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Sozialer Dialog und künstliche Intelligenz : Tarifverhandlungen zum Einsatz von KI und algorithmischem Management im Dienstleistungssektor
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FES PARIS SOZIALER DIALOG UND KÜNSTLICHE INTELLIGENZ Tarifverhandlungen zum Einsatz von KI und algorithmischem Management im Dienstleistungssektor Marta Kahancová Dezember 2024 KONTEXT Künstliche Intelligenz(KI) bezieht sich auf maschinengestütz­te Systeme, die in der Lage sind, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen mit einem Minimum an menschlichem Input oder Aufsicht zu treffen. Die Definition von KI kann ver­einfacht werden und umfasst algorithmische Management­Tools, die es zum Beispiel im Personalmanagement oder bei der Arbeitsplatzüberwachung ermöglicht, automatisierte oder halbautomatisierte Entscheidungen zu treffen. Der Einsatz von KI am Arbeitsplatz gibt daher im Hinblick auf Datenschutz, Privatsphäre, Machtverhältnisse und Menschenrechte Grund zur Sorge. Das Kompetenzzentrum zur Zukunft der Arbeit der Fried­rich-Ebert-Stiftung in Brüssel sowie der europäische Gewerk­schaftsbund UNI Europa untersuchen in ihrer neuen Studie die Präferenzen der Gewerkschaften und den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen in Bezug auf den Einsatz von KI-gestützten Instrumenten durch die Arbeitge­ber_innen für die Arbeitnehmer_innen in den europäischen Dienstleistungssektoren. Die Analyse stützt sich auf zwei Daten-Quellen: eine Online-Umfrage unter 148 Gewerkschafts­vertreter_innen in 32 Ländern, die UNI Europa angeschlossen sind Analyse von 31 Tarifverträgen, die Regelungen zum Einsatz von KI enthalten. Die Umfrageergebnisse bündeln den derzeitigen Erfahrungs­schatz und die Präferenzen der Gewerkschaften, ihre Einstel­lung zu Verhandlungen über KI-bezogene Herausforderun­gen, die erwarteten gewerkschaftlichen Maßnahmen zum Durchbruch bei Verhandlungen zu KI-Anwendungen und best practice-Beispiele für KI-Klauseln in Tarifverträgen. WICHTIGSTE ERGEBNISSE Tarifverhandlungen zum Einsatz der künstlichen Intelligenz sind ein noch junges Feld und längst nicht so weit verbreitet wie Verhandlungen über die herkömmlichen Arbeitsbedin­gungen. Die Umfrage beantwortet haben 90 Gewerkschaf­ter_innen. Davon gaben nur 20 % an, dass sie schon über einen Tarifvertrag verfügen, der AI-bezogene Aspekte auf Arbeitgeber- oder Branchenebene beinhaltet. 69% der be­fragten Gewerkschaften haben noch keine Tarifverträge mit KI-Bezug und 11 % sind nicht darüber informiert, dass es sol­che Tarifabschlüsse bereits gibt. Sofern Tarifverträge Bestimmungen zum Einsatz von KI am Arbeitsplatz enthalten, beziehen sich diese meist auf(a) Mit­arbeiter_innenschulungen zu neuen KI-Tools, einschließlich der mit dem Einsatz von KI verbundenen Risiken;(b) die Betei­ligung der Gewerkschaften an der Einführung neuer Techno­logien; und(c) Arbeitszeitregelungen. Die Mehrzahl der analysierten Tarifverträge enthalten bislang nur allgemeine Verweise auf die Nutzung von Technologie. Doch mehrere Vereinbarungen in Italien, Deutschland, Nor­wegen und Spanien können als Beispiele dienen für detaillier­tere Regeln und Vereinbarungen. Darin wurden Vereinbarun­gen getroffen wie das Recht auf Abschalten, digitale Rechte der Arbeitnehmer_innen am Arbeitsplatz, Informationsaus­tausch und Leistungskontrolle. 1