August 2014 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Zwischen Entgelt und Geltung: Zur Problematik von Lohnsystemen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung Caroline Richter, Alexander Bendel 1Auf einen Blick Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) ermöglichen Beschäftigung zu einem der Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis, so schreibt es§ 136 Abs. 1 S. 1 im Sozialgesetzbuch(SGB) IX bereits seit 2001 vor. Während das „Ob“ der leistungsgerechten Entgeltgestaltung gesetzlich vorgegeben ist, muss das „Wie“ hingegen durch die Werkstätten selbst konkretisiert und bemessen werden. Der rechtliche Rahmen gibt lediglich vor, dass das Entgelt der Beschäftigten – neben einem festgelegten Grundbetrag – auf Basis der individuellen Leistung, Menge und Güte der erbrachten Arbeit zu entrichten ist(§ 138 Abs. 2 S. 2 SGB IX). In den vergangenen 13 Jahren wurden bundesweit in mehr als 700 WfbM geeignete Ansätze zur Bemessung individueller Arbeitsleistung und zur Gestaltung geeigneter Entgeltordnungen gesucht, die Ergebnisse aber kaum thematisiert. Die Suche nach Orientierung bleibt vakant und wird durch aktuelle Entwicklungen brisanter: Wie kann die individuelle Arbeitsleistung, Arbeitsmenge und Arbeitsgüte in einem Tätigkeitsfeld bemessen werden, in dem der rehabilitative Auftrag wichtiger als die ökonomische Rationalität ist? WfbM: Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb des ersten Arbeitsmarktes Werkstätten für Menschen mit Behinderung(WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe und Eingliederung am bzw. in das Arbeitsleben(§ 136 Abs. 1 SGB IX). Zielgruppe von WfbM sind Menschen mit funktionalen Beeinträchtigungen(Behinderungen), die wegen Art oder Schwere der Beeinträchtigung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können(§ 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Die Beeinträchtigungen können physischer, psychischer, geistiger oder seelischer Art sein(§ 2 Abs. 1 SGB IX). Die Bundesarbeitsgemeinschaft(BAG) der WfbM beziffert für das Jahr 2012 in Deutschland 723 Werkstätten mit über 2.500 Betriebsstätten und mehr als 250.000 Beschäftigten im sogenannten Arbeitsbereich. 2 Der rehabilitative Auftrag von WfbM ist umfangreich: Die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten soll erhalten, entwickelt, verbessert oder wiederhergestellt sowie die Entwicklung der Persönlichkeit unterstützt und eine Beschäftigung ermöglicht oder gesichert werden; zudem soll der Übergang von geeigneten Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Maßnahmen gefördert werden(§§ 39, 136 Abs. 1 Nr. 1, 2 SGB IX).
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Zwischen Entgelt und Geltung : zur Problematik von Lohnsystemen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
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