In diesem Jahr feiert das Mitbestimmungsgesetz von 1976 sein 40. Jubiläum. Es ermöglicht die Kontrolle wirtschaftlicher Macht von Unternehmen und fördert die rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung der Arbeitnehmer_innen. Diese Stärke gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch, dass die Politik die Lücken im Schutzbereich der Unternehmensmitbestimmung schließt, die sich durch Europäisches Recht oder die Rechtsetzung der EU ergeben haben.
Publikationen der Stiftung → Perspektiven der Mitbestimmung in Europa
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