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Instrumente innerparteilicher Demokratie : ein digitales Dossier aus vergleichender Perspektive
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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG POLITIK FÜR EUROPA 90 Abbildung 99 Mitgliedervotum der SPD(2013): Verfahren und Materialien(12/2013). Quelle: SPD 2014: 20. scheidung, das Mitgliedervotum als reine Briefwahl durchzu­führen(ebenda). Ferner wurde beschlossen, den Koalitions­vertrag allen Mitgliedern zugänglich zu machen und Regio­nalkonferenzen durchzuführen, auf denen der Parteivor­stand die Ergebnisse vorstellen und mit den Mitgliedern dis­kutieren konnte(ebenda). Des Weiteren wurde die Mandat­sprüfungs- und Zählkommission der Partei mit der Aufsicht der Auszählung der Stimmzettel beauftragt. Der Parteivor­stand verpflichtete sich, das Ergebnis des Mitgliedervotums spätestens einen Tag nach der Auszählung bekannt zu ge­ben(ebenda). Das Mitgliedervotum wurde vom 6. bis 12. De­zember 2013 durchgeführt(SPD 2014: 20). Adressat_innen Stimmberechtigt waren alle SPD-Mitglieder, die zum Stich­tag am 13. November 2013 in der Mitgliederverwaltung der Partei erfasst waren(SPD.de 2013a). Ergebnis und Beteiligung Von den 474 820 stimmberechtigten SPD-Mitgliedern haben sich 369 680 Mitglieder und damit 77,86 Prozent beteiligt (SPD.de 2013b). Von den gültigen Stimmen entfielen 256 443 auf Ja(75,96 Prozent) und 80 921 auf Nein(23,95 Prozent)(ebenda) damit haben sich etwa drei Viertel der abstimmenden SPD-Mitglieder für den Koalitionsvertrag 2013 und damit die Große Koalition entschieden(s. Abb. 99). 4.3.12 DAS MITGLIEDERVOTUM DER SPD ZUR GROSSEN KOALITION(2018) Kontext Bei der jüngsten Bundestagswahl vom 24. September 2017 erfuhr die SPD das schlechteste Bundestagswahler­gebnis ihrer Geschichte. Spitzenkandidat Martin Schulz er­teilte in der Konsequenz noch am Wahlabend einer Fort­setzung der Großen Koalition mit der CDU/CSU eine Ab­sage, die im Jahr 2013 noch per Mitgliedervotum(Ab­schnitt 4.3.11) mit rund 76 Prozent Zustimmung der SPD-Mitglieder beschlossen worden war. Nach dem(für die SPD unerwarteten) Scheitern von Verhandlungen der CDU/CSU mit Bündnis 90/Die Grünen und der FDP am 20. November 2017 über eine sogenannte Jamaika-Koalition und dem Appell des Bundespräsidenten an alle Parteien, sich gesprächsbereit zu zeigen, stimmte der SPD-Bundes­parteitag in Berlin am 7. Dezember 2017 nach Video der SPD kontroversen Debatten der Aufnahme von Son­zum Votum dierungsgesprächen zu. Zudem beschloss der Parteitag, dass der Parteivorstand diese Gesprä­che auszuwerten habe und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen vorlegen müsse(SPD 2017: 4).»Für den Fall, dass es zu vertraglichen Vereinbarungen mit anderen Parteien kommt« (ebenda), beschloss der Berliner Bundespartei­tag außerdem einen zusätzlichen Außerordentlichen Bun­desparteitag abzuhalten sowie ein Mitgliedervotum durch­zuführen(ebenda). Die Sondierungsgespräche fanden vom 7. bis 12. Januar 2018 statt(SPD 2018b: 1), in deren Folge sich der Parteivorstand per Beschluss vom 12. Janu­ar 2018 für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU aussprach(SPD 2018c). Am 21. Januar 2018 wurde in Bonn der für diesen Fall auf dem Berliner Bundesparteitag vom Dezember 2018 beschlossene Au­ßerordentliche Bundesparteitag abgehalten, auf dem die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU sowie ein verbindliches Mitgliedervotum über die Ergeb­nisse dieser Koalitionsverhandlungen beschlossen wurden (SPD 2018d).