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Kommunalpolitik verstehen in Hessen
Entstehung
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Der/die Bürgermeister:in Zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister wählen lassen kann sich jede:r, die oder der auch wahlberechtigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Kandidat:innen für das Bürgermeisteramt müssen keiner Partei angehören, dürfen dies aber natürlich. Darüber hinaus müssen sie die Eignung zur Ehren­beamtin bzw. zum Ehrenbeamten haben, die z. B. das Bekenntnis zur freiheit­lich-demokratischen Grundordnung umfasst. In größeren Städten wird der/die Bürgermeister:in alsOberbürgermeister:in bezeichnet. Die direkt gewählten Bürgermeister:innen arbeiten hauptamtlich: Sie sind Verwaltungsbeamt:innen auf Zeit sogenannte Wahlbeamt:innen, denn natürlich können sie wieder abgewählt werden. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister führt die Verwaltung, allerdings nicht allein, sondern gemeinsam mit dem Magistrat bzw. Gemeindevorstand. Dort kann sie/er also auch über­stimmt werden. Die Vertretung der Stadtregierung nach außen ist hingegen ihre/seine alleinige Aufgabe. Außerdem bestimmt sie/er die Tagesordnung der Magistratssitzungen und kann die Aufgabenbereiche der Beigeordneten festle­gen. Der/die Bürgermeister:in ist das einzige Mitglied des Gemeindevorstandes, das öffentlich eine von einem dort gefassten Beschluss abweichende Meinung vertreten darf. Die Aufgabenpalette des Amtes ist vielfältig: das Verwaltungspersonal führen, Gemeindevertretungsentscheidungen vorbereiten und umsetzen, die Gemeinde nach außen repräsentieren, mit verschiedensten Akteur:innen im Austausch bleiben und die Interessen der Kommune auf allen Ebenen vertreten. Der/die Bürgermeister:in ist damit die Schnittstelle für Bürger:innen, Gemeindevertre­tung, Verwaltung, lokale Zivilgesellschaft und Medien. Aufgrund der jeweiligen Direktwahl durch die Bevölkerung ist es möglich, dass Bürgermeister:in und Mehrheit der Gemeindevertretung so unterschiedliche Vorstellungen haben, dass eine Zusammenarbeit schwierig ist. Unter bestimm­ten Voraussetzungen kann der/die Bürgermeister:in auch durch die Bevölkerung vorzeitig abgewählt werden. Kommunalpolitik verstehen in Hessen 19