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Reformperspektiven im deutschen Kammerwesen
Entstehung
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März 2013 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Reformperspektiven im deutschen Kammerwesen Winfried Kluth 1 1. Probleme der Wahrnehmung und Einordnung von Kammern aus deutscher und europäischer Perspektive Auf einen Blick Das deutsche Kammerwesen mit seiner gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft umfasst die Bereiche der Wirtschaft(Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) und der Freien Berufe. Vergleichbare Systeme finden sich in sechs weiteren Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union. In den meisten Staaten sind dagegen Kammern und Interessenverbände mit freiwilliger Mitgliedschaft anzutreffen. Der Beitrag zeigt auf, worin die besondere Idee der Kammer-Selbstverwaltung besteht und in welchen Bereichen ein Reformbedarf besteht. Zudem wird diskutiert, ob und in welcher Form im Bereich der Industrie- und Handelskammern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbezogen werden können. Deutschland gehört zusammen mit Österreich, Frank­reich, Spanien und Italien zu den Ländern in der Europäischen Union, die über ein weit gefächertes System von Wirtschafts- und Berufskammern verfü­gen. Die auf einer Pflichtmitgliedschaft beruhenden Kammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfasst und verfügen über ein Selbstverwal­tungsrecht, unterliegen also nur einer Rechtsauf­sicht. Sie verfügen folglich bei der Wahrnehmung der ihnen zugewiesenen Aufgaben über eine gro­ße Selbstständigkeit gegenüber der unmittelbaren Staatsverwaltung und sind auch gegenüber den poli­tischen Parteien eigenständig: In der Kammerpolitik stehen Sachinteressen über Parteiinteressen. Der größte Teil des Wirtschaftslebens oder genauer: der dort tätigen Akteure istverkammert. Die Kam­mern repräsentieren vor allem, aber nicht nur, die Arbeitgeberseite. Dieser hohe Repräsentationsgrad verleiht den Kammern auch eine starke Stimme ge­genüber Politik und Gesetzgeber. Sie sind regelmä­ßig im Gesetzgebungsverfahren anzuhören, wenn die Interessen ihrer Mitglieder tangiert werden. Da­rüber hinaus sind sie gesetzlich zur Erstellung von Gutachten für Gerichte und Behörden verpflichtet. Sie entlasten damit sowohl fachlich als auch finan­ziell den Staat. In den letzten 15 Jahren haben Bund und Länder zudem zahlreiche Aufgaben auf die