Wahlberechtigt sind alle Einwohner:innen der Kommune, die deutsche Staatsbürger:innen oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind. Sie müssen zudem das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Zurück zur hessischen Besonderheit, den Beigeordneten im Gemeindevorstand, Magistrat oder Kreisausschuss: Sie werden von der Gemeindevertretung bzw. vom Kreistag gewählt. Während sie in den meisten Gemeinden ebenso wie die Gemeindevertreter:innen ehrenamtlich tätig sind, können in Landkreisen und größeren Städten auch hauptamtlich tätige Beigeordnete eingesetzt werden, um die vielen Aufgaben zu bewältigen. Sie werden als Dezernent:innen bezeichnet und sind für bestimmte Fachgebiete(z. B. Finanzen oder Soziales) verantwortlich. 16 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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