Die Bezirksvertretungen In den kreisfreien Städten gibt es ein weiteres Gremium, das von den Bürger_innen am Tag der Kommunalwahl mit gewählt wird: die Bezirksvertretung. Kreisfreie Städte müssen ihr Stadtgebiet in mindestens drei und höchstens zehn Stadtbezirke aufteilen, in denen dann jeweils eine Bezirksvertretung gewählt wird. Die Wahl der Mitglieder der Bezirksvertretungen erfolgt über Listen. Bezirksvertretungen, die von einem/einer aus ihrer Mitte gewählten Bezikrsbürgermeister_in geleitet werden, entscheiden über Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, wie zum Beispiel Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen städtischen Einrichtungen oder Pflege des Ortsbildes und der Grünflächen. Die Einzelheiten werden dabei in der Hauptsatzung festgelegt. In kreisangehörigen Gemeinden kann das Gemeindegebiet in Bezirke eingeteilt werden. Der Rat hat dann für jeden Bezirk entweder einen Bezirksausschuss oder eine_n Ortsvorsteher_in zu wählen. Die Verwaltung Für die Erledigung der vielfältigen Aufgaben einer Kommune, die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, die Pflichtaufgaben und die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die im Kapitel„Aufgaben“ ausführlich beschrieben wurden, ist in erster Linie die Verwaltung zuständig. Sie bereitet auch die Beschlüsse des Rates durch Beschlussvorlagen vor und setzt sie nach der Beschlussfassung durch den Rat um. Wie viele Personen in der Verwaltung hauptberuflich beschäftigt sind, wird vom Rat entschieden und zusammen mit dem jährlichen Haushaltsplan in einem Stellenplan dargestellt. An der Spitze der Verwaltung steht der/die Bürgermeister_in. Sie oder er ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Für einzelne Geschäftsbereiche kann der Rat Beigeordnete wählen. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. 26 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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