Kommunale Aufgaben Die Kommunen dürfen ihre Angelegenheiten nach dem Subsidiaritätsprinzip selbst regeln. Deshalb haben sie ein sogenanntes Aufgabenfindungsrecht: Eine Kommune kann alles Mögliche zur kommunalen Aufgabe machen – den Betrieb von Schwimmbädern beispielsweise, die Einrichtung einer Kinderbücherei oder die Bereitstellung öffentlicher Toiletten. Aber: Umsonst sind diese Sachen nicht zu haben. Alles muss bezahlt werden. Hinzu kommt, dass die Kommunen viele Bundes- und Landesgesetze ausführen müssen, was zusätzlich kostet. Grob unterscheidet man zwischen übertragenen (also vom Bund und Land vorgeschriebenen) Pflichtaufgaben sowie freiwilligen und vorgeschriebenen Selbstverwaltungsaufgaben. Bei den Pflichtaufgaben haben die Kommunen relativ wenig Spielraum. Oft ist nicht nur vorgegeben, dass die Aufgabe erledigt werden muss, sondern auch, wie sie ausgeführt werden soll. Beispielsweise regelt der Bund, dass jede:r Staatsbürger:in ab 16 Jahren einen Personalausweis haben muss. Ausgestellt wird dieser Personalausweis natürlich vor Ort, in den Kommunen. Es handelt sich also um eine Aufgabenerfüllung nach Weisung. Da die Pässe einheitlich und innerhalb einer bestimmten Frist erstellt werden müssen, sind„ob“ und„wie“ festgelegt und man spricht von einer Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Wenn die Kommune die Art und Weise der Erfüllung ihrer Aufgaben selbst wählen kann, spricht man vom eigenen Wirkungskreis. Die Erledigung dieser Aufgaben geschieht in manchen Fällen über die Gründung von Kommunalunternehmen, Zweckverbänden oder Eigenbetrieben(z. B. beim Öffentlichen Personennahverkehr). Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergarten- oder einen Krippenplatz müssen die Kommunen die Tagesstätten nicht selbst betreiben, sondern finanzieren häufig die Einrichtungen freier Träger, wie der Kirchen oder der Arbeiterwohlfahrt. Manchmal kann auch eine private Rechtsform, wie die der GmbH, die wirtschaftlichere Lösung sein. Dabei muss die Gemeindevertretung jedoch immer dafür sorgen, dass sie genug Einfluss behält(z. B. durch Kontroll- und Steuerungsrechte, die Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern o.ä.). 10 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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