INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Politikfinanzierung in der Türkei STEFAN HIBBELER Februar 2014 Staatliche Parteienfinanzierung erhalten nur diejenigen Parteien, welche in Fraktionsstärke im Parlament vertreten sind. Diese Finanzierung macht 95 Prozent der Gesamteinnahmen der Parteien aus, Mitgliedsbeiträge spielen praktisch keine Rolle. Dies schwächt die parteipolitische Basis und schließt zugleich kleinere Parteien, die nicht über die 10-Prozent-Wahlhürde kommen oder über den Umweg von Direktmandaten ins Parlament einziehen, von staatlichen Zuwendungen aus. Kommunalwahlkandidaten müssen einen großen Teil ihrer Wahlkampfkosten selbst tragen. Zudem entrichten sie meist eine Gebühr für die Kandidatur bei ihrer Partei. Die Finanzierungsquellen für den individuellen Wahlkampf von Politikern werden nicht erfasst, was die Gefahr von Abhängigkeiten birgt. Zuständig für die Prüfung der Parteienfinanzierung ist das Verfassungsgericht, das dabei durch den Rechnungshof unterstützt wird. Die Prüfung beschränkt sich jedoch auf die von den Parteien vorgelegten Abrechnungen, ohne dass der Rechnungshof aktive Einzelprüfungen vornehmen würde.
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