Das kommunale Who’s who Wer, wann, wie und von wem gewählt werden kann, legen die Bundesländer für ihre Kommunen fest. Lange Zeit gab es in der Bundesrepublik eine große Vielfalt an Kommunalverfassungen. Die Lage war lange unübersichtlich. Mittlerweile hat sich das sogenannte süddeutsche Modell fast überall durchgesetzt. In Hessen sieht die Welt allerdings ganz anders aus. Unsere Kommunalverfassung ist eine sogenannte Magistratsverfassung . An der Spitze der Verwaltung steht nicht allein der/die(Ober-)Bürgermeister:in, sondern ein Kollegialorgan, der Magistrat, Gemeindevorstand oder Kreisausschuss. Diesem gehören der/die direkt gewählte(Ober-)Bürgermeister:in oder Landrat/Landrätin an und einzelne für ihre Bereiche zuständige Stadträte oder Beigeordnete. Ausgangspunkt aller politischen Macht ist, wie überall in Demokratien, das Volk. Die Bürger:innen der Kommunen in Hessen wählen alle fünf Jahre die Gemeindevertretung. Die Anzahl der zu wählenden Personen hängt von der Größe der Gemeinde ab. In Gemeinden bis zu 3.000 Einwohner:innen ist die Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in der Regel auf 15 festgelegt. Diese Zahl steigt je nach Größe an, sodass die Stadtverordnetenversammlung in Wiesbaden beispielsweise 81 Stadtverordnete hat, die in Frankfurt als größte in Hessen 93. Eine Sperrklausel wie die„Fünf-Prozent-Hürde“ im Bundestag gibt es dabei nicht, sodass häufig auch Einzelmandatsträger:innen oder sehr kleine Fraktionen Teil der Vertretungen sind. Ebenfalls direkt von der Bevölkerung gewählt wird die(Ober-)Bürgermeisterin bzw. der(Ober-)Bürgermeister. Ihre bzw. seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Während die Gemeindevertretungen alle fünf Jahre am selben Tag in ganz Hessen gewählt werden, sind die Wahltermine für Bürgermeisterdirektwahlen je nach Gemeinde unterschiedlich. Gehört eine Gemeinde einem Landkreis an, so wählen die Bürger:innen nicht nur die Gemeindevertretung und die/den Bürgermeister:in für ihre Gemeinde, sondern auch mit den Bürger:innen der anderen Gemeinden zusammen die Mitglieder des Kreistages . Die Wahl der Landrätin oder des Landrats fällt zumeist auf ein anderes Datum, weil die Amtszeit auch hier sechs Jahre beträgt. Kommunalpolitik verstehen in Hessen 15
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten