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Schlichten statt klagen? : Zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Entstehung
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August 2014 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Schlichten statt klagen? Zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Klaus Tonner Auf einen Blick Bis zum 9. Juli 2015 muss die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherange­legenheiten in nationales Recht umgesetzt werden. Dies wird die Streitbeilegungskultur von Verbraucherkonflikten in Deutschland erheblich ändern, denn Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen damit die Möglichkeit, Ansprüche auch bei geringen Streitwerten jenseits von aufwändigen Gerichtsverfahren geltend zu machen. Bei der Umsetzung sollte der Gesetzgeber die im Mindeststandardcharakter der Richtlinie liegende Chance nutzen, einige über die Richtlinie hinausgehende Regelungen auf­zunehmen und beispielsweise für eine stärkere Transparenz der Entscheidungspraxis der Schlichtungsstellen zu sorgen. Ferner sollte eine Auffangstelle eingerichtet werden, um zu einer flächendeckenden Schlichtung zu gelangen. Dagegen sollte sich der Gesetzgeber nicht auf ein bestimmtes Schlichtungsmodell festlegen, sondern vielmehr nur den Rahmen für eine offene Entwicklung abstecken. Wer sich als Verbraucherin oder Verbraucher be­schweren will, wendet sich in der Regel zunächst an den Händler oder den Dienstleistungserbringer. Bleibt das erfolglos, wendet man sich vielleicht an eine Verbraucherberatungsstelle, doch nur im äußers­ten Fall wird der Gedanke erwogen, ein gerichtliches Verfahren anzustrengen. Zu hoch erscheinen das Kos­tenrisiko und bei kleinen Beträgen auch die Mühe und der Aufwand. Wegen 100 oder auch 200 Euro geht man vernünftigerweise nicht zu Gericht. Trotzdem spielen Gerichte bei der Fortentwicklung des Verbraucherschutzrechts in Deutschland eine wichtige Rolle stärker als in vielen anderen EU­Mitgliedstaaten.Alternative Streitbeilegung, d. h. die Konfliktregelung über Schlichtung, hat in Deutschland dagegen keine Tradition. Es gibt zwar einige erfolgreiche Modelle, allen voran der Ombuds­mann in der Versicherungswirtschaft und neuerdings auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Per­sonenverkehr(söp), doch flächendeckende Schlich­tungsangebote in Verbrauchersachen sind nicht ­vorhanden. 2 Dies könnte sich in naher Zukunft ändern, denn am 21. Mai 2013 hat der Unionsgesetzgeber die Richtli­nie über alternative Streitbeilegung in Verbraucher­