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Das neue gemeinsame europäische Asylsystem und die Verantwortung des Europäischen Parlaments
Entstehung
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April 2014 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Verantwortung des Europäischen Parlaments Petra Bendel Auf einen Blick Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem, erstmals unter maßgeblicher Beteiligung des Europäischen Parlaments ausgehandelt und verabschiedet, sollte die bisherigeSchutzlotterie für Asyl­suchende und Flüchtlinge beenden. Trotz komplexer und hoch politisierter Verh­ andlungen gelang es den europäischen Gesetzgebern, die Schutzstandards anzu­heben und die Bedingungen für eine weitere Har­monisierung der Gesetzgebung zu ver­­bessern. Angesichts neuer Leitlinien für die europäische Innenpolitik der kommenden fünf Jahre hat das im Mai 2014 zu wählende neue Parlament auch weiterhin die wichtige Aufgabe, über den Schutz der Grund- und Flüchtlingsrechte zu wachen. Bei der Verhandlung des Gemeinsamen Europä­ischen Asylsystems(GEAS) über die vergangenen fünf Jahre hinweg hatte das Europäische Parlament einen enormen Einflusszuwachs zu verzeichnen: Es ist gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union zum Mitgesetzgeber aufgestiegen. Damit erhielten die Debatten mehr Transparenz; der Gesetzgebungs­prozess wurde aber auch komplexer und politisier­ter, denn die beteiligten Akteure standen einander sehr misstrauisch gegenüber. Während viele Mit­gliedstaaten die Asylpolitik unter dem Aspekt eines möglichen Missbrauchs diskutierten, stellte die ­Europäische Kommission, gerade aber auch das Par­lament vielfach den Schutzaspekt für die Asyl­suchenden und Flüchtlinge in den Mittelpunkt. Deutlicher als zuvor zeichneten sich die unter­schiedlichen Positionen zwischen den Parlaments­fraktionen ab, und zugleich lagen im Rat die Interes­sennördlicher undsüdlicher Mitgliedstaaten weit auseinander. Unter diesen schwierigen Verhandlungsbedingun­gen verabschiedeten Parlament und Rat im Juni 2013 ein Paket von Verordnungen und Richtlinien, das gemessen an den selbst gesteckten Zielen einer stärkeren Harmonisierung und einer Anhebung der Schutzstandards einige wichtige Verbesserungen birgt, aber den Mitgliedstaaten auch weite Spielräu­me für die nun anstehende Umsetzung in nationales Recht lässt.