Der/die Bürgermeister:in Zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister wählen lassen kann sich jede:r, die oder der auch wahlberechtigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Kandidat:innen für das Bürgermeisteramt müssen keiner Partei angehören, dürfen dies aber natürlich. Darüber hinaus müssen sie die Eignung zur Ehrenbeamtin bzw. zum Ehrenbeamten haben, die z. B. das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung umfasst. In größeren Städten wird der/die Bürgermeister:in als„Oberbürgermeister:in“ bezeichnet. Die direkt gewählten Bürgermeister:innen arbeiten hauptamtlich: Sie sind Verwaltungsbeamt:innen auf Zeit – sogenannte Wahlbeamt:innen –, denn natürlich können sie wieder abgewählt werden. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister führt die Verwaltung, allerdings nicht allein, sondern gemeinsam mit dem Magistrat bzw. Gemeindevorstand. Dort kann sie/er also auch überstimmt werden. Die Vertretung der Stadtregierung nach außen ist hingegen ihre/seine alleinige Aufgabe. Außerdem bestimmt sie/er die Tagesordnung der Magistratssitzungen und kann die Aufgabenbereiche der Beigeordneten festlegen. Der/die Bürgermeister:in ist das einzige Mitglied des Gemeindevorstandes, das öffentlich eine von einem dort gefassten Beschluss abweichende Meinung vertreten darf. Die Aufgabenpalette des Amtes ist vielfältig: das Verwaltungspersonal führen, Gemeindevertretungsentscheidungen vorbereiten und umsetzen, die Gemeinde nach außen repräsentieren, mit verschiedensten Akteur:innen im Austausch bleiben und die Interessen der Kommune auf allen Ebenen vertreten. Der/die Bürgermeister:in ist damit die Schnittstelle für Bürger:innen, Gemeindevertretung, Verwaltung, lokale Zivilgesellschaft und Medien. Aufgrund der jeweiligen Direktwahl durch die Bevölkerung ist es möglich, dass Bürgermeister:in und Mehrheit der Gemeindevertretung so unterschiedliche Vorstellungen haben, dass eine Zusammenarbeit schwierig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der/die Bürgermeister:in auch durch die Bevölkerung vorzeitig abgewählt werden. Kommunalpolitik verstehen in Hessen 19
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