Die eigene Meinung zum Ausdruck bringen Vorsprachen bei dem/der Bürgermeister_in, den Ratsmitgliedern und der Verwaltung Einwohner- oder Bürgerversammlung Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das uns die Verfassung gewährleistet. Die eigene Meinung kann auf verschiedenen Wegen zum Ausdruck gebracht werden: zum Beispiel im Gespräch, auf Plakaten oder bei Demonstrationen. Flyer und Plakate dürfen keine rechtswidrigen Inhalte haben und nur an genehmigten Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden. Demonstrationen müssen angemeldet werden. Zuerst herausfinden, wer für die Sache zuständig ist. Dann anrufen und einen Termin vereinbaren. Und schließlich hingehen und vorsprechen. Viele Bürgermeister_innen und Ratsmitglieder halten Sprechstunden ab. Sie sind eine gute Gelegenheit, das eigene Anliegen vorzubringen. Eine Einwohnerversammlung(so die Gemeindeordnung, das Baugesetzbuch spricht von Bürgerversammlung) soll dazu dienen, die Einwohner_innen über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde, über wichtige Planungen und Vorhaben und aktuelle Themen zu informieren, ihre Fragen zu beantworten und Gelegenheit zu Meinungsäußerungen zu ermöglichen. Kommunalpolitik verstehen in NRW 33
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