Begriffserklärungen Anfrage Mit Anfragen an die Verwaltung können Ratsmitglieder und Fraktionen die Tätigkeit der Verwaltung kontrollieren. Der/die Bürgermeister_in ist verpflichtet, die Anfragen zu beantworten. Antrag Fraktionen oder ein Fünftel der Ratsmitglieder können Anträge stellen, über die der Rat abzustimmen hat. Beigeordnete Wahlbeamt_innen, die einzelne Bereiche der Gemeinde- bzw. Landkreisverwaltung leiten. Sie verwalten ihren Aufgabenbereich eigenständig und werden vom Rat bzw. dem Kreistag gewählt. Sie werden auch als Dezernent_innen bezeichnet. Beiträge Einmalige Geldleistungen, die für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Anlagen in einer Kommune erhoben werden(Straßenbau, Errichtung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen beispielsweise). Bezirksvertretung Von den Bürger_innen gewählte Vertretung in einem Stadtbezirk einer kreisfreien Stadt. Bürgerbegehren Antrag von einer in der jeweiligen Gemeindeordnung bestimmten Anzahl von Bürger_innen, über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden. Die Gemeindeordnung benennt außerdem Themen, wie z. B. die Haushaltssatzung, über die ein Bürgerbegehren nicht zulässig ist. Ist das Bürgerbegehren zulässig, muss sich zunächst der Rat damit befassen. Bürgerentscheid Hat der Rat dem Bürgerbegehren nicht entsprochen, entscheiden die Bürger_innen über die dem Bürgerbegehren zugrunde liegende Frage. Über sie kann nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Ein wirksamer Beschluss kommt zustande, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen einem gesetzlich bestimmten Anteil der Bürger_innen der Gemeinde entspricht. Bürgermeister_in Der/die Bürgermeister_in leitet die Verwaltung, sitzt dem Rat vor, vertritt und repräsentiert die Gemeinde. Gewählt wird der/die Bürgermeister_in von den Bürger_innen für fünf Jahre. 40 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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