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Instrumente innerparteilicher Demokratie : ein digitales Dossier aus vergleichender Perspektive
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Instrumente innerparteilicher Demokratie 25 Während die vor Ort von den Gliederungen der Partei durch­zuführenden Diskussionsveranstaltungen sowie das von der Bundespartei organisierte erste Debattencamp auch der inte­ressierten Öffentlichkeit offenstehen beziehungsweise-stan­den, ist das Debattenportal(Abschnitt 4.2.7) nur den Mitglie­dern der Partei vorbehalten. Beteiligung Am ersten Debattencamp(Berlin, 10./11. November 2018) nahmen rund 3 600 Interessierte in unterschiedlichen For­maten teil(SPD.de 2018a). Die Beteiligung am Debattenpor­tal der SPD lässt sich leider nicht beziffern, da das Portal we­der die absolute Anzahl an Beiträgen noch die Zahl der Nut­zer_innen anzeigt(Abschnitt 4.2.7). 4.1.5 DER PROGRAMMPROZESS VON BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN(2018–HEUTE) Initiative, Entstehungskontext und Ziel Seit April 2018 und noch bis voraussichtlich Herbst 2020 ar­beiten Bündnis 90/Die Grünen an einem neuen Grundsatz­programm. Ähnlich wie im Falle der Programmprozesse von ÖVP(Abschnitt 4.1.1) und SPÖ(Abschnitt 4.1.2) ist das ge­genwärtig gültige Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen bereits 17 Jahre alt und daher aus Sicht der Partei­führung überarbeitungsbedürftig(Gruene.de 2019a). »Im Jahr 2020 wird unsere Partei 40 Jahre alt. Das Grund­satzprogramm ist zu diesem Zeitpunkt 18 Jahre alt. In dieser Zeit ist viel geschehen, die Welt hat sich weiter gedreht. Neue Technologien sind entstanden, neue Fragen stellen sich. Darauf wollen wir grüne Antworten geben. Deshalb haben wir beschlossen, ein neues Grundsatzprogramm zu erarbeiten.« (Gruene.de 2019a) Gegenstand Gegenstand des gegenwärtigen Programmprozesses von Bündnis 90/Die Grünen ist die kollaborative Erarbeitung ei­nes neuen Grundsatzprogrammes; Änderungen am Statut der Partei sind nicht vorgesehen. Schritte und Instrumente Den Auftakt des Programmprozesses stellte ein Startkonvent unter dem Motto»Neue Zeiten. Neue Antworten« am 13./14. April 2018 in Berlin dar, in dessen Rahmen neben interessier­ten Parteimitgliedern auch Expert_innen und Vertreter_innen aus der Zivilgesellschaft sowie interessierte Bürger_innen in Workshops offen diskutierten(Gruene.de 2019a). In einer an­schließenden ersten Diskussionsphase wurde über das in Ab­schnitt 4.2.5 analysierte Beteiligungsgrün parteiintern so­wohl entlang von Leitfragen als auch offen diskutiert. Parallel dazu wurden Offline-Events wie Zukunftsforen auf Ebene der Landes- und Kreisverbände durchgeführt. Daneben hat der Parteivorstand sechs Impulsgruppen als Fachgruppen eingesetzt, die die Debatten aufnehmen und erste Program­mentwürfe erarbeiten federführend für den gesamten Pro­grammprozess sind der politische Bundesgeschäftsführer Mi­chael Kellner und die Abteilung Programm und Analyse der Partei(ebenda). Für einen Grundsatzkonvent am 29./30. März 2019 wurde so ein Zwischenbericht(Bündnis 90/Die Grünen 2019a) als Impulsgeber vorgelegt, der die weitere Diskussion anregen soll(Bündnis 90/Die Grünen 2019a: 1). In einer zweiten Diskussionsphase wird die parteiinterne Debat­te online über das Beteiligungsgrün fortgesetzt und mittels »Regionalforen, Diskussionen in Kreisverbänden, mit Verbän­den und Bewegungen() mit Menschen außerhalb der Par­tei reflektiert«(Gruene.de 2019a). Auf Grundlage des Zwi­schenberichts und der weiteren Diskussion stellt der Partei­vorstand im Sommer 2020 dann einen Programmentwurf vor (ebenda). Nach einem regulären Änderungsantragsverfahren im Herbst 2020 soll das neue Grundsatzprogramm von Bünd­nis 90/Die Grünen dann auf einem Parteitag offiziell be­schlossen werden(Gruene.de 2019a)(s. Abb. 11). Formalisierung und Verbindlichkeit Der Programmprozess inklusive der dargestellten Schritte und Instrumente ist Beschlusslage des Länderrates von Bünd­nis 90/Die Grünen, dem obersten beschlussfassenden Organ zwischen den Bundesversammlungen der Partei, und damit verbindlich. Der entsprechende Beschluss wurde im Rahmen des Startkonvents am 14. April 2018 gefasst(Bündnis 90/Die Grünen 2018). Adressat_innen Die Beteiligungsangebote im Prozess zur Erarbeitung des neuen Grundsatzprogrammes von Bündnis 90/Die Grünen fokussieren auf die Mitglieder der Partei; auch wenn der An­spruch der Partei darüber hinausgeht. »Grüne Politik will das Leben der Menschen, und zwar aller Menschen, besser machen. Deshalb laden wir die gesamte Gesellschaft ein, sich an der Erarbeitung unseres neuen Grundsatzprogramms zu beteiligen.« (Gruene.de 2019a) Die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteur_innen und in­teressierter Bürger_innen ist dabei auf die Offline-Veranstal­tungen(siehe oben) beschränkt; die Online-Diskussion über das Beteiligungsgrün(Abschnitt 4.2.5) bleibt grünen Partei­mitgliedern vorbehalten. Abbildung 11 Phasen und Instrumente des Programmprozesses von Bündnis 90/Die Grünen(2018–heute) Startkonvent (April 2018) Erste Diskussionsphase (April – Ende 2018) Grundsatzkonvent und Zwischenbericht (März 2019) Zweite Diskussions­phase(März 2019 – Frühjahr 2020) Parteitagsbeschluss (Herbst 2020)