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Kommunalpolitik verstehen in NRW
Entstehung
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Kommunalparlament Gängige Bezeichnung des Rates. Im Rechtssinn ist der Rat allerdings kein Parlament. Innere Organisation sowie die Entscheidungsprozesse erfolgen aber vergleichbar einemrichtigen Parlament. Kommune Allgemeine Bezeichnung für Gemein­den und Städte. Kreisangehörige Gemeinde Bei größeren Gemeinden, die einem Landkreis angehören, wird noch die Mittlere kreisangehörige Stadt und die Große kreisangehörige Stadt un­terschieden. Ihnen sind teilweise Auf­gaben des Landkreises zur eigenstän­digen Erledigung übertragen. Kreisfreie Stadt Gemeinde, die ihre Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt und darüber hinaus auch alle Kreisauf­gaben erfüllt. Kreisordnung Landesgesetz, das die Aufgaben und Rechte der Landkreise, ihre Ver­fassung und Verwaltung, ihre Wirt­schafts- und Haushaltsführung und die Rechte der Bürger_innen regelt. Kreistag Hauptorgan des Landkreises, Vertre­tung der Bürger_innen, wird direkt gewählt. Landkreis Gemeindeverband(Zusammenschluss mehrerer Gemeinden und Städte) und gleichzeitig eigenständige Gebietskör­perschaft mit dem Recht auf Selbst­verwaltung im Kreisgebiet und eige­nem Haushalt. Die Haushaltsmittel für den Landkreis werden von den an­gehörigen Gemeinden(Kreisumlage) und durch Schlüsselzuweisungen des Landes aufgebracht. Landrätin/Landrat Die Landrätin bzw. der Landrat leitet die Landkreisverwaltung(das Land­ratsamt), leitet die Sitzungen des Kreistages, vertritt und repräsentiert den Landkreis nach außen. Er oder sie wird von den Bürger_innen für fünf Jahre gewählt. Die Landrätin bzw. der Landrat ist außerdem für bestimmte Aufgaben untere staatliche Verwal­tungsbehörde. In dieser Funktion übt sie bzw. er die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden aus. Landschaftsverband Nordrhein-Westfalen hat über den Landkreisen noch eine weitere kom­munale Ebene: die Landschaftsver­bände Rheinland und Westfalen­Lippe. Sie sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre Organe. Mitglieder der Landschaftsverbände sind Kreise und kreisfreie Städte. Diese wählen in ihren Vertretungen Kommunalpolitik verstehen in NRW 43