteur der Volkswacht" zu 50 M. Geldstrafe verurtheilt. Antrag 100 M.
" Dohna . Durch amtsrichterlichen Strafbefehl sind dem Vorsitzenden des Arbeitervereins 10 Tage Gefängniß zu erkannt. Strafthat: Vergehen gegen das Vereinsgefez. Kaffel. Genoffe Huhn war durch schöffengerichtliches Urtheil wegen Nichtaufnahme einer Berichtigung zu einer Geldstrafe von 40 m. verurtheilt. Die Berufungsinstanz bestätigte das erstinstanzliche Urtheil.
B
. Pohlik. Vier Musiker, welche das Vergehen begangen hatten, bei Ausbringung eines Hochs auf die internationale Sozialdemokratie einen Zusch zu blasen, waren dieserhalb je mit einem Strafmandat von 10 M. bedacht worden. Auf erhobenen Widerspruch wurden fie freigesprochen. Kaffel. Wegen Bürgermeister- Beleidigung wurde der Korbmacher A. Mackenroth aus Wizenhausen in der Berufungsinstanz zu einer Geldstrafe von 30 m. ver urtheilt.
"
"
Halle . Wegen Beleidigung des Ober- Bergraths Leuschner in Eisleben erhält Genosse Krüger eine Geldstrafe von 50 M. zuerkannt. Der Staatsanwalt hatte eine Gefängnißstrafe von 3 Monaten beantragt.
18. Rostock . Der Beleidigung des Sohnes eines Ziegler meisters wird Genosse Rensch von der„ Mecklenburger Bolkszeitung" schuldig befunden und zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt.
"
Kiel . Genosse Ströbel, Redakteur der SchleswigHolsteinschen Volkszeitung", 14 Tage Gefängniß wegen Beleidigung eines Polizeisergeanten.
15. Zwickau . Genosse Künzel wegen Beleidigung des Redakteurs Tischendorf vom„ Falkensteiner Anz." 2 Monate Gefängniß.
"
"
w
Hof. Genoffe Stüdlen, Redakteur des Boltsblattes", wegen Beleidigung eines Forstmeisters 75 2.
Januar.
16. Leipzig . Das Reichsgericht verwarf die von dem Ge noffen Calver gegen das ihn wegen Beleidigung zu vier Monaten Gefängniß ergangene Urtheil eingelegte
"
"
"
Revision.
Berlin . Von der Anklage, verschiedene Bevölkerungstlaffen gegen einander aufgereizt zu haben, wurden die Genossen Koch und Augustin freigesprochen. Die Strafthat rührt aus der Wahlbewegung her. Hamburg . Genoffe Stengele, verantwortlicher Redakteur des Echo", wegen Beleidigung Dr. Hans Rostock. Wegen Beleidigung eines Polizeidieners Genoffe Rensch 10 M.
Blums 75 M.
„ Solingen . Die Genoffen Schlechten dahl, Arnold, Benninghofen , Lange und Schönenberger je 3 M. wegen unerlaubten Kollektirens. 17. Mannheim . Wegen Fabrikanten- Beleidigung Genoffe Pfeiffle eine Woche Gefängniß. Tresden. Wegen des gleichen Delifts Genosse Fischer
"
100 M.
11. Jahrg.
Gerichts- Beitung.
Sigung vom 1. Februar. Weil er ohne Kündigung entlassen Gewerbegericht. Rammer III: Assessor Dr. Meyer. er verlangt eine Lohnentschädigung von 42 Mart. Der Beklagte wurde, klagt der Kutscher Krüger gegen den Fuhrherrn Friesethan; wandte ein, der Kläger habe in Stralau sein Fuhrwerk stehen lassen, so daß es durch einen anderen Kutscher hätte nach Hause gefahren werden müssen. Kläger habe außerdem sich renitent betragen und dem Buchhalter gegenüber erklärt, er werde„ Alles in Grund und Boden schlagen". Der Buchhalter Franz, als nichts über den Vorfall in Stralau. Erzählt sei ihm worden, Beuge vernommen, führt aus, aus eigener Anschauung wisse er Kläger habe sich neben dem Wagen plöhlich an der Erde umhergewälzt, sei dann aufgesprungen und bis über die Hüften ins Waffer gegangen. Den Wagen hätte ein anderer Kutscher zurückfahren müssen. Das sei am 18. Dezember gewesen. Am 20. habe Kläger im Stall laut gesungen, was ihm vom Inspektor verboten worden sei. entstandenen Wortwechsel habe der Inspektor den Kläger entAuf einen infolge hiervon geben. Der Kläger sei dann zweimal zu ihm gekommen, einmal, laffen und ihn, Zeugen, ersucht, demselben feine Papiere zu zahlt sei, das zweite Mal, um ein Führungsattest zu verum sich nachrechnen zu lassen, ob er richtig für seine Arbeit belangen. Als er ihn an Herrn Liesethan wies, sei der Kläger rabiat geworden und habe die Drohung Alles in Grund und Boden zu schlagen" ausgestoßen. Thatsächlich habe er auch zweimal wüthend mit einem Schlüffel auf den Tisch geschlagen. Krüger selbst erklärt hierauf die sonderbare Waffertur als Folge Moment nicht gewußt zu haben, was er that; er sei ganz abeines Falles auf den Hinterkopf. Er betont, im betreffenden wesend gewesen. Uebrigens habe er den ihm anvertrauten Wagen nicht in Stralau stehen lassen, sondern habe ihn noch durch ganz Stralau nach Hause" gefahren. Auf Anordnung des Inspektors habe dann ein anderer Kutscher den Wagen überKolnommen; er selbst habe den Auftrag erhalten, nach Hause zu gehen und sich trocken anzuziehen". Geschimpft habe er nur, Auskunft über den Grund zur Entlassung vorenthalten worden weil ihm das gewünschte Führungsattest und die verlangte
19. Kiel . Genoffe Ströbel einen Monat Gefängniß wegen Beleidigung des Kapitän z. S. von Prittwiz. Güstrow . Wegen Beleidigung des Graf v. Schliefen Genosse Busch 30 M.
20. Rostock. Genosse Rensch, wegen Beleidigung eines Wachtmeisters, 4 Wochen Gefängniß. Redakteur der Boltsstimme", Genoffe Mannheim . Reßler, wegen Beleidigung des Großherzogs 4 Monate Gefängniß.
U
0
"
Dresden . Wegen groben Unfugs, begangen durch Boykott erklärung, wurde der Genosse Wetter zu 2 Wochen, Ryzi zu 10 Tagen, Stößig zu 1 Woche und Leon hardt, Paurig, Haustein und Zetzel zu je 6 Tagen Haft verurtheilt.
lektirens 30 m.
Prenzlau . Genosse Salomo 50 M. 22. Berlin . Wegen Verbreitung sozialdemokratischer Drud schriften, über die die Beschlagnahme verhängt ist, Buchfeien. händler Feist eine Woche Gefängniß.
"
"
Effen. Die Straftammer hatte eine Anzahl Genossen wegen Tragens von Schleifen und Kokarden in anderen als den Landes- und Reichsfarben in Geldstrafen verurtheilt. Das Kammergericht erkannte auf Freisprechung. Dortmund . Von der Anklage der Bedrohung wurde Genoffe Altstadt aus Barop freigesprochen. Er sollte den Todtengräber bedroht haben, der die Niederlegung eines Kranzes mit rother Schleife verhindern sollte.
-
"
-
einer Weise, die den noch nicht von moderner Kultur beleckten Der Zeuge Volta, noch Rutscher bei Triefethan, erzählt in Polen verräth, den Stralauer Vorfall: Hat sich hingelegt ins Wasser gegangen bis hierher( zeigt auf die Hüften) war betrunken, sehr betrunken. Betreffs der Nachhaufefahrt und Abwechselung durch einen vom Inspektor geschickten anderen Kutscher stimmt die Aussage des Zeugen mit den Angaben des Klägers überein. Der Beklagte legt darauf, ob an jenem Tage Krankheit oder Trunkenheit das Betragen Klägers verschuldet 23. Bielefeld . Angeklagt, verschiedene Bevölkerungsklaffen habe, feinen Werth. Dasselbe lasse in einem wie im anderen zu Gewaltthätigkeiten gegen einander aufgereizt zu Falle Wiederholungen vermuthen; einen unzuverlässigen Kutscher haben, waren die Genossen Slomie Bielefeld, aber könne er nicht gebrauchen. Schließlich gehe derselbe mal Harders- Bünde mit Dr. Diederich- Dortmund . Delift, die mit dem ganzen Wagen ins Wasser. Der eigentliche Grund zur von Domela Nieuwenhuis verfaßte, von den beiden Letzt Entlassung sei der Vorgang in Stralau, der Streit mit dem Ingenannten übersetzte und von Slomke verlegte Broschüre: fpektor nur die Veranlassung dazu gewesen. Die Bibel, ihre Entstehung und Geschichte". Die Angeklagten wurden freigesprochen.
=
=
Der Beklagte wurde verurtheilt, 42 m. dem Kläger 24. Elberfeld. Wegen Beleidigung eines Pastors Genoffe ich einen Grund zur Entlassung, aber nur zur sofortigen zu zahlen. Gründe: Der Vorgang in Stralau hätte ja an Wilde, Redakteur der Bergischen Arbeiterstimme", Entlassung abgegeben. Der Umstand, daß der Kläger noch weiter 9 Monate Gefängniß. Beantragt waren 6 Monate. 25. Kaffel. Genoffe John, Redakteur des„ Hessischen Volks- beschäftigt wurde, zeige, daß man kein so großes Gewicht darauf Volksgelegt habe. Die sofortige Entlassung hätte nach der Bestimmung blattes", wegen Schuhmanns- Beleidigung 20 M. der Gewerbe Ordnung Berechtigung gehabt, welche sage, daß Potsdam . Wegen Beleidigung eines Beamten des Melde: Unfähigkeit zur Fortjeßung der Arbeit ein Grund zur Entlassung amts Genoffe Scherdin 5 M. Die Beleidigung war sei. Bei der Entlassung sei die Arbeitsunfähigkeit des Klägers begangen aus Unmuth über die Unvollständigkeit der gehoben gewesen und hätte auf sie nicht zurückgegriffen werden Köln . Genoffe Gewehr von dem Verstoß gegen§ 17 fofortigen Entlassung. Was den Wortwechsel betreffe, fei nicht tönnen. Wenn ein Rutscher singt, sei das auch kein Grund zur des Preßgefeges freigesprochen. Unbefugte Veröffentlichung behauptet worden, der Kläger habe den Verereter des Beklagten gerichtlicher Attenstücke.
"
"
Wahllisten.
Calbe a. S. Das Schöffengericht sprach die Genossen grob beleidigt oder gemißhandelt. Dies hätte aber erst die EntHölze, Kramer, Meier und Spengler von berlassung gerechtfertigt. Der Einwand der Renitenz des Klägers Anklage des gewerbemäßigen Verbreitens von Druckschriften nach der Entlassung komme überhaupt nicht in Frage, das Arbeitsverhältniß war bereits gelöst. frei. Das ergangene Strafmandat lautete bei jedem auf Rammer VI. Vorsitzender: Assessor Dr. Leo. Sigung vom 20 M. Hamburg . In der Berufungsinftanz Genosse Petersen 2. Februar. In einem Lohnentschädigungsprozeß eines Pianisten aus Mölln , von der Anklage des Hausfriedensbruchs und gegen den Restaurateur Höhne wurde erwiesen, daß der Kläger den schlechten Scherz" einer Kellnerin als eine durch sie übergroben Unfug verübt zu haben, freigesprochen. Die Straf mittelte Entlassung aufgefaßt und infolgedessen die Arbeit verthat datirt aus der Beit der Reichstagswahl, Nicht lassen hatte. Er wurde, da eine Entlassung durch den Beklagten verlassen des Wahllokals troz Aufforderung des Wahl- oder dessen Ehefrau demnach nicht vorlag, wie Kläger annahm,
vorstehers.
-
Der Restaurateur Dettloff wurde in eine Ungebührstrafe von
26. Kaffel. In der Berufungsinstanz wurde Genosse Huhn mit der Klage abgewiesen. von der Anklage der Beamtenbeleidigung freigesprochen. 5 M. genommen, weil er die Gerechtigkeit des Gerichts erst Urtheil erster Instanz 30 M.
"
"
"
Dresden . Wegen des Vergehens, in einer nicht ordnungsmäßig angemeldeten Versammlung als Redner aufgetreten zu sein, Genoffe Hentschel aus Meißen 50 m. Zittau . Weil der Aufforderung der Polizeibehörde, das Mitgliederverzeichniß des Arbeitervereins in Bethau einzureichen, nicht nachgekommen, der Vorsitzende des Vereins 14 Tage Gefängniß. Außerdem wurde der Verein auf gelöst.
"
angezweifelt hatte und dann der Aufforderung des Vorsitzenden, fich möglichst schnell die Thür des Verhandlungszimmers von draußen anzusehen, nur langsam, mit der Müße auf dem Haupte, nachtam. Der Gerichtshof berücksichtigte die Erregung des Herrn über die ihm ungünstige Entscheidung, sonst hätte er mehr drauflegen müssen. Rammer II. Vorsitzender: Assessor von Schulz. Sigung vom 2. Februar. Der Schuhmacher 2. hatte im Sommer vorigen Jahres gegen einen verabredeten Stücklohn von 1,60 m. vier Baar Stiefel für den Lederhändler Neisser angefertigt, aber fein Geld erhalten. Außerdem war ihm bei der Entlassung sein Miethskontrakt troh mehrmaliger Aufforderung zur Herausgabe von Herrn Neiffer einbehalten worden. Nach brei Wochen erhielt er denselben erft. Er verklagte dann Herrn Neiffer. Sein Aneiner Entschädigung für drei Wochen, während welcher seiner Behauptung nach es ihm unmöglich gewesen sei, Arbeit zu be tommen, weil er den Miethskontraft nicht befaß. Kläger ist nämlich Heimarbeiter. Solchen Arbeitern gegenüber sind die Arbeitgeber immer sehr vorsichtig und verlangen von ihnen beim Engagement eine Legitimation und„ Sicherstellung", bevor den= felben Arbeit mit nach Hause" gegeben wird. Der Miethsfontraft spielt dabei eine große Rolle. In einem der ersten Termine- der Prozeß hat sich zu einem lieblichen Bandwurm entwickelt wandte der Beklagte gegen die Lohnforderung 30. Königsberg . Die Beleidigung der Schuhmannschaft hat ein, die gelieferte Arbeit sei so schlecht gewesen, daß ihm mehr Schaden Genoffe Denkmann, Redakteur der Boltstribüne", mit zugefügt worden wäre, als der Zohn für des Klägers Arbeit 50 M. zu fühnen. Beantragt waren 150 M. ausmache. Kläger war der Meinung, für den ausgemachten Krefeld . Die Straffammer verurtheilte den Genossen Stüdpreis gut genug gearbeitet zu haben. Der gerichtliche Sach Wilde, Redakteur der Bergischen Arbeiterstimme", verständige Effer begutachtete im darauffolgenden Termine, aus wegen Fabrikanten Beleidigung zu 3 Monaten Gefängniß. Dem verarbeiteten Schundmaterial und für den außerordentlich Saalfeld . Bu 14 Tagen Gefängniß wurde Genosse niedrigeren Lohn von 1,60 m. pro Paar ließen sich keine ordent Beder, Redakteur des„ Saalfelder Volksblatts", ver- lichen Stiefel herstellen. Auf die für ihn ebenfalls ungünstige urtheilt, weil er einen Oberförster beleidigt haben foll. Aussage eines anderen Bettgen, bezahlte der Beklagte die 6,40 m. Genosse Becker hat Berufung gegen das Urtheil erhoben. Es blieb nun noch der Entschädigungsanspruch. Dem Kläger Jusgesammt wurde erkannt auf 1179 m. Geld: und wurde anheimgestellt, seinen Schaden im Einzelnen nachzuweisen. Jahre 10 Monate 1 Woche 3 Tage Gefängnißftrafe. Am 2. Februar brachte er einen Schuhmachermeister mit zum
Wegen Beleidigung zweier Bolizeibeamten, Genosse Messing einen Monat Gefängniß. Offenbach . Wegen Beleidigung durch die Presse in zwei Fällen Genoffe Bender in seiner Eigenschaft als Redakteur des Abendblattes" 25 und 15 M. Köslin . Genoffe Lot wegen Beleidigung eines In- spruch ging auf Bahlung feines Verdienstes mit 6,40 m. und spektors 30 mt. 29. Leipzig . Die Revision der Klausthaler Genossen, verurtheilt wegen groben Unfugs und Widerstands gegen die Staatsgewalt, davon 2 zu 4 bezw. 6 Monaten Gefängniß, und 8 zu Haftstrafen bis zu 6 Wochen, wurde vom Reichsgericht verworfen.
"
.
Offenburg . Die sechsstündige Verhandlung des Schwur gerichts gegen den Genossen Redakteur Adolf Ged wegen Beleidigung der badischen Polizei endigte mit der Freifprechung des Angeklagten.
11
» Leipzig . Das freisprechende Urtheil des Landgerichts, welches Genosse Block von der„ Rheinisch- Westfälischen 4 Arbeiterzeitung" von der Anklage der Richterbeleidigung Der neue Kurs ist im neuen Jahre der alte geblieben. entlastete, vom Reichsgericht aufgehoben.
"
betreten des Wahllokals mit der Kopfbedeckung, war der Bergarbeiter Dippold zu einer Geldstrafe von 20 M.
verurtheilt. Die eingelegte Berufung blieb erfolglos. Braunschweig . In der Berufungsinstanz wurde das Urtheil gegen Genossen Stegmann wegen Lehrer- Beleidigung auf 2 Wochen Gefängniß lautend, bestätigt.
Der Parteivorstand.
Termin, der aussagte, er hätte dem Kläger feine Arbeit mit gegeben", weil der Miethskontrakt fehlte. Wäre derselbe vor: handen gewesen, hätte er L. mindestens für 4 Mart 50 Pfennig an Probearbeit übertragen. Auf Befragen erklärt der Zeuge, niemandem Arbeit zu geben, der ihm( nicht den Miethskontrakt überlaffe. Mit anderen Papieren sei er schon öfter hineingefallen. Dem Kläger wurde schließlich der Eid darüber auferlegt, daß er im Juli oder August vorigen Jahres drei Wochen lang sich täglich um Arbeit bemüht, aber feine erhalten habe,