Rechtliche Grundlagen 15 2016 erhöhte der Parteivorstand den Betrag auf 25 britische Pfund(Labour Party 2016: 6). Teilweise verzichten Parteien gar auf die Erhebung eines Mitgliedsbeitrages, sofern die nationalen Rechtsnormen dies zulassen. Indes geht der Trend inzwischen weiter in Richtung einer Aufweichung der formalen Parteimitgliedschaft. Bei La République En Marche wird man zwar unentgeltlich, jedoch formal nach wie vor»Mitglied«(Art. 5 des Statuts von LaREM). Die Liberale Partei Kanadas hat das Mitgliedschaftsprinzip im Jahr 2016 de facto abgeschafft und durch ein Modell registrierter Unterstützer_innen(registered Liberals) ersetzt(Art. 7 des Statuts der LPC), die auf freiwilliger Basis Spenden an die Partei tätigen(können). Diesen aktuellen Entwicklungstrends sind in Deutschland hingegen enge Grenzen gesetzt, da»Beitragspflicht«(§ 10 Abs. 2 Deutsches PartG) herrscht und die staatliche Parteienfinanzierung mitunter von Mitgliedschaftsbeiträgen abhängt. Parteien haben nicht zuletzt deshalb jenseits der Mitgliedschaft im engeren Sinne unverbindlichere Angebote der Mitarbeit an Bürger_innen gerichtet. So sieht das Statut von Bündnis 90/Die Grünen etwa die»freie Mitarbeit«(§ 8 der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen) und jenes der SPD die»Unterstützung«(§ 10 des Organisationsstatuts der SPD) vor. Die CSU bietet eine Net-Mitgliedschaft an(§ 3 der Satzung der CSU). Fakt ist, dass diese informellen Formen der Mitgliedschaft zwar eine kommunikative und soziale Bindung an eine Partei begünstigen, die partizipativen Rechte hingegen begrenzt bleiben. Statutarische Partizipationsinstrumente Jenseits der konventionellen Partizipationsinstrumente in Parteien wie Rederecht, Antragsrecht und Wahlrecht haben Parteien weitere partizipative Formate entwickelt, die Mitglieder nutzen können, um über Sach- und Personalfragen sowie Probleme der Selbstorganisation zu entscheiden. Dabei handelt es sich sowohl um Instrumente, die bottom-up genutzt werden können, als auch um Instrumente, die Parteiführungen konsultativ nutzen(s. Tab. 2). Das Instrument der Mitgliederversammlung bietet die Chance, die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu erzwingen(siehe Tabelle 4). Bei der CDU ist hierfür die Unterstützung von einem Viertel der Mitglieder der jeweiligen Organisationseinheit erforderlich(§ 18 des Statuts der CDU). Bei Bündnis 90/Die Grünen besteht auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder der Bundespartei oder eines Zehntels der Kreisverbände oder drei Landesverbänden die Möglichkeit, eine außerordentliche Bundesversammlung einzuberufen(§ 13 Abs. 6 der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen). Dieses Instrument wird in der Praxis äußerst selten genutzt. Tabelle 2 Statutarische Partizipationsinstrumente Partei Mitgliederversammlung Bündnis 90/Die Grünen CDU CSU LaREM ✔ § 13 Nr. 6 ✔ §§ 6, 18 Labour Party LPC ÖVP Píratar Socialdemokraterna SPD SPÖ Mitgliederbefragung ✔ § 2 Ordnung für Onlinebeteiligung ✔ § 6 ✔ § 7 ✔ Kap. 7 Art. 17 ✔ § 14 ✔ § 23 Mitgliederentscheid ✔ § 26»Urabstimmung«; sowie§§ 1,2 Urabstimmungsordnung ✔ § 28 »Mitgliederabstimmung« ✔ Art. 6 Abs. 4 ✔ § 10 ✔ §§ 13, 14 ✔ § 24 Sonstiges Online-Mitgliederbegehren (§1 Ordnung für Online-Beteiligung) Online-Mitgliederbefragung (§2 Ordnung für Online-Beteiligung) Beteiligungshaushalt(Kap. 7 Art. 18) Informationsrecht(Kap. 7 Art. 19) Wahl des Spitzenpersonals (Kap. 4 Abs. 2) Wahl des / der Parteivorsitzenden (Kap. M Art. 46) Kommunikation zur Programmentwicklung (Kap. M Art. 38) Initiative zu konkreten Anliegen (§ 12)
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Instrumente innerparteilicher Demokratie : ein digitales Dossier aus vergleichender Perspektive
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