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Zwischen Entgelt und Geltung : zur Problematik von Lohnsystemen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
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August 2014 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Zwischen Entgelt und Geltung: Zur Problematik von Lohnsystemen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung Caroline Richter, Alexander Bendel Auf einen Blick Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) ermöglichen Beschäftigung zu einem der Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis, so schreibt es§ 136 Abs. 1 S. 1 im Sozialgesetzbuch(SGB) IX bereits seit 2001 vor. Während das Ob der leistungsgerechten Ent­geltgestaltung gesetzlich vorgegeben ist, muss das Wie hingegen durch die Werkstätten selbst konkretisiert und bemessen werden. Der recht­liche Rahmen gibt lediglich vor, dass das Entgelt der Beschäftigten neben einem festgelegten Grundbetrag auf Basis der individuellen Leistung, Menge und Güte der erbrachten Arbeit zu entrich­ten ist(§ 138 Abs. 2 S. 2 SGB IX). In den vergan­genen 13 Jahren wurden bundesweit in mehr als 700 WfbM geeignete Ansätze zur Bemessung individueller Arbeitsleistung und zur Gestaltung geeigneter Entgeltordnungen gesucht, die Ergeb­nisse aber kaum thematisiert. Die Suche nach Orientierung bleibt vakant und wird durch aktuelle Entwicklungen brisanter: Wie kann die individuelle Arbeitsleistung, Arbeitsmenge und Arbeitsgüte in einem Tätigkeitsfeld bemessen werden, in dem der rehabilitative Auftrag wich­tiger als die ökonomische Rationalität ist? WfbM: Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb des ersten Arbeitsmarktes Werkstätten für Menschen mit Behinderung(WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe und Eingliederung am bzw. in das Arbeitsleben(§ 136 Abs. 1 SGB IX). Ziel­gruppe von WfbM sind Menschen mit funktionalen Beeinträchtigungen(Behinderungen), die wegen Art oder Schwere der Beeinträchtigung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeits­markt beschäftigt werden können(§ 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Die Beeinträchtigungen können physischer, psychischer, geistiger oder seelischer Art sein(§ 2 Abs. 1 SGB IX). Die Bundesarbeitsgemeinschaft(BAG) der WfbM bezif­fert für das Jahr 2012 in Deutschland 723 Werkstätten mit über 2.500 Betriebsstätten und mehr als 250.000 Beschäftigten im sogenannten Arbeitsbereich. 2 Der rehabilitative Auftrag von WfbM ist umfangreich: Die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten soll erhalten, entwickelt, verbessert oder wiederher­gestellt sowie die Entwicklung der Persönlichkeit un­terstützt und eine Beschäftigung ermöglicht oder gesi­chert werden; zudem soll der Übergang von geeigneten Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch ent­sprechende Maßnahmen gefördert werden(§§ 39, 136 Abs. 1 Nr. 1, 2 SGB IX).