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Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
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Einleitung EINLEITUNG Am 21.12.2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte(NAP) verab­schiedet, in dem sie die Erwartung an alle Unternehmen formulierte, menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in ihre Geschäftsprozesse zu implementieren. Damit sollte dem Ziel nachhaltiger Lieferketten ein Stück näher gerückt und Deutschland seiner globalen Verantwortung gerecht wer­den. Diese Erwartungshaltung wurde in einen konkreten Überprüfungsmechanismus gegossen, gemäß dem bis zum Jahr 2020 untersucht werden soll, ob 50 Prozent der Unternehmen ab 500 Beschäftigten menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse eingeführt haben. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Bundesregierung vor, gesetzlich tätig zu werden und sich darüber hinaus für eine europäische Re­gelung einzusetzen. Somit wird das Jahr 2020 eine beson­dere Bedeutung für das Thema der Unternehmensverant­wortung einnehmen nicht nur für Deutschland, sondern auch für die europäische Ebene: Deutschland wird im zwei­ten Halbjahr 2020 die EU-Ratspräsidentschaft innehaben und das Thema der nachhaltigen Lieferketten auf die poli­tische Agenda setzen. Die Frage, wie Lieferketten im sozialen und ökologischen Sinne nachhaltiger gestaltet werden können, sodass unter­nehmerische Menschenrechtsverletzungen gar nicht erst auftreten und, wenn sie auftreten, Betroffene ihre Rechte durchsetzen können, ist in den letzten Jahren stetig promi­nenter diskutiert worden. Die OECD hat mit ihren unter­schiedlichen Leitfäden für einzelne Branchen versucht, konkrete Antworten auf die Frage zu geben, wie aus dem technischen Begriff der menschenrechtlichen Sorgfalts­pflicht tatsächlich praktische Schritte abgeleitet werden können(z. B. OECD General Due Diligence Guidance 2018). Unter anderem hat sich die Initiative ACT(Action, Collabo­ration, Transformation) gegründet, die versucht, in der Tex­til- und Bekleidungsindustrie Tarifverhandlungen zu imple­mentieren, um existenzsichernde Löhne in den produzie­renden Ländern durchzusetzen. Darüber hinaus gibt es vie­le weitere Beispiele, die sich der Thematik nachhaltiger Lie­ferketten angenommen haben. der Wirtschaft ist nichts grundsätzlich Neues. So wurde bereits 2002 in Anlehnung an das Kimberley-Abkommen in Europa per Verordnung ein Zertifikationssystem für Blut­diamanten eingeführt. Mit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011 hat der Trend zur Verrechtlichung der Sorgfalt deutlich an Fahrt aufgenommen. Dabei scheuen sich die Gesetzgeber nicht vor extraterritorialen Ansätzen: Nicht nur betreffen die Gesetze ausländische Sachverhalte. Sie gelten zudem vielfach sowohl für in- als auch für ausländi­sche Unternehmen. In der vorliegenden Studie werden elf weltweite Regulie­rungsansätze vorgestellt, die alle das Thema der nachhalti­gen Lieferketten in den Blick nehmen. Hier gibt es ganz un­terschiedliche regulative Ansätze: sei es die Frage nach un­terschiedlichen Formen von Menschenrechtsverletzungen (Verbot von Kinderarbeit, Verbot von Formen moderner Sklaverei etc.) oder der Versuch, Regionen auf eine Weise zu adressieren, die bewirkt, dass es zumindest dort zu keinen Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen kommt (vgl. Dodd-Frank Act, USA). Bevor diese elf Regulierungsan­sätze vorgestellt werden, hat der Autor, Rechtsanwalt Ro­bert Grabosch von der Rechtsanwaltskanzlei Schweizer Le­gal, das Wichtigste zusammengefasst und versucht, erste Tendenzen und Hinweise über die derzeitigen Entwicklun­gen zu geben. Der Autor weist auch auf Beobachtungen zur Wirksamkeit der Regulierungsmechanismen hin; eine ver­tiefte und vergleichende Untersuchung der Effektivität wird einer weiteren Studie vorbehalten sein. Diese Publikation ist die erste ihrer Art. Sie hat das Ziel, ei­nen Überblick darüber zu schaffen, welche Länder welche Maßnahmen getroffen haben und erste vorsichtige Hin­weise darauf zu liefern, in welche Richtung sich die Debat­te um nachhaltige Lieferketten entwickelt. Der Autor stellt zudem Überlegungen an, welche regulativen Ansätze er­folgversprechend sind, aber auch, welche Probleme bei den Entstehungsprozessen und Wirksamkeitsmechanis­men auftraten und auftreten. In diesem Zusammenhang wird fortwährend die Frage kontrovers diskutiert, inwieweit freiwillige oder verbindli­che Regulierungen helfen können, unternehmerische Men­schenrechtsverletzungen in globalen Produktionsnetzwer­ken zu verhindern. Die menschenrechtliche Regulierung Die Studie soll in den nächsten Jahren kontinuierlich fortge­führt werden, damit sie aktuelle Entwicklungen und weitere regulative Maßnahmen ebenfalls in den Blick nimmt. Frederike Boll 3