FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – UNTERNEHMEN UND MENSCHENRECHTE ZUSAMMENFASSUNG Die Untersuchung zeigt, dass die Staaten bisher im Alleingang unterschiedliche Regulierungsansätze hinsichtlich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verfolgen und sich dabei vielfach auf einen thematischen, teilweise auch regionalen Gegenstand der Sorgfalt beschränken. Obgleich die Vorgaben der Sorgfalt einander im Kern gleichen, werden sie unterschiedlich formuliert und inhaltlich ausgestaltet. Auf dem so gebildeten Flickenteppich stehen die Rechtsanwender_innen vor der Herausforderung, Anforderungen verschiedener fremder Rechtsordnungen verstehen und erfüllen zu müssen. Eine transnationale gesetzliche Harmonisierung, insbesondere der Kernelemente der Sorgfalt, wäre eine Erleichterung für alle Beteiligten. Dabei sollte auf eine kluge Mischung aus freiwilligen Initiativen und zwingenden Vorgaben geachtet werden, auf nationaler und transnationaler Ebene. Im Einzelnen ist Folgendes zu beobachten: –– Viele der Gesetze haben in mehrfacher Hinsicht extraterritoriale Auswirkungen: Sie gelten auch für ausländische Unternehmen, die in dem Staat Geschäfte treiben, eine Niederlassung unterhalten oder an einer Börse gelistet sind. Typischerweise ist die anzuwendende Sorgfalt über die Ländergrenzen hinaus zu erstrecken. Damit setzt die Rechtsentwicklung in Zeiten der Globalisierung auf dem Gebiet der Menschenrechte einen Trend zur Extraterritorialität fort, der sich bei der Korruptions- und Geldwäscheprävention bereits seit Längerem abzeichnet. 1 –– Die inhaltlichen Anforderungen an die Sorgfalt ähneln einander und erinnern an die Vorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011 einstimmig angenommen worden sind. Hier dürfte die Gesetzgebung in weiteren Ländern gut anknüpfen und Lücken füllen können, ohne Unternehmen gänzlich Neues abzuverlangen. –– Die von den Gesetzgebern verfolgten Regulierungsansätze sind sehr verschieden: 2 › Vorgaben, also zwingende Sorgfaltspflichten, gekoppelt mit Haftungsrisiken, scheinen am effektivsten zu sein. › behördlichen Ansätze der EU-Verordnungen mit Zulassungsentscheidungen und Bußgeldern können ebenfalls effektiv sein; geht es um reine Umweltschäden, ist der behördliche Ansatz gar unentbehrlich. › zum Zwecke des Schutzes von Verbraucher_innen, Investor_innen und Gesellschafter_innen sind tendenziell schwach. › Effizienz der gesetzlichen Vorgaben wird teilweise durch eine Kombination mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Vergaberecht, gesteigert. –– Die Zivilgesellschaft und die Gewerkschaften spielen an vielen Stellen eine entscheidende Rolle. Wo der Gesetzgeber über ihre Köpfe hinweg tätig geworden ist, wird die Praxistauglichkeit des Gesetzes wegen offener Fragen bezweifelt( UK Modern Slavery Act, MSA). Die Konkretisierung gesetzlicher Vorgaben, die notwendigerweise unbestimmt sein müssen, wird teilweise Multi-StakeholderInitiativen überlassen, die branchenspezifische Anforderungen an die Sorgfalt entwickeln können; Unternehmen und andere Interessengruppen können so an der Entwicklung von Rechtssicherheit teilnehmen(Wet Zorgplicht Kinderarbeid). Teilweise wird den Unternehmen aufgegeben, bei der Entwicklung ihres unternehmensspezifischen Sorgfaltsplans Gewerkschaften und andere Interessengruppen zu beteiligen. Auf der Grundlage offener gesetzlicher Formulierungen können auf diese Weise konkret passende Lösungen entwickelt werden, die diverse Perspektiven von vornherein einbeziehen(Loi de Vigilance). Teilweise bürden die Gesetze Nichtregierungsorganisationen(NROs) die Last auf, Nachhaltigkeitsberichte 1 USA: Foreign Corrupt Practices Act of 1977, 15 U.S.C.§§ 78dd-1 et seq; Vereinigtes Königreich: Bribery Act 2010, sec 23. 2 Für einen weiteren Überblick über mögliche Strategien s. de Schutter(2012): Human Rights Due Diligence: The Role of States, auch mit Hinweisen zu weiteren Verortungen von Sorgfaltspflichten etwa im öffentlichen Vergaberecht und in der Außenwirtschaftsförderung, die vorliegend nicht betrachtet wurden. 4
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Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
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