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erboten, genügend erprobt mar.. Der Angeklagte hat die denkbar| brachte sich durch allerlei Betrügereien fort. Er gab sich meistens Auf die Klage der Gewählten, Fabrifbefizer Hellwig und schwersten Vorwürfe erhoben, er hat den Aerzten Profitsucht und als hoher Beamter, oder auch als Aviatiker, Ingenieur, schließlich Genossen, hob der Bezirksausschuß zu Potsdam den Beschluß der vorjäßlichen Mord vorgeworfen. Diese Vorwürfe erheischen eine als Direktor des Zentralbureaus für Arbeitslosen- und Ge- Stadtverordnetenversammlung auf und erklärte die Wahlen für harte Sprache. Einen Nachweis hat der Angeklagte nicht einmal ver- fangenenfürsorge" aus. Er fnüpfte Beziehungen mit Behörden gültig. sucht. Die Aerzte hatten teinerlei finanzielle Vorteile von der An- an und verstand es, sich Kredit und Geldmittel, insbesondere bei Das Oberverwaltungsgericht bestätigte am wendung des Salvarjans. Das Gericht hatte nicht über die Güte seinen Wohnungsgebern, bei Arbeitern, denen er Beschäftigung in des Salbarjans zu entscheiden. Der Stand der Wissenschaft recht- Aussicht stellte und bei weiblichen Personen, denen er die Heirat 8. Juni das Urteil und führte begründend aus: Zwei Gründe der fertigte schon 1910 die Anwendung des Salvarsans auch bei Pro- versprach, zu verschaffen. Aus der langen Liste seiner Straftaten Stadtverordneten- Versammlung seien von vornherein in dem augenstituierten, die im Interesse der Volksgesundheit geheilt werden seien einige erwähnt: in Kirchdorf am Inn bei Rosenheim wohnte blicklichen Verfahren nicht mehr beachtlich. Die Gründe nämlich, jollten. Den Aerzten ist kein Vorwurf zu machen, das Salvarjan er als angeblicher Eisenbahnwerfmeister. Mit der Tochter seiner daß zwei Forensen zu Unrecht in die Liste eingetragen gewesen seien, mar ausprobiert, man brauchte gar keine Versuchskaninchen mehr. Wohnungsgeber fnüpfte er ein Liebesverhältnis an, versprach ihr die sowie daß Steuersäge in die Liste eingesezt gewesen seien, Es sind auch nicht Todesfälle infolge von Salvarsan bewiesen, höch- Heirat, wies ihr gefälschte Schriftstücke über seinen angeblichen die der Wahrheit nicht entsprochen hätten. Es sei fest- stens einige Lähmungen, diese müssen in Kauf genommen werden, Dienstgrad vor und erhielt verschiedene Darlehen. Mehrere Boten stehender Grundfaz, daß im allgemeinen Einwenn Tausende geheilt werden. Der Angeklagte hat eine ange- fuchte er um 10 M. Kaution zu prellen, indem er ihnen erzählte, reden, die gegen die Richtigkeit der Liste während der sehene Behörde und vorbildlich wirkende Aerzte schwer beleidigt er würde ihnen Arbeit bei einer Bierbrauerei verschaffen. Im aus Eitelkeit, Profitsucht, Reklamesucht und Sensationsgier.( Sier Oktober 1913 fnüpfte er in Berlin mit einem Dienstmädchen Be- Offenlegung hätten erhoben werden können, nicht mehr bei des Wahlverfahrens vorgebracht werden könnten. schrie der Angeflagte Waßmann: Ich kann diese Lügen und Ge- zichungen an, der er vorschwindelte, im Königlichen Schloß als Prüfung meinheiten nicht mehr mit anhören!", worauf er abgeführt wurde, Bildhauer beschäftigt zu sein. Er loďte ihr Darlehen von mehreren Eine nach Offenlegungs- und Berichtigungsfrist dabei schrie er noch:" Sie werden für Ihre Tat schon den Lohn be- 100 M. Heraus. Am 31. Oktober 1913 mietete er sich bei einer ordnungsmäßig zustande gelommene iste bilde tommen!") Der Gerichtshof beschloß die sofortige Verhaftung Witwe in einem fleinen Orte der Mart als Inspektor" ein, machte die unverrüdbare Grundlage des Wahlverfahrens. Waßmanns wegen Fluchtverdachts. Waßmann erklärte:" Ich nehme ihrer Tochter einen Heiratsantrag, lieb sich einen Anzug, schwin- Ein weiterer Einwand allerdings hätte wesentlich sein können, der die Strafe an, verzichte auf Revision und verabschiede mich von delte seiner Braut und der Mutter vor, daß er zum Ministerial- nämlich, daß die Liste nachträglich( nach Ablauf der BerichtigungsIhnen!" Direktor befördert fei, sich aber trotzdem in momentaner Geldver- zeit) verändert worden sei. Das wäre natürlich unzulässig, da nur Die Höhe der Strafe ist eine exorbitante. Es hätte berüd- legenheit befinde, worauf er auch wieder verschiedene Darlehen er bie festgestellte Liste der Wahlhandlung zugrunde gelegt werden sichtigt werden müssen, daß der Angeklagte, dessen Vorleben und hielt. Einem Maurermeister in Görlitz stellte der„ Direktor im ganzes Gebaren freilich nichts weniger als anmutend ist, offenbar Arbeitsministerium Friedrich Bartum" Arbeiter zum Bau einer könne. Die fragliche Behauptung sei aber durch eine Beweiss frant ist, und daß anständigen Menschen, wenn ihretwegen wegen Fabrik in Reichenbach in Aussicht, aber seine Gelbbörse war ihm erhebung des Bezirksausschusses widerlegt, so daß sie ausscheide. Beleidigung geflagt wird, weit weniger an einer Höhe der Strafe gerade entwendet worden; so erhielt er 100 M. In Tölz in Oberals an einer Feststellung der Wahrheit gelegen sein muß. bayern erschwindelte er als Monteur 400 M., in Leipzig war er ein Bon dem oben im Urteil wieder betonten allgemeinen Grundsatz, Aviatiker, der fein Flugzeug in der Nähe liegen hatte, auch da baß die Wählerliste die unverrückbare Grundlage der Bahl bildet, machte er der Tochter seiner Hauswirtin einen Heiratsantrag und erhielt schließlich mehrere kleine Darlehen. Einer Kellnerin in gibt es nach der Judikatur des Oberverwaltungsgerichts nur eine Es fann nämlich im Streitverfahren um die Gültigkeit He mit Silfe von Heiratsversprechungen. Aehnlich trieb er es einer Wahl auf das Zustandekommen einer Wählerliſte dann Würzburg gegenüber gab er sich als Ingenieur aus und betrog Ausnahme. noch in Regensburg und Nürnberg ; am 25. Januar 1914 schloß er zurüdgegriffen werden, wenn so grundsägliche Fehler begangen sich an eine Bahnbeamtentochter an, die er auf dem Bahnhof Lands- wurden, daß von einer gültigen Liste überhaupt nicht mehr die Rede hut tennen gelernt hatte, spiegelte ihr vor, daß er vom Minister be- fein tann. Das traf bei dem vor einigen Jahren erledigten beauftragt fei, ein Bureau für Arbeitslosen- und Gefangenenfür- rühmten Rigdorfer( Neuköllner) Fall zu. sorge zu errichten und erhielt auch hier Darlehen. In München gab er sich als Friedrich Riedinger, Direktor der Deutschen Zentrale für Arbeitslosen- und Gefangenenfürsorge, aus. Er müsse in München eine Filiale dieses Vereins gründen, gab er vor, und schloß Bureaumiete ab, erhielt unter falschen Angaben Darlehen, bestellte Kassenschränke und Bureaueinrichtungen, die er natürlich nicht bezahlte.
Das Abenteurerleben
des„ Direktor Bartum". Die Straffammer des Landgerichts in München II hatte fich gestern mit zahllosen Betrügereien eines Menschen zu beschäftigen, der zu Ende des Jahres 1913 riesiges Aufsehen erregte, als er Tausende von Berliner Arbeitslosen nach dem Görlizer Bahnhof dirigierte, nachdem er ihnen die legten paar Mark als Anzahlung für den Transport abge-. nommen hatte, der die Arbeitslofen nach dem Städtchen Reichenberg in Sachsen führen sollte, wo ihnen angeblich Arbeit gesichert war. Es war ein Mann, der sich„ Direktor Bartum" nannte, welcher diesen Schwindel in Szene gesetzt Der Angeklagte Deiner gibt den objektiven Tateftand der ihm und auch versucht hatte, durch ein Telephongespräch aus dem zur Laft gelegten Betrügereien zu, bestreitet aber eine betrügerische Ministerium der öffentlichen Arbeiten einen Sonderzug für Abficht. Er jei überzeugt gewesen, daß die von ihm erdachte Or den Arbeitslosentransport zu erlangen. Wir warnten vor ganisation für die Arbeitslosenfürsorge sehr wohl durchführbar sei; diesem Schwindel, trotzdem ließen sich damals auch verschie- fie würde zweifellos gelingen, und wenn er dadurch zu Geld gedene hohe Stellen von Bartum täuschen. In zahlreichen Ron- tommen wäre, würde er seine Gläubiger schablos gehalten haben. ferenzen mit staatlichen und städtischen Behörden war es dem In der Verhandlung wird auch erwähnt, daß der Angeklagte in einer Frrenanstalt auf seinen Geisteszustand untersucht worden it. Schwindler gelungen, den Schein aufrecht zu erhalten, als ob er ist aber geistig normal befunden worden. Mit Hartnädigkeit er wirklich Leiter einer Arbeitsvermittelung für Arbeitslose, hat er stets behauptet, daß sich sein Arbeitslosenprojekt durchführen gewissermaßen ein Wohltäter der Armen sei! laffe.
Soziales.
Kommunalwählerliste und Wahlverfahren.
Aus dem Innungsschiedsgericht. Eine sonderbare Kontrattbruchsklage.
verlassen, hatte aber noch einen angefangenen Afford fertigaustellen. Ein Tischler der Firma Gebr. Kümmel wollte seine Arbeitsstelle Er kam mit dem Chef überein, daß ein Kollege die Arbeit beenden werde. Dieser aber, zum Arbeitsantritt aufgefordert, zeigte an, baß ihn Strankheit an Erfüllung der Vereinbarung hindere. Die Firma flagte nun wegen kontrattbruches. Sie begründete ihre Klage damit der Beklagte sei schon frant gewesen, als er die Bereinbarung einging und hätte wiffen müssen, daß er die eingegangene Berpflichtung nicht erfüllen konnte. Der beklagte Tischler Dagegen vermochte nachzuweisen, daß er am Tage vor dem bes sich jedoch die Notwendigkeit heraus, ibn in eine Seilstätte zu überabjichtigten Arbeitsantritt gefund geschrieben werden sollte. Es stellte weisen. Das Gericht riet der Firma, ihre Klage zurüdauziehen da kein Kontraktbruch vorliege. Das tat fie auch. Sie wollte nuns mehr gegen den anderen Tischler vorgehen. Aber auch hier riet das Gericht davon abzusehen, weil dieser Arbeiter rechtsgültig von seinen Verpflichtungen entbunden ist.
Dieser Bartum, der in Wahrheit Friedrich Deiner heißt, aus Augsburg stammt und 34 Jahre alt ist, stand gestern vor dem Münchener Strafgericht, wo er sich wegen nicht weniger als 23 Heiratsschwindeleien und sonstigen Betrügereien zu berantworten hat, die er auf zahlreichen Fahrten durch ganz Deutschland begangen haben soll. Der Angeklagte wird vom Rechtsanwalt Die Wahl von sechs Stadtverordneten in Biesenthal , die im Dr. Rudolf Wassermann- München verteidigt. Wie sich aus der November 1913 erfolgt war, wurde von der StadtverordnetenAnklage ergibt, hat der Angeklagte ein sehr bewegtes und beflecktes Borleben. Er ist seit 1900 wegen Betruges 13mal bestraft, zuletzt bersammlung auf den Einspruch eines Leutnants a. D. Ende für bom Landgericht Straßburg mit zwei Jahren und 6 Monaten ungültig erklärt. Die Stadtverordnetenversammlung ging namentlich 164 Gefängnis. Er wurde aus der Strafhaft wegen Krankheit vor- davon aus, daß in der Wählerliste Personen eingetragen waren, die zeitig entlassen, zog dann mittellos in Deutschland herum und nicht hineingehörten.
Eingegangene Druckschriften.
Die Knappfchaftsreformen im Jahre 1913. Berfaßt von N. Bitt. Mit Herz und Mund für unsern Bund. Eine Erzählung für organisierte Bergarbeiter. 31 5. Verlag des Deutschen Bergarbeiter Berbandes, Bochum .
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Jise
Bergby
Act Ge
JLSE
Brikell
Jlse- Brikett
Das seit 30 Jahren erprobte und bewährte Ilse- Brikett ist nach wie vor unbestreitbar das anerkannt beste und beliebteste Brikett des Senftenberger Braunkohlenreviers.
Diese Tatsache
wird auch durch keine Reklame für Konkurrenz- Briketts beseitigt.
Jise
Bergby
Act Ge
JLSE
Brikell
Groß- Berlin verbrauchte im Geschäftsjahre 1913-14 in Jlse- Salon- Briketts 841 690 t und in anderen ersten Senftenberger Syndikatsmarken:
Produktionssteigerung der Jlse- Briketts:
1884: 21,000 t
1894: 57,000 1
1904: 650,000 t
1914: 1,800,000 1
87 870 t
Diese Steigerung
spricht am besten
für die
Güte der Marke ,, JLSE".
Nur das Gute bricht sich Bahn!
JLSE, Bergbau- Actiengesellschaft.