Einleitung EINLEITUNG Am 21.12.2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte(NAP) verabschiedet, in dem sie die Erwartung an alle Unternehmen formulierte, menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in ihre Geschäftsprozesse zu implementieren. Damit sollte dem Ziel nachhaltiger Lieferketten ein Stück näher gerückt und Deutschland seiner globalen Verantwortung gerecht werden. Diese Erwartungshaltung wurde in einen konkreten Überprüfungsmechanismus gegossen, gemäß dem bis zum Jahr 2020 untersucht werden soll, ob 50 Prozent der Unternehmen ab 500 Beschäftigten menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse eingeführt haben. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Bundesregierung vor, gesetzlich tätig zu werden und sich darüber hinaus für eine europäische Regelung einzusetzen. Somit wird das Jahr 2020 eine besondere Bedeutung für das Thema der Unternehmensverantwortung einnehmen – nicht nur für Deutschland, sondern auch für die europäische Ebene: Deutschland wird im zweiten Halbjahr 2020 die EU-Ratspräsidentschaft innehaben und das Thema der nachhaltigen Lieferketten auf die politische Agenda setzen. Die Frage, wie Lieferketten im sozialen und ökologischen Sinne nachhaltiger gestaltet werden können, sodass unternehmerische Menschenrechtsverletzungen gar nicht erst auftreten und, wenn sie auftreten, Betroffene ihre Rechte durchsetzen können, ist in den letzten Jahren stetig prominenter diskutiert worden. Die OECD hat mit ihren unterschiedlichen Leitfäden für einzelne Branchen versucht, konkrete Antworten auf die Frage zu geben, wie aus dem technischen Begriff der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht tatsächlich praktische Schritte abgeleitet werden können(z. B. OECD General Due Diligence Guidance 2018). Unter anderem hat sich die Initiative ACT(Action, Collaboration, Transformation) gegründet, die versucht, in der Textil- und Bekleidungsindustrie Tarifverhandlungen zu implementieren, um existenzsichernde Löhne in den produzierenden Ländern durchzusetzen. Darüber hinaus gibt es viele weitere Beispiele, die sich der Thematik nachhaltiger Lieferketten angenommen haben. der Wirtschaft ist nichts grundsätzlich Neues. So wurde bereits 2002 in Anlehnung an das Kimberley-Abkommen in Europa per Verordnung ein Zertifikationssystem für Blutdiamanten eingeführt. Mit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011 hat der Trend zur Verrechtlichung der Sorgfalt deutlich an Fahrt aufgenommen. Dabei scheuen sich die Gesetzgeber nicht vor extraterritorialen Ansätzen: Nicht nur betreffen die Gesetze ausländische Sachverhalte. Sie gelten zudem vielfach sowohl für in- als auch für ausländische Unternehmen. In der vorliegenden Studie werden elf weltweite Regulierungsansätze vorgestellt, die alle das Thema der nachhaltigen Lieferketten in den Blick nehmen. Hier gibt es ganz unterschiedliche regulative Ansätze: sei es die Frage nach unterschiedlichen Formen von Menschenrechtsverletzungen (Verbot von Kinderarbeit, Verbot von Formen moderner Sklaverei etc.) oder der Versuch, Regionen auf eine Weise zu adressieren, die bewirkt, dass es zumindest dort zu keinen Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen kommt (vgl. Dodd-Frank Act, USA). Bevor diese elf Regulierungsansätze vorgestellt werden, hat der Autor, Rechtsanwalt Robert Grabosch von der Rechtsanwaltskanzlei Schweizer Legal, das Wichtigste zusammengefasst und versucht, erste Tendenzen und Hinweise über die derzeitigen Entwicklungen zu geben. Der Autor weist auch auf Beobachtungen zur Wirksamkeit der Regulierungsmechanismen hin; eine vertiefte und vergleichende Untersuchung der Effektivität wird einer weiteren Studie vorbehalten sein. Diese Publikation ist die erste ihrer Art. Sie hat das Ziel, einen Überblick darüber zu schaffen, welche Länder welche Maßnahmen getroffen haben und erste vorsichtige Hinweise darauf zu liefern, in welche Richtung sich die Debatte um nachhaltige Lieferketten entwickelt. Der Autor stellt zudem Überlegungen an, welche regulativen Ansätze erfolgversprechend sind, aber auch, welche Probleme bei den Entstehungsprozessen und Wirksamkeitsmechanismen auftraten und auftreten. In diesem Zusammenhang wird fortwährend die Frage kontrovers diskutiert, inwieweit freiwillige oder verbindliche Regulierungen helfen können, unternehmerische Menschenrechtsverletzungen in globalen Produktionsnetzwerken zu verhindern. Die menschenrechtliche Regulierung Die Studie soll in den nächsten Jahren kontinuierlich fortgeführt werden, damit sie aktuelle Entwicklungen und weitere regulative Maßnahmen ebenfalls in den Blick nimmt. Frederike Boll 3
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Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
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