Doppik Ein Kunstwort, das ein auf der doppelten Buchführung basierendes Rechnungssystem beschreibt. In der Kameralistik, dem früheren Haushalts- und Rechnungssystem der Kommunen, wurden nur die Einnahmen und Ausgaben dargestellt. Mit der Doppik erfolgt eine vollständige Darstellung von Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen durch Erfassung von Aufwendungen und Erträgen. In Nordrhein-Westfalen besteht die Doppik(neues kommunales Finanzmanagement) aus Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung (Bilanz). Einwohnerantrag Antrag einer in der Gemeindeordnung bestimmten Anzahl von Einwohner_ innen, der den Rat dazu verpflichtet, sich mit einer bestimmten Angelegenheit zu befassen. Fraktion Freiwillige Vereinigung von Mitgliedern eines Rates, einer Bezirksvertretung oder eines Kreistages, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben. Freie Träger Nichtstaatliche und nichtkommunale Institutionen, die Einrichtungen in der Wohlfahrtspflege(z. B. Gesundheits-, Jugend-, Sozialhilfe) und im Schulwesen unterhalten. Der freie Träger führt entsprechend seinem eigenen Auftrag und seinem Selbstverständnis Maßnahmen durch, unterhält Einrichtungen(wie Jugendclubs) oder macht Angebote(beispielsweise Erziehungsberatung). Hierfür erhält der freie Träger Zuschüsse der öffentlichen Hand. Gebühren Entgelte für in Anspruch genommene öffentliche Leistungen. Zu unterscheiden sind Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Verwaltungsgebühren werden für Amtshandlungen erhoben, z. B. für die Ausstellung eines Reisepasses oder die Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Benutzungsgebühren fallen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen an(Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Wasser, Bibliothek, Museen etc.). Ihre Höhe wird von der Gemeinde in eigener Verantwortung festgesetzt. Gemeinde Unterste, öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, die das Recht hat, ihre örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Dazu wählen die Bürger_innen kommunale Organe(Rat, Bürgermeister_in), die verbindliche Entscheidungen treffen können. Kommunalpolitik verstehen in NRW 41
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