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Instrumente innerparteilicher Demokratie : ein digitales Dossier aus vergleichender Perspektive
Entstehung
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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG POLITIK FÜR EUROPA 14 zu organisieren haben oder wie sie ihre Kandidaten auswäh­len sollen, und sie brauchen auch ihre Finanzen nicht offen­zulegen«(Rubart 2004: 57). Abseits des von Verfassungen und Parteigesetzen geschaf­fenen rechtlichen Rahmens unterscheiden sich entwickelte Demokratien hinsichtlich der Instrumente innerparteilicher Demokratie auch durch andere Faktoren beispielsweise das Wahlsystem, das Parteiensystem und die ideologischen Distanzen zwischen den Parteien, die Staatsstruktur(föderal oder zentral) sowie den Modus der Parteienfinanzierung (Cross& Katz 2013a: 5). In der gelebten Praxis entwickeln Parteien kreative Ideen, wie sie restriktive rechtliche Rege­lungen umschiffen können, indem sie etwa formalen Ver­fahren unverbindliche Instrumente der Partizipation vor­schalten. Oft werden also zu Angelegenheiten, die nach Statut oder Rechtslage von einem Parteitag beschlossen werden müssen, statutarisch lediglich konsultative Mitglie­derbefragungen durchgeführt, die parteiintern jedoch als politisch verbindlich behandelt werden(siehe beispielsweise die Mitgliederbefragung der SPÖ zur Parteireform(2018) in Abschnitt 4.3.7 oder die Mitgliederbefragung zum SPD-Vor­sitz(2019) in Abschnitt 4.3.10). Das in Deutschland geltende Parteiengesetz ist in dem Geis­te entstanden, Parteien nicht nur als Agenten der Demokra­tie zu verstehen, sondern sie auch demokratischen Grund­prinzipien der Selbstorganisation zu unterwerfen. Angesichts der Anforderungen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel erscheint es hingegen fraglich, ob diese Bestimmun­gen noch zeitgemäß sind beziehungsweise inzwischen teil­weise gar kontraproduktiv wirken, da sie Partizipationschan­cen minimieren(Nietan& Wettig 2017). 3.2 MITGLIEDERRECHTE Als Mitgliederrechte sind all jene Rechte zu verstehen, die al­len Mitgliedern einer Partei unabhängig von ihrer Position oder ihrer Funktion innerhalb dieser Partei gewährt werden (von dem Berge et al. 2013: 8). Die universelle und gleiche Gewährung dieser Rechte innerhalb einer Partei gilt als Kern­prinzip innerparteilicher Demokratie und Grundlage für die Willensbildung und Entscheidungsfindung(Scherff 1993: 24). Diese generellen Mitgliederrechte sind in der Regel in den Organisationsstatuten der Parteien festgeschrieben und werden teilweise durch Parteiengesetze und Verfassungen vorgegeben. Formen der Mitgliedschaft Vor dem Hintergrund sinkender Mitgliederzahlen und ab­nehmender Bindung von Bürger_innen an politische Partei­en(Abschnitt 1) haben Parteien niedrigschwelligere Formen der Mitgliedschaft etabliert. Dabei geht es einerseits um die Formalisierung des Commitments, andererseits um den Ab­bau materieller Hürden, etwa bei Gastmitgliedschaften oder stark vergünstigten Formen der Mitgliedschaft(s. Tab. 1). So hat die britische Labour Party für die beiden Urwahlen zum Parteivorsitz in den Jahren 2015 und 2016(Abschnitte 4.3.13, 4.3.14) entschieden, nicht nur alle ihre Mitglieder, sondern auch registrierte Unterstützer_innen(registered supporters) sowie Mitglieder ihrer Partnerorganisationen (affiliated supporters) vorrangig der Gewerkschaften mit abstimmen zu lassen(Labour Party 2015; 2016). Mitglieder von Partnerorganisationen zahlten keinen Mitgliedsbeitrag an die Partei, während registrierte Unterstützer_innen 2015 eine Registrierungsgebühr von drei britischen Pfund an die Partei zu zahlen hatten(Quinn 2016: 762). Für die Urwahl Tabelle 1 Formen der Mitgliedschaft Partei Bündnis 90/Die Grünen CDU CSU LaREM Labour Party Mitgliedschaft § 4 § 4 § 3 Art. 5 Kap. 2 Art. 1 LPC ÖVP Píratar Socialdemokraterna SPD SPÖ § 13 Kap. 3 § 3 § 2 § 4 Gastmitgliedschaft § 4 § 3 § 10 § 15 Mitarbeit § 8 § 18 Sonstiges Net-Mitgliedschaft§ 3 Gastmitgliedschaft§ 3 registered supporters, affiliated supporters Kap. 2 Art. 2 Abs. 2 C vi registered Liberals Art. 7 außerordentliche Mitgliedschaft§ 13 § 10 § 41 Unterstützung§ 10 Mitgliedschaft in Berufsorganisation§ 9