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Kommunalpolitik verstehen in NRW
Entstehung
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Art. 106 GG garantiert darüber hinaus den Gemeinden das Aufkommen der Grundsteuer(die Besteuerung von Grundstücken), der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, z. B. Hunde- und Vergnügungssteuer, sowie eine Beteiligung am Aufkommen der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Selbstverwaltungs­garantie umfasst auch das Recht der Kommunen, weitere eigene Steuern zu erfinden. Mit der Zweitwohnungsteuer oder der Bettensteuer haben verschiede­ne Kommunen von diesem Recht Gebrauch gemacht. Die Länder werden im Grundgesetz zudem verpflichtet, einen Teil der ihnen zustehenden Steuern an die Gemeinden weiterzugeben. Dies geschieht durch jährliche Landeszuweisun­gen. Voraussetzungen und Kriterien für diese Schlüsselzuweisungen werden vom Land gesetzlich geregelt. Gebühren, Beiträge und Entgelte, z. B. für eine Baugenehmigung, die Benutzung des Abwasserkanals oder ein Konzert, sind ebenfalls Einnahmearten einer Kommune. Allerdings dürfen mit ihnen nur die tatsächlichen Kosten gedeckt und keine Gewinne erzielt werden. Mit Krediten wiederum dürfen grundsätzlich nur Investitionen bezahlt werden. Einnahmen und Ausgaben der Kommunen werden jährlich im Haushaltsplan festgelegt. Doppelhaushalte für zwei Jahre sind zulässig. Der von der Kämmerei aufgestellte und von dem/der Bürgermeister_in bestätigte Entwurf der Haus­haltssatzung muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Während der Bera­tungen im Kommunalparlament können auch die Einwohner_innen den Haus­haltsplanentwurf einsehen und innerhalb einer festgesetzten Frist Einwendun­gen erheben. Der Haushalt muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Gelingt dies nicht, muss unter bestimmten in der Gemeindeordnung gere­gelten Voraussetzungen ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden. In ihm muss dargestellt werden, wie und in welchem Zeitraum der Haushaltsausgleich wiederhergestellt sein wird. Das Haushaltssicherungskonzept muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Dabei können auch Vorgaben zu den frei­willigen Selbstverwaltungsaufgaben gemacht werden. Kommunalpolitik verstehen in NRW 17