Buch 
Kommunalpolitik verstehen in Hessen
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Wahlberechtigt sind alle Einwohner:innen der Kommune, die deutsche Staats­bürger:innen oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäi­schen Union sind. Sie müssen zudem das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Zurück zur hessischen Besonderheit, den Beigeordneten im Gemeindevorstand, Magistrat oder Kreisausschuss: Sie werden von der Gemeindevertretung bzw. vom Kreistag gewählt. Während sie in den meisten Gemeinden ebenso wie die Gemeindevertreter:innen ehrenamtlich tätig sind, können in Landkreisen und größeren Städten auch hauptamtlich tätige Beigeordnete eingesetzt wer­den, um die vielen Aufgaben zu bewältigen. Sie werden als Dezernent:innen bezeichnet und sind für bestimmte Fachgebiete(z. B. Finanzen oder Soziales) verantwortlich. 16 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.