Rainald Thannisch 01/ 2016 PERSPEKTIVEN DER MITBESTIMMUNG IN EUROPA AUF EINEN BLICK Im Jahr 2016 feiert das Mitbestimmungsgesetz sein 40-jähriges Jubiläum. Die Unternehmensmitbestimmung ermöglicht die Kontrolle wirtschaftlicher Macht sowie eine gelebte Demokratie im Unternehmen und fördert die rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung der Arbeitnehmer_innen. Diese Stärke gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch, dass die Politik die Lücken im Schutzbereich der Unternehmensmitbestimmung schließt, die sich durch Europäisches Recht oder die Rechtsetzung der EU ergeben haben. UNTERNEHMENSMITBESTIMMUNG ALS MERKMAL DER INDUSTRIELLEN BEZIEHUNGEN Die Unternehmensmitbestimmung, also die demokratische Wahl von Arbeitnehmervertreter_innen in den Aufsichtsrat, ist eine Erfolgsgeschichte. Sie ergänzt und verstärkt die positive Wirkung der betrieblichen Mitbestimmung, indem sie den Beschäftigten die Teilhabe an der Beratung und Kontrolle des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung im Aufsichtsrat einräumt. Sie ermöglicht fernerhin die Kontrolle wirtschaftlicher Macht sowie eine gelebte Demokratie im Unternehmen und fördert die rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung der Arbeitnehmer_innen. Gleichzeitig ist sie eines der Hauptmerkmale der grundsätzlich auf Konsens und Kooperation ausgerichteten industriellen Beziehungen in Deutschland und – insbesondere bezogen auf ihre insgesamt grundsätzlich positive ökonomische Wirkung 1 – Gegenstand weltweiten Interesses. So äußerte sich beispielsweise noch Anfang 2014 der damalige christdemokratische Spitzenkandidat zur Europawahl – und heutige Präsident der EU-Kommission – Jean Claude Juncker: „Vor allem in der gegenwärtigen Krise, die weder von Europa noch von den europäischen Arbeitnehmern ausgelöst wurde, hat sich die Mitbestimmung bewährt.(…) Ich will die Mitbestimmung der Arbeitnehmer weiter vorantreiben. Denn diese bringt uns nicht nur sozial, sondern auch wirtschaftlich weiter.“ 2 Ungeachtet dieser freundlichen Worte zählen jedoch leider insbesondere Entwicklungen aus Europa zu den größten Herausforderungen der Unternehmensmitbestimmung. 3 Diese werden im Folgenden ausführlich dargestellt. Neben der Darstellung der Lücken im Schutzbereich der Unternehmensmitbestimmung werden auch die Möglichkeiten diskutiert, wie diese geschlossen werden können. Vorab jedoch steht ein kurzer Überblick über die Unternehmensmitbestimmung in Europa. UNTERNEHMENSMITBESTIMMUNG IN EUROPA FEST VERANKERT Die Unternehmensmitbestimmung ist alles andere als ein Fremdkörper in Europa. Immerhin 19 von 31 Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums kennen die gesetzlich verankerte Partizipation von Arbeitnehmervertreter_innen im Aufsichts- oder Verwaltungsrat von Unternehmen(siehe Grafik 1). Erst 2013 wurde in Frankreich die Unternehmensmitbestimmung – über staatliche und vormals staatliche Unternehmen hinaus – auch im privatwirtschaftlichen Bereich eingeführt. 4 Das Modell der Arbeitnehmerbeteiligung ist auch im europäischen Gesellschaftsrecht verankert; in der EU-Gesetzgebung zur Europäischen Aktiengesellschaft(SE), zur Europäischen Genossenschaft(SCE) und zur grenzüberschreitenden Verschmelzung. Sie ist im europäischen Primärrecht als Schutzziel im Bereich der Sozialpolitik anerkannt(Art. 151, >
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