Druckschrift 
Instrumente innerparteilicher Demokratie : ein digitales Dossier aus vergleichender Perspektive
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Rechtliche Grundlagen 15 2016 erhöhte der Parteivorstand den Betrag auf 25 britische Pfund(Labour Party 2016: 6). Teilweise verzichten Parteien gar auf die Erhebung eines Mitgliedsbeitrages, sofern die nationalen Rechtsnormen dies zulassen. Indes geht der Trend inzwischen weiter in Richtung einer Aufweichung der formalen Parteimitglied­schaft. Bei La République En Marche wird man zwar un­entgeltlich, jedoch formal nach wie vor»Mitglied«(Art. 5 des Statuts von LaREM). Die Liberale Partei Kanadas hat das Mitgliedschaftsprinzip im Jahr 2016 de facto abge­schafft und durch ein Modell registrierter Unterstützer_in­nen(registered Liberals) ersetzt(Art. 7 des Statuts der LPC), die auf freiwilliger Basis Spenden an die Partei täti­gen(können). Diesen aktuellen Entwicklungstrends sind in Deutschland hingegen enge Grenzen gesetzt, da»Beitragspflicht«(§ 10 Abs. 2 Deutsches PartG) herrscht und die staatliche Partei­enfinanzierung mitunter von Mitgliedschaftsbeiträgen ab­hängt. Parteien haben nicht zuletzt deshalb jenseits der Mit­gliedschaft im engeren Sinne unverbindlichere Angebote der Mitarbeit an Bürger_innen gerichtet. So sieht das Statut von Bündnis 90/Die Grünen etwa die»freie Mitarbeit«(§ 8 der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen) und jenes der SPD die»Unterstützung«(§ 10 des Organisationsstatuts der SPD) vor. Die CSU bietet eine Net-Mitgliedschaft an(§ 3 der Satzung der CSU). Fakt ist, dass diese informellen Formen der Mitgliedschaft zwar eine kommunikative und soziale Bindung an eine Partei begünstigen, die partizipativen Rech­te hingegen begrenzt bleiben. Statutarische Partizipationsinstrumente Jenseits der konventionellen Partizipationsinstrumente in Par­teien wie Rederecht, Antragsrecht und Wahlrecht haben Par­teien weitere partizipative Formate entwickelt, die Mitglieder nutzen können, um über Sach- und Personalfragen sowie Probleme der Selbstorganisation zu entscheiden. Dabei han­delt es sich sowohl um Instrumente, die bottom-up genutzt werden können, als auch um Instrumente, die Parteiführun­gen konsultativ nutzen(s. Tab. 2). Das Instrument der Mitgliederversammlung bietet die Chance, die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu erzwingen(siehe Tabelle 4). Bei der CDU ist hierfür die Un­terstützung von einem Viertel der Mitglieder der jeweiligen Organisationseinheit erforderlich(§ 18 des Statuts der CDU). Bei Bündnis 90/Die Grünen besteht auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder der Bundespartei oder eines Zehn­tels der Kreisverbände oder drei Landesverbänden die Mög­lichkeit, eine außerordentliche Bundesversammlung einzu­berufen(§ 13 Abs. 6 der Satzung von Bündnis 90/Die Grü­nen). Dieses Instrument wird in der Praxis äußerst selten ge­nutzt. Tabelle 2 Statutarische Partizipationsinstrumente Partei Mitglieder­versammlung Bündnis 90/Die Grünen CDU CSU LaREM § 13 Nr. 6 §§ 6, 18 Labour Party LPC ÖVP Píratar Socialdemokraterna SPD SPÖ Mitglieder­befragung § 2 Ordnung für Onlinebeteiligung § 6 § 7 Kap. 7 Art. 17 § 14 § 23 Mitglieder­entscheid § 26»Urabstimmung«; sowie§§ 1,2 Urabstimmungs­ordnung § 28 »Mitgliederabstimmung« Art. 6 Abs. 4 § 10 §§ 13, 14 § 24 Sonstiges Online-Mitgliederbegehren (§1 Ordnung für Online-Beteiligung) Online-Mitgliederbefragung (§2 Ordnung für Online-Beteiligung) Beteiligungshaushalt(Kap. 7 Art. 18) Informationsrecht(Kap. 7 Art. 19) Wahl des Spitzenpersonals (Kap. 4 Abs. 2) Wahl des / der Parteivorsitzenden (Kap. M Art. 46) Kommunikation zur Programmentwicklung (Kap. M Art. 38) Initiative zu konkreten Anliegen (§ 12)