Die kommunalen Finanzen In der Kommune ist es wie überall: Ohne Moos nix los! Die Fülle der Aufgaben ist groß und ihre Erledigung kostet Geld. Bezahlt werden müssen die Mitarbeitenden, z. B. im Rathaus, in den Kitas, der Bücherei oder bei der Müllabfuhr. Gebäude, Fahrzeuge oder die digitale Infrastruktur verursachen Kosten. Die Gemeinden zahlen Wohngeld oder Sozialhilfe entsprechend den gesetzlichen Regelungen an die Anspruchsberechtigten aus. Schließlich müssen Investitionen wie der Bau von Feuerwehrgebäuden, Schulen, Straßen oder Kinderspielplätzen getätigt werden. Damit die Kommunen dies alles leisten können, stehen ihnen im Wesentlichen fünf Finanzierungsquellen zur Verfügung: → kommunale Steuern und Anteile an Bundes- und Landessteuern; → Gebühren, Beiträge und Entgelte; → Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich; → sonstige Erträge; → Kreditaufnahmen. Dafür garantiert ihnen das Grundgesetz(GG) an mehreren Stellen finanzielle Mittel. In Art. 28 GG heißt es: „Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatz zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.“ Diese Vorgabe wird durch die Gewerbesteuer, bei der die Gewinne lokaler Betriebe besteuert werden, erfüllt. Die Gewerbesteuer ist eine der wesentlichen Finanzierungsquellen der Kommunen. Allerdings ist sie eine wenig verlässliche Einnahmequelle: Wenn in Zeiten schlechter Konjunktur nur geringe Gewinne gemacht oder sogar Unternehmen insolvent werden, sinken die Einnahmen aus der Gewerbesteuer erheblich. Kommunalpolitik verstehen in Hessen 13
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten