3.2 Merkmale einer Bürgergesellschaft Die im Abschnitt 3.1 vorgestellten Menschen engagieren sich für unterschiedliche Ziele und in unterschiedlichen Bereichen. Und sie tun das auf ganz unterschiedliche Weise. Trotzdem gibt es ein paar allgemein gültige Merkmale für die Bürgergesellschaft. Freiwilligkeit Wer sich bürgerschaftlich engagiert, hat die Notwendigkeit zu handeln erkannt. Er oder sie tut dies freiwillig, ohne von jemand anderem dazu verpflichtet zu werden. Selbstorganisation Egal ob Verein oder Bürgerinitiative: Ein bürgerschaftlicher Zusammenschluss legt seine Regeln selbst fest und teilt seine Aufgaben selbst ein. Ohne wirtschaftliches Interesse In der Regel erhalten die Freiwilligen kein Entgelt für ihre Arbeit. Der Lohn für bürgerschaftliches Engagement bemisst sich nicht in Geld. Er liegt in einer selbst gestalteten Form des Zusammenlebens oder im Erreichen von Zielen. 39
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