Kommunalparlament Gängige Bezeichnung des Rates. Im Rechtssinn ist der Rat allerdings kein Parlament. Innere Organisation sowie die Entscheidungsprozesse erfolgen aber vergleichbar einem„richtigen“ Parlament. Kommune Allgemeine Bezeichnung für Gemeinden und Städte. Kreisangehörige Gemeinde Bei größeren Gemeinden, die einem Landkreis angehören, wird noch die Mittlere kreisangehörige Stadt und die Große kreisangehörige Stadt unterschieden. Ihnen sind teilweise Aufgaben des Landkreises zur eigenständigen Erledigung übertragen. Kreisfreie Stadt Gemeinde, die ihre Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt und darüber hinaus auch alle Kreisaufgaben erfüllt. Kreisordnung Landesgesetz, das die Aufgaben und Rechte der Landkreise, ihre Verfassung und Verwaltung, ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung und die Rechte der Bürger_innen regelt. Kreistag Hauptorgan des Landkreises, Vertretung der Bürger_innen, wird direkt gewählt. Landkreis Gemeindeverband(Zusammenschluss mehrerer Gemeinden und Städte) und gleichzeitig eigenständige Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung im Kreisgebiet und eigenem Haushalt. Die Haushaltsmittel für den Landkreis werden von den angehörigen Gemeinden(Kreisumlage) und durch Schlüsselzuweisungen des Landes aufgebracht. Landrätin/Landrat Die Landrätin bzw. der Landrat leitet die Landkreisverwaltung(das Landratsamt), leitet die Sitzungen des Kreistages, vertritt und repräsentiert den Landkreis nach außen. Er oder sie wird von den Bürger_innen für fünf Jahre gewählt. Die Landrätin bzw. der Landrat ist außerdem für bestimmte Aufgaben untere staatliche Verwaltungsbehörde. In dieser Funktion übt sie bzw. er die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden aus. Landschaftsverband Nordrhein-Westfalen hat über den Landkreisen noch eine weitere kommunale Ebene: die Landschaftsverbände Rheinland und WestfalenLippe. Sie sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre Organe. Mitglieder der Landschaftsverbände sind Kreise und kreisfreie Städte. Diese wählen in ihren Vertretungen Kommunalpolitik verstehen in NRW 43
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