Während früher die Kommunen auch durch Bundesgesetze neue Aufgaben erhielten, dürfen heute nur noch die Länder den Kommunen neue Aufgaben übertragen. Tun sie dies, muss das entsprechende Gesetz Bestimmungen über die Deckung der Kosten treffen. Dieses 2002 in die Hessische Landesverfassung aufgenommene Konnexitätsprinzip soll die Gemeinden davor schützen, dass ihr Selbstverwaltungsrecht durch Übertragung immer neuer Aufgaben ausgehöhlt wird. Das Herzstück der Kommunalpolitik sind die freiwilligen Aufgaben. Hier geht es um Lebensqualität und die Identität einer Kommune: um Parks und Grünflächen, um Theater und Museen, um Sportplätze und Schwimmbäder, um Musikschulen und Bibliotheken, um Integrationsprojekte und Freizeitangebote. Je knapper das Geld, desto mehr geraten diese freiwilligen Aufgaben in Bedrängnis, denn vor der Kür kommt immer die Pflicht. Welche Aufgaben freiwillig und welche Pflichtaufgaben sind, ist nicht immer leicht zu unterscheiden, gelegentlich streiten sich die Kommunen und ihre Vertretungen mit dem Land hierüber. Bei der Umsetzung ihrer Aufgaben werden die Gemeinden von einer sogenannten Kommunalaufsicht kontrolliert, die die Einhaltung der Gesetze überprüft. Die freiwilligen Aufgaben sind das Herzstück der Kommunalpolitik. Hier geht es um Lebensqualität, um Identität und Profil einer Kommune: um Theater, Museen, Integrationsprojekte, Jugend- und Senioreneinrichtungen, um Musikschulen und Bibliotheken, um Sportplätze, Parks, Freizeitangebote, um Projekte, die von den Bürger:innen entwickelt wurden, und vieles mehr. Je knapper das Geld, umso geringer werden allerdings die Möglichkeiten, diese Aufgaben wahrzunehmen, da die Pflichtaufgaben in jedem Fall erfüllt werden müssen. In vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist die Haushaltslage so angespannt, dass bei den Ausgaben für die freiwilligen Aufgaben Kürzungen vorgenommen werden müssen und beispielsweise ein Schwimmbad deshalb geschlossen wird. Kommunalpolitik hat hier sehr schwierige Entscheidungen zu treffen, die durch intensive Diskussionen im Gemeinderat und mit den Bürger:innen vorbereitet werden sollten.
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