Prof. Dr. Felix Welti Rechtliche Aspekte der Inklusion in der Bildung 1 Hintergrundpapier für die Vorbereitung der Konferenz des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 26. September 2014 in Berlin Seit 2009 wurden Schulgesetze geändert, um den Anspruch von Schüler_innen mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf auf Inklusion umzusetzen. Schul- und Sozialrecht operieren bisher mit verschiedenen Begriffen. Beim Übergang in die berufliche Bildung greift zusätzlich das Arbeitsrecht. Wie sind Verantwortlichkeiten und Verfahren zur Schulund Ausbildung sowie Barrierefreiheit geregelt? I. Hintergrund Die Diskussion um Reichweite, Bedingungen und Organisation des Unterrichts von behinderten Schülerinnen und Schülern in allgemeinen Schulen außerhalb des Sonder- oder Förderschulwesens sowie in der beruflichen Bildung ist spätestens seit den 1990er Jahren ein relevantes Thema für die Bildungs- und Sozialpolitik und für das Recht(Füssel 1996; Reichenbach 2001; Reimann 2007). Die Gleichstellung behinderter Menschen wurde zuerst mit den Verfassungen der neuen Länder, dann 1994 mit dem Satz„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz(GG) Gegenstand des deutschen Verfassungsrechts(Sachs 1996; Welti 2005). Im gleichen Jahr sprachen sich die Salamanca-Erklärung der UNESCO und die Empfehlung der KMK zur sonderpädagogischen Förderung für die Integration behinderter Kinder in allgemeine Bildungseinrichtungen aus(Füssel 1996). 1997 hatte das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) seine erste Entscheidung hierzu über die Verfassungsbeschwerde eines behinderten Mädchens zu treffen, das mit seinen Eltern die Entscheidung der niedersächsischen Schulbehörden nicht akzeptieren wollte, durch die ihm der Besuch einer Gesamtschule verwehrt wurde(BVerfG, Urt. v. 8.10.1997, Az. 1 BvR 9/97, BVerfGE 96, 288-315; dazu Füssel 1998). Auch wenn diese Verfassungsbeschwerde für die konkrete Beschwerdeführerin nicht erfolgreich war, stellte sie doch klar, dass die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule gegen den Willen der Schüler eine verbotene Benachteiligung sein kann. Das Verfassungsrecht verlangt die Auseinandersetzung von Verwaltung und Gerichten mit der Frage, ob die gewünschte Form der Schule möglich ist. Seit den 1990er Jahren wurden die schulrechtlichen Grundlagen für den Schulbesuch behinderter Schülerinnen und Schüler in vielen deutschen Ländern reformiert. Die Möglichkeit des Regelschulbesuchs bei sonderpädagogischem Förderbedarf wurde ausgeweitet und zum Teil mit Vorrang versehen. Auch die rechtlichen Grundlagen für die berufliche Bildung behinderter Schülerinnen und Schüler im Berufsbildungsgesetz(§§ 64-67 BBiG) und der Handwerksordnung(§§ 42k-42q HandwO) sind durch das SGB IX neu gefasst worden. Einen neuen Schub bekam die politische und rechtliche Diskussion durch die Ratifizierung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen(UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK), die am 26. März 2009 für die Bundesrepublik Deutschland Gesetzeskraft erhalten hat. In Art. 24 UNBRK wird das soziale Menschenrecht auf Bildung für 1 Dieser Text wurde in einer früheren Fassung in der Zeitschrift Schulpädagogik heute 3/2014 veröffentlicht.
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Rechtliche Aspekte der Inklusion in der Bildung : Hintergrundpapier für die Vorbereitung der Konferenz des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 26. September 2014 in Berlin
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