Inklusion ist das Ziel – wie gelingt die Umsetzung? Inklusive Bildung IN Hessen Hintergrundpapier auf Grundlage der Erfahrungen mit der ‚Werkstatt Inklusion‘ in Berlin 2014/2015 Bereits seit 2011 sind in Hessen die schulgesetzlichen Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung als Regelform geschaffen. Wie aber haben sich die gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umgesetzt? Werden in Hessen die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland in Kraft ist, erfüllt? Wie schätzen Politiker_innen, Eltern und Lehrer_innen die Maßnahmen ein, die Hessen bislang für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems initiiert hat – und was sind die nächsten Schritte? Am 01. Juli 2016 lud die Friedrich-Ebert-Stiftung nach Frankfurt ein, um diese Fragen zu diskutieren. Gemeinsamer Unterricht hat in Hessen eine fast 30-jährige Tradition. Seit dem Schuljahr 1991/1992 können Schüler_innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts die Regelschule besuchen. Die„inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung[…] als Regelform in der allgemeinen Schule“(Hessisches Schulgesetz§51(1)) ist seit der Schulgesetzänderung von 2011 gesetzlich verankert. Ist Hessen also auf dem Weg, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen? Mehr zur Schulgesetzänderung und den Voraussetzungen inklusiver Bildung im Länderheft„Inklusive Bildung in Hessen“ Inklusion in Hessen — ein Schritt zurück? „Der Gemeinsame Unterricht hat in Hessen Standards gesetzt. Diese Standards wurden jedoch für die Modellregionen ‚Inklusive Bildung‘ nicht übernommen“, kritisiert Christoph Degen, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Hessen. Anders als Länder wie Niedersachsen, Bremen oder Hamburg hat sich Hessen nicht dazu entschlossen, eine flächendeckende inklusive Beschulung anzustreben. Stattdessen werden Modellregionen„Inklusive Bildung“ aufgebaut. Die Modellregionen zeichnen sich dadurch aus, dass es in ihnen für jeden Förderschwerpunkt mindestens eine allgemeine Schule jeder Schulform gibt, die von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht werden kann. Gleichzeitig haben sich die Schulträger der Modellregionen verpflichtet, einige ihrer Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen auslaufen zu lassen. Die so frei werdenden sonderpädagogischen Kräfte sollen für die inklusive Beschulung an den allgemeinen Schulen eingesetzt werden. Dieses Konzept der Ressourcenumsteuerung – bis zum Schuljahr 2015/2016 waren keine zusätzlichen sonderpädagogischen Kräfte für die inklusive Beschulung vorgesehen – bedeutet auch, dass die im Gemeinsamen Unterricht übliche Doppelbesetzung, also der Unterricht von einer allgemeinen Lehrkraft im Team mit einer Sonderpädagogin oder einem Sonderpädagogen, für die Modellregionen„Inklusive Bildung“ nicht weitergeführt wird. Denn dafür fehlen die Fachkräfte. Das liegt auch daran, dass die Exklusionsquote, die die Anzahl der Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschreibt, die an Förderschulen unterrichtet werden, in Hessen in den letzten Jahren gestiegen und nicht gesunken ist. Ebenfalls gestiegen ist die Förderquote und damit die Anzahl der Schüler_innen, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wurde. Diese Zusammenfassung zeigt: Hessen befindet sich noch am Anfang des Weges zu einem inklusiven Schulsystem und die bisherigen Maßnahmen gehören auf den Prüfstand. Christoph Degen hofft auf Verbesserungen durch die hessische Schulgesetznovelle, die derzeit vorbereitet wird. Film:„Was ist Inklusion?“ . Christoph Degen über die Anforderungen an ein neues hessisches Schulgesetz Inklusive Bildung ist mehr als gemeinsames Lernen In der hessischen Debatte um inklusive Bildung wird vielfach auf die lange Tradition des Gemeinsamen Unterrichts verwiesen. Dieser Verweis ist richtig, sollte doch der Aufbau eines inklusiven Schulsystems an vorhandene Strukturen und gute 1 /5
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Inklusive Bildung in Hessen : Inklusion ist das Ziel - wie gelingt die Umsetzung?
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