März 2013 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Reformperspektiven im deutschen Kammerwesen Winfried Kluth 1 1. Probleme der Wahrnehmung und Einordnung von Kammern aus deutscher und europäischer Perspektive Auf einen Blick Das deutsche Kammerwesen mit seiner gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft umfasst die Bereiche der Wirtschaft(Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) und der Freien Berufe. Vergleichbare Systeme finden sich in sechs weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In den meisten Staaten sind dagegen Kammern und Interessenverbände mit freiwilliger Mitgliedschaft anzutreffen. Der Beitrag zeigt auf, worin die besondere Idee der Kammer-Selbstverwaltung besteht und in welchen Bereichen ein Reformbedarf besteht. Zudem wird diskutiert, ob und in welcher Form im Bereich der Industrie- und Handelskammern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbezogen werden können. Deutschland gehört zusammen mit Österreich, Frankreich, Spanien und Italien zu den Ländern in der Europäischen Union, die über ein weit gefächertes System von Wirtschafts- und Berufskammern verfügen. Die auf einer Pflichtmitgliedschaft beruhenden Kammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfasst und verfügen über ein Selbstverwaltungsrecht, unterliegen also nur einer Rechtsaufsicht. Sie verfügen folglich bei der Wahrnehmung der ihnen zugewiesenen Aufgaben über eine große Selbstständigkeit gegenüber der unmittelbaren Staatsverwaltung und sind auch gegenüber den politischen Parteien eigenständig: In der Kammerpolitik stehen Sachinteressen über Parteiinteressen. Der größte Teil des Wirtschaftslebens oder genauer: der dort tätigen Akteure ist„verkammert“. Die Kammern repräsentieren vor allem, aber nicht nur, die Arbeitgeberseite. Dieser hohe Repräsentationsgrad verleiht den Kammern auch eine starke Stimme gegenüber Politik und Gesetzgeber. Sie sind regelmäßig im Gesetzgebungsverfahren anzuhören, wenn die Interessen ihrer Mitglieder tangiert werden. Darüber hinaus sind sie gesetzlich zur Erstellung von Gutachten für Gerichte und Behörden verpflichtet. Sie entlasten damit sowohl fachlich als auch finanziell den Staat. In den letzten 15 Jahren haben Bund und Länder zudem zahlreiche Aufgaben auf die
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