Der Rat Der Rat(Gemeinderat, Stadtrat) wird umgangssprachlich vielfach auch Kommunalparlament genannt. Er ist zwar im Rechtssinn kein Parlament. Wahl, Organisation und Verfahrensweisen sind aber einem„richtigen“ Parlament vergleichbar, sodass sich die Bezeichnung„Kommunalparlament“ eingebürgert hat. Der Rat ist das höchste beschlussfassende Gremium einer Kommune. Er entscheidet grundsätzlich über alle kommunalen Angelegenheiten. Während im Bundestag und in den Länderparlamenten die Mitgliedschaft hauptberuflich ausgeübt und bezahlt wird, arbeiten die gewählten Ratsmitglieder ehrenamtlich. Für ihre Arbeit erhalten sie lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung, die in Form von Sitzungsgeld und/oder einer monatlichen Pauschale gezahlt werden kann. Fahrtkosten und Verdienstausfall können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Zum Mitglied des Rates wählen lassen kann sich jede_r Wahlberechtigte, die bzw. der seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz im Wahlgebiet und das 18. Lebensjahr vollendet hat. In der Regel gehören die Ratsmitglieder einer bestimmten Partei oder einer Wählerinitiative an, die sie bei der Wahl unterstützen. Eine Kandidatur als Einzelbewerber_in ist aber auch möglich, in der Praxis jedoch selten. Mitglieder derselben Partei bilden in der Regel eine Fraktion . Fraktionen sind, so sagt es die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung, freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder von Mitgliedern einer Bezirksvertretung, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben. Fraktionen erhalten finanzielle Unterstützung für ihre Arbeit. Es ist Aufgabe des Rates, Vorlagen der Verwaltung und Anträge der Fraktionen zu beraten und zu beschließen. Außerdem kontrolliert der Rat die Verwaltung, zum Beispiel durch Anfragen . Eine besonders wichtige Aufgabe des Rates ist der Beschluss des Haushaltsplans. In ihm wird festgelegt, mit welchen Einnahmen gerechnet werden kann und wie viel Geld für welche Aufgaben im Haushaltsjahr zur Verfügung steht. 24 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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