Bevor Anträge oder Vorlagen in öffentlicher Sitzung behandelt werden, haben in der Regel die Fraktionen diese bereits in ihren internen Fraktionssitzungen diskutiert. In den Beratungen der Fachausschüsse bringen sie ihre Vorstellungen ein und versuchen, die anderen Fraktionen mit ihren Argumenten zu überzeugen. In der Ratssitzung, in der über die Vorlage oder den Antrag endgültig entschieden wird, verdeutlichen die Fraktionen noch einmal ihre zustimmende oder ablehnende Haltung. Bekommt ein Antrag bei der Abstimmung eine Mehrheit, ist er verbindlich und die Verwaltung muss ihn dann umsetzen. Auch die Einwohner_innen können beantragen, dass sich der Rat mit einer bestimmten Angelegenheit befasst und darüber entscheidet. In kreisangehörigen Gemeinden muss ein solcher Antrag von fünf Prozent, in kreisfreien Städten von vier Prozent der Einwohner_innen unterstützt werden. Mit einem Bürgerbegehren können Bürger_innen beantragen, an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden. Je nach Größe der Gemeinde muss ein solches Bürgerbegehren bei Großstädten von drei Prozent, bei den kleinsten Gemeinden von zehn Prozent der Bürger_innen unterschrieben werden. Das Bürgerbegehren kann ein Thema eigenständig initiieren, sich aber auch gegen einen Ratsbeschluss richten. Wenn der Rat dem Bürgerbegehren nicht entspricht, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt. Über die dabei gestellte Frage kann nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Für ein positives Ergebnis ist es erforderlich, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei Städten bis zu 50.000 Einwohner_innen mindestens 20 Prozent der Bürger_innen, bei Städten über 100.000 Einwohner_innen mindestens zehn Prozent beträgt. Der kommunale Entscheidungsprozess kann auf allen Stufen beeinflusst werden: Die Meinungsäußerungen von Einwohner_innen in Bürgersprechstunden, Bürgerversammlungen, Demonstrationen, Leserbriefen, Briefen an Mandatsträger_innen sowie an die Verwaltung können ebenso Einfluss auf das Abstimmungsverhalten des Rates haben wie die Berichterstattung der Medien oder das Engagement von Vereinen, Verbänden und Bürgerinitiativen. Kommunalpolitik verstehen in NRW 29
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten