Frauke Binnemann, Sabine Mannitz 09/ 2018 GEFLÜCHTETE FRAUEN IN DEUTSCHLAND Anforderungen an eine geschlechtersensible Asyl- und Integrationspolitik AUF EINEN BLICK Etwa die Hälfte aller weltweit Geflüchteten ist weiblich. Gleichzeitig sind nur 35 bis 40 Prozent der in Deutschland zwischen 2015 bis heute Asylsuchenden Frauen und Mädchen. Ein Grund: Männer wagen oft als erste die Flucht und holen ihre Familien nach. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen auf der Flucht ist ein zentrales Motiv für dieses Vorgehen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte stark beschränkte Familiennachzug trifft daher vor allem Frauen und Kinder. Laut dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen(UNHCR) waren im vergangenen Jahr etwa 68 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht vor Armut, Krieg und Verfolgung, davon mindestens zur Hälfte Mädchen und Frauen. 17,2 Millionen Menschen gelten als Geflüchtete entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention(GFK) 1 , die als bedeutendste Grundlage für den Anspruch auf Schutzrechte gilt: 1951 auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Staatenlosen verabschiedet und 1954 in Kraft getreten, hält die GFK sowohl Rechte und Pflichten der Geflüchteten als auch die Pflichten der Unterzeichnerstaaten gegenüber diesen fest. Von großer Bedeutung ist Artikel 1A, 2, der diejenigen Geflüchteten definiert, für die die Konvention Schutzregelungen vorsieht. Flüchtlinge im GFK-Sinne sind verfolgt aufgrund der„Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“. Neben diesen Gründen der Verfolgung müssen weitere Kriterien erfüllt sein, um den Flüchtlingsstatus zu rechtfertigen. Dazu zählen die gezielte, individuelle Verfolgung, Kriterien der Intensität sowie der Staatlichkeit der erfahrenen Gewalt(von Thenen 2003: 70 – 90, 104 – 105). Im Hinblick auf die besondere Situation weiblilicher Geflüchteter weist die zentrale internationale Norm zur Anerkennung und zum Schutz von Geflüchteten jedoch Lücken auf. GUTE ASYL- UND INTEGRATIONSPOLITIK BRAUCHT GESCHLECHTERSENSIBILITÄT Die GFK wurde als Basis für die meisten nationalen Gesetzgebungen bezüglich der Anerkennung Geflüchteter herangezogen, auch in Deutschland. Auffällig ist, dass das Geschlecht keine Erwähnung findet, obwohl belegt ist, dass Frauen weltweit aufgrund ihres Geschlechts verfolgt werden, Verfolgung aufgrund der Geschlechterzugehörigkeit besonders intensiv ist und/oder bei der Verfolgung von Frauen geschlechtsspezifische Gewalt angewandt wird. Zu den Gründen geschlechtsspezifischer Verfolgung zählen Verstöße gegen gesellschaftliche Normen und Moralvorstellungen zur Bekleidung oder zur Geschlechtertrennung im öffentlichen und privaten Raum. Ebenso fallen Zwangsehen, Zwangsprostitution,-abtreibungen und-sterilisationen von Frauen, das selektive Töten weiblicher Föten und Neugeborener sowie die Genitalverstümmelung unter die geschlechtsspezifische Gewalt. Die faktische Anwendung dieser Normen sowie bereits die Aussicht, sich diesen unterwerfen zu müssen, motiviert die Flucht vieler Frauen und Mädchen, da gesellschaftlich als nicht konform erachtetes Verhalten sozialen Ausschluss, Stigmatisierung bis hin zu Gewaltanwendung zur Folge haben kann. In Kriegs- und Krisengebieten ist der Einsatz sexualisierter Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen zu einem Regelfall geworden. Weibliche Körper werden als Beute behandelt, Mädchen und Frauen vergewaltigt, um die gesamte Gemeinschaft zu erniedrigen. Diese Gewalt- und Verfolgungslagen können und müssen bereits als geschlechtsspezifische Fluchtursachen betrachtet werden. Doch auch während ihrer Flucht sind Frauen(und Kinder) einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Nach einem Bericht vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen(UNICEF) vom Februar 2017 werden auf der Route >
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Geflüchtete Frauen in Deutschland : Anforderungen an eine geschlechtersensible Asyl- und Integrationspolitik
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