Gemeindeordnung Landesrechtliches„Grundgesetz“ für alle Kommunen. Es regelt die Aufgaben und Rechte der Gemeinden, ihre Verfassung und Verwaltung, ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung, die Rechte der Bürger_innen und Einwohner_innen. Gender-Mainstreaming/Budgeting Ausgangspunkt ist die Analyse geschlechterspezifischer Ungleichheiten in allen Politik- und Handlungsbereichen der Kommune. Gender-Mainstreaming bedeutet dann das Aufzeigen der Strukturen, die diese Ungleichheiten hervorbringen, sowie die systematische Folgenabschätzung politischer und administrativer Entscheidungen zum Zwecke der gleichstellungsorientierten Gestaltung. Gender-Budgeting ist die Steuerung der Haushaltspolitik unter dem Ziel der Gleichstellung. Geschäftsordnung Sammlung von Vorschriften über das eigene Verfahren in der Kommunalvertretung. In ihr werden beispielsweise die Art des Protokolls, die Ladungsfristen für ordentliche Sitzungen und Dringlichkeitssitzungen, das Verfahren bei Wahlen, Zuständigkeiten usw. festgelegt. Hauptsatzung Die Hauptsatzung ist das Grundlagendokument einer Gemeinde. Jede Gemeinde ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, eine Hauptsatzung zu erlassen. Sie enthält zum Beispiel Vorschriften über die Art und Weise der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen, Regelungen zur Unterrichtung der Einwohner_innen oder Regelungen über Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz der Rats- und Ausschussmitglieder. Haushaltsplan Im kommunalen Haushaltsplan werden die Ein- und Ausgaben einer Gemeinde für ein Haushaltsjahr festgelegt. Doppelhaushalte für zwei Jahre sind zulässig. In Anlehnung an die kaufmännische Buchführung wird außerdem der Wertverzehr der gemeindlichen Infrastruktur dargestellt(siehe auch Doppik). Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan, einen Finanzplan, Teilpläne und einen Stellenplan unterteilt. Infrastruktur Materielle(Verkehr, Kommunikation, Energieversorgung, Bildung, Gesundheit etc.) und institutionelle(Behörden, Rechtswesen) Grundausstattung einer Region für eine menschenwürdige Entwicklung ihrer Bürger_innen. 42 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten