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Finanzierung der Energiewende
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im puls e FINANZIERUNG DER ENERGIEWENDE MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Kosteneffizienz durch optimierte Infrastruktur­dimensionierung: Vorhandene und neue Netze sollen möglichst vollständig genutzt werden. Kosteneffizienz durch Kostenreflexivität: Wer den Infrastrukturausbau verursacht, soll sich an den Kosten betei­ligen. Wer zur besseren Netz­nutzung beiträgt(z.B. durch Speicher), soll belohnt werden. Kosteneffizienz durch bessere Finanzierung: Dies umfasst Maßnahmen von einer besseren Eigenkapitalausstattung der Unternehmen bis hin zu unbürokratischen Energiefonds für mehr Bürgerbeteiligung. AG ENERGIE UND UMWELT IM MANAGERKREIS DER FRIEDRICH­EBERT-STIFTUNG JUNI 2025 Ins Zentrum der deutschen Energiepolitik rücken zunehmend neben Klima­neutralität und Versorgungssicherheit auch bezahlbare Energiepreise für Haushalte und Unternehmen. Obwohl die Erzeugungskosten erneuerbarer Energien(EE) sinken, treiben erhebliche Investitionen in neue Infrastruktur die Preise in die Höhe. Staatliche Zuschüsse und Steuersenkungen allein reichen nicht aus. Es sind strukturelle Anpassungen im Energiemanagement erforder­lich. Die AG Energie und Umwelt des Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stif­tung hat dazu Vorschläge entwickelt, die sich in diesem Impulspapier finden. Der Finanzierungsbedarf für die Energiewende(in der öffentlichen Energie­wirtschaft) beläuft sich einer Studie von Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft(BDEW) und Ernst& Young(EY) zufolge auf gut 1,2 Bio. Euro bis 2035. 570 Mrd. Euro entfallen auf Erzeugungsanlagen, 250 Mrd. Euro auf Transportnetze, 220 Mrd. Euro auf Verteilnetze und 72 Mrd. Euro auf Fernwärme. In einer neuen gemeinsamen Ausarbeitung von Arbeitsge­meinschaft Fernwärme(AGFW) und Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) wird der Investitionsbedarf in der Fernwärme mit 43,5 Mrd. Euro al­lein bis 2030 beziffert. Unabhängig von der detaillierten Genauigkeit der Werte zeigt sich, dass es sich zum einen um einen außerordentlichen Betrag handelt, der zum anderen eine Vielzahl von großen und kleinen volkswirtschaftlichen Investitionen be­deutet also keine konsumierte, sondern in Anlagevermögen umgewandelte Geldmenge. Diese sollte jedoch unter der Zielstellung der Klimaneutralität spätestens im Jahr 2045 möglichst effizient organisiert werden. Das gilt umso mehr nach der Entscheidung der neuen Bundesregierung, ein Sonder­vermögen für Infrastruktur und Klimaschutz einzurichten. Es wäre töricht, die­ses Sondervermögen unvorbereitet und gleichsam mit derGießkanne ohne Berücksichtigung der spezifischen Investitionsbedingungen und-notwendig­keiten auszugeben. Angesichts der zuletzt gestiegenen Tiefbaupreise oder an­gesichts des Fachkräftemangels einfach nur mehr Geld zur Verfügung zu stel­len, hätte Kostensteigerungen zur Folge, nicht schnelleren Klimaschutz. Und angesichts der Dimension der Investitionen stellen sich insbesondere Fragen der richtigen Schwerpunktsetzung, der Dimensionierung der Transformation, möglichst marktlicher, kostenreflexiver Anreize in der Transformation und schließlich solche der Reduzierung der Kosten der operativen Finanzierung.